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2013 - Haushaltspauschale statt GEZ
Düsseldorf, 07.01.2013
Wer einen Fernseher besitzt, bekam bisher monatlich von der
Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ)
Rundfunkgebühren in Höhe von 17,98 Euro in Rechnung gestellt. Wer nur ein
Radio nutzte, zahlte 5,76 Euro. Wer weder Radio, noch TV, Internet oder         ARAG SE
Handy hatte, musste nichts zahlen. Der GEZ-Mitarbeiter an der Haustür ist       ARAG Platz 1
                                                                                40472 Düsseldorf
jetzt Vergangenheit. Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder sehen oder
hören kann, was er will, ohne dafür zu bezahlen. Seit Januar 2013 wird pro      Brigitta Mehring
Haushalt eine Grundpauschale für alle Geräte berechnet. Was sich wirklich für   Konzernkommunikation
                                                                                Fachpresse / Kunden PR
wen ändert, sagen ARAG Experten.
Die neue Pauschale                                                              Telefon: 02 11 / 9 63-25 60
Jeder Haushalt zahlt ab sofort pauschal monatlich 17,98 Euro, was dem           Fax: 02 11 / 9 63-20 25
                                                                                E-Mail:
bisherigen Höchstsatz entspricht. Dabei ist es egal, welche Geräte im           brigitta.mehring@ARAG.de
Haushalt zur Verfügung stehen und genutzt werden. Für jede Zweit- oder          Internet: http://www.ARAG.de
Ferienwohnung, werden auch weitere 17,98 Euro fällig. Zimmer in
Gemeinschaftsunterkünften, Internaten und Kasernen sowie Gartenlauben in
Kleingärten, die nicht zum Wohnen geeignet sind, gehören allerdings nicht
dazu.
Regelungen zur Beitragsbefreiung
Empfänger von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder
Grundsicherung, sowie Studentinnen und Studenten sowie Auszubildende, die
BAföG beziehen, können sich von der Gebühr befreien lassen. Menschen mit
Behinderung mit dem Merkzeichen "RF" zahlen monatlich nur 5,99 Euro. Mit
der Haushaltsabgabe können sich nun auch Schwarzseher nur noch
schwerlich vor der GEZ-Gebühr drücken. Nichtzahlen gilt als
Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die Vorteile
Bislang mussten beispielsweise erwachsene Kinder, die mit ihren Eltern
zusammen in einem Haushalt leben, ihre eigenen Geräte voll bezahlen. Ab
2013 wird nur noch die Pauschale für den gesamten Haushalt erhoben. Auch
Wohngemeinschaften profitieren erheblich von der neuen Haushaltsabgabe:
Unabhängig von der Personenzahl in der Wohngemeinschaft muss nur noch
einmal gezahlt werden. Durch die neue Reform werden dann auch die
überraschenden Besuche der GEZ-Kontrolleure Geschichte sein - es ist ja
ganz gleich, wie viele und welche Geräte in einem Haushalt vorhanden sind.
Die Nachteile
Jeder muss künftig zahlen - sogar diejenigen, die weder Fernseher noch
Radio besitzen. Dadurch sind diejenigen im Nachteil, die bisher nur einen
internetfähigen PC oder ein Smartphone nutzten und monatlich nur die
Grundgebühr von 5,76 Euro zahlen mussten. Außerdem kennt die neue
Gebühr deutlich weniger Befreiungen für einen Haushalt.
Unternehmen erhalten ermäßigten Beitrag
Auch für Unternehmen wird sich einiges ändern. Sie profitieren von der
geplanten Neuerung. Statt der bisherigen Abgabe für jedes einzelne Gerät
richtet sich die Größe der neuen Abgabe nun nach der Zahl der Angestellten
und der Standorte. Kleine Unternehmen mit bis zu acht Mitarbeitern an einem
Standort können sich über einen stark ermäßigten Beitrag von 5,99 Euro
freuen. Ab neun Mitarbeitern sind es die obligatorischen 17,98 Euro, ab 20
Mitarbeitern 35,96 Euro und so weiter. Der Höchstsatz liegt laut ARAG
Experten bei 3.236,40 Euro für 20.000 Mitarbeitern oder mehr.
