Der Wikipediartikel über Dr. Ulrich Kampffmeyer, Geschäftsführer der PROJECT CONSULT Unternehmensberatung GmBH, und Wikipedia-Artikel, an denen Dr. Kampffmeyer und PROJECT CONSULT maßgeblich mitgewirkt haben
Leseprobe: Wie Budgetmärkte weiter wachsen - Niedrigpreissegmente und elektronische Destinationsentwicklung
Der im deutschsprachigen Raum gängige Begriff des Budgetmarktes ist uneinheitlich besetzt. Im Fokus der Studie stehen aktuelle Entwicklungen in Niedrigpreissegmenten der Beherbergungsindustrie.
Besondere Aufmerksamkeit wird zudem auf die Dynamik der elektronischen Vermarktung gelegt, werden doch für die Vermarktung von Destinationen oder touristischen Immobilien Konzepte der Online-Kommunikation zunehmend wichtiger. Insofern wirken sich diese Vermarktungsmöglichkeiten immer mehr auf die Nachfrage und regionalen Angebotsstrukturen aus.
Der Wikipediartikel über Dr. Ulrich Kampffmeyer, Geschäftsführer der PROJECT CONSULT Unternehmensberatung GmBH, und Wikipedia-Artikel, an denen Dr. Kampffmeyer und PROJECT CONSULT maßgeblich mitgewirkt haben
Leseprobe: Wie Budgetmärkte weiter wachsen - Niedrigpreissegmente und elektronische Destinationsentwicklung
Der im deutschsprachigen Raum gängige Begriff des Budgetmarktes ist uneinheitlich besetzt. Im Fokus der Studie stehen aktuelle Entwicklungen in Niedrigpreissegmenten der Beherbergungsindustrie.
Besondere Aufmerksamkeit wird zudem auf die Dynamik der elektronischen Vermarktung gelegt, werden doch für die Vermarktung von Destinationen oder touristischen Immobilien Konzepte der Online-Kommunikation zunehmend wichtiger. Insofern wirken sich diese Vermarktungsmöglichkeiten immer mehr auf die Nachfrage und regionalen Angebotsstrukturen aus.
In der vorliegenden ersten Studie aus der Reihe
„Hotel und Investment“ werden die Themen
„Stadt und Hotel“, „Standortentscheidungen“,
„Standortanalyse“ und „Hotelinvestitionen aus
Sicht des Projektentwicklers“ behandelt. Wie
Standorte bewertet werden können, wird aus
unterschiedlichen Sichtweisen diskutiert. Ob Investoren,
Betreiber, Regionalvertreter oder Projektentwickler
– alle am Realisierungsprozess
Beteiligten sprechen bei einem Realisierungsprozess
von derselben Zielsetzung. Die vorliegende
Studie gibt einen Einblick in unterschiedliche
Perspektiven und Bewertungsverfahren.
Autoren: Robert Wissmath (DICON Marketing- und Beratungsgesellschaft mbH), Roland Schwecke (DICON Marketing- und Beratungsgesellschaft mbH), Asako Hirotani-Brendel (Hirotani Projektgesellschaft), Giancarlo Bethke (DIEHOGA Denkfabrik).
Machbarkeitsanalyse und prototypische Entwicklung eines eMagazines für das A...Jonathan Keller
Machbarkeitsanalyse und prototypische Entwicklung eines eMagazines für das Apple iPad basierend auf den bestehenden Inhalten einer Print-Produktion.
Die Abschlussarbeit findet in enger Zusammenarbeit mit und bei der Burda Digital Systems GmbH in Offenburg statt. Das Unternehmen ist mit seiner Abteilung „Redaktionsservice“ der IT-Partner der Medien Park Verlage (MPV) in Offenburg. Ziel dieser Abschlussarbeit ist es, im Rahmen einer Machbarkeitsanalyse herauszufinden, ob und wie Zeitschriften der MPV in einer eMagazine Variante für das Apple iPad umgesetzt werden können. Im Vordergrund steht dabei die wirtschaftliche Zweitverwertung der bestehenden Inhalte der Print-Produktion. Der theoretische Teil der Abschlussarbeit befasst sich mit der Strategischen Produktpositionierung. Am Anfang der Machbarkeitsanalyse gibt eine Wettbewerbsanalyse einen Überblick über die Vor- und Nachteile bereits existierender eMagazine-Apps anderer Verlage. Neben der funktionalen Betrachtung wird auch die technische Machbarkeit auf Seiten der MPV untersucht, die vorhandenen Inhalte möglichst automatisiert für eine eMagazine-App aufzubereiten und in dieser darzustellen. Den Abschluss der Machbarkeitsanalyse bildet eine Handlungsempfehlung hinsichtlich der optimalen technischen und funktionalen Gestaltung einer eMagazine-App für die MPV. Außerdem soll eine prototypische Entwicklung einer iPad-App erfolgen, die auf dieser Handlungsempfehlung basiert.
Eine Einführung in die Grundlagen der wohl schönsten Programmiersprache der Neuzeit. Dabei werden auch verwandte Themen wie Git, Rubygems, REST Web-Services, TDD und BDD behandelt.
Das erste deutschsprachige Buch zum Thema.
Web Analytics ist die Wunderwaffe für Website-Betreiber und Marketing-Verantwortliche. Mit modernen Analysetools wie Google Analytics gewinnen Sie aus abstrakten Zahlen wertvolle Informationen über die Online-Aktivitäten Ihrer Website-Besucher.
Der Autor Frank Reese zeigt, wie Sie moderne Analysetools einsetzen, welche Kennzahlen wirklich entscheidend sind und wie Sie die richtigen Schlüsse aus den gewonnenen Informationen ziehen.
Dieses Buch führt Sie anschaulich durch die Welt der Web Analytics. Von der Definition über die Durchführung bis hin zur Optimierung lernen Sie, worauf es ankommt und wie Sie den ROI Ihres Webshops erhöhen.
Eine Kurzübersicht gängiger Analysesysteme ermöglicht es Ihnen, einen schnellen Überblick über die am Markt erhältliche Software zu gewinnen und erfolgreich in die Webanalyse einzusteigen.
In der vorliegenden ersten Studie aus der Reihe
„Hotel und Investment“ werden die Themen
„Stadt und Hotel“, „Standortentscheidungen“,
„Standortanalyse“ und „Hotelinvestitionen aus
Sicht des Projektentwicklers“ behandelt. Wie
Standorte bewertet werden können, wird aus
unterschiedlichen Sichtweisen diskutiert. Ob Investoren,
Betreiber, Regionalvertreter oder Projektentwickler
– alle am Realisierungsprozess
Beteiligten sprechen bei einem Realisierungsprozess
von derselben Zielsetzung. Die vorliegende
Studie gibt einen Einblick in unterschiedliche
Perspektiven und Bewertungsverfahren.
Autoren: Robert Wissmath (DICON Marketing- und Beratungsgesellschaft mbH), Roland Schwecke (DICON Marketing- und Beratungsgesellschaft mbH), Asako Hirotani-Brendel (Hirotani Projektgesellschaft), Giancarlo Bethke (DIEHOGA Denkfabrik).
Machbarkeitsanalyse und prototypische Entwicklung eines eMagazines für das A...Jonathan Keller
Machbarkeitsanalyse und prototypische Entwicklung eines eMagazines für das Apple iPad basierend auf den bestehenden Inhalten einer Print-Produktion.
