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dern erarbeitet der DVGW die allgemein anerkannten Regeln der
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men auch hatte der DVGW vor Jahren das tariflich verankerte
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vereinbarung und Zielerreichungsfeedback eingeführt. Doch das
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Arbeitswelt an seine Grenzen gekommen. Insbesondere zeigten
sich in der praktischen Umsetzung folgende Herausforderungen:
•		
In der Leistungs-/Zielerreichungsbewertung bestand bislang
eine geringe Bewertungsspreizung.
•		
Eine Zielerreichung von 100 Prozent wurde bei den Kolle-
ginnen und Kollegen als nicht ausreichend empfunden und
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•		
Ein Motivationseffekt konnte – trotz der hohen Leistungsgrade –
nicht in vollumfänglich erwünschtem Umfang erreicht werden.
•		
Herausragende Leistungen wurden durch das bestehende Be-
wertungssystem nicht in ausreichendem Umfang abgebildet.
•		
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bezugs nicht die erwünschte Wirkung.
Leistungs­
feedback mit
Wow-Effekt
Von Friedrich A. Fratschner
und Ulrike Küntzel
Der Deutsche Verein des Gas- und Wasser­
faches hat sein in die Jahre gekommenes
Zielvereinbarungssystem komplett erneuert. Über
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Modell sicher, dass Ziele nur dann als erreicht
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das Unternehmen bringen.
Performance Management 51
•		
Die Vereinbarung von Zielen durch die zuständigen Vorgesetz-
ten war freiwillig, sodass sich innerhalb der gesamten Unter-
nehmensorganisation ein sehr heterogenes Anwendungsbild
gezeigt hat. Eine zielgerichtete, konsequente sowie funktions-
übergreifende Steuerung des Unternehmens über Ziele konnte
infolgedessen nicht dargestellt werden.
Vor diesem Hintergrund war nachvollziehbar, dass die Reorga-
nisation des Leistungsentgelts nicht mit einzelnen kleinen An-
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durch eine echte Neuauflage des Modells Ernsthaftigkeit in der
Umsetzung, Klarheit in Zielerreichungs- und Leistungsfragen
sowie Durchgängigkeit in der Anwendung zu erreichen. Damit
konnte schlussendlich die Basis für das System „Leistungsma-
nagement mit dem Wow-Effekt“ gelegt werden.
Aufbau des Neusystems: Das Grundverständnis
Nach den Erfahrungen der letzten Jahre war es für den DVGW
offensichtlich, dass hier neu gedacht werden musste, damit sich
die Regelungen nicht nur als „tariftauglich“ erweisen, sondern
auch betrieblich einen belastbaren Nutzwert entfalten konnten.
Hierbei wurden folgende Handlungsfelder definiert:
(1)	
Der DVGW war bestrebt, Anspruch und Ernsthaftigkeit im
Leistungsmanagement gerecht zu werden.
(2)	
Der DVGW wollte eine verbindliche Zielvereinbarungsver-
pflichtung für alle Mitarbeiter mit deutlichem Handlungs-
spielraum ab Entgeltgruppe (EG) 11. Alle disziplinarischen
Vorgesetzten sind angehalten, ihre Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter – unabhängig vom Leistungsentgelt – über Ziele
zu führen. Mitarbeiter ab EG 11, die eine Zielvereinbarung
definitiv nicht abschließen wollen, erhalten kein anteiliges
Leistungsentgelt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterhalb
EG 11 können für eine Zielvereinbarung optieren.
(3)	
Für den DVGW war klar, dass eine Leistungsbewertung nur
umsetzbar sein würde, wenn dies auf Basis definierter Com-
petencys je Stelle/Job-Familys geschähe.
(4)	
Der DVGW war sich bewusst, dass die Umsetzung der Ziele neu
angedacht werden musste, da die Definition SMART nicht den
erhofften Effekt gebracht und die Konzentration auf quantita-
tive Ziele vereinzelt zu einer Fehlsteuerung geführt hatte.
(5)	
Daneben sollte es um das „Besondere“ gehen. Aus diesem
Grund hat man sich für ein Modell entschieden, das Be-
wertung der Zielerreichung sowie Leistungsmerkmale mit
„Merkmalen der besonderen Art“ kombiniert. Im Klartext:
Es ist nur möglich die Ziele/Leistungsmerkmale zu über-
treffen, wenn auch diese expliziten Merkmale (zusätzlich)
erfüllt werden. Damit wird eine weitere Qualitätssicherung
mit hohem Anspruch in den Feedbackprozess eingezogen.
