In Düsseldorf können Eltern bis zu zwei Drittel der Kinderbetreuungskosten, maximal 4.000 Euro pro Jahr und Kind, als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Dazu zählen auch die Fahrtkosten von Babysittern, Großeltern oder Freunden, solange eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt und die Zahlung nicht bar erfolgt. Kosten für Fahrten zu Kitas, Schulen oder Großeltern sind jedoch nicht absetzbar.