Ein Antrag auf Übernahme der Beförderung eines Kindes zur Kindertagesstätte in Düsseldorf wurde am 11.08.2010 in Koblenz abgelehnt. Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied, dass kein Anspruch auf die Übernahme der Beförderung besteht, da dies nicht im Kindertagesstättengesetz vorgesehen ist. Der Fall betraf die Zuweisung des Kindes zu einer Kindertagesstätte in einer anderen Gemeinde während der Ferienzeit.