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Krankenhausreform
NR. 18| 06.11.2015 |
Mehr Personal, mehr Pflege
Ganz im Zeichen des Lebens stand diese Woche im Deutschen
Bundestag. Neben Verbesserungen in der Versorgung Schwerst­
kranker und dem würdevollen Umgang mit dem Lebensende
wurden auch die Krankenhäuser zukunftsfest gemacht. Mehr
Qualität, mehr finanzielle Mittel, mehr Personal – das sind die
Eckpunkte der Krankenhausstrukturreform, die am Donnerstag
im Bundestag verabschiedet wurde.
Krankenhäuser erhalten in den
kommenden fünf Jahren insge-
samt 9,5 Milliarden Euro – das ist
deutlich mehr als bisher. Als So-
fortmaßnahme werden den Kran-
kenhäusern 660 Millionen Euro für
über 6.800 neue Pflegestellen zur
Verfügung gestellt. Zudem wird es
einen Pflegezuschlag von zusätz-
lichen 500 Millionen Euro geben.
Bereits diese Zahlen
zeigen, dass im Zen-
trum des beschlos-
senen Gesetzes die
Finanzierung des
Pflegepersonals steht: Denn es
gehe darum, in den Krankenhäu-
sern die Pflegequalität zu sichern,
neue Stellen zu schaffen, aber
auch die vorhandenen Pflege-
stellen zu halten, unterstrich der
stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Georg Nüßlein. „Das ist ein klares
Signal, was man sich auch heute
leisten muss.“ Die Situation im
Pflegebereich sei in den Augen
der Ärzte kritisch, berichtete Nüß-
lein in seiner Rede. Neben den
finanziellen Verbesserungen für
mehr Personal sieht das Gesetz
aber auch strukturelle Änderungen
vor: weniger unnötige Opera-
tionen, weniger leerstehende
Betten, dafür mehr Qualität. Diese
wird künftig ein zentrales Kriteri-
um in den Haushaltsplanungen
der Kranken­häuser
spielen. Bei gro­ßen
Mängeln gibt es Ab-
schläge, gute Leistun-
gen werden finanziell
honoriert.
Auch die Versorgung im ländlichen
RaumwirddurchdasKrankenhaus-
stärkungsgesetz verbessert. So
werden Zuschläge gewährt, wenn
ein bestimmtes Versorgungsange-
bot eines Krankenhauses wohn-
ortnah erhalten werden muss.
Denn eine flächendeckende Kran-
kenhausversorgung gehört zu
den wesentlichen Elementen der
Daseinsvorsorge.
Mehr Qualität
zum Wohle der
Patienten
Foto: picture alliance/dpa
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
auch wenn die Flüchtlingskrise momentan
alle anderen Themen überstrahlt, geht unsere
Arbeit an anderen Vorhaben konsequent weiter.
In dieser Woche haben wir zum Beispiel zwei
wichtige Gesetze aus dem Gesundheitsbereich
verabschiedet.
So stärken wir zum einen die Versorgung
Schwerstkranker und Sterbender. Wir ver­
bessern sowohl die finanzielle Ausstattung sta­
tionärer Kinder- und Erwachsenen-Hospize als
auch die Förderung ambulanter Hospizdienste.
Versicherte erhalten künftig einen Anspruch auf
individuelle Beratung und Hilfestellung durch
die gesetzliche Krankenversicherung, damit
sie die letzte Lebensphase selbstbestimmt und
bestmöglich begleitet verbringen können.
Zum anderen stellen wir den Krankenhäusern
in den kommenden fünf Jahren insgesamt rund
9,5 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung.
Wir verbessern gezielt die Finanzierung des
Pflegepersonals und der Notfallversorgung in
den Krankenhäusern. Wir stellen die stationäre
Versorgung im ländlichen Raum sicher. Und wir
stärken die Qualität und sorgen für strukturelle
Änderungen, etwa durch weniger unnötige
Operationen und weniger leer stehende Betten.
Die Union steht an der Seite derjenigen, die
Hilfe brauchen. Das gilt im Übrigen auch für die
Bewältigung der Flüchtlingskrise. Hier sind wir
in den letzten Wochen deutlich vorangekommen.
Wir lassen nicht locker!
