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Steuervereinfachungsgesetz 2011
Düsseldorf, 13.12.2011
Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 ist beschlossene Sache - allerdings
ohne die Möglichkeit der zweijährigen Einkommensteuererklärung. Dies war
die Vorraussetzung für eine Zustimmung im Bundesrat. Von den nun endgültig
beschlossenen 35 Steuervereinfachungen und Modernisierungen, die              ARAG SE
größtenteils 2012 in Kraft treten werden, sollen Bürgerinnen, Bürger und      ARAG Platz 1
                                                                              40472 Düsseldorf
Unternehmen gleichermaßen profitieren. ARAG Experten fassen die
wichtigsten Neuerungen zusammen:                                              Brigitta Mehring
                                                                              Konzernkommunikation
                                                                              Fachpresse / Kunden PR
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                                                                              Telefon: 02 11 / 9 63-25 60
Bereits für 2011 steigt der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro auf 1.000   Fax: 02 11 / 9 63-20 25
                                                                              E-Mail:
Euro. Rund 550.000 weitere steuerpflichtige Arbeitsnehmer können sich damit   brigitta.mehring@ARAG.de
das Belege sammeln sparen.                                                    Internet: http://www.ARAG.de

Ab 2012!

Mit der Steuererklärung für das Jahr 2012 gibt es weitere Neuerungen:

    Betreuungskosten: Ob diese aus beruflichen oder privaten Gründen
    anfallen, spielt ab 2012 keine Rolle mehr. Eltern können die
    Kinderbetreuungskosten somit einfacher absetzen. Eine Seite der "Anlage
    Kind" zur Einkommensteuererklärung fällt durch die Neuregelung weg.
    Kindergeld und Kinderfreibeträge: Es entfällt dann auch die
    aufwändige Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25
    Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge. Eltern bekommen auch dann
    weiter volles Kindergeld, wenn ihr Kind während seiner ersten
    Berufsausbildung oder seines Erststudiums hinzuverdient.
    Entfernungspauschale: Die Vergleichsberechnung wird vereinfacht. Wer
    für den Arbeitsweg abwechselnd Busse oder Bahnen und das Auto
    benutzt, muss die Kosten dann nicht mehr für jeden Tag einzeln belegen.
    Das Finanzamt vergleicht künftig nur noch die Jahreskosten.

Auch für Unternehmen ändert sich einiges!

Sie können durch die geplante erleichterte elektronische Rechnungsstellung
pro Jahr rund vier Milliarden Euro Bürokratiekosten sparen. Damit fallen im
Bereich der Rechnungsstellung etwa die Hälfte der Bürokratiekosten weg. Für
die deutsche Wirtschaft wird diese Erleichterung bereits ab 2011 gelten.
EU-weit müsste die Regelung bis 2013 umgesetzt werden. Die stärkere
Nutzung elektronischer Formulare soll weitere Entlastungen bringen.
Außerdem werden im Steuervereinfachungsgesetz bundeseinheitliche
Standards für eine zeitnahe Betriebsprüfung festgelegt. Lange Zeiträume
zwischen der Entstehung der Steuern und einer Betriebsprüfung sollen so
künftig vermieden werden. Dies stellt laut ARAG Experten einen wichtigen
Beitrag zur Rechts- und Planungssicherheit dar.




                                                                              Aufsichtsratsvorsitzender:
                                                                              Gerd Peskes
                                                                              Vorstand:
                                                                              Dr. Paul-Otto Faßbender (Vors.),
                                                                              Dr. Johannes Kathan, Werner Nicoll,
                                                                              Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
                                                                              Sitz und Registergericht:
                                                                              Düsseldorf, HRB 66846
                                                                              USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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