Die Abschlussarbeit findet in enger Zusammenarbeit mit und bei der Burda Digital Systems GmbH in Offenburg statt. Das Unternehmen ist mit seiner Abteilung „Redaktionsservice“ der IT-Partner der Medien Park Verlage (MPV) in Offenburg. Ziel dieser Abschlussarbeit ist es, im Rahmen einer Machbarkeitsanalyse herauszufinden, ob und wie Zeitschriften der MPV in einer eMagazine Variante für das Apple iPad umgesetzt werden können. Im Vordergrund steht dabei die wirtschaftliche Zweitverwertung der bestehenden Inhalte der Print-Produktion. Der theoretische Teil der Abschlussarbeit befasst sich mit der Strategischen Produktpositionierung. Am Anfang der Machbarkeitsanalyse gibt eine Wettbewerbsanalyse einen Überblick über die Vor- und Nachteile bereits existierender eMagazine-Apps anderer Verlage. Neben der funktionalen Betrachtung wird auch die technische Machbarkeit auf Seiten der MPV untersucht, die vorhandenen Inhalte möglichst automatisiert für eine eMagazine-App aufzubereiten und in dieser darzustellen. Den Abschluss der Machbarkeitsanalyse bildet eine Handlungsempfehlung hinsichtlich der optimalen technischen und funktionalen Gestaltung einer eMagazine-App für die MPV. Außerdem soll eine prototypische Entwicklung einer iPad-App erfolgen, die auf dieser Handlungsempfehlung basiert.
Eine Einführung in die Grundlagen der wohl schönsten Programmiersprache der Neuzeit. Dabei werden auch verwandte Themen wie Git, Rubygems, REST Web-Services, TDD und BDD behandelt.
Das erste deutschsprachige Buch zum Thema.
Web Analytics ist die Wunderwaffe für Website-Betreiber und Marketing-Verantwortliche. Mit modernen Analysetools wie Google Analytics gewinnen Sie aus abstrakten Zahlen wertvolle Informationen über die Online-Aktivitäten Ihrer Website-Besucher.
Der Autor Frank Reese zeigt, wie Sie moderne Analysetools einsetzen, welche Kennzahlen wirklich entscheidend sind und wie Sie die richtigen Schlüsse aus den gewonnenen Informationen ziehen.
Dieses Buch führt Sie anschaulich durch die Welt der Web Analytics. Von der Definition über die Durchführung bis hin zur Optimierung lernen Sie, worauf es ankommt und wie Sie den ROI Ihres Webshops erhöhen.
Eine Kurzübersicht gängiger Analysesysteme ermöglicht es Ihnen, einen schnellen Überblick über die am Markt erhältliche Software zu gewinnen und erfolgreich in die Webanalyse einzusteigen.
Die Facebook-Nutzung Jugendlicher als doppelte Veralltäglichung technisch ver...Andreas Bischof
Das sind die Slides zu meinem Vortrag auf dem DGS-Kongress 2012, der ausgewählte Ergebnisse meiner Arbeit zum Thema die Facebook-Nutzung Jugendlicher aus Interaktionstheoretischer Perspektive präsentiert. Der Vortrag war Teil der Ad-Hoc-Gruppe "Virtuelle Welten: Zwischen Euphorie und Pathologisierung – Soziologische Zugänge und empirische Analysen", ein Abstract kann hier eingesehen werden: http://www.dgs2012.de/wp-content/uploads/Veranstaltungen%20DGS-Kongress/CE_adhoc_Virtuelle%20Welten/ABST_Virtuelle_Welten.pdf
Der Leere Raum: Tutorial Mensch&Computer 2013 Tobias LimbachTobias Limbach
Folien zum Tutorial "Der Leere Raum: Imagination im Theater nutzbar machen für Personas und Szenarien"
Einige Tipps und Hintergründe wie man Techniken des Theaters für die Entwicklung von besseren, kommunikativen Personas und Szenarien einsetzen kann.
Marketingkonzept für Möbel-Einzelhandel Behr Accessoires in Leverkusen / Dipl...Annette Elias
Der Business-Alltag der meisten privaten Einzelhändler in Deutschland sieht so aus: Morgens den Laden aufschließen und beten, das heute genug Umsatz gemacht wird. Abends wird jeder Cent, der irgendwie übrig ist, zur Seite gelegt, um auf der nächsten Messe neue Ware kaufen zu können.
Viel wichtiger ist allerdings: Planen Sie ein ( zumindest minimales) Budget für Werbemaßnahmen jeden Monat ein. Verzichten Sie lieber auf 10% der Neuware und investieren Sie es in Kundengewinnung und Kundenbindung.
Wie dies auch mit einem kleinen Budget von ca. 8. 000 € im Jahr machbar ist, beweist das folgende Marketing-Konzept für einen Möbeleinzelhändler. Selbstverständlich können Sie sich auch nur einzelne Ideen rauspicken. Faustregel ist hier: Je weniger Budget vorhanden ist, desto mehr müssen Sie in "Man- oder Womanpower" investieren.
Denken Sie immer daran: Ohne Kunden brauchen Sie auch keine Ware!
Viel Spaß beim Ideenräubern!
Das Buch entstand aus dem erfolgreichen Lehrforschungsprojekt DigiMediaL – Strategisches Musikmarketing im Internet und wurde von Prof. Dr. Dr. Thomas Schildhauer herausgegeben. Zusammen mit den Autoren Prof. Dr. Martin Grothe, Susanne Hamelberg, Prof. Dr. Dieter Georg Herbst, Matthias Krebs, Britta Lüerßen und Stephan Steigleder stellt Thomas Schildhauer aktuelle Ergebnisse aus dem Lehrforschungsprojekt vor, das über 200 Musikerinnen und Musiker im Strategischen Musikmarketing im Internet qualifiziert hat. Das Buch wendet sich an Lehrende in der Weiterbildung sowie an Musikerinnen und Musiker, die die Potentiale des Social Web für ihre Musikprojekte nutzen möchten.
Dieses Handbuch liefert Denkhaltung, Methodik und Werkzeuge für eine wirksame und wirtschaftliche Projektkommunikation. Es wirbt für ein methodisches, standardisiertes Vorgehen, das ein zielgerichtetes und effizientes Handeln ermöglicht. Damit können sowohl einfache Kommunikationsaufgaben in kleineren Projekten wie auch anspruchsvolle Problemstellungen in grossen, komplexen Projekten erfolgreich bewältigt werden.
Leseprobe aus: https://vdf.ch/projektkommunikation.html
Entwicklung eines Frameworks zum automatisierten Handel eines Multi-Broker-PA...Sascha Jonas
Im Rahmen dieser Arbeit werden die Grundlagen des Devisenhandels und die Anfordererungen an eine Anwendung zum automatisierten Handel von Devisen erarbeitet. Weit- erhin wird ein Konzept zum gleichzeitigen Handel mehrerer Konten vorgestellt. Basierend auf diesen Erkenntnissen wird eine prototypische Anwendung konzipiert und realisiert.
Das umfassende PROJECT CONSULT Whitepaper "Records Management: Prinzipien, Standards und Trends" von Agnieszka Wasniewski und Dr. Ulrich Kampffmeyer ist nicht nur für Experten gedacht. Denn beim Thema Records Management handelt es sich um die Verwaltung wichtiger, aufbewahrungswürdiger oder aufbewahrungspflichtiger Informationen aus Geschäfts-leben, Verwaltung und Gesellschaft. Dabei geht es nicht nur um die sichere Aufbewahrung von Informationsobjekten sondern um effiziente Erschließung und einfache Wiedernutzung von wichtigen Informationen mit Unterstützung von Software. Records Management betrifft Verwaltungen, Unternehmen, Organisationen und Gruppen ebenso wie Privatpersonen.
Die Autoren erklären die Begrifflichkeiten, ordnen Standards ein und geben Trendaussichten rund um das Thema Records Management.
Affiliate Marketing bietet für fast jede Website und jedes Online-Unternehmen, eine Möglichkeit, neue Geschäftsfelder zu erschließen, um Up-Selling und Cross-Selling Potentiale auszuschöpfen, ohne in zusätzliche Logistik, Fullfillment und Back-Office Administration zu investieren.
Dieser Leitfaden beinhaltet eine leicht verständliche und praxisnahe Einführung in das Thema Affiliate Marketing mit Partnerprogrammen und richtet sich an Affiliate Partner, die sich für neue Geschäftsideen interessieren und mit Hilfe von Partnerprogramme die Erträge ihrer Website steigern möchten.