Das neue Zielverein­
barungssystem
Auch der DVGW musste feststellen, dass die Definition smarter
Ziele das Unternehmen nur zum Teil dabei unterstützt, an-
spruchsvolle Ziele zu definieren. In Zukunft wird der DVGW die
Zielformulierung deshalb auf die drei Fokus-Merkmale
•		
Zeit (bis wann?)
•		
Menge (mit welchen Zielgrößen, Budgets, Erlösen?)
•		
Güte (woran kann die Qualität festgemacht werden?)
Strategie  Führung
personalmagazin
07.21
52
verkürzen und gleichzeitig deutlich fokussieren. Wichtig ist, dass
jedes dieser drei Kriterien getrennt definiert und später bewertet
werden muss und in die Gesamtwürdigung der Zielerreichung je
Ziel mit einfließt. Die Fehlausrichtung auf alleinige „messbare
Ziele“ wird damit vermieden. Jede Führungskraft ist verpflichtet,
die Mehrdimensionalität der Ziele anzuerkennen und die sich
daraus ergebenden Konflikte bezüglich der Prioritätensetzung
zu managen.
Das Leistungsfeedback-System
Gegenüber vielen am Markt verfügbaren Leistungsfeedback-
Systemen, die vornehmlich die Feedback-Felder wie Fachkennt-
nisse, Planungskompetenz et cetera als Überschriften definieren,
hat sich der DVGW dazu entscheiden, einzelne Leistungsfelder
mit präzisen Soll-Verhaltensbeschreibungen zu versehen. Dazu
wendet das Unternehmen einen für alle Mitarbeiter geltenden
Competency-Katalog an, der die einzelnen Soll-Verhaltenswei-
sen konkret beschreibt und definiert. Alle Competencys sind so
definiert, dass sie einen hohen Anspruch an die Führungskräfte
und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen.
Es liegt in der Hand der zuständigen Führungskräfte, diese
Competencys für den jeweiligen Arbeitsplatz weiter zu kon-
kretisieren, damit beobachtbare Leistungen konkret bewertet
werden können. Zudem liegt es in der Verantwortung der Füh-
rungskräfte, diese Kriterien weiter zu operationalisieren und je
Stelle zu beschreiben, wie die circa 20 Soll-Verhaltenskriterien
(abhängig von Mitarbeiter- oder Führungskräftestelle) je Stelle
zu verstehen sind.
Bewertung von Merkmalen der besonderen Art
Neben der klassischen Skalierung von „eins“ (verfehlt) über
„drei“ (voll erreicht) bis „fünf“ (deutlich übertroffen) wurde de-
finiert, dass jede Zielerreichung/Leistungsbeurteilung in einem
ersten Schritt maximal mit „voll erreicht/voll erfüllt“ bewertet
werden kann.
Eine über dieses Maß hinausgehende Beurteilung wird nur
möglich sein, wenn (in einem zweiten Schritt) eine (oder mehrere)
der nachfolgenden „Merkmale der besonderen Art“ erfüllt sind.
Hierbei hat man sich auf die wichtigsten Merkmale konzentriert,
wie beispielsweise Akzeptanz bei der Zielgruppe, Dauerhaftig-
keit des Arbeitsergebnisses oder auch für die Leistung relevante
Kriterien wie Vorbildfunktion oder Effizienz in der Realisierung
des Arbeitsergebnisses (siehe dazu Grafik rechts).
ULRIKE KÜNTZEL ist Leiterin Personal
und Recht beim Deutschen Verein des
Gas- und Wasserfaches (DVGW). Zu-
sammen mit dem Vorstand wurde unter
ihrer Verantwortung das Leistungs- und
Zielvereinbarungssystem restrukturiert.
DR. FRIEDRICH A. FRATSCHNER ist Ge-
schäftsführer und Partner der Baumgart-
ner  Partner Management Consultants
und der HR-Webplattform HR Online
Manager GmbH.
Nr. Wow-Merkmal
Zielverein­
barung
Leistungs­
beurteilung
1 Ziel bzw. Leistungsanforderung trotz spezifischer ­Widrigkeiten erreicht/übertroffen. X
2 Breite Akzeptanz des in Umsetzung des vereinbarten Ziels erreichten Arbeitsergeb-
nisses bei der Zielgruppe
X
3 Das in Umsetzung des vereinbarten Ziels erreichte Arbeitsergebnis führt zu spürbar
feststellbaren Veränderungen (Change) über die eigene Einheit hinaus innerhalb des
Unternehmens und/oder gegenüber externen Dritten, die der Zielgruppe angehören,
an die das Arbeitsergebnis gerichtet ist.
