1. Public Viewing
Düsseldorf, 06.06.2012
Ein Höchstmaß an Rücksichtnahme erfordert das so genannte Public Viewing,
also öffentliches Fußballgucken zur kommenden Europameisterschaft in
Parks, Biergärten und Freilichtbühnen. Die rechtliche Grundlage fürs Public
Viewing, das in jedem Fall öffentlich genehmigt sein muss, ist die Verordnung ARAG SE
über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien. ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
ARAG Experten weisen darauf hin, dass normalerweise der Geräuschpegel in
Gewerbegebieten nicht über 65 Dezibel (dB) und 55 dB in Wohngebieten Brigitta Mehring
liegen darf. Ab 22 Uhr beginnt die Nachtzeit, und dann müssen 50 dB in Konzernkommunikation
Fachpresse / Kunden PR
Gewerbegebieten bzw. 45 dB in Kern- und Mischgebieten eingehalten werden,
was ungefähr dem Geräuschpegel entspricht, den eine Schreibmaschine Telefon: 02 11 / 9 63-25 60
verursacht. Aber: Für so seltene Ereignisse wie eine Fußball EM ändern sich Fax: 02 11 / 9 63-20 25
E-Mail:
die Richtwerte. Während der Ball rollt, beginnt die Nachtruhe nach 24 Uhr und brigitta.mehring@ARAG.de
die Grenzwerte dürfen um 10 db überschritten werden. Für kurzzeitige Internet: http://www.ARAG.de
Geräuschspitzen wie Jubelschreie kann der Richtwert sogar um weitere 10 dB
überschritten werden.
Manche Städte haben daraus frühzeitig die Konsequenzen gezogen und
lassen die gemeinschaftlichen EM-Erlebnisse in den Innenstädten gar nicht
erst zu. Da das Landesimmissionsschutzgesetz in den Bundesländern
geregelt wird, raten ARAG Experten, sich im Zweifel beim zuständigen
Ordnungsamt bzw. auf deren Internetseiten zu informieren.
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