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Information 1 – Überblick (Version, 24.07.2017)
Mit dem neuen Gehaltssystem haben die Sozialpartner,
einen wichtigen Schritt in Richtung Modernisierung und
Weiterentwicklung des Kollektivvertrages für Angestellte
und Lehrlinge im Handel gesetzt. Das neue Gehaltssystem
entspricht den aktuellen Erfordernissen der arbeits- und
betriebsorganisatorischen Strukturen und ermöglicht es zukünftige
Entwicklungen in der Arbeitswelt einfacher abzubilden.
• BerufseinsteigerInnen profitieren durch höhere Einstiegsgehälter.
• Ältere und erfahrene MitarbeiterInnen werden durch eine neue Methodik in der Anrechnung
von Vordienstzeiten leichter eine Beschäftigung finden.
• Mit der Anrechnung der Karenzzeiten kann der Handel als Arbeitgeber gegenüber anderen
Branchen punkten. Dies stellt eine weitere Verbesserung insbesondere für die Frauen dar.
• Eine deutliche Vereinfachung bringt die Zusammenlegung der bisherigen 8 Gehaltstafeln
und 2 Gehaltsgebiete auf eine Gehaltstabelle für alle Branchen und Bundesländer.
Die Eckpunkte des neuen Kollektivvertrages
Die zukünftige Gehaltsordnung:
• Mindestgrundgehalt von 1600 Euro brutto für Angestellte mit Einzelhandels- oder
kaufmännisch administrativer Lehre
• Neue Methodik zur Anrechnung von Vordienstzeiten bei Neueintritten (maximal 7 bzw. 8
Jahre), wodurch wir Altersdiskrimminierung entgegenwirken.
• Volle Anrechnung der Karenzzeiten bei Vorrückungen und Berücksichtung bei den
Vordienstzeiten
• Transparenz bei All-In Verträgen durch einfache Rahmenbedingungen, eine
verpflichtende Deckungsprüfung und Beispiele im Kollektivvertrag
• Mit Vertretungsgeld erhöhen sich die Chancen für Teilzeitbeschäftigte auf
Führungsaufgaben und Zusatzverdienst
Das flexible Beschäftigungsgruppenschema:
• 8 Beschäftigungsgruppen mit klaren Beschreibungen
• mit 75 Referenzfunktionen wurden typische Tätigkeiten zur Beschreibung der jeweiligen
Beschäftigungsgruppe entwickelt, diese geben Orientierung bei der Einstufung
• die Tätigkeit zählt für die Einstufung, "überwiegend" ist kein Einstufungsmerkmal mehr
• Mindesteinstufung für Angestellte mit Einzelhandels- oder kaufmännischer Lehre in BG C
• Abbildung neuer Funktionen und Einstufungsmerkmale im Handel, zB Onlinehandel
• klare Regelung zB für Führung und Stellvertretung bringen zusätzliche Rechtssicherheit
• Weiterbildung zahlt sich aus – Fachkarrieren werden gefördert
Der Übergang – einfach, transparent und fair
• Umstiegsstichtag für das gesamte Unternehmen
• Übergangszeitraum von 4 Jahren ab 1.12.2017 bringt genug Zeit für die optimale
Umsetzung im Betrieb
• bis zum Umstiegsstichtag gilt für alle neuen Dienstverhältnisse die alte Gehaltsordnung
• die Einkommen der MitarbeiterInnen sind geschützt und niemand darf durch den
Übergang benachteiligt werden
• die Mitwirkung der Betriebsräte ist klar verankert
Am 10.10.2017 findet eine österreichweite Betriebsrätekonferenz zum Auftakt der
Gehaltsverhandlungen in Wien statt. Dort präsentieren wir Leitfäden, Checklisten und unseren
Umstiegsservice für Betriebsräte und Mitglieder.
Die betriebsspezifische und individuelle Beratung startet ab 02.11.2017.

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  • 1. Information 1 – Überblick (Version, 24.07.2017) Mit dem neuen Gehaltssystem haben die Sozialpartner, einen wichtigen Schritt in Richtung Modernisierung und Weiterentwicklung des Kollektivvertrages für Angestellte und Lehrlinge im Handel gesetzt. Das neue Gehaltssystem entspricht den aktuellen Erfordernissen der arbeits- und betriebsorganisatorischen Strukturen und ermöglicht es zukünftige Entwicklungen in der Arbeitswelt einfacher abzubilden. • BerufseinsteigerInnen profitieren durch höhere Einstiegsgehälter. • Ältere und erfahrene MitarbeiterInnen werden durch eine neue Methodik in der Anrechnung von Vordienstzeiten leichter eine Beschäftigung finden. • Mit der Anrechnung der Karenzzeiten kann der Handel als Arbeitgeber gegenüber anderen Branchen punkten. Dies stellt eine weitere Verbesserung insbesondere für die Frauen dar. • Eine deutliche Vereinfachung bringt die Zusammenlegung der bisherigen 8 Gehaltstafeln und 2 Gehaltsgebiete auf eine Gehaltstabelle für alle Branchen und Bundesländer.
  • 2. Die Eckpunkte des neuen Kollektivvertrages Die zukünftige Gehaltsordnung: • Mindestgrundgehalt von 1600 Euro brutto für Angestellte mit Einzelhandels- oder kaufmännisch administrativer Lehre • Neue Methodik zur Anrechnung von Vordienstzeiten bei Neueintritten (maximal 7 bzw. 8 Jahre), wodurch wir Altersdiskrimminierung entgegenwirken. • Volle Anrechnung der Karenzzeiten bei Vorrückungen und Berücksichtung bei den Vordienstzeiten • Transparenz bei All-In Verträgen durch einfache Rahmenbedingungen, eine verpflichtende Deckungsprüfung und Beispiele im Kollektivvertrag • Mit Vertretungsgeld erhöhen sich die Chancen für Teilzeitbeschäftigte auf Führungsaufgaben und Zusatzverdienst Das flexible Beschäftigungsgruppenschema: • 8 Beschäftigungsgruppen mit klaren Beschreibungen • mit 75 Referenzfunktionen wurden typische Tätigkeiten zur Beschreibung der jeweiligen Beschäftigungsgruppe entwickelt, diese geben Orientierung bei der Einstufung • die Tätigkeit zählt für die Einstufung, "überwiegend" ist kein Einstufungsmerkmal mehr • Mindesteinstufung für Angestellte mit Einzelhandels- oder kaufmännischer Lehre in BG C • Abbildung neuer Funktionen und Einstufungsmerkmale im Handel, zB Onlinehandel • klare Regelung zB für Führung und Stellvertretung bringen zusätzliche Rechtssicherheit • Weiterbildung zahlt sich aus – Fachkarrieren werden gefördert Der Übergang – einfach, transparent und fair • Umstiegsstichtag für das gesamte Unternehmen • Übergangszeitraum von 4 Jahren ab 1.12.2017 bringt genug Zeit für die optimale Umsetzung im Betrieb • bis zum Umstiegsstichtag gilt für alle neuen Dienstverhältnisse die alte Gehaltsordnung • die Einkommen der MitarbeiterInnen sind geschützt und niemand darf durch den Übergang benachteiligt werden • die Mitwirkung der Betriebsräte ist klar verankert Am 10.10.2017 findet eine österreichweite Betriebsrätekonferenz zum Auftakt der Gehaltsverhandlungen in Wien statt. Dort präsentieren wir Leitfäden, Checklisten und unseren Umstiegsservice für Betriebsräte und Mitglieder. Die betriebsspezifische und individuelle Beratung startet ab 02.11.2017.