Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 umfasst 35 Neuerungen, die ab 2012 in Kraft treten, um Bürger und Unternehmen zu entlasten. Zu den wesentlichen Änderungen gehören Erhöhungen des Arbeitnehmerpauschbetrags, vereinfachte Absetzbarkeit von Betreuungskosten und eine vereinfachte Berechnung der Entfernungspauschale. Zudem sollen die elektronische Rechnungsstellung und einheitliche Standards für Betriebsprüfungen die Bürokratie reduzieren und die Planungssicherheit erhöhen.