Mit freundlichen Grüßen
Hansjörg Durz MdB
06.11.2015		 www.csu-landesgruppe.de	 Seite 2
D i e s e W o c h e
Krankenhausreform
Mehr Personal, mehr Pflege	 1
Robuster Arbeitsmarkt und gute
Lohnentwicklung
Rekord-Rentenerhöhung für 2016
erwartet 	 2
Gespräch mit dem georgischen Außenminister
Georgien als wichtiger Stabilitätsanker 	2
Begrenzung des Flüchtlingsstroms
Die historische Herausforderung
bewältigen	 3
Verband der bayerischen Wirtschaft
Im Dialog: Politik trifft Wirtschaft	 3
Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe
In Würde sterben	 4
Hospiz- und Palliativgesetz
Versorgung Schwerstkranker und
Sterbender wird gestärkt	 4
Gespräch mit dem georgischen Außenminister
Robuster Arbeitsmarkt und gute Lohnentwicklung
Rekord-Rentenerhöhung für 2016 erwartet
Die Arbeitslosenzahlen sind im Oktober weiter zurückgegangen. Die Arbeitslosenquote sinkt auf sechs Prozent.
Dank robustem Arbeitsmarkt und guter Lohnentwicklung können die Rentner 2016 mit deutlich höheren Renten
rechnen.
Georgien als wichtiger Stabilitätsanker
Derzeit sind 59.000 Menschen we-
niger ohne festen Job als noch im
September. Damit reduziert sich die
Arbeitslosenzahl um 83.000 Men-
schen im Vergleich zum Vorjahr. Eine
besonders erfreuliche Auswirkung
der guten Konjunktur und guten
Lohn­entwicklung ist, dass die rund
20,5 Millionen Rentner in Deutsch-
land mit deutlich steigenden Renten
rechnen können. „Im kommenden
Jahr steht die größte Rentenanpas-
sung seit der Jahrhundertwende an.
Die Bezüge der Rentnerinnen und
Rentner werden voraussichtlich um
vier bis fünf Prozent erhöht“, erklär-
te der sozialpolitische Sprecher der
CSU-Landesgruppe, Stephan Stracke.
Zwar werden die Anpassungssätze
erst im Frühjahr 2016 endgültig fest-
gelegt. Aber es stehe bereits heute
fest, so Stracke, dass die Rentner von
steigenden Einkommen, steigenden
Beschäftigungszahlen und sinken-
den Rentenversicherungsbeiträge
im kommenden Jahr profitieren. Sie
würden damit am wirtschaftlichen
Am 28. Oktober fand in Berlin ein Ge-
spräch mit dem Außenminister und
Vizepremier Georgiens, Giorgi Kviri-
kashvili, statt. Die CSU-Landesgrup-
penvorsitzende Gerda Hasselfeldt
betonte dabei, wie wichtig der gute
Kontakt zu Ländern wie Georgien sei.
Der georgische Außenminister wies
auf die sehr guten historischen
Beziehungen zu Deutschland hin.
Georgien sei sehr daran interessiert,
die Zusammenarbeit mit Deutschland
weiter zu intensivieren, machte er
deutlich. Die deutsche Unterstützung
sei vor allem im Bereich der Bildung
wichtig. Sehr am Herzen lagen der
georgischen Delegation weitere
Visa-Erleichterungen. Hasselfeldt gab
jedoch zu bedenken, dass Deutsch-
land in Europa gerade vor eine echte
Bewährungsprobe gestellt würde,
die Aufteilung und Integration der
Flüchtlingsströme zu bewältigen: „Wir
stoßen in vielen Regionen an unsere
Grenzen“, so Hasselfeldt.
Zum Abschluss betonte die CSU-Lan-
desgruppenvorsitzende, wie wichtig
Länder vor den Toren Europas – wie
Georgien – seien. In Zeiten, in denen
die Krisen immer näher heranrückten,
sei ein guter Kontakt von großer Be-
deutung.
IMPRESSUM:
Der Meinungsbeitrag auf S. 1 gibt die persönliche
Auffassung des betreffenden Abgeordneten wieder.
Foto Editorial:
Verantwortliche Redakteure:
Linda Dietze, Jutta Lieneke-Berns
11011 Berlin · Platz der Republik 1
Telefon:	 (030) 227	 -	70212
e-mail:	bab@cducsu.de
internet:	www.csu-landesgruppe.de
Diese Veröffentlichung der CSU-Landesgruppe dient ausschließ­­­-
lich der Information und darf während eines Wahlkampfes nicht
zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden.
