1. Schadenersatz nach Schaf-Attacke
Düsseldorf, 02.08.2012
Schwarze Schafe sorgen bekanntlich oft für Ärger - diesmal sogar vor Gericht.
Nachdem ein Mann nämlich von so einem Tier angerempelt und verletzt
wurde, sprachen die Richter ihm Schadensersatz zu. Da das Tier nach der
Attacke in seine Herde geflohen war, konnte der Übeltäter allerdings nicht ARAG SE
mehr genau identifiziert werden. Dummerweise gehörte die Herde aber zwei ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
verschiedenen Besitzern. Die Krankenkasse forderte die angefallenen
Arztkosten von beiden Haltern zurück. Dazu kamen später außergerichtliche Brigitta Mehring
Anwaltskosten. Das Landgericht Kempten gab der Krankenkasse Recht und Konzernkommunikation
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das in zweiter Instanz angerufene Oberlandesgericht bestätigte die
Entscheidung. Tierhalter müssen laut ARAG Experten also auch dann für Telefon: 02 11 / 9 63-25 60
Schäden haften, wenn nicht mehr zu klären ist, wem das Tier letztlich gehört Fax: 02 11 / 9 63-20 25
E-Mail:
(OLG München, Az.: 14 U 2687/11). brigitta.mehring@ARAG.de
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