Ab dem 1. März 2012 benötigen Fahrer von Kleinkrafträdern wie Mofas, Mopeds, Motorrollern und ähnlichen Fahrzeugen ein neues Versicherungskennzeichen für das neue Versicherungsjahr. Diese Fahrzeuge müssen nicht beim Straßenverkehrsamt gemeldet werden, unterliegen jedoch einer Versicherungspflicht. In diesem Jahr wechselt die Farbe des Kennzeichens von Schwarz auf Blau, und die Nutzung eines veralteten Kennzeichens ist illegal.