Teaching and Learning Experience Design – der Ruf nach besserer Lehre: aber wie?Isa Jahnke
Der Ruf danach, dass es bessere Lehre geben muss oder das Lehre verbessert werden sollte, ist nicht neu. Es gibt auch schon seit längerer Zeit Rufe danach, dass Lehre der Forschung in Universitäten gleichgestellt werden soll. (Und in den letzten Jahren ist in Deutschland auch einiges an positiven Entwicklungen geschehen, z.B. durch die Aktivitäten des Stifterverbands). Wie kann die Verbesserung der Lehre weitergehen? Fehlt etwas in dieser Entwicklung? Ja, sagt dieser Beitrag, der zum Nachdenken und Diskutieren anregen soll. In diesem Beitrag wird ein forschungsbasierter Ansatz zur Diskussion gestellt. Es wird argumentiert, dass Lehre nur dann besser wird, wenn es mit den Prinzipen der Wissenschaft und Forschung angegangen wird (d.h. gestalten, Daten erheben, auswerten, verbessern). Es benötigt neue Verhaltensregeln oder -prinzipien bei der Gestaltung von Lehrveranstaltungen. Das bedeutet zum Beispiel das Prinzipien der Evidenzbasierung und wissenschaftliche Herangehensweisen im Lehr-Lerndesign als zentrales Fundament etabliert werden sollte. Evidenzbasierung hier meint, folgt man der Logik der Forschung, dass Lehrveranstaltungen als Intervention verstanden werden. Mit dieser Intervention werden Studierende befähigt, bestimmte vorab festgelegte Kompetenzen zu entwickeln. Und die Frage, die sich bei jeder Lehr-Lernveranstaltung dann stellt, ist, ob diese Objectives bzw. Learning Outcomes auch erreicht wurden. Klar ist, dass die subjektive Lehrevaluation der Studierenden oder auch die Notengebnung nicht ausreichen, um diese Frage zu beantworten. Hierfür gibt es eine Reihe von Methoden, die genutzt werden können, z.B. aus dem Bereich des User- / Learning Experience Design. Diese Methoden umfassen unter anderem Usability-Tests, Learner Experience Studies, Pre-/Post-Tests, und Follow-up Interviews. Diese können zur Gestaltung und Erfassung von effektiven, effizienten und ansprechenden digitalen Lerndesigns verwendet (Reigeluth 1983, Honebein & Reigeluth, 2022).
Der Beitrag will die Entwicklung zur Verbesserung von Lehre weiter pushen. Neue Ideen in die Bewegung bringen. Als Gründungsvizepräsidentin der UTN hab ich die Chance, hier ein neues Fundament für eine gesamte Uni zu legen. Wird das Gelingen? Ist dieser Ansatz, den ich hier vorstelle, eine erfolgsversprechende Option dafür? Hier können sich die TeilnehmerInnen an dieser Entwicklung beteiligen.
Mathematikunterricht in 1zu1 Ausstattungen.pptxFlippedMathe
Wie geht guter Mathematikunterricht? Und jetzt auch noch mit Tablet/Laptop? In dieser Fortbildung soll es genau darum gehen.
Sebastian Schmidt kennt vielleicht nicht Ihre persönliche Antwort auf guten (digitalen) Mathematikunterricht, aber er hat seit 2013 versucht, mit digitalen Hilfsmitteln seinen Unterricht kompetenzorientierter zu gestalten. Die Digitalisierung von Unterricht hat immer die Problematik, das Lernen der Schülerinnen und Schülern aus dem Fokus zu verlieren. Diese sollen digital mündig werden und gleichzeitig Mathematik besser verstehen.
In dieser eSession werden zahlreiche Methoden, Konzepte und auch Tools vorgestellt, die im Mathematikunterricht des Referenten erfolgreich eingesetzt werden konnten. Nicht alles kann am nächsten Tag im Unterricht eingesetzt werden, aber man erhält einen Überblick, was möglich ist. Sie entscheiden dann selbst, worauf Sie Ihren Fokus legen und wie Sie selbst in die 1:1-Ausstattung starten.
Lassen Sie sich überraschen und nehmen Sie mit, was für Sie sinnvoll erscheint. Auf der Homepage von Sebastian Schmidt gibt es neben Links und Materialien zur Fortbildungen auch Workshops fürs eigene Ausprobieren. https://www.flippedmathe.de/fortbildung/mathe-ws/
3. Wissenschaftliche Leitung
Wissenschaftliche Leitung
StB Prof. Dr. rer. pol. Michaela Seybold
Michaela Seybold leitet den Fachbereich Audit and Taxation an der IUBH.
An der Internationalen Hochschule Bad Honnef ∙ Bonn unterrichtet sie
seit März 2008 die Fächer Steuern und externes und internes Rechnungs-
wesen. Ihre Forschungsinteressen liegen im Bereich Altersvorsorge, Vergü-
tung, internationale Rechnungslegung und internationales Steuerrecht.
Frau Seybold arbeitet seit 2003 als selbstständige Steuerberaterin in eige-
ner Kanzlei; in Kooperation mit der HEUBECK AG in Köln-Marienburg
ist sie darüber hinaus auf dem Gebiet der (betrieblichen) Altersversorgung
tätig. Zu ihrem Mandantenkreis zählen sowohl öffentliche und private
Versorgungsreinrichtungen als auch international tätige Großunterneh-
men, mittelständische Unternehmen verschiedener Rechtsformen und Größen sowie Privatpersonen.
Von 2000 bis 2003 war sie bei der Wirtschaftsprüfungs - und Steuerberatungsgesellschaft Falk & Co GmbH in
Heidelberg in der steuerlichen Grundsatzabteilung tätig. Nach dem Studium war Frau Seybold wissenschaftli-
che Mitarbeiterin an der Universität Mannheim. Vor ihrer akademischen Ausbildung absolvierte sie eine Lehre
als Bankkauffrau bei der Kreissparkasse Heilbronn.
Michaela Seybold hat Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftspädagogik an der Universität Mannheim und an
der Portland State University, Oregon/USA mit den Abschlüssen Diplom-Kauffrau und Diplom-Handelslehre-
rin studiert. Im Jahre 2007 wurde sie an der Technischen Universität Darmstadt am volkswirtschaftlichen
Lehrstuhl für Finanz- und Wirtschaftspolitik bei Prof. Dr. Dr. h.c. Bert Rürup zum Thema Alterssicherung in
der berufsständischen Versorgung promoviert.
