Ein Mann wurde von einem Schaf verletzt, wodurch ihm Schadensersatz zugesprochen wurde, obwohl das Tier nicht eindeutig identifiziert werden konnte. Die Krankenkasse forderte die Arztkosten von den Besitzern der Schafe zurück, was das Landgericht Kempten und das Oberlandesgericht München bestätigten. Tierhalter müssen demnach auch für Schäden haften, wenn die genaue Zuordnung des Tieres unklar ist.