Erfolg in unserem Land teilnehmen.
„Das beweist: Die Union steht für eine
gerechte Teilhabe der Rentnerinnen
und Rentner am Wohlstand“, machte
der CSU-Politiker deutlich.
Foto: piccture alliance/Jan Haas
Foto: CSU-Landesgruppe
Brief aus Berlin
Marcus Mark
06.11.2015		 www.csu-landesgruppe.de	 Seite 3
Begrenzung des Flüchtlingsstroms
Die historische Herausforderung bewältigen
Den Zustrom begrenzen, die Fluchtursachen bekämpfen und die EU-Außengrenzen sichern: Am Donnerstag
einigten sich CSU, CDU und der Koalitionspartner SPD auf weitere Maßnahmen, um die Flüchtlingskrise zu
bewältigen. Oberste Priorität haben weiterhin, Menschen in Not zu helfen und Nicht-Schutzbedürftige schnel­
ler zurückzuführen.
Verband der bayerischen Wirtschaft
Im Dialog: Politik trifft Wirtschaft
Die CSU-Landesgruppe hat sich am Mittwoch mit dem Präsidenten des Verbands der bayerischen Wirtschaft,
Alfred Gaffal, und weiteren führenden Vertretern der bayerischen Wirtschaft zum politischen Dialog getroffen.
Gerade die mittelständische Wirtschaft steht im Fokus der Politik der Landesgruppe, betonte ihre Vorsitzende,
Gerda Hasselfeldt.
Sie erklärte, dass die unionsgeführte Bundesregierung rich-
tige Rahmenbedingungen für die Wirtschaft setzt - unter
anderem durch ihre solide Finanzpolitik. So hat die Union
gegen die SPD den ausgeglichenen Haushalt durchgesetzt
und auch „jedem Ansinnen des Koalitionspartners zu
Steuererhöhungen eine klare Absage erteilt“.
Auch bei den Themen Mindestlohn, Frauenquote oder
Rente mit 63 habe die CSU-Landesgruppe sich stets für
eine praxisgerechte Umsetzung stark gemacht, machte
Hasselfeldt deutlich. Beim Mindestlohn sei man mit den
erreichten Änderungen jedoch noch nicht zufrieden.
Nachbesserungen muss es vor allem bei der Arbeit­
geberhaftung, bei den Dokumentationspflichten und bei
der Abgrenzung zum Ehrenamt geben, machte Hasselfeldt
bei dem Gespräch deutlich.
Foto: picture alliance/dpa
Foto: CSU-Landesgruppe
♦♦Beschleunigte Asylverfahren:
Für Asylbewerber aus sicheren
Herkunftsländern, mit Wiederein­
reisesperren, mit Folgeanträgen oder
ohne Mitwirkungsbereitschaft wird
ein beschleunigtes Asylverfahren
durchgeführt. Die zeitlichen Abläufe
werden ähnlich wie im Flughafen-
verfahren gestaltet: Innerhalb von
drei Wochen soll das gesamte Ver-
fahren spätestens durchgeführt sein.
Nur wer sich in den hierfür vorge-
sehenen Einrichtungen registrieren
lässt, hat auch Anspruch auf Leis-
tungen. Es gilt eine verschärfte Re-
sidenzpflicht.
♦♦Aussetzung Familiennachzug: Für
Flüchtlinge mit einem sogenannten
subsidiären Schutz wird der Nach-
zug von Angehörigen für zwei Jahre
ausgesetzt. Dies gilt für Personen,
die keinen unmittelbaren Asylgrund
geltend machen können, aber auf
Grund ihrer persönlichen Situation in
Deutschland bleiben dürfen.
♦♦Verbesserte Registrierung: Asyl-
bewerber erhalten einen einheitlichen
Ausweis. Dieser ist Voraussetzung
für den Bezug von Leistungen und
erleichtert eine rasche Identifizierung.
Außerdem wird beim Bund eine Or-
ganisationseinheit geschaffen, die in
ständigem Kontakt mit den Herkunfts-
ländern steht und für Personen, die
Deutschland wieder verlassen müs-
sen, die nötigen Papiere beschafft.