www.iubh-fernstudium.de
3
4. Inhalt
Inhaltsverzeichnis
Buchführung und Bilanzierung 1
Wissenschaftliche Leitung........................................................................... 3
Inhaltsverzeichnis......................................................................................... 4
Einleitung
Buchführung und Bilanzierung 1 9
Wegweiser durch das Skript........................................................................10
Übergeordnete Lernziele.............................................................................12
Weiterführende Literatur............................................................................13
Lektion 1
Grundlagen der Buchführung 15
1.1 Begriffe und Ziele des Rechnungswesens.........................................16
1.2 Adressaten und Teilgebiete des betrieblichen
Rechnungswesens..............................................................................18
1.3 Gesetzliche Vorschriften und Rahmenbedingungen......................... 21
1.4 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
und Rechnungslegungsgrundsätze................................................... 26
1.5 Rechengrößen des Rechnungswesens.............................................. 31
Lektion 2
System der Buchführung 35
2.1 Inventar und Inventur......................................................................... 36
2.2 Bilanz.................................................................................................. 39
2.3 Bilanzveränderungen und Buchen auf Konten...................................41
2.4 Gewinn- und Verlustrechnung........................................................... 46
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4
5. Inhaltsverzeichnis
Lektion 3
Technik der doppelten Buchführung 51
3.1 Buchen auf Bestandskonten.............................................................. 52
3.2 Buchen auf Erfolgskonten................................................................. 56
3.3 Eigenkapital und Privatkonten........................................................... 59
3.4 Buchung von Geschäftsvorfällen....................................................... 62
Lektion 4
Organisation der Buchhaltung 67
4.1 Grund-, Haupt- und Nebenbücher..................................................... 68
4.2 Kontenplan und Kontenrahmen..........................................................69
4.3 Belegorganisation und Einsatz der EDV............................................ 71
Lektion 5
Umsatzsteuer 75
5.1 System und Buchung der Umsatzsteuer............................................76
5.2 Buchung der Vorsteuer...................................................................... 78
5.3 Abschluss der Umsatzsteuerkonten................................................. 80
Lektion 6
Wareneingangsbuchhaltung 83
6.1 Sachkonten beim Einkauf.................................................................. 84
6.2 Lieferantenskonti, Rabatte und Boni................................................. 88
6.3 Kreditorenkonten............................................................................... 91
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5
6. Inhalt
Lektion 7
Warenausgangsbuchhaltung 93
7.1 Sachkonten beim Verkauf...................................................................94
7.2 Kundenskonti, Rabatte und Boni....................................................... 95
7.3 Debitorenkonten................................................................................. 98
Lektion 8
Buchungen im Personalbereich 101
8.1 Löhne und Gehälter..........................................................................102
8.2 Lohnnebenkosten und Lohnabzüge..................................................104
8.3 Vorschüsse und Sachbezüge............................................................107
Lektion 9
Buchungen im Anlagevermögen 109
9.1 Anschaffung...................................................................................... 110
9.2 Abschreibungsursachen und -verfahren......................................... 114
9.3 Ermittlung und Buchung der Abschreibungen.................................121
Lektion 10
Sonstige Buchungen 125
10.1 Darlehen und Zinsen.........................................................................126
10.2 Steuern..............................................................................................128
10.3 Anzahlungen.....................................................................................130
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6
7. Inhaltsverzeichnis
Lektion 11
Rechnungsabgrenzung 135
11.1 Irrelevanz der Zahlungswirkung......................................................136
11.2 Aktive Rechnungsabgrenzung..........................................................139
11.3 Passive Rechnungsabgrenzung........................................................141
Lektion 12
Grundlagen des Jahresabschlusses 145
12.1 Bestandteile, Funktionen und gesetzliche Vorschriften..................146
12.2 Bilanz.................................................................................................150
12.3 Gewinn- und Verlustrechnung
(bzw. Gesamtergebnisrechnung)......................................................155
12.4 Eigenkapitalveränderungsrechnung
und Kapitalflussrechnung.................................................................163
12.5 Anhang und Lagebericht...................................................................166
Anhang 01
Lösungen: Fragen zur Selbstkontrolle 171
Anhang 02
Literaturverzeichnis 209
Anhang 03
DATEV Kontenrahmen SKR03 + SKR04 211
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7
10. Einleitung
Wegweiser durch das Skript
Herzlich willkommen!
Dieses Skript enthält den gesamten Lernstoff Ihres Kurses und bildet damit die inhaltliche
Grundlage Ihres Fernstudiums. Ergänzend zum Skript stehen Ihnen zahlreiche weitere Medien
wie Podcasts, Vodcasts oder Web Based Trainings (WBT) zur Verfügung, mit deren Hilfe Sie
sich Ihren individuellen Lern-Mix zusammenstellen können. Auf diese Weise können Sie sich
den Stoff in Ihrem eigenen Tempo aneignen und dabei auf lerntypspezifische Anforderungen
Rücksicht nehmen.
Die Inhalte sind nach didaktischen Kriterien in Lektionen aufgeteilt, wobei jede Lektion aus
mehreren Lernzyklen besteht. Jeder Lernzyklus enthält jeweils nur einen neuen inhaltlichen
Schwerpunkt. Auf diese Weise können Sie neuen Lernstoff schnell und effektiv zu Ihrem
bereits vorhandenen Wissensgrundstock hinzufügen.
Am Ende eines jeden Lernzyklus finden Sie Fragen zur Selbstkontrolle. Mit Hilfe der Selbst-
kontrolle können Sie eigenständig und ohne jeden Druck überprüfen, ob Sie die neuen Inhalte
schon verinnerlicht haben. Die Lösungen zu den Fragen finden Sie im Anhang am Ende des
Skripts. Alternativ können Sie zur Selbstkontrolle auch unsere Web Based Trainings (WBT)
auf der Lernplattform CLIX nutzen.
Wenn Sie eine Lektion komplett bearbeitet haben, können Sie Ihr Wissen in CLIX unter
Beweis stellen. Über automatisch auswertbare Fragen erhalten Sie ein direktes Feedback zu
Ihren Lernfortschritten. Die Wissenskontrolle gilt als bestanden, sobald Sie mindestens 80 %
der Fragen richtig beantwortet haben.
Sollte das einmal nicht auf Anhieb klappen, können Sie die Tests so oft wiederholen, wie Sie
wollen. Es gibt keinerlei Beschränkungen und die Ergebnisse der Wissenskontrolle haben kei-
nen Einfluss auf Ihre Endnote. Sie können also ganz unverkrampft lernen, üben und Ihre
Fortschritte elektronisch überprüfen.
Haben Sie die Wissenskontrolle für sämtliche Lektionen gemeistert, gilt der Kurs als abge-
schlossen. Sobald Sie alle Kurse eines Moduls abgeschlossen haben, können Sie sich für die
Abschlussklausur anmelden.
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11. Wegweiser durch das Skript
Im Skript werden Sie immer wieder auf Icons stoßen, die auf zusätzliches Material hinweisen
oder Ihnen die Orientierung erleichtern. Diese Icons umfassen:
Zu diesem Thema gibt es einen Podcast.
Sie finden ihn auf der Lernplattform CLIX.
Zu diesem Thema gibt es einen Vodcast.
Sie finden ihn auf der Lernplattform CLIX.
? Prüfen Sie Ihren Wissensstand!
Hier finden Sie Fragen zur Selbstkontrolle.
! Jetzt sind Sie gefordert.
Hier gilt es, eine Aufgabe zu lösen.
e
Dieser Text ist auch als E-Book erhältlich.
Für diese Lektion gibt es ein WBT.
Sie finden es auf der Lernplattform CLIX.
Sie haben die Lektion fertig bearbeitet.
CLIX Nun ist es an der Zeit, auf der Lernplattform CLIX
die Wissenskontrolle zu meistern und sich für die Klausur zu qualifizieren.
Und jetzt viel Erfolg und SpaSS beim Lernen!
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11
12. Einleitung
Übergeordnete Lernziele
Die Buchführung und Bilanzierung bildet einen der Standardbau-
steine der betriebswirtschaftlichen Ausbildung. Dieser Kurs bietet, in
Verbindung mit dem vertiefenden Kurs Buchführung und Bilanzierung
II, eine solide Ausbildung auf dem Gebiet des externen Rechnungswe-
sens.
Sie erhalten einen praxisorientierten Überblick über das externe Rech-
nungswesen und lernen es vom internen Rechnungswesen abzugrenzen.
Zudem erlernen sie die Grundlagen der doppelten Buchführung, erhal-
ten einen Überblick über Bilanzierungsgrundsätze, die Erfassung von
Geschäftsvorfällen und die Aufstellung von Finanzberichten. Der Kurs
orientiert sich an nationalen und internationalen Rechnungslegungs-
standards (IFRS).
Zudem erlernen Sie die fundamentalen Grundlagen der externen Rechnungslegung. Nach erfolgreicher Teil-
nahme kennen Sie die einschlägigen Fachbegriffe auf dem Gebiet der Bilanzierung und können die Rechnungs-
legung von Unternehmen in den nationalen und internationalen Regelungskomplex einordnen. Sie sind in der
Lage, die Elemente der Rechnungslegung in der Buchhaltungspraxis zu identifizieren und können Geschäfts-
vorfälle selbstständig unter Anwendung der Methoden der doppelten Buchführung erfassen. Sie kennen die
Bestandteile des Jahresabschlusses, insbesondere der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Eigenkapi-
talveränderungsrechnung und der Kapitalflussrechnung. Sie sind in der Lage, selbst Jahresabschlüsse zu erstel-
len.
