1. Steuervereinfachungsgesetz 2011
Düsseldorf, 13.12.2011
Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 ist beschlossene Sache - allerdings
ohne die Möglichkeit der zweijährigen Einkommensteuererklärung. Dies war
die Vorraussetzung für eine Zustimmung im Bundesrat. Von den nun endgültig
beschlossenen 35 Steuervereinfachungen und Modernisierungen, die ARAG SE
größtenteils 2012 in Kraft treten werden, sollen Bürgerinnen, Bürger und ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Unternehmen gleichermaßen profitieren. ARAG Experten fassen die
wichtigsten Neuerungen zusammen: Brigitta Mehring
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Bereits für 2011 steigt der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro auf 1.000 Fax: 02 11 / 9 63-20 25
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Euro. Rund 550.000 weitere steuerpflichtige Arbeitsnehmer können sich damit brigitta.mehring@ARAG.de
das Belege sammeln sparen. Internet: http://www.ARAG.de
Ab 2012!
Mit der Steuererklärung für das Jahr 2012 gibt es weitere Neuerungen:
Betreuungskosten: Ob diese aus beruflichen oder privaten Gründen
anfallen, spielt ab 2012 keine Rolle mehr. Eltern können die
Kinderbetreuungskosten somit einfacher absetzen. Eine Seite der "Anlage
Kind" zur Einkommensteuererklärung fällt durch die Neuregelung weg.
Kindergeld und Kinderfreibeträge: Es entfällt dann auch die
aufwändige Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25
Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge. Eltern bekommen auch dann
weiter volles Kindergeld, wenn ihr Kind während seiner ersten
Berufsausbildung oder seines Erststudiums hinzuverdient.
Entfernungspauschale: Die Vergleichsberechnung wird vereinfacht. Wer
für den Arbeitsweg abwechselnd Busse oder Bahnen und das Auto
benutzt, muss die Kosten dann nicht mehr für jeden Tag einzeln belegen.
Das Finanzamt vergleicht künftig nur noch die Jahreskosten.
Auch für Unternehmen ändert sich einiges!
Sie können durch die geplante erleichterte elektronische Rechnungsstellung
pro Jahr rund vier Milliarden Euro Bürokratiekosten sparen. Damit fallen im
Bereich der Rechnungsstellung etwa die Hälfte der Bürokratiekosten weg. Für
die deutsche Wirtschaft wird diese Erleichterung bereits ab 2011 gelten.
EU-weit müsste die Regelung bis 2013 umgesetzt werden. Die stärkere
Nutzung elektronischer Formulare soll weitere Entlastungen bringen.
Außerdem werden im Steuervereinfachungsgesetz bundeseinheitliche
Standards für eine zeitnahe Betriebsprüfung festgelegt. Lange Zeiträume
zwischen der Entstehung der Steuern und einer Betriebsprüfung sollen so
künftig vermieden werden. Dies stellt laut ARAG Experten einen wichtigen
Beitrag zur Rechts- und Planungssicherheit dar.
Aufsichtsratsvorsitzender:
Gerd Peskes
Vorstand:
Dr. Paul-Otto Faßbender (Vors.),
Dr. Johannes Kathan, Werner Nicoll,
Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht:
Düsseldorf, HRB 66846
USt-ID-Nr.: DE 119 355 995