Das Bundesverfassungsgericht hat eine bessere Bezahlung für Professoren gefordert und die hessische Regelung zur Vergütung von Hochschullehrern für verfassungswidrig erklärt. Ein Chemie-Professor hatte geklagt, da er sich 2005 unterbezahlt fühlte, was die Richter bestätigten, indem sie das Recht auf angemessene Bezahlung für Beamte im Grundsatz stärkten. Hessen muss nun bis Ende des Jahres die Bezahlung anpassen, und andere Bundesländer könnten ebenfalls betroffen sein.