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12
13. Weiterführende Literatur
Weiterführende Literatur
Falls Sie tiefer einsteigen wollen, empfehlen wir die folgende Fachliteratur:
Buchholz, R. (2011): Internationale Rechnungslegung – Die wesentlichen Vorschriften nach IFRS und HGB mit
Aufgaben und Lösungen. 9., völlig neu bearbeitete Auflage, Berlin 2011.ISBN 978-3-503-13043-6
Coenenberg, A.G., Haller, A., Schultze, W. (2009): Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse – Aufgaben und
Lösungen. 21., überarbeitete Auflage, Stuttgart 2009. ISBN 978-3791027708
Federmann, R. (2010): Bilanzierung nach Handelsrecht, Steuerrecht und IAS/IFRS – Gemeinsamkeiten, Unter-
schiede und Abhängigkeiten. 12. vollständig überarbeitete Auflage, Berlin 2010. ISBN 978-3503093656
Kirsch, H. (2010): Einführung in die internationale Rechnungslegung nach IFRS. 7. vollständig überarbeitete
Auflage, Herne 2010. ISBN 978-3482520471
Kirsch, H. (2010): Übungen zur internationalen Rechnungslegung nach IFRS. 4. vollständig überarbeitete Auf-
lage, Herne 2010. ISBN 978-3482549649
Meyer, C. (2011): Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht – unter Einschluss der Konzernrechnungslegung
und der internationalen Rechnungslegung. 22. vollständig überarbeitete Auflage, Herne 2011. ISBN 978-
3482605024
Scherrer, G. (2011): Rechnungslegung nach neuem HGB – eine anwendungsorientierte Darstellung mit zahlrei-
chen Beispielen. 3. vollständig überarbeitete Auflage, München 2011. ISBN 978-3800637874
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13
14.
15. Lektion 1
Buchführung
Gr undlagen der
Lernziele
Nach der Bearbeitung dieser Lektion werden Sie wissen ...
…… welchen betriebswirtschaftlichen Hintergrund die Buchhaltung hat.
…… welche Teilgebiete der Buchhaltung es gibt.
…… welche Adressaten die Buchhaltung hat.
…… welche gesetzlichen Vorschriften zu beachten sind.
…… welche Grundsätze für die ordnungsgemäße Buchführung gelten.
Für diese Lektion finden Sie
ein Web Based Training
auf der Lernplattform CLIX
16. Lektion 1
1. Grundlagen der Buchführung
Aus der Praxis
Herr Schubert war bisher als EDV-Berater angestellt und möchte sich jetzt als IT-Händler
selbstständig machen. Zu diesem Zweck hat er bereits 40.000 € angespart, von denen er sich
Büromöbel und eine IT-Ausstattung anschaffen will. Zudem muss er Miete für sein Büro
Leistung bezahlen. Natürlich möchte er auch gerne wissen, ob ihm sein neugegründetes Unternehmen
Ergebnis eines Gewinne oder Verluste einbringt. Herr Schubert hat folgende Fragen:
betrieblichen • Muss er als Einzelunternehmer Bücher führen? Welche gesetzlichen Vorschriften muss er
Erzeugungspro- dabei beachten?
zesses
• Wie kann er den wirtschaftlichen Erfolg seiner Tätigkeit messen?
Ertrag • Ist Buchführung nur „Formalkram“ oder bringt ihm ein aussagekräftiges Rechnungswesen
Einnahmen, die konkrete Vorteile?
einer betrieb-
lichen Periode
zugerechnet 1.1 Begriffe und Ziele des Rechnungswesens
werden
Herr Schubert wird als angehender IT-Händler zunächst diverse Leistungen und Gegenstände
Aufwendungen auf dem Beschaffungsmarkt einkaufen (Möbel, IT-Ausstattung, Büroräume), die er für die
Ausgaben, die Erbringung seiner Lieferungen und Leistungen auf dem Absatzmarkt (PC-Bedarf, EDV-Bera-
einer betrieb- tung) benötigt. Mittels seiner Verkäufe möchte er Einnahmen bzw. Erträge generieren. Seine
lichen Periode Einkäufe führen hingegen zu Ausgaben bzw. Aufwendungen. Er möchte gerne einen mög-
zugerechnet lichst hohen Gewinn erzielen. Um diesen zu ermitteln, benötigt er allerdings einige Informa-
werden tionsinstrumente. Hier greift er auf das Rechnungswesen zurück.
Rechnungswesen Das betriebliche Rechnungswesen (international „accounting“) umfasst alle Verfahren zur
Verfahren zur zahlenmäßigen Abbildung betrieblicher Prozesse. Es soll also ein quantitatives Spiegelbild des
Gewinnung und realen Betriebsgeschehens darstellen.
Aufbereitung von
Daten Das Rechnungswesen ist dabei keinesfalls identisch mit der Buchhaltung, welche nur ein Teil-
bereich des Rechnungswesens ist. Das Rechnungswesen beinhaltet alle Rechenwerke in einem
Buchhaltung Unternehmen, die betriebliche Prozesse und Abläufe zahlenmäßig erfassen, auswerten, steuern
Erfasst Geschäfts- und überwachen. Die Buchhaltung hat innerhalb des Rechnungswesens lediglich die Aufgabe
vorfälle Geschäftsvorfälle zu erfassen und die erfassten Zahlenwerte aufzubereiten. Auf diese Weise
schafft sie die Grundlage für eine weitergehende Auswertung in den einzelnen Teilgebieten des
Geschäftsvorfall Rechnungswesens (Wörner, 2003 / Coenenberg, 2009a).
Vorgang aufgrund
unternehmeri- Rechnungswesen und Buchhaltung sind also keineswegs nur lästiger „Formalkram“, sondern
schen Handelns zentrale Bestandteile eines funktionierenden Managementinformationssystems. Das Rech-
nungswesen ist heute für die unternehmerischen Entscheidungsträger ein unverzichtbares Ins-
Liquidität trument der Unternehmenssteuerung. So benötigen Unternehmer wie Herr Schubert stets
Ausstattung an zeitnahe und aktuelle Informationen über die wirtschaftliche Entwicklung. Vor allem müssen
verfügbaren sie immer über die Ertrags- und Liquiditätslage ihres Unternehmens Bescheid wissen, damit
Zahlungsmitteln sie unternehmerische Entscheidungen sachgerecht treffen können.
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16
17. Grundlagen der Buchführung
Folgende Ziele des Rechnungswesens können unterschieden werden (Coenenberg, 2009a):
• Dokumentationsfunktion: Dokumentations-
Alle im Unternehmen auftretenden finanz- und leistungswirtschaftlichen Sachverhalte funktion
werden systematisch erfasst und dokumentiert. Damit wird eine Informationsgrundlage Das Rechnungs-
geschaffen, mittels derer die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens ein- wesen erfasst und
geschätzt wird. Zudem hat das Rechnungswesen eine Zahlungsbemessungsfunktion. Das dokumentiert die
bedeutet, dass es Informationen zur Verfügung stellt, auf deren Basis die korrekte Höhe wirtschaftliche
von Zahlungen wie Gewinnausschüttungen, erfolgsabhängiger Vergütungen oder Steuern Lage des Unter-
ermittelt wird. nehmens
• Planungsfunktion: Planungsfunktion
Betriebswirtschaftlich fundierte Entscheidungen erfordern eine sachgerechte Planung. Das Rechnungs-
Hierfür braucht man aussagekräftiges Zahlenmaterial. Das Rechnungswesen liefert die wesen ermittelt
Informationen, welche als Basis für diese Entscheidungen dienen und damit die Grund- Daten für die
lage der Planung bilden. Planung
• Kontrollfunktion: Kontrollfunktion
Eine Planung ohne nachträgliche Kontrolle ist sinnlos. Aus diesem Grund prüft das Das Rechnungs-
Rechnungswesen, ob die mittels der Planung gesteckten Ziele auch tatsächlich erreicht wesen prüft, ob
wurden. Ausgehend von Daten aus dem Rechnungswesen führt die Unternehmensleitung die geplanten Ziele
einen Soll-Ist-Vergleich durch und leitet gegebenenfalls Verbesserungsmaßnahmen ein. erreicht wurden
Übrigens:
Für kapitalmarktorientierte Konzerne gibt es internationale Grundsätze für die Rechnungsle-
gung, die sogenannten „International Financial Reporting Standards“ (IFRS). Im Rahmen
dieser Grundsätze werden die Ziele der Rechnungslegung im International Accounting Stan-
dard (IAS1) erläutert. Das Ziel dieser Standards besteht darin, entscheidungsnützliche Infor-
mationen (decisions usefulness) über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu gewinnen
(F.12; IAS 1.9).
