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Feuerwerkskörper sicher aufbewahren
Unsachgemäße Knallerei und unzureichende Aufsichtspflicht

Düsseldorf, 27.12.2012
Nicht nur beim Vertrieb und beim Gebrauch von Feuerwerkskörpern soll die
Sicherheit an erster Stelle stehen. Silvester-Böller müssen auch sicher vor        ARAG SE
Kindern aufbewahrt werden. Anderenfalls können Eltern für die Folgen einer         ARAG Platz 1
unsachgemäßen Knallerei verantwortlich gemacht werden. Die ARAG                    40472 Düsseldorf

Experten verweisen auf einen Fall, in dem ein elfjähriges Mädchen ein              Brigitta Mehring
Knalltrauma und einen vorübergehenden Gehörschaden durch Silvesterböller           Konzernkommunikation
                                                                                   Fachpresse / Kunden PR
erlitt, die ihr ein 13-Jähriger nachgeworfen hatte. Die Richter verurteilten die
Mutter des Jungen zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von rund 1.000            Telefon: 02 11 / 9 63-25 60
Euro, weil sie ihrer Aufsichtspflicht nur unzureichend nachgekommen war. Die       Fax: 02 11 / 9 63-20 25
                                                                                   E-Mail:
Frau hatte die gut zehn Zentimeter langen Knaller zwar in ihrer Wohnung            brigitta.mehring@ARAG.de
versteckt, der Sohn hatte diese aber trotzdem gefunden. Der Junge selbst           Internet: http://www.ARAG.de
hatte die Anschuldigungen zwar bestritten. Das Gericht sah die Vorwürfe aber
durch Augenzeugen und den Klinikaufenthalt des Mädchens hinreichend
belegt. Nach Ansicht der Richter hätte die Mutter des kleinen Sprengmeisters
deutlicher und bestimmter auf eine sichere Verwahrung hinwirken und die
Knaller notfalls wieder aus der Wohnung bringen müssen, insbesondere da
die Feuerwerkskörper teilweise für Jugendliche unter 18 Jahren verboten
waren (LG München, Az.: 31 S 23681/00).
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                                                                                   Aufsichtsratsvorsitzender:
                                                                                   Gerd Peskes
                                                                                   Vorstand:
                                                                                   Dr. Paul-Otto Faßbender (Vors.),
                                                                                   Dr. Johannes Kathan,
                                                                                   Dr. Matthias Maslaton,
                                                                                   Werner Nicoll,
                                                                                   Hanno Petersen,
                                                                                   Dr. Joerg Schwarze
                                                                                   Sitz und Registergericht:
                                                                                   Düsseldorf, HRB 66846
                                                                                   USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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  • 1. Feuerwerkskörper sicher aufbewahren Unsachgemäße Knallerei und unzureichende Aufsichtspflicht Düsseldorf, 27.12.2012 Nicht nur beim Vertrieb und beim Gebrauch von Feuerwerkskörpern soll die Sicherheit an erster Stelle stehen. Silvester-Böller müssen auch sicher vor ARAG SE Kindern aufbewahrt werden. Anderenfalls können Eltern für die Folgen einer ARAG Platz 1 unsachgemäßen Knallerei verantwortlich gemacht werden. Die ARAG 40472 Düsseldorf Experten verweisen auf einen Fall, in dem ein elfjähriges Mädchen ein Brigitta Mehring Knalltrauma und einen vorübergehenden Gehörschaden durch Silvesterböller Konzernkommunikation Fachpresse / Kunden PR erlitt, die ihr ein 13-Jähriger nachgeworfen hatte. Die Richter verurteilten die Mutter des Jungen zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von rund 1.000 Telefon: 02 11 / 9 63-25 60 Euro, weil sie ihrer Aufsichtspflicht nur unzureichend nachgekommen war. Die Fax: 02 11 / 9 63-20 25 E-Mail: Frau hatte die gut zehn Zentimeter langen Knaller zwar in ihrer Wohnung brigitta.mehring@ARAG.de versteckt, der Sohn hatte diese aber trotzdem gefunden. Der Junge selbst Internet: http://www.ARAG.de hatte die Anschuldigungen zwar bestritten. Das Gericht sah die Vorwürfe aber durch Augenzeugen und den Klinikaufenthalt des Mädchens hinreichend belegt. Nach Ansicht der Richter hätte die Mutter des kleinen Sprengmeisters deutlicher und bestimmter auf eine sichere Verwahrung hinwirken und die Knaller notfalls wieder aus der Wohnung bringen müssen, insbesondere da die Feuerwerkskörper teilweise für Jugendliche unter 18 Jahren verboten waren (LG München, Az.: 31 S 23681/00). Rechtstipp herunterladen Dieser Rechtstipp als PDF – Jetzt herunterladen Aufsichtsratsvorsitzender: Gerd Peskes Vorstand: Dr. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Johannes Kathan, Dr. Matthias Maslaton, Werner Nicoll, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze Sitz und Registergericht: Düsseldorf, HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995