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Weihnachtliche Brandgefahr
Düsseldorf, 18.12.2012
Da die Gefahr eines Feuerausbruchs durch brennende Kerzen und leicht
entzündliche Gegenstände gerade in der Weihnachtszeit so besonders hoch
ist, raten ARAG Experten zu einem sehr umsichtigen Verhalten. Schon ein
einziger Feuerlöscher im Haushalt kann Schwerwiegendes verhindern; die         ARAG SE
Installation von Rauchwarnmeldern Leben retten.                                ARAG Platz 1
                                                                               40472 Düsseldorf
Damit die selige Weihnachtszeit auch fröhlich bleibt, sollten Sie der
Feuergefahr lieber mit zuviel als zuwenig Vorsorge begegnen. Kommt es          Brigitta Mehring
dennoch zum Brand kann es neben dem vermiesten Weihnachtsfest auch             Konzernkommunikation
                                                                               Fachpresse / Kunden PR
noch zu Ärger mit der Versicherung kommen. Denn die kann Ihre Leistung
unter Umständen kürzen oder sogar ablehnen.                                    Telefon: 02 11 / 9 63-25 60
Bei Wunderkerzen am Weihnachtsbaum sollte man beispielsweise besonders         Fax: 02 11 / 9 63-20 25
                                                                               E-Mail:
vorsichtig sein: Kommt es dann zum Brand, zahlt möglicherweise die             brigitta.mehring@ARAG.de
Versicherung nicht. In einem speziellen Fall zündeten die Versicherten         Internet: http://www.ARAG.de
unmittelbar am Weihnachtsbaum Wunderkerzen an, wodurch ein Brand
entstand. Das Landesgericht in Offenburg hatte in einem Urteil (Az.: 2 O
197/02) entschieden, dass die Versicherten grob fahrlässig gehandelt hatten.
Die Hausratversicherung musste daher die durch den Schaden entstandenen
Kosten nicht zahlen.
Das Landesgericht Bielefeld weist darauf hin, dass Eltern ihre Feuerzeuge
nicht in der Reichweite ihrer Kinder aufbewahren sollten. In dem
entschiedenen Fall hatte ein achtjähriges Kind selbstständig mit dem
Feuerzeug Teelichter angezündet und einen Brand verursacht. Da das Kind
nicht für den Schaden verantwortlich gemacht werden kann, haften die Eltern
und nicht die Hausratversicherung für den entstandenen Brandschaden,
urteilte das Landesgericht Bielefeld (Az.: 21 S 166/06).
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                                                                               Aufsichtsratsvorsitzender:
                                                                               Gerd Peskes
                                                                               Vorstand:
                                                                               Dr. Paul-Otto Faßbender (Vors.),
                                                                               Dr. Johannes Kathan,
                                                                               Dr. Matthias Maslaton,
                                                                               Werner Nicoll,
                                                                               Hanno Petersen,
                                                                               Dr. Joerg Schwarze
                                                                               Sitz und Registergericht:
                                                                               Düsseldorf, HRB 66846
                                                                               USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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