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17
18. Lektion 1
?
Fragen zur Selbstkontrolle
Herrn Schubert, dem angehenden IT-Händler aus dem Eingangsfall, sollten Sie damit die
Prüfen Sie Ihren folgenden grundlegenden Fragen beantworten können:
Wissensstand
Musterlösungen 1. Wie ist das betriebliche Rechnungswesen definiert?
befinden sich im
Anhang Das betriebliche Rechnungswesen umfasst alle Verfahren zur ______________________
____________________________. Es soll also ein ____________________________
des realen _____________________ darstellen.
2. Welchen Stellenwert hat die Buchhaltung innerhalb des betrieblichen Rechnungswesens?
Bitte beurteilen Sie, welche Aussagen richtig sind.
Die Buchhaltung ...
oo ... ist das gleiche wie Rechnungswesen.
oo ... ist das zentrale Element für weitergehende Auswertungen.
oo ... erfasst Geschäftsvorfälle.
oo ... bereitet die erfassten Zahlenwerte auf.
oo ... schafft Grundlage für weitergehende Auswertung.
3. Das Rechnungswesen ist kein „lästiges Anhängsel“, sondern ein zentraler Baustein einer
sachgerechten Unternehmensführung. Welche Funktionen hat das Rechnungswesen?
____________________________________________________________________
____________________________________________________________________
____________________________________________________________________
1.2 Adressaten und Teilgebiete des betrieblichen
Rechnungswesens
Das Rechnungswesen dient also der Dokumentation, Planung und Kontrolle. Aber wer inter-
essiert sich für die Informationen aus dem Rechnungswesen? Wer genau ist Adressat des
betrieblichen Rechnungswesens?
In unserem Eingangsbeispiel ist der zentrale Adressat des Rechnungswesens zunächst einmal
der Eigentümer und Geschäftsleiter Herr Schubert. Während in unserem Beispiel Eigentümer
und Geschäftsleiter aufgrund der Kleinheit des Unternehmens zusammenfallen, ist die Eigen-
tümerschaft in vielen größeren Unternehmen von der Geschäftsführung getrennt. Das bedeu-
tet in der Praxis, dass ein oder mehrere gesetzliche Vertreter (z. B. der Vorstand bei einer
Aktiengesellschaft) das Unternehmen im Auftrag der Gesellschafter bzw. der Eigentümer füh-
ren. Die Geschäftsleitung wird dabei ihrerseits von einem Aufsichtsrat oder einem Beirat über-
wacht. All diese Gremien benötigen Daten aus dem Rechnungswesen, um ihre Funktion aus-
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18
19. Grundlagen der Buchführung
üben zu können. In größeren Unternehmen benötigen zudem Bereichs- und Abteilungsleiter Interne
fundierte Informationen, welche ebenfalls vom Rechnungswesen bereitgestellt werden. In all Adressaten des
diesen Fällen spricht man von internen Adressaten des Rechnungswesens (Coenenberg, Rechnungswesens
2009a). sind innerhalb des
Unternehmens
Aber auch außerhalb des Unternehmens gibt es zahlreiche Stellen, die sich für Daten aus dem
Betrieb interessieren. Man spricht hier von externen Adressaten des Rechnungswesens. So
interessiert sich zum Beispiel das Finanzamt für alle Daten, die für die korrekte Besteuerung
erforderlich sind. Auch externe Kapitalgeber, die in das Unternehmen investiert haben, möch- Externe
ten gerne wissen, wie sich das Unternehmen wirtschaftlich entwickelt. Auch sie verlangen nach Adressaten des
Daten aus dem Rechnungswesen. Nur wenn diese Daten vorliegen, können (auch potenzielle) Rechnungswesens
Investoren ihre Gewinnchancen im Vergleich zu anderen Unternehmen, Branchen oder Anla- sind außerhalb des
gemöglichkeiten realistisch einschätzen und auf dieser Basis die bestmöglichen Entscheidun- Unternehmens
gen treffen. Natürlich interessieren sich auch Fremdkapitalgeber (zum Beispiel Banken, die
dem Unternehmen Kredite gewähren) für die wirtschaftliche Situation des Unternehmens.
Generell kann man sagen, dass das Rechnungswesen für alle Stakeholder (=Anspruchsberech- Stakeholder
tigte) des Unternehmens relevant ist, da auch Kunden, Lieferanten, (potenzielle) Arbeitneh- Anspruchsberech-
mer und Konkurrenzunternehmen sich für Daten interessieren, die aus dem Rechnungswesen tigte
stammen. So werden Kunden und Lieferanten sich über die wirtschaftliche Lage eines Unter-
nehmens informieren, bevor sie langfristige vertragliche Verpflichtungen gegenüber diesem
Unternehmen eingehen. Die Arbeitnehmer sind hingegen an einem sicheren Arbeitsplatz bei
einem wirtschaftlich stabilen Arbeitgeber interessiert. Auch sie werden sich über die Lage und
die Zukunftsaussichten des Unternehmens informieren.
Interne Adressaten Externe Adressaten
Geschäftsführung bzw. Unternehmer Eigenkapitalgeber (Eigentümer)
Abteilungsleitung, Bereichsleitung, Fremdkapitalgeber (z.B. Banken)
sonstige Entscheidungsträger
Überwachungsorgane Staat (Besteuerung),
wie Aufsichtsrat und Beirat Aufsichtsbehörden
Sonstige Stakeholder
wie Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten,
Konkurrenzunternehmen
Interne und Externe Adressaten
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19
20. Lektion 1
Damit das Informationsbedürfnis dieser recht unterschiedlichen Adressaten optimal befriedigt
werden kann, wird das Rechnungswesen entsprechend der geforderten Aufgaben in Teilgebiete
differenziert.
Internes Internes Rechnungswesen
Rechnungswesen
Richtet sich an Das interne Rechnungswesen verfolgt unternehmensinterne Zwecke. Es liefert all jene Infor-
interne Adressaten mationen, welche nötig sind, um innerhalb des Unternehmens die besten Entscheidungen zu
treffen. Im Vordergrund stehen dabei Aufgaben wie Planung, Steuerung und Kontrolle nach
betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Das interne Rechnungswesen ist nicht gesetzlich nor-
miert. Allerdings muss es zweckmäßig gestaltet sein, um eine zielorientierte Steuerung des
Unternehmens zu unterstützen.
Teilbereiche des internen Rechnungswesens sind:
• die Kosten- und Leistungsrechnung
• die Investitions- und Finanzierungsrechnung
• Planungsrechnungen (mit Teilplänen wie Absatzplanung, Produktionsplanung etc.)
• Betriebsstatistiken
All diese Bereiche dienen der Schaffung von Transparenz und ermöglichen eine zielorientierte
Steuerung des Unternehmens durch Information, Planung und Kontrolle. Um nichts anderes
als um diese zielorientierte Steuerung geht es beim sogenannten „Controlling“ (Coenenberg,
2009a).
Externes Externes Rechnungswesen
Rechnungswesen
Richtet sich an Das externe Rechnungswesen richtet sich an die externen Adressaten. Im Vordergrund steht
externe Adres- hierbei die Dokumentationsfunktion. Je nach Adressat werden dabei andere Schwerpunkte
saten gesetzt. So spielen für das Finanzamt eher steuerliche Gesichtspunkte eine Rolle, während
Aktionäre und Banken eher an handelsrechtlichen Aspekten interessiert sind. Die externe
Rechnungslegung ist gesetzlich normiert. Die gesetzliche Grundlage soll die Objektivität der
dokumentierten Zahlen und ein einheitliches Informationsniveau sicherstellen. Auf diese
Weise wird es zudem möglich, mehrere Unternehmen miteinander zu vergleichen.
Die Buchhaltung (auch Finanzbuchhaltung genannt) nimmt innerhalb des Rechnungswesens
eine zentrale Stellung ein. Auch sie ist gesetzlich normiert und liefert durch die systematische
Erfassung von Geschäftsvorfällen die Ausgangsgrundlagen für das externe und das interne
Rechnungswesen.