♦♦Schutz der Außengrenzen: Illegale
Schleusungen und Migration sollen
beendet werden. Es sind legale
Strukturen des Flüchtlingsschutzes
und der Lastenteilungen mit unseren
Nachbarländern zu schaffen. Die Zahl
der Flüchtlinge wird reduziert.
Die wichtigsten Punkte im Einzelnen:
Brief aus Berlin
06.11.2015		 www.csu-landesgruppe.de	 Seite 4
Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe
In Würde sterben
Am Freitag haben die Bundestagsabgeordneten eines der ethisch schwierigsten Gesetzesprojekte dieser
Wahlperiode verabschiedet: ein Gesetz zur Regelung der Sterbehilfe. Die Abgeordneten konnten frei nach
ihrem Gewissen aus vier Entwürfen auswählen.
Die Entscheidung zwischen den
unter­schiedlichen Entwürfen war
nicht einfach. Im Mittelpunkt stand
die Abwägung zwischen dem Schutz
des Lebens und dem Schutz der
Selbstbestimmung des Einzelnen.
Verabschiedet wurde der Gesetzent-
wurf, den eine fraktionsübergreifende
Gruppe um Michael Brand (CDU), Mi-
chael Frieser (CSU) und Kerstin Griese
(SPD) eingebracht hatte. Damit bleibt
die Beihilfe zum Suizid grundsätzlich
straffrei. Jedoch wird nicht nur das
auf Gewinn ausgerichtete, kom-
merziell orientierte Handeln unter
Strafe gestellt, sondern auch jede auf
Wiederholung ausgerichtete und im
Eigeninteresse stehenden Beihilfe.
Der ärztliche Freiraum bleibt weiter-
hin erhalten – nahe Angehörige sind
von der Strafbarkeit ausgennommen.
Zudem wird das Vertrauensverhältnis
zwischen Arzt und Patient gewahrt.
Bundesgesundheitsminister Her-
mann Gröhe nannte den Gesetzent-
wurf in seiner Rede „eine Regelung
mit Maß und Mitte.“
Vier Entwürfe standen zur Auswahl,
die zum Teil ganz unterschiedlich mit
der existenziellen Frage umgingen,
„Wie will ein Mensch sterben?“.
Das Spektrum der Anträge reichte
von einem umfassenden Verbot der
Beihilfe oder Anstiftung zum Suizid
bis hin zum Verbot lediglich der ge-
werbsmäßigen Sterbehilfe oder gar
dem Vorschlag, die jetzige Rechtslage
nicht zu verändern.
Foto: picture alliance/dpa
Hospiz- und Palliativgesetz
Versorgung Schwerstkranker und Sterbender wird gestärkt
Mehr Hilfe für Schwerstkranke: Die medizinische und pflegerische Versorgung am Lebensende wird ausge­
baut. Ambulante und stationäre Hospiz-Einrichtungen bekommen dazu mehr Geld. Der Bundestag hat am
Donnerstag in dritter Lesung das Hospiz-und Palliativgesetz verabschiedet.
Ziel des Gesetzes ist, die Versorgung
Schwerstkranker und Sterbender in
ihrer letzten Lebensphase zu stärken.
Denn über die Frage der Sterbehilfe
hinaus ist es entscheidend, dass Ster-
bende auf dem Weg in den Tod nicht
alleine gelassen werden, sondern ihre
individuelle Begleitung verbessert
wird. „Es geht darum, den Menschen
ein Stück Angst zu nehmen,“ erklärte
Emmi Zeulner (CSU) in ihrer Rede. Ein
besonderes Anliegen sei es gewe-
sen, die ambulanten Hospizdienste
zu stärken: „Das ist vor allem für den
ländlichen Raum sehr wichtig.“
Im Gesetz vorgesehen sind sowohl
Maßnahmen in der gesetzlichen
Kranken- als auch in der sozialen
Pflegeversicherung. Neben der ver-
besserten finanziellen Ausstattung
der stationären und ambulanten
Hospize erhalten die Versicherten
künftig einen Anspruch auf indivi-
duelle Beratung und Hilfestellung
durch die gesetzliche Krankenver-
sicherung. So können sie die letzte
Lebensphase selbstbestimmt und
bestmöglich begleitet verbringen.
Das Gesetz ermöglicht zudem bes-
sere Kooperationsangebote aller
Leistungserbringer, was gerade auch
für ländliche Regionen wichtig ist.