X
4 Dauerhaftigkeit/Nachhaltigkeit der Auswirkung des in Umsetzung des vereinbarten
Ziels erreichten Arbeitsergebnisses
X
5 Besonders effiziente Realisierung des in Umsetzung des vereinbarten Ziels erreich-
ten Arbeitsergebnisses
X X
6 Erfüllung einer positiven Vorbildfunktion für andere X
7 in ihrer Rolle oder darüber hinaus anerkannte Persönlichkeit X
Konsequente Qualitätsausrichtung durch Merkmale besonderer Art
Performance Management 53
Daneben wurde das Feedback aber auch insofern erweitert, als
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Führungskräfte, die das
Ziel oder Leistungsmerkmal nicht vollständig erreicht haben,
aber doch im Hinblick auf die „Merkmale besonderer Art“ vor-
bildlich tätig waren, ihr Leistungsergebnis (bedingt) erhöhen
können. Im Ergebnis bedeutet dies, dass es unter Einbeziehung
der „Merkmale besonderer Art“ möglich sein wird, von der
Bewertung „eins“ bis „zwei“ jeweils eine Stufe nach oben zu
springen, nur durch die Bewertung mit „drei“ (voll erreicht) ist
ein Sprung über zwei Stufen machbar. Diese Anpassung muss im
Einzelfall durch die jeweils zuständige Führungskraft begründet
werden und obliegt einer Qualitätssicherung im sogenannten
oberen Führungskreis.
Finale Würdigung
Durch die Einbeziehung der „Merkmale besonderer Art“ erhalten
die Führungskräfte ein wirksames Werkzeug in die Hand, um
Leistung klar und differenziert zu bewerten. Es besteht weder
ein Zwang zur Normalverteilung, noch besteht der Druck, die
Bewertung auf Basis eines angestrebten Mittelwerts nach unten
zu korrigieren. Zusätzlich wird vermieden, dass durch eine an
den Organisationseinheiten orientierte Ausschüttungspolitik das
System in die Bedeutungslosigkeit geführt wird. Vielmehr ist es
das Ziel, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst
gute Leistungen erbringen und sich bestmöglich im Interesse
ihres Arbeitgebers DVGW engagieren. Auf der anderen Seite
wird aber hervorgehoben, dass „echte Gutleistung“ immer einen
Wow-Effekt erzeugen muss.
Damit werden folgende Ergebnisse erreicht: Alle Feedback­
ergebnisse durchlaufen eine mehrfache Qualitätssicherung. Eine
undifferenzierte Gutbewertung ohne echte Mehrwertschaffung
beziehungsweise die Erfüllung der „Merkmale besonderer Art“
wird vermieden. Die Kommunikation im System ist immer auf
besondere Gutleistung fokussiert (und nicht auf die normal-
verteilungsbedingte Schlechtleistung). Die Ergebnisse können
verwendet werden, um Gutleistung und die Erfüllung der „Merk-
male besonderer Art“ in der Gesamtorganisation zu verstetigen,
da diesbezüglich ein hohes Maß an Transparenz (und auch an
Konsens) besteht.
Der DVGW sieht sich mit dem vorstehenden Systemansatz und
dem damit einhergehenden Qualitätssicherungsprozess bestens
gerüstet, im ansonsten tariflichen Umfeld einen möglichst gro-
ßen Nutzen für den gesamten Verein zu erzeugen und Führung
insgesamt wirkungsvoller, transparenter und leistungsgerechter
zu gestalten.
Matrix zur Leistungserhöhung über
Merkmale besonderer Art
Qualität/Güte
Zeit/Menge
Nur zu erreichen
über Merkmale
„besonderer Art“
Bewertung der Zielerreichnung hinsichtlich Zeit und Menge
Die verschiedenen Leistungsergebnisse und Zielerreichungen
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Personalmagazin - Leistungsfeedback mit wow-Effekt - Baumgartner und partner - dvgw - fratschner

  • 1. Benchmarking So messen Sie Input und Output Ihrer Personalarbeit Rechtsprechung Wann Urlaub bei Kurzarbeit gekürzt werden darf Trends im Recruiting Wie Sie innovative Talente für sich gewinnen Impulse zur Gestaltung der Arbeitswelt personalmagazin.de 14.00 € 07/2021 Material-Nr. 04062-5249 Nachhaltig wirtschaften Was geht das HR an?
