Der Bundestag hat am 4. Juli 2014 das Gesetz zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns beschlossen, der ab 1. Januar 2015 mindestens 8,50 Euro pro Stunde betragen wird, jedoch Ausnahmen für Jugendliche, Langzeitarbeitslose im ersten halben Jahr und Praktikanten vorsieht. Der Mindestlohn soll faire Löhne garantieren, ohne die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu gefährden, und eine Kommission wird künftig für die Anpassung des Mindestlohns zuständig sein. Zudem wurden verschiedene Übergangsregelungen für bestimmte Branchen und Arbeitnehmergruppen geschaffen, um mögliche negative Auswirkungen abzufedern.