Kein Anspruch auf Beförderung zur
Kindertagesstätte
Düsseldorf, 11.08.2010
In Koblenz wurde ein Antrag abgelehnt, mit dem Eltern um Übernahme der
Beförderung ihres Kindes zu der Kindertagesstätte baten, die dem Jungen        ARAG Versicherungen
während der Ferienzeit zugewiesen wurde. Diese befand sich in einer anderen    ARAG Platz 1
Ortsgemeinde, so dass sich der Weg zur Kindertagesstätte verlängerte. Das      40472 Düsseldorf
Verwaltungsgericht Koblenz entschied in einem Eilverfahren, dass ein           Brigitta Mehring
Anspruch auf Übernahme der Beförderung nicht gewährleistet sei, da sich dies   Konzernkommunikation
nicht aus dem Kindertagesstättegesetz (KitaG) ergebe (VG Koblenz, Az.: 5 L     Fachpresse / Kunden PR

914/10.KO).                                                                    Telefon: 02 11 / 9 63-25 60
                                                                               Fax: 02 11 / 9 63-20 25
                                                                               E-Mail:
                                                                               brigitta.mehring@ARAG.de
                                                                               Internet: http://www.ARAG.de




                                                                               Aufsichtsratsvorsitzender:
                                                                               Gerd Peskes
                                                                               Vorstand:
                                                                               Dr. Paul-Otto Faßbender (Vors.),
                                                                               Dr. Johannes Kathan, Werner Nicoll,
                                                                               Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
                                                                               Sitz und Registergericht:
                                                                               Düsseldorf, HRB 1371
                                                                               USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

html.pdf

  • 1.
    Kein Anspruch aufBeförderung zur Kindertagesstätte Düsseldorf, 11.08.2010 In Koblenz wurde ein Antrag abgelehnt, mit dem Eltern um Übernahme der Beförderung ihres Kindes zu der Kindertagesstätte baten, die dem Jungen ARAG Versicherungen während der Ferienzeit zugewiesen wurde. Diese befand sich in einer anderen ARAG Platz 1 Ortsgemeinde, so dass sich der Weg zur Kindertagesstätte verlängerte. Das 40472 Düsseldorf Verwaltungsgericht Koblenz entschied in einem Eilverfahren, dass ein Brigitta Mehring Anspruch auf Übernahme der Beförderung nicht gewährleistet sei, da sich dies Konzernkommunikation nicht aus dem Kindertagesstättegesetz (KitaG) ergebe (VG Koblenz, Az.: 5 L Fachpresse / Kunden PR 914/10.KO). Telefon: 02 11 / 9 63-25 60 Fax: 02 11 / 9 63-20 25 E-Mail: brigitta.mehring@ARAG.de Internet: http://www.ARAG.de Aufsichtsratsvorsitzender: Gerd Peskes Vorstand: Dr. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Johannes Kathan, Werner Nicoll, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze Sitz und Registergericht: Düsseldorf, HRB 1371 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995