1. Unseriöse Geschäftspraktiken eindämmen
Düsseldorf, 18.05.2012
Die "Buttonpflicht" für kostenpflichtige Onlineangebote ist bereits auf den Weg
gebracht und wird voraussichtlich im Sommer in Kraft treten. Jetzt plant
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ein weiteres
Gesetzespaket, mit dem unseriösen Geschäftspraktiken Einhalt geboten ARAG SE
werden soll. ARAG Experten informieren über die Kernpunkte der Entwürfe, ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
die derzeit in der Bundesregierung abgestimmt werden.
Weiterverkauf von Daten Brigitta Mehring
Eine der geplanten Änderungen betrifft die Transparenz bei der Nutzung von Konzernkommunikation
Fachpresse / Kunden PR
persönlichen Daten im Internet. Denn vielen Usern von Suchmaschinen und
sozialen Netzwerken ist nicht klar, dass ihre Daten von den Betreibern Telefon: 02 11 / 9 63-25 60
verwendet werden, um die für sie kostenlosen Dienste zu finanzieren. Dies Fax: 02 11 / 9 63-20 25
E-Mail:
geschieht in der Regel mittels gezielter Werbung oder gar durch Weiterverkauf brigitta.mehring@ARAG.de
der gesammelten Daten. Deshalb soll es künftig nicht mehr ausreichen, wenn Internet: http://www.ARAG.de
die Informationen über die Datennutzung und -weitergabe irgendwo in den
AGB der Betreiber zu finden sind und die Zustimmung des Kunden bereits
voreingestellt ist. Stattdessen soll eine Nutzung der Daten nur noch erlaubt
sein, wenn der Nutzer explizit - also etwa durch Ankreuzen der relevanten
Klausel - eingewilligt hat.
Abmahnwelle eindämmen
Außerdem will die Ministerin den Missbrauch von Abmahnungen im Urheber-
und Wettbewerbsrecht eindämmen. Zwar gibt es im Urhebergesetz schon jetzt
eine Deckelung der Abmahnkosten auf maximal 100 Euro. Die hat jedoch
strenge Voraussetzungen, die z.B. beim Zurverfügungstellen von mehreren
Musikwerken in Tauschbörsen nicht vorliegen. Diese hohen Hürden sollen
künftig beseitigt werden. Geplant ist daher, sowohl im Urheber- als auch im
Wettbewerbsrecht für Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche gegen
Privatpersonen einen niedrigen Einheitsstreitwert für die erstmalige
Abmahnung einzuführen. Außerdem soll es bei unberechtigten Abmahnungen
einen Gegenanspruch auf Ersatz der Anwaltskosten geben.
Inkassounternehmen
Für mehr Transparenz will sich das Bundesjustizministerium (BMJ) auch beim
Inkasso einsetzen. Dazu sollen neue Darlegungs- und Informationspflichten
für Inkassounternehmen eingeführt werden. So sollen die Unternehmen
künftig im Inkassoschreiben angeben müssen, wer ihr Auftraggeber ist,
woraus sich die Forderung ergibt und wie die Inkassokosten berechnet
wurden. Außerdem ist geplant, die Aufsicht über die Inkassounternehmen zu
stärken. Damit sollen die schwarzen Schafe unter den Unternehmen vom
Markt verdrängt werden.
Unerwünschte Telefonwerbung
Schließlich sollen Verbraucher künftig verstärkt vor unerlaubter
Telefonwerbung geschützt werden. Das zielt vor allem auf die weit verbreitete
Praxis ab, am Telefon für eine vermeintlich kostenfreie Gewinnspielteilnahme
zu werben, für die dann anschließend hohe Teilnahmegebühren verlangt
werden. Solche Verträge sollen deshalb nach den Plänen des BMJ in Zukunft
nur noch wirksam zustande kommen, wenn sie in Textform - also etwa per
E-Mail - geschlossen werden. Außerdem ist angedacht, das für unerlaubte
Telefonwerbung fällig werdende Bußgeld zu erhöhen.
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