Übrigens:
Bei der für kapitalmarktorientierte Konzerne relevanten Rechnungslegung nach „International
Financial Reporting Standards“ (IFRS) werden die Jahresabschlussadressaten, deren Informa-
tionsbedürfnisse zu berücksichtigen sind, ausdrücklich genannt (F.9). Es handelt sich bei
ihnen um: Investoren, Arbeitnehmer, Kreditgeber, Lieferanten und andere Gläubiger, Kun-
den, Regierungen und ihre Institutionen sowie die Öffentlichkeit. Die Rechnungslegung nach
IFRS orientiert sich eindeutig am Informationsinteresse der Investoren (F.10).
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20
21. Grundlagen der Buchführung
?
Fragen zur Selbstkontrolle
1. Es werden zwei wichtige Bereiche des Rechnungswesens unterschieden. Bitte ordnen Sie
die Funktionen zu: Prüfen Sie Ihren
Wissensstand
a) Planung Musterlösungen
b) Steuerung a) Internes Rechnungswesen befinden sich im
c) Dokumentationsfunktion b) Externes Rechnungswesen Anhang
d) Kontrolle
2. Wie unterscheiden sich externes und internes Rechnungswesen in gesetzlicher Hinsicht?
____________________________________________________________________
____________________________________________________________________
____________________________________________________________________
3. Bitte ordnen Sie die folgenden Begriffe den internen bzw. externen Adressaten des
betrieblichen Rechnungswesens zu:
a) Finanzamt
b) Geschäftsleitung
c) Abteilungsleiterin a) Interne Adressaten
d) Kundin b) Externe Adressaten
e) Produktionsleitung
f ) Bank
g) Potentielle Arbeitnehmerin
1.3 Gesetzliche Vorschriften und Rahmenbedingungen
Ist Herr Schubert aus unserem Eingangsbeispiel eigentlich gesetzlich verpflichtet, Bücher zu Handelsrechtliche
führen? Und falls ja – mittels welcher gesetzlichen Grundlage ist dies geregelt? Buchführungs-
pflicht
Die handelsrechtliche Buchführungspflicht ergibt sich aus § 238 (1) des Handelsgesetzbuch Gilt für jeden
(HGB). Hiernach ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Kaufmann
Handelsgeschäfte und die Lage seines Unternehmens nach den Grundsätzen ordnungsmäßi-
ger Buchführung ersichtlich zu machen. Die Buchführungspflicht ist also an die Kaufmanns- Kaufmann
eigenschaft geknüpft. Aber wer genau ist ein Kaufmann im Sinne des Gesetzes? Wer Kauf- Wer ein Handels-
mann ist, ergibt sich aus §§ 1ff. HGB. Kaufmann ist nach § 1 (1) HGB, wer ein Handelsgewerbe gewerbe betreibt
betreibt. Bleibt zu klären, was genau das Gesetz mit dem Ausdruck „Handelsgewerbe“ meint.
Unter einem Handelsgewerbe ist nach § 1 (2) HGB jeder Gewerbebetrieb zu verstehen, der Handelsgewerbe
einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt. Bei der Definition Gewerbebetrieb
dieses Begriffs wird wiederum auf § 15 (2) Einkommensteuergesetz (EStG) verwiesen. nach § 15(2) EStG
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21
22. Lektion 1
Erforderlich sind:
• Selbstständigkeit (keine Arbeitnehmertätigkeit)
• Nachhaltigkeit (Wiederholungsabsicht)
• Gewinnerzielungsabsicht
• Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
• Keine Ausübung von Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG)
• Keine Ausübung eines freien Berufs und keine andere selbständige Tätigkeit nach
§ 18 EStG (z. B. kein Arzt, Rechtsanwalt oder Steuerberater)
Sofern kein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich ist, liegt ein
Kleingewerbe Kleingewerbe vor (z. B. bei wiederholten Verkäufen auf eBay). Ein Kleingewerbetreibender ist
Kein Kaufmann, kein Kaufmann im Sinne des § 1 HGB. Kleingewerbetreibende können aber mittels einer
weil kein Gewerbe- freiwilligen Eintragung in das Handelsregister die Kaufmannseigenschaft erwerben (§ 2 HGB).
betrieb nach § 15 Eine ähnliche Eintragungsoption gibt es auch für Land- und Forstwirte in § 3 (2) HGB.
(2) EStG
Wer allerdings im Handelsregister eingetragen ist, kann sich nicht (mehr) darauf berufen, ein
Kleingewerbetreibender und damit kein Kaufmann zu sein. § 5 HGB regelt den Rechtsschein
durch Eintragung (sog. Scheinkaufmann). Jeder Unternehmer, der ins Handelsregister einge-
tragen ist, ist automatisch buchführungspflichtig.
Kapitalgesellschaften und eingetragene Genossenschaften erhalten unabhängig von ihrer
Formkaufmann Größe aufgrund ihrer Rechtsform generell die Kaufmannseigenschaft (sogenannter Form-
Kapitalgesell- kaufmann nach § 6 HGB). Sie sind in jedem Fall buchführungspflichtig. In der Übersicht
schaften und ergibt sich damit folgende Verknüpfung zwischen Kaufmannsbegriff und Buchführungspflicht
Genossenschaften (Coenenberg, 2009a):
Buchführungspflicht für Kaufmann nach § 238 (1) HGB
Buchführungspflicht für Kaufmann
nach § 238 (1) HGB
Istkaufmann Kannkaufmann Formkaufmann
(§ 1 HGB) (§§ 2 und 3 HGB) (§ 6 HGB)
Kaufmann kraft Kaufmann kraft Kaufmann kraft
Gewerbebetrieb Eintragung Rechtsform
In kaufmännischer Kleingewerbe oder Kapitalgesellschaften
Weise eingerichteter Land- und oder
Geschäftsbetrieb Forstwirtschaft Genossenschaften
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23. Grundlagen der Buchführung
Herr Schubert aus dem Eingangsfall wird als Einzelunternehmer tätig sein. Die Kaufmanns-
eigenschaft hängt bei ihm davon ab, ob er einen in kaufmännischer Weise eingerichteten
Geschäftsbetrieb benötigt. Herr Schubert mietet Räume an, will schon bald Umsätze in erheb-
lichem Umfang erzielen und Mitarbeiter einstellen. Man kann ihm also unterstellen, dass er
einer kaufmännischen Organisation bedarf und damit Istkaufmann im Sinne des § 1 HGB ist.
Aber: Nicht alle Kaufleute sind zur Buchführung verpflichtet.
Nach § 241a HGB sind Einzelkaufleute wie Herr Schubert, die an den Abschlussstichtagen
von zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 500.000 € Umsatzerlöse und
50.000 € Jahresüberschuss aufweisen, von der Buchführung befreit. In diesem Fall muss nach
§ 242 (4) HGB auch kein Jahresabschluss aufgestellt werden.
Im Falle einer Neugründung wie bei Herrn Schubert kann nicht auf die beiden zurückliegen-
den Geschäftsjahre verwiesen werden. Die Befreiungsmöglichkeit tritt also bereits am ersten Befreiungs-
Abschlussstichtag nach der Neugründung ein, sofern die genannten Werte für Umsatz und möglichkeit
Jahresüberschuss nicht überschritten werden. Gilt für Kaufleute,
deren Umsatz und
Wenn Herr Schubert im Gründungsjahr beispielsweise Umsatzerlöse von 200.000 € und einen Jahresüberschuss
Jahresüberschuss von 20.000 € erzielt, besteht für ihn keine Buchführungspflicht. Statt der unter Höchst-
handelsrechtlichen Buchführung könnte er in diesem Fall eine Einnahmenüberschussrech- grenze bleibe
nung nach § 4 (3) EStG erstellen. Die Einnahmenüberschussrechnung ist eine einfachere,
dafür aber weniger aussagekräftige Form der Gewinnermittlung als die Bilanz. Bei ihr ergibt
sich der Gewinn als Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben. Zusammengefasst gilt für
„kleine“ Einzelkaufleute (Buchholz, 2010):
Wahlrecht nach § 241a HGB für Einzelunternehmen
Umsatzerlöse < 500.000 € und Jahresüberschuss < 50.000 €
an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen
Wahlrecht
Freiwillig handelsrechtliche Einnahmenüberschuss-
Buchführung rechnung
Ermittlung von Gewinn Gegenüberstellung von
und Vermögen Einnahmen und Ausgaben
Durch ihr inzwischen erworbenes Wissen haben Sie Herrn Schubert in einem längeren
Gespräch davon überzeugt, dass Buchhaltung nicht nur ein lästiges Übel, sondern ein wichti-
ges Informationsinstrument für die Unternehmenssteuerung ist. Insofern wird er – unabhän-
gig von der evtl. Befreiungsmöglichkeit nach § 241a HGB – freiwillig Bücher führen.
