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Vulkanausbruch in Island
Welche Rechte haben Passagiere?
Düsseldorf, 25.05.2011
Der neuerliche Vulkanausbruch in Island hat wieder Auswirkungen auf
Deutschland - die entstandene Aschewolke stört den Luftverkehr. Derzeit sind       ARAG Versicherungen
mehrere Flughäfen in Norddeutschland betroffen. Ob die geplanten Flüge             ARAG Platz 1
                                                                                   40472 Düsseldorf
stattfinden erfahren Reisende bei der Airline, bei der sie ihre Flüge gebucht
haben oder direkt beim Flughafen. Welche Ansprüche haben nun aber                  Brigitta Mehring
Reisende, die wegen des Vulkanausbruchs am Boden bleiben müssen?                   Konzernkommunikation
                                                                                   Fachpresse / Kunden PR
ARAG Experten nennen die Fakten:
                                                                                   Telefon: 02 11 / 9 63-25 60
    Findet der Flug nicht statt, werden die Kosten für das Ticket erstattet. Bei   Fax: 02 11 / 9 63-20 25
                                                                                   E-Mail:
    einem Vulkanausbruch geht man allerdings juristisch von höherer Gewalt         brigitta.mehring@ARAG.de
    aus. Die Fluggesellschaft wird demnach nicht als Schuldige gesehen und         Internet: http://www.ARAG.de
    muss daher keine weiteren Ausgleichszahlungen oder Schadenersatz für
    annullierte Flüge an ihre Kunden leisten. Ist nämlich, wie derzeit, der
    gesamte Luftraum gesperrt, sind die Airlines von Ausgleichszahlungen,
    wie sie die EU-Fluggastverordnung 261/2004 vorsieht, entlastet.
    Nicht nur Tickets werden ersetzt. Fällt wegen annullierter Flüge eine
    ganze Pauschalreise ins Wasser, muss der Veranstalter auch den
    gesamten Reisepreis zurückzahlen.
    Wer stundenlang am Flughafen warten muss, hat Anspruch auf
    Verpflegung und Unterkunft. Dazu gehören Mahlzeiten, Getränke, zwei
    kostenlose Telefonate und bei längeren Aufenthalten über Nacht auch ein
    Hotel. Diese Ansprüche gehen auf eine Verordnung der Europäischen
    Union zurück.
    Falls die Airline von sich aus nichts anbietet, kann der Wartende sich
    selbst mit Essen und ggf. einer Schlafgelegenheit versorgen. Die Kosten
    muss die Airline dann später erstatten.
    Unterkunft und Verpflegung müssen angemessen sein müssen. Wer sich
    also auf eigene Faust um Hotel und Restaurant kümmert, sollte nicht das
    Teuerste vom Teuersten wählen. Nach der sogenannten
    Schadenminderungspflicht sind Betroffene angehalten, die Kosten im
    überschaubaren Rahmen zu halten.
    Beträgt die Verzögerung mehr als fünf Stunden, ist die Airline zur
    Erstattung des Flugpreises und bei Verspätung eines Anschlussfluges
    auch zum kostenlosen Rückflug verpflichtet.
    Kommt die Airline ihren Verpflichtungen nicht nach, müssen sich Kunden
    zuerst an das Unternehmen wenden, bei dem sie ihren Flug gebucht
    haben. Wer mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist, kann sich beim Luftfahrt
    Bundesamt in Braunschweig (www.lba.de) beschweren, so die ARAG
    Experten.




                                                                                   Aufsichtsratsvorsitzender:
                                                                                   Gerd Peskes
                                                                                   Vorstand:
                                                                                   Dr. Paul-Otto Faßbender (Vors.),
                                                                                   Dr. Johannes Kathan, Werner Nicoll,
                                                                                   Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
                                                                                   Sitz und Registergericht:
                                                                                   Düsseldorf, HRB 1371
                                                                                   USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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