Rechtstipp herunterladen

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                                                                                Aufsichtsratsvorsitzender:
                                                                                Gerd Peskes
                                                                                Vorstand:
                                                                                Dr. Paul-Otto Faßbender (Vors.),
                                                                                Dr. Johannes Kathan,
                                                                                Dr. Matthias Maslaton,
                                                                                Werner Nicoll,
                                                                                Hanno Petersen,
                                                                                Dr. Joerg Schwarze
                                                                                Sitz und Registergericht:
                                                                                Düsseldorf, HRB 66846
                                                                                USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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  • 1. 2013 - Haushaltspauschale statt GEZ Düsseldorf, 07.01.2013 Wer einen Fernseher besitzt, bekam bisher monatlich von der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) Rundfunkgebühren in Höhe von 17,98 Euro in Rechnung gestellt. Wer nur ein Radio nutzte, zahlte 5,76 Euro. Wer weder Radio, noch TV, Internet oder ARAG SE Handy hatte, musste nichts zahlen. Der GEZ-Mitarbeiter an der Haustür ist ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf jetzt Vergangenheit. Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder sehen oder hören kann, was er will, ohne dafür zu bezahlen. Seit Januar 2013 wird pro Brigitta Mehring Haushalt eine Grundpauschale für alle Geräte berechnet. Was sich wirklich für Konzernkommunikation Fachpresse / Kunden PR wen ändert, sagen ARAG Experten. Die neue Pauschale Telefon: 02 11 / 9 63-25 60 Jeder Haushalt zahlt ab sofort pauschal monatlich 17,98 Euro, was dem Fax: 02 11 / 9 63-20 25 E-Mail: bisherigen Höchstsatz entspricht. Dabei ist es egal, welche Geräte im brigitta.mehring@ARAG.de Haushalt zur Verfügung stehen und genutzt werden. Für jede Zweit- oder Internet: http://www.ARAG.de Ferienwohnung, werden auch weitere 17,98 Euro fällig. Zimmer in Gemeinschaftsunterkünften, Internaten und Kasernen sowie Gartenlauben in Kleingärten, die nicht zum Wohnen geeignet sind, gehören allerdings nicht dazu. Regelungen zur Beitragsbefreiung Empfänger von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung, sowie Studentinnen und Studenten sowie Auszubildende, die BAföG beziehen, können sich von der Gebühr befreien lassen. Menschen mit Behinderung mit dem Merkzeichen "RF" zahlen monatlich nur 5,99 Euro. Mit der Haushaltsabgabe können sich nun auch Schwarzseher nur noch schwerlich vor der GEZ-Gebühr drücken. Nichtzahlen gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Vorteile Bislang mussten beispielsweise erwachsene Kinder, die mit ihren Eltern zusammen in einem Haushalt leben, ihre eigenen Geräte voll bezahlen. Ab 2013 wird nur noch die Pauschale für den gesamten Haushalt erhoben. Auch Wohngemeinschaften profitieren erheblich von der neuen Haushaltsabgabe: Unabhängig von der Personenzahl in der Wohngemeinschaft muss nur noch einmal gezahlt werden. Durch die neue Reform werden dann auch die überraschenden Besuche der GEZ-Kontrolleure Geschichte sein - es ist ja ganz gleich, wie viele und welche Geräte in einem Haushalt vorhanden sind. Die Nachteile Jeder muss künftig zahlen - sogar diejenigen, die weder Fernseher noch Radio besitzen. Dadurch sind diejenigen im Nachteil, die bisher nur einen internetfähigen PC oder ein Smartphone nutzten und monatlich nur die Grundgebühr von 5,76 Euro zahlen mussten. Außerdem kennt die neue Gebühr deutlich weniger Befreiungen für einen Haushalt. Unternehmen erhalten ermäßigten Beitrag Auch für Unternehmen wird sich einiges ändern. Sie profitieren von der geplanten Neuerung. Statt der bisherigen Abgabe für jedes einzelne Gerät richtet sich die Größe der neuen Abgabe nun nach der Zahl der Angestellten und der Standorte. Kleine Unternehmen mit bis zu acht Mitarbeitern an einem Standort können sich über einen stark ermäßigten Beitrag von 5,99 Euro freuen. Ab neun Mitarbeitern sind es die obligatorischen 17,98 Euro, ab 20 Mitarbeitern 35,96 Euro und so weiter. Der Höchstsatz liegt laut ARAG Experten bei 3.236,40 Euro für 20.000 Mitarbeitern oder mehr. Rechtstipp herunterladen Dieser Rechtstipp als PDF – Jetzt herunterladen Aufsichtsratsvorsitzender: Gerd Peskes Vorstand: Dr. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Johannes Kathan, Dr. Matthias Maslaton, Werner Nicoll, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze Sitz und Registergericht: Düsseldorf, HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995