  • 2. Strategie Führung personalmagazin 07.21 50 Foto: Jan Q. Maschinski Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) fördert das Gas- und Wasserfach mit den Schwerpunkten Sicher- heit, Hygiene und Umweltschutz. Mit seinen über 13.600 Mitglie- dern erarbeitet der DVGW die allgemein anerkannten Regeln der Technik für Gas und Wasser. Klimaneutrale Gase und insbesondere der Zukunftsenergieträger Wasserstoff sind in seiner Arbeit von besonderer Bedeutung. Wie viele andere öffentliche Unterneh- men auch hatte der DVGW vor Jahren das tariflich verankerte Leistungsentgelt mit Leistungsbeurteilung beziehungsweise Ziel- vereinbarung und Zielerreichungsfeedback eingeführt. Doch das System ist mit den zunehmenden Veränderungen einer modernen Arbeitswelt an seine Grenzen gekommen. Insbesondere zeigten sich in der praktischen Umsetzung folgende Herausforderungen: • In der Leistungs-/Zielerreichungsbewertung bestand bislang eine geringe Bewertungsspreizung. • Eine Zielerreichung von 100 Prozent wurde bei den Kolle- ginnen und Kollegen als nicht ausreichend empfunden und zumeist übertroffen. • Ein Motivationseffekt konnte – trotz der hohen Leistungsgrade – nicht in vollumfänglich erwünschtem Umfang erreicht werden. • Herausragende Leistungen wurden durch das bestehende Be- wertungssystem nicht in ausreichendem Umfang abgebildet. • Die Honorierung zeigte aufgrund des fehlenden Leistungs- bezugs nicht die erwünschte Wirkung. Leistungs­ feedback mit Wow-Effekt Von Friedrich A. Fratschner und Ulrike Küntzel Der Deutsche Verein des Gas- und Wasser­ faches hat sein in die Jahre gekommenes Zielvereinbarungssystem komplett erneuert. Über ein erhöhtes Anspruchsniveau stellt das neue Modell sicher, dass Ziele nur dann als erreicht gelten, wenn sie einen belastbaren Nutzwert für das Unternehmen bringen.
  • 3. Performance Management 51 • Die Vereinbarung von Zielen durch die zuständigen Vorgesetz- ten war freiwillig, sodass sich innerhalb der gesamten Unter- nehmensorganisation ein sehr heterogenes Anwendungsbild gezeigt hat. Eine zielgerichtete, konsequente sowie funktions- übergreifende Steuerung des Unternehmens über Ziele konnte infolgedessen nicht dargestellt werden. Vor diesem Hintergrund war nachvollziehbar, dass die Reorga- nisation des Leistungsentgelts nicht mit einzelnen kleinen An- passungen möglich war. Vielmehr war Ziel des Unternehmens durch eine echte Neuauflage des Modells Ernsthaftigkeit in der Umsetzung, Klarheit in Zielerreichungs- und Leistungsfragen sowie Durchgängigkeit in der Anwendung zu erreichen. Damit konnte schlussendlich die Basis für das System „Leistungsma- nagement mit dem Wow-Effekt“ gelegt werden. Aufbau des Neusystems: Das Grundverständnis Nach den Erfahrungen der letzten Jahre war es für den DVGW offensichtlich, dass hier neu gedacht werden musste, damit sich die Regelungen nicht nur als „tariftauglich“ erweisen, sondern auch betrieblich einen belastbaren Nutzwert entfalten konnten. Hierbei wurden folgende Handlungsfelder definiert: (1) Der DVGW war bestrebt, Anspruch und Ernsthaftigkeit im Leistungsmanagement gerecht zu werden. (2) Der DVGW wollte eine verbindliche Zielvereinbarungsver- pflichtung für alle Mitarbeiter mit deutlichem Handlungs- spielraum ab Entgeltgruppe (EG) 11. Alle disziplinarischen Vorgesetzten sind angehalten, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – unabhängig vom Leistungsentgelt – über Ziele zu führen. Mitarbeiter ab EG 11, die eine Zielvereinbarung definitiv nicht abschließen wollen, erhalten kein anteiliges Leistungsentgelt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterhalb EG 11 können für eine Zielvereinbarung optieren. (3) Für den DVGW war klar, dass eine Leistungsbewertung nur umsetzbar sein würde, wenn dies auf Basis definierter Com- petencys je Stelle/Job-Familys geschähe. (4) Der DVGW war sich bewusst, dass die Umsetzung der Ziele neu angedacht werden musste, da die Definition SMART nicht den erhofften Effekt gebracht und die Konzentration auf quantita- tive Ziele vereinzelt zu einer Fehlsteuerung geführt hatte. (5) Daneben sollte es um das „Besondere“ gehen. Aus diesem Grund hat man sich für ein Modell entschieden, das Be- wertung der Zielerreichung sowie Leistungsmerkmale mit „Merkmalen der besonderen Art“ kombiniert. Im Klartext: Es ist nur möglich die Ziele/Leistungsmerkmale zu über- treffen, wenn auch diese expliziten Merkmale (zusätzlich) erfüllt werden. Damit wird eine weitere Qualitätssicherung mit hohem Anspruch in den Feedbackprozess eingezogen. Das neue Zielverein­ barungssystem Auch der DVGW musste feststellen, dass die Definition smarter Ziele das Unternehmen nur zum Teil dabei unterstützt, an- spruchsvolle Ziele zu definieren. In Zukunft wird der DVGW die Zielformulierung deshalb auf die drei Fokus-Merkmale • Zeit (bis wann?) • Menge (mit welchen Zielgrößen, Budgets, Erlösen?) • Güte (woran kann die Qualität festgemacht werden?)
