1. Fahrzeug bei Schnee richtig abstellen
Düsseldorf, 04.01.2012
Ist ein Pkw auf einem Privatgrundstück verkehrsmäßig ordnungsgemäß
abgestellt, endet die Haftung des Halters nach dem Straßenverkehrsgesetz.
Dazu genügt bei einem Pkw mit Automatikgetriebe grundsätzlich die
Einstellung der Parkposition "P" und das Feststellen der Handbremse. In dem ARAG SE
aktuellen Fall hatte der Halter seinen Pkw bei Eis- und Schneeglätte in einer ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Parkbox auf dem Parkplatz eines Hotels abgestellt, der vom öffentlichen
Verkehrsraum durch eine lange Zufahrt getrennt war. Somit handelte es sich Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
dabei um einen privaten Parkplatz. Der Pkw geriet aufgrund eines Gefälles Fachpresse / Kunden PR
aus der Parkbox witterungsbedingt ins Rutschen. Hieraus kann aber kein
schuldhaftes Verhalten gefolgert werden, so die ARAG Experten (LG Detmold, Telefon: 02 11 / 9 63-25 60
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Az.: 10 S 150/09). E-Mail:
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