Das Bürgerentlastungsgesetz 2010 beschreibt die Beitragspflichten von sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern in NRW bezüglich der Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung. Für einen Bruttoarbeitslohn von 30.000 € ergeben sich verschiedene steuerliche Abzugsmöglichkeiten, mit einer Begrenzung des maximal absetzbaren Betrags. Die ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG gibt Kontaktinformationen und Details zu ihrem Vorstand und Sitz bekannt.