  • 4. Strategie Führung personalmagazin 07.21 52 verkürzen und gleichzeitig deutlich fokussieren. Wichtig ist, dass jedes dieser drei Kriterien getrennt definiert und später bewertet werden muss und in die Gesamtwürdigung der Zielerreichung je Ziel mit einfließt. Die Fehlausrichtung auf alleinige „messbare Ziele“ wird damit vermieden. Jede Führungskraft ist verpflichtet, die Mehrdimensionalität der Ziele anzuerkennen und die sich daraus ergebenden Konflikte bezüglich der Prioritätensetzung zu managen. Das Leistungsfeedback-System Gegenüber vielen am Markt verfügbaren Leistungsfeedback- Systemen, die vornehmlich die Feedback-Felder wie Fachkennt- nisse, Planungskompetenz et cetera als Überschriften definieren, hat sich der DVGW dazu entscheiden, einzelne Leistungsfelder mit präzisen Soll-Verhaltensbeschreibungen zu versehen. Dazu wendet das Unternehmen einen für alle Mitarbeiter geltenden Competency-Katalog an, der die einzelnen Soll-Verhaltenswei- sen konkret beschreibt und definiert. Alle Competencys sind so definiert, dass sie einen hohen Anspruch an die Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen. Es liegt in der Hand der zuständigen Führungskräfte, diese Competencys für den jeweiligen Arbeitsplatz weiter zu kon- kretisieren, damit beobachtbare Leistungen konkret bewertet werden können. Zudem liegt es in der Verantwortung der Füh- rungskräfte, diese Kriterien weiter zu operationalisieren und je Stelle zu beschreiben, wie die circa 20 Soll-Verhaltenskriterien (abhängig von Mitarbeiter- oder Führungskräftestelle) je Stelle zu verstehen sind. Bewertung von Merkmalen der besonderen Art Neben der klassischen Skalierung von „eins“ (verfehlt) über „drei“ (voll erreicht) bis „fünf“ (deutlich übertroffen) wurde de- finiert, dass jede Zielerreichung/Leistungsbeurteilung in einem ersten Schritt maximal mit „voll erreicht/voll erfüllt“ bewertet werden kann. Eine über dieses Maß hinausgehende Beurteilung wird nur möglich sein, wenn (in einem zweiten Schritt) eine (oder mehrere) der nachfolgenden „Merkmale der besonderen Art“ erfüllt sind. Hierbei hat man sich auf die wichtigsten Merkmale konzentriert, wie beispielsweise Akzeptanz bei der Zielgruppe, Dauerhaftig- keit des Arbeitsergebnisses oder auch für die Leistung relevante Kriterien wie Vorbildfunktion oder Effizienz in der Realisierung des Arbeitsergebnisses (siehe dazu Grafik rechts). ULRIKE KÜNTZEL ist Leiterin Personal und Recht beim Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW). Zu- sammen mit dem Vorstand wurde unter ihrer Verantwortung das Leistungs- und Zielvereinbarungssystem restrukturiert. DR. FRIEDRICH A. FRATSCHNER ist Ge- schäftsführer und Partner der Baumgart- ner Partner Management Consultants und der HR-Webplattform HR Online Manager GmbH. Nr. Wow-Merkmal Zielverein­ barung Leistungs­ beurteilung 1 Ziel bzw. Leistungsanforderung trotz spezifischer ­Widrigkeiten erreicht/übertroffen. X 2 Breite Akzeptanz des in Umsetzung des vereinbarten Ziels erreichten Arbeitsergeb- nisses bei der Zielgruppe X 3 Das in Umsetzung des vereinbarten Ziels erreichte Arbeitsergebnis führt zu spürbar feststellbaren Veränderungen (Change) über die eigene Einheit hinaus innerhalb des Unternehmens und/oder gegenüber externen Dritten, die der Zielgruppe angehören, an die das Arbeitsergebnis gerichtet ist. X 4 Dauerhaftigkeit/Nachhaltigkeit der Auswirkung des in Umsetzung des vereinbarten Ziels erreichten Arbeitsergebnisses X 5 Besonders effiziente Realisierung des in Umsetzung des vereinbarten Ziels erreich- ten Arbeitsergebnisses X X 6 Erfüllung einer positiven Vorbildfunktion für andere X 7 in ihrer Rolle oder darüber hinaus anerkannte Persönlichkeit X Konsequente Qualitätsausrichtung durch Merkmale besonderer Art