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23
24. Lektion 1
Herr Schubert ist sich zudem sicher, dass sein Umsatz und sein Gewinn relativ schnell nach
Gründung über den relevanten Befreiungsgrenzen liegen werden. In diesem Fall würde er die
Wahlfreiheit ohnehin verlieren und müsste Bücher führen.
Nun ergibt sich für Herrn Schubert eine neue Frage: Was ist hinsichtlich der Buchführung für
steuerliche Zwecke zu beachten?
Die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach dem Steuerrecht sind in der Abgaben-
ordnung (AO) geregelt, und zwar in §§ 140 und § 141 AO. Wer nach anderen Gesetzen
(insbesondere HGB) zur Buchführung verpflichtet ist, ist dies gemäß § 140 AO auch für
steuerliche Zwecke. Ergänzend regelt § 141 AO die steuerrechtlichen Buchführungspflichten
für Nichtkaufleute, hier aber lediglich für Gewerbetreibende und Land- und Forstwirte, bei
denen sich eine steuerliche Buchführungspflicht bei Überschreiten der in § 141 AO genann-
Keine Buchfüh- ten Grenzen ergibt. Keine Buchführungspflicht besteht für Freiberufler wie Ärzte, Rechtsan-
rungspflicht wälte oder Steuerberater.
Haben Freiberufler
wie Ärzte, Rechts- Damit haben wir die zentralen gesetzlichen Vorschriften und Rahmenbedingungen der han-
anwälte oder delsrechtlichen Buchführung besprochen. Einige Fragen sind dennoch noch offen: Welche
Steuerberater gesetzlichen Regelungen bestehen für die Aufstellung des Jahresabschlusses nach HGB? Wel-
che Unternehmen müssen Abschlüsse nach internationalen Normen, also nach den sogenann-
ten „International Financial Reporting Standards (IFRS)“ erstellen? Diese Fragen werden zu
einem späteren Zeitpunkt in der Lektion 12 „Grundlagen des Jahresabschlusses“ detailliert
erörtert.
Jahresabschluss Hingewiesen sei an dieser Stelle lediglich auf die zentrale gesetzliche Vorschrift des § 242 (1)
bei Kaufleute - (3) HGB. Hier ist festgelegt, dass Kaufleute eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrech-
Bilanz und Gewinn- nung erstellen müssen. Gemeinsam bilden diese dann den Jahresabschluss. Bei Kapitalgesell-
und Verlust- schaften ist ergänzend § 264 (1) HGB zu beachten. Hier ist festgelegt, dass der Jahresabschluss
rechnung um einen Anhang erweitert werden und ein Lagebericht aufgestellt werden muss (wobei kleine
Kapitalgesellschaften gemäß § 264 (1) 4 HGB von der Pflicht zur Aufstellung eines Lagebe-
richts befreit sind).
Jahresabschluss Bei der für kapitalmarktorientierte Konzerne relevanten Rechnungslegung nach „International
bei Kapitalgesell- Financial Reporting Standards“ (IFRS) werden die Bestandteile des Jahresabschlusses in IAS 1
schaften genannt (IAS 1.10):
Bilanz, Gewinn-
• Bilanz (liefert Informationen über Vermögens- und Finanzlage)
und Verlust-
rechnung, Anhang • Gesamtergebnisrechnung (liefert Informationen über Ertragslage und Erfolgsquellen)
und Lagebericht • Kapitalflussrechnung (liefert Informationen über die Finanzlage und deren Veränderung)
• Eigenkapitalveränderungsrechnung (stellt die Veränderungen des Eigenkapitals dar)
• Anhang (beinhaltet umfassende ergänzende Informationen unter anderem zu Bilanzie-
rungsmethoden sowie zu einzelnen Jahresabschlusspositionen)
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24
25. Grundlagen der Buchführung
Nach dem International Financial Reporting Standard 8 (IFRS 8) ist bei kapitalmarktorien-
tierten Unternehmen ergänzend eine Segmentberichterstattung zu erstellen. Diese liefert
zusätzliche Informationen zur Vermögens- und Ertragslage einzelner Geschäftssegmente, was
zu einer erhöhten Transparenz insbesondere bei Unternehmen, die in unterschiedlichen Bran-
chen und Regionen tätig sind, führt.
?
Fragen zur Selbstkontrolle
1. Unter welchen Voraussetzungen ist IT-Händler Herr Schubert als Einzelunternehmer
buchführungspflichtig? Prüfen Sie Ihren
Wissensstand
Grundsätzlich ist jeder __________________ buchführungspflichtig. ______________ Musterlösungen
befinden sich im
im Sinne des Gesetzes ist, wer über einen in __________________________________ Anhang
__________ Geschäftsbetrieb verfügt.
2. Welche Kriterien gibt das Gesetz zur Definition eines solchen Gewerbebetriebs vor?
oo Eingerichtete Geschäftsräume
oo Selbstständigkeit
oo Nachhaltigkeit
oo Gesetzliche Zulassung
oo Gewinnerzielungsabsicht
oo Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
oo Kein Land- und Forstwirt
oo Eigenkapital in Höhe von mindestens 10.000 €
oo Keine Ausübung eines freien Berufs
3. An welche Voraussetzungen sind die Befreiungsmöglichkeiten von der Buchführungs-
pflicht geknüpft?
Ein Kaufmann ist von der Buchführungspflicht befreit, wenn er ein ________________
ist. Das ist dann der Fall, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen
die Umsätze unter ___________ Euro und der Gewinn unter _____________ Euro
bleiben.
4. Herr Schubert hat sich mit einem kleinen IT-Handel selbstständig gemacht. Aus welchen
Bestandteilen besteht der von ihm aufzustellende Jahresabschluss?
oo Bilanz
oo Gewinn- und Verlustrechnung
oo Anhang
oo Lagebericht
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26. Lektion 1
5. Wie wären Buchführungspflicht und Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses zu
beurteilen, wenn Herr Schubert eine GmbH gründen würde, mittels derer er seinen
IT-Handel betreibt?
Bitte entscheiden Sie, ob die folgenden Aussagen richtig oder falsch sind:
Für eine GmbH gelten hinsichtlich der Buchführungspficht die gleichen Regeln
wie für Kaufleute.
oo Richtig
oo Falsch
Eine GmbH ist dann von der Buchführungspflicht befreit, wenn ihr Umsatz an fünf auf-
einanderfolgenden Abschlussstichtagen unter 1.000.000 Euro bleibt.
oo Richtig
oo Falsch
Eine GmbH ist aufgrund ihrer Rechtsform immer zur Buchführung verpflichtet.
oo Richtig
oo Falsch
1.4 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
und Rechnungslegungsgrundsätze
Finden Sie Nach § 238 (1) HGB sind die Bücher nicht nur „irgendwie“ zu führen, sondern nach den
Auf der Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Diese sogenannten GoB sind ein unbestimmter
Lernplattform CLIX Rechtsbegriff und müssen konkretisiert werden. Bei der Rechtsanwendung gilt, dass die gesetz-
lichen Vorschriften vorrangig vor den GoB anzuwenden sind.
Die GoB werden aus drei Quellen gebildet (Wörner, 2003):
Grundsätze
• Gesetzliche Vorschriften (sogenannte kodifizierte GoB, §§ 238ff.)
ordnungsmäßiger
Buchführung • Rechtsprechung (z. B. Finanzgerichtsbarkeit)
Regeln die