So können Krankenhäuser, die keine
eigene Palliativstation haben, soge-
nannte multiprofessionelle Teams
bilden, die schwerstkranke und
sterbende Menschen zusätzlich zur
allgemeinen Krankenhausversorgung
begleiten. Zeulner bedankte sich mit
einem herzlichen „Vergelt‘s Gott“ bei
allen, die in dem Bereich tätig sind:
„Sie müssen wissen, dass die Politik
den Wert Ihrer Arbeit erkennt und
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  • 1. Krankenhausreform NR. 18| 06.11.2015 | Mehr Personal, mehr Pflege Ganz im Zeichen des Lebens stand diese Woche im Deutschen Bundestag. Neben Verbesserungen in der Versorgung Schwerst­ kranker und dem würdevollen Umgang mit dem Lebensende wurden auch die Krankenhäuser zukunftsfest gemacht. Mehr Qualität, mehr finanzielle Mittel, mehr Personal – das sind die Eckpunkte der Krankenhausstrukturreform, die am Donnerstag im Bundestag verabschiedet wurde. Krankenhäuser erhalten in den kommenden fünf Jahren insge- samt 9,5 Milliarden Euro – das ist deutlich mehr als bisher. Als So- fortmaßnahme werden den Kran- kenhäusern 660 Millionen Euro für über 6.800 neue Pflegestellen zur Verfügung gestellt. Zudem wird es einen Pflegezuschlag von zusätz- lichen 500 Millionen Euro geben. Bereits diese Zahlen zeigen, dass im Zen- trum des beschlos- senen Gesetzes die Finanzierung des Pflegepersonals steht: Denn es gehe darum, in den Krankenhäu- sern die Pflegequalität zu sichern, neue Stellen zu schaffen, aber auch die vorhandenen Pflege- stellen zu halten, unterstrich der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein. „Das ist ein klares Signal, was man sich auch heute leisten muss.“ Die Situation im Pflegebereich sei in den Augen der Ärzte kritisch, berichtete Nüß- lein in seiner Rede. Neben den finanziellen Verbesserungen für mehr Personal sieht das Gesetz aber auch strukturelle Änderungen vor: weniger unnötige Opera- tionen, weniger leerstehende Betten, dafür mehr Qualität. Diese wird künftig ein zentrales Kriteri- um in den Haushaltsplanungen der Kranken­häuser spielen. Bei gro­ßen Mängeln gibt es Ab- schläge, gute Leistun- gen werden finanziell honoriert. Auch die Versorgung im ländlichen RaumwirddurchdasKrankenhaus- stärkungsgesetz verbessert. So werden Zuschläge gewährt, wenn ein bestimmtes Versorgungsange- bot eines Krankenhauses wohn- ortnah erhalten werden muss. Denn eine flächendeckende Kran- kenhausversorgung gehört zu den wesentlichen Elementen der Daseinsvorsorge. Mehr Qualität zum Wohle der Patienten Foto: picture alliance/dpa Liebe Leserinnen, liebe Leser, auch wenn die Flüchtlingskrise momentan alle anderen Themen überstrahlt, geht unsere Arbeit an anderen Vorhaben konsequent weiter. In dieser Woche haben wir zum Beispiel zwei wichtige Gesetze aus dem Gesundheitsbereich verabschiedet. So stärken wir zum einen die Versorgung Schwerstkranker und Sterbender. Wir ver­ bessern sowohl die finanzielle Ausstattung sta­ tionärer Kinder- und Erwachsenen-Hospize als auch die Förderung ambulanter Hospizdienste. Versicherte erhalten künftig einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die gesetzliche Krankenversicherung, damit sie die letzte Lebensphase selbstbestimmt und bestmöglich begleitet verbringen können. Zum anderen stellen wir den Krankenhäusern in den kommenden fünf Jahren insgesamt rund 9,5 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung. Wir verbessern gezielt die Finanzierung des Pflegepersonals und der Notfallversorgung in den Krankenhäusern. Wir stellen die stationäre Versorgung im ländlichen Raum sicher. Und wir stärken die Qualität und sorgen für strukturelle Änderungen, etwa durch weniger unnötige Operationen und weniger leer stehende Betten. Die Union steht an der Seite derjenigen, die Hilfe brauchen. Das gilt im Übrigen auch für die Bewältigung der Flüchtlingskrise. Hier sind wir in den letzten Wochen deutlich vorangekommen. Wir lassen nicht locker! Mit freundlichen Grüßen Hansjörg Durz MdB
  • 2. 06.11.2015 www.csu-landesgruppe.de Seite 2 D i e s e W o c h e Krankenhausreform Mehr Personal, mehr Pflege 1 Robuster Arbeitsmarkt und gute Lohnentwicklung Rekord-Rentenerhöhung für 2016 erwartet 2 Gespräch mit dem georgischen Außenminister Georgien als wichtiger Stabilitätsanker 2 Begrenzung des Flüchtlingsstroms Die historische Herausforderung bewältigen 3 Verband der bayerischen Wirtschaft Im Dialog: Politik trifft Wirtschaft 3 Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe In Würde sterben 4 Hospiz- und Palliativgesetz Versorgung Schwerstkranker und Sterbender wird gestärkt 4 Gespräch mit dem georgischen Außenminister Robuster Arbeitsmarkt und gute Lohnentwicklung Rekord-Rentenerhöhung für 2016 erwartet Die Arbeitslosenzahlen sind im Oktober weiter zurückgegangen. Die Arbeitslosenquote sinkt auf sechs Prozent. Dank robustem Arbeitsmarkt und guter Lohnentwicklung können die Rentner 2016 mit deutlich höheren Renten rechnen. Georgien als wichtiger Stabilitätsanker Derzeit sind 59.000 Menschen we- niger ohne festen Job als noch im September. Damit reduziert sich die Arbeitslosenzahl um 83.000 Men- schen im Vergleich zum Vorjahr. Eine besonders erfreuliche Auswirkung der guten Konjunktur und guten Lohn­entwicklung ist, dass die rund 20,5 Millionen Rentner in Deutsch- land mit deutlich steigenden Renten rechnen können. „Im kommenden Jahr steht die größte Rentenanpas- sung seit der Jahrhundertwende an. Die Bezüge der Rentnerinnen und Rentner werden voraussichtlich um vier bis fünf Prozent erhöht“, erklär- te der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Stephan Stracke. Zwar werden die Anpassungssätze erst im Frühjahr 2016 endgültig fest- gelegt. Aber es stehe bereits heute fest, so Stracke, dass die Rentner von steigenden Einkommen, steigenden Beschäftigungszahlen und sinken- den Rentenversicherungsbeiträge im kommenden Jahr profitieren. Sie würden damit am wirtschaftlichen Am 28. Oktober fand in Berlin ein Ge- spräch mit dem Außenminister und Vizepremier Georgiens, Giorgi Kviri- kashvili, statt. Die CSU-Landesgrup- penvorsitzende Gerda Hasselfeldt betonte dabei, wie wichtig der gute Kontakt zu Ländern wie Georgien sei. Der georgische Außenminister wies auf die sehr guten historischen Beziehungen zu Deutschland hin. Georgien sei sehr daran interessiert, die Zusammenarbeit mit Deutschland weiter zu intensivieren, machte er deutlich. Die deutsche Unterstützung sei vor allem im Bereich der Bildung wichtig. Sehr am Herzen lagen der georgischen Delegation weitere Visa-Erleichterungen. Hasselfeldt gab jedoch zu bedenken, dass Deutsch- land in Europa gerade vor eine echte Bewährungsprobe gestellt würde, die Aufteilung und Integration der Flüchtlingsströme zu bewältigen: „Wir stoßen in vielen Regionen an unsere Grenzen“, so Hasselfeldt. Zum Abschluss betonte die CSU-Lan- desgruppenvorsitzende, wie wichtig Länder vor den Toren Europas – wie Georgien – seien. In Zeiten, in denen die Krisen immer näher heranrückten, sei ein guter Kontakt von großer Be- deutung. IMPRESSUM: Der Meinungsbeitrag auf S. 1 gibt die persönliche Auffassung des betreffenden Abgeordneten wieder. Foto Editorial: Verantwortliche Redakteure: Linda Dietze, Jutta Lieneke-Berns 11011 Berlin · Platz der Republik 1 Telefon: (030) 227 - 70212 e-mail: bab@cducsu.de internet: www.csu-landesgruppe.de Diese Veröffentlichung der CSU-Landesgruppe dient ausschließ­­­- lich der Information und darf während eines Wahlkampfes nicht zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Erfolg in unserem Land teilnehmen. „Das beweist: Die Union steht für eine gerechte Teilhabe der Rentnerinnen und Rentner am Wohlstand“, machte der CSU-Politiker deutlich. Foto: piccture alliance/Jan Haas Foto: CSU-Landesgruppe Brief aus Berlin Marcus Mark
  • 3. 06.11.2015 www.csu-landesgruppe.de Seite 3 Begrenzung des Flüchtlingsstroms Die historische Herausforderung bewältigen Den Zustrom begrenzen, die Fluchtursachen bekämpfen und die EU-Außengrenzen sichern: Am Donnerstag einigten sich CSU, CDU und der Koalitionspartner SPD auf weitere Maßnahmen, um die Flüchtlingskrise zu bewältigen. Oberste Priorität haben weiterhin, Menschen in Not zu helfen und Nicht-Schutzbedürftige schnel­ ler zurückzuführen. Verband der bayerischen Wirtschaft Im Dialog: Politik trifft Wirtschaft Die CSU-Landesgruppe hat sich am Mittwoch mit dem Präsidenten des Verbands der bayerischen Wirtschaft, Alfred Gaffal, und weiteren führenden Vertretern der bayerischen Wirtschaft zum politischen Dialog getroffen. Gerade die mittelständische Wirtschaft steht im Fokus der Politik der Landesgruppe, betonte ihre Vorsitzende, Gerda Hasselfeldt. Sie erklärte, dass die unionsgeführte Bundesregierung rich- tige Rahmenbedingungen für die Wirtschaft setzt - unter anderem durch ihre solide Finanzpolitik. So hat die Union gegen die SPD den ausgeglichenen Haushalt durchgesetzt und auch „jedem Ansinnen des Koalitionspartners zu Steuererhöhungen eine klare Absage erteilt“. Auch bei den Themen Mindestlohn, Frauenquote oder Rente mit 63 habe die CSU-Landesgruppe sich stets für eine praxisgerechte Umsetzung stark gemacht, machte Hasselfeldt deutlich. Beim Mindestlohn sei man mit den erreichten Änderungen jedoch noch nicht zufrieden. Nachbesserungen muss es vor allem bei der Arbeit­ geberhaftung, bei den Dokumentationspflichten und bei der Abgrenzung zum Ehrenamt geben, machte Hasselfeldt bei dem Gespräch deutlich. Foto: picture alliance/dpa Foto: CSU-Landesgruppe ♦♦Beschleunigte Asylverfahren: Für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern, mit Wiederein­ reisesperren, mit Folgeanträgen oder ohne Mitwirkungsbereitschaft wird ein beschleunigtes Asylverfahren durchgeführt. Die zeitlichen Abläufe werden ähnlich wie im Flughafen- verfahren gestaltet: Innerhalb von drei Wochen soll das gesamte Ver- fahren spätestens durchgeführt sein. Nur wer sich in den hierfür vorge- sehenen Einrichtungen registrieren lässt, hat auch Anspruch auf Leis- tungen. Es gilt eine verschärfte Re- sidenzpflicht. ♦♦Aussetzung Familiennachzug: Für Flüchtlinge mit einem sogenannten subsidiären Schutz wird der Nach- zug von Angehörigen für zwei Jahre ausgesetzt. Dies gilt für Personen, die keinen unmittelbaren Asylgrund geltend machen können, aber auf Grund ihrer persönlichen Situation in Deutschland bleiben dürfen. ♦♦Verbesserte Registrierung: Asyl- bewerber erhalten einen einheitlichen Ausweis. Dieser ist Voraussetzung für den Bezug von Leistungen und erleichtert eine rasche Identifizierung. Außerdem wird beim Bund eine Or- ganisationseinheit geschaffen, die in ständigem Kontakt mit den Herkunfts- ländern steht und für Personen, die Deutschland wieder verlassen müs- sen, die nötigen Papiere beschafft. ♦♦Schutz der Außengrenzen: Illegale Schleusungen und Migration sollen beendet werden. Es sind legale Strukturen des Flüchtlingsschutzes und der Lastenteilungen mit unseren Nachbarländern zu schaffen. Die Zahl der Flüchtlinge wird reduziert. Die wichtigsten Punkte im Einzelnen: Brief aus Berlin
  • 4. 06.11.2015 www.csu-landesgruppe.de Seite 4 Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe In Würde sterben Am Freitag haben die Bundestagsabgeordneten eines der ethisch schwierigsten Gesetzesprojekte dieser Wahlperiode verabschiedet: ein Gesetz zur Regelung der Sterbehilfe. Die Abgeordneten konnten frei nach ihrem Gewissen aus vier Entwürfen auswählen. Die Entscheidung zwischen den unter­schiedlichen Entwürfen war nicht einfach. Im Mittelpunkt stand die Abwägung zwischen dem Schutz des Lebens und dem Schutz der Selbstbestimmung des Einzelnen. Verabschiedet wurde der Gesetzent- wurf, den eine fraktionsübergreifende Gruppe um Michael Brand (CDU), Mi- chael Frieser (CSU) und Kerstin Griese (SPD) eingebracht hatte. Damit bleibt die Beihilfe zum Suizid grundsätzlich straffrei. Jedoch wird nicht nur das auf Gewinn ausgerichtete, kom- merziell orientierte Handeln unter Strafe gestellt, sondern auch jede auf Wiederholung ausgerichtete und im Eigeninteresse stehenden Beihilfe. Der ärztliche Freiraum bleibt weiter- hin erhalten – nahe Angehörige sind von der Strafbarkeit ausgennommen. Zudem wird das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient gewahrt. Bundesgesundheitsminister Her- mann Gröhe nannte den Gesetzent- wurf in seiner Rede „eine Regelung mit Maß und Mitte.“ Vier Entwürfe standen zur Auswahl, die zum Teil ganz unterschiedlich mit der existenziellen Frage umgingen, „Wie will ein Mensch sterben?“. Das Spektrum der Anträge reichte von einem umfassenden Verbot der Beihilfe oder Anstiftung zum Suizid bis hin zum Verbot lediglich der ge- werbsmäßigen Sterbehilfe oder gar dem Vorschlag, die jetzige Rechtslage nicht zu verändern. Foto: picture alliance/dpa Hospiz- und Palliativgesetz Versorgung Schwerstkranker und Sterbender wird gestärkt Mehr Hilfe für Schwerstkranke: Die medizinische und pflegerische Versorgung am Lebensende wird ausge­ baut. Ambulante und stationäre Hospiz-Einrichtungen bekommen dazu mehr Geld. Der Bundestag hat am Donnerstag in dritter Lesung das Hospiz-und Palliativgesetz verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist, die Versorgung Schwerstkranker und Sterbender in ihrer letzten Lebensphase zu stärken. Denn über die Frage der Sterbehilfe hinaus ist es entscheidend, dass Ster- bende auf dem Weg in den Tod nicht alleine gelassen werden, sondern ihre individuelle Begleitung verbessert wird. „Es geht darum, den Menschen ein Stück Angst zu nehmen,“ erklärte Emmi Zeulner (CSU) in ihrer Rede. Ein besonderes Anliegen sei es gewe- sen, die ambulanten Hospizdienste zu stärken: „Das ist vor allem für den ländlichen Raum sehr wichtig.“ Im Gesetz vorgesehen sind sowohl Maßnahmen in der gesetzlichen Kranken- als auch in der sozialen Pflegeversicherung. Neben der ver- besserten finanziellen Ausstattung der stationären und ambulanten Hospize erhalten die Versicherten künftig einen Anspruch auf indivi- duelle Beratung und Hilfestellung durch die gesetzliche Krankenver- sicherung. So können sie die letzte Lebensphase selbstbestimmt und bestmöglich begleitet verbringen. Das Gesetz ermöglicht zudem bes- sere Kooperationsangebote aller Leistungserbringer, was gerade auch für ländliche Regionen wichtig ist. So können Krankenhäuser, die keine eigene Palliativstation haben, soge- nannte multiprofessionelle Teams bilden, die schwerstkranke und sterbende Menschen zusätzlich zur allgemeinen Krankenhausversorgung begleiten. Zeulner bedankte sich mit einem herzlichen „Vergelt‘s Gott“ bei allen, die in dem Bereich tätig sind: „Sie müssen wissen, dass die Politik den Wert Ihrer Arbeit erkennt und sehr schätzt.“ Foto: picture alliance/Hans Wiedl Brief aus Berlin