  • 5. Performance Management 53 Daneben wurde das Feedback aber auch insofern erweitert, als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Führungskräfte, die das Ziel oder Leistungsmerkmal nicht vollständig erreicht haben, aber doch im Hinblick auf die „Merkmale besonderer Art“ vor- bildlich tätig waren, ihr Leistungsergebnis (bedingt) erhöhen können. Im Ergebnis bedeutet dies, dass es unter Einbeziehung der „Merkmale besonderer Art“ möglich sein wird, von der Bewertung „eins“ bis „zwei“ jeweils eine Stufe nach oben zu springen, nur durch die Bewertung mit „drei“ (voll erreicht) ist ein Sprung über zwei Stufen machbar. Diese Anpassung muss im Einzelfall durch die jeweils zuständige Führungskraft begründet werden und obliegt einer Qualitätssicherung im sogenannten oberen Führungskreis. Finale Würdigung Durch die Einbeziehung der „Merkmale besonderer Art“ erhalten die Führungskräfte ein wirksames Werkzeug in die Hand, um Leistung klar und differenziert zu bewerten. Es besteht weder ein Zwang zur Normalverteilung, noch besteht der Druck, die Bewertung auf Basis eines angestrebten Mittelwerts nach unten zu korrigieren. Zusätzlich wird vermieden, dass durch eine an den Organisationseinheiten orientierte Ausschüttungspolitik das System in die Bedeutungslosigkeit geführt wird. Vielmehr ist es das Ziel, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst gute Leistungen erbringen und sich bestmöglich im Interesse ihres Arbeitgebers DVGW engagieren. Auf der anderen Seite wird aber hervorgehoben, dass „echte Gutleistung“ immer einen Wow-Effekt erzeugen muss. Damit werden folgende Ergebnisse erreicht: Alle Feedback­ ergebnisse durchlaufen eine mehrfache Qualitätssicherung. Eine undifferenzierte Gutbewertung ohne echte Mehrwertschaffung beziehungsweise die Erfüllung der „Merkmale besonderer Art“ wird vermieden. Die Kommunikation im System ist immer auf besondere Gutleistung fokussiert (und nicht auf die normal- verteilungsbedingte Schlechtleistung). Die Ergebnisse können verwendet werden, um Gutleistung und die Erfüllung der „Merk- male besonderer Art“ in der Gesamtorganisation zu verstetigen, da diesbezüglich ein hohes Maß an Transparenz (und auch an Konsens) besteht. Der DVGW sieht sich mit dem vorstehenden Systemansatz und dem damit einhergehenden Qualitätssicherungsprozess bestens gerüstet, im ansonsten tariflichen Umfeld einen möglichst gro- ßen Nutzen für den gesamten Verein zu erzeugen und Führung insgesamt wirkungsvoller, transparenter und leistungsgerechter zu gestalten. Matrix zur Leistungserhöhung über Merkmale besonderer Art Qualität/Güte Zeit/Menge Nur zu erreichen über Merkmale „besonderer Art“ Bewertung der Zielerreichnung hinsichtlich Zeit und Menge Die verschiedenen Leistungsergebnisse und Zielerreichungen können über die Merkmale besonderer Art (bedingt) erhöht werden. 1 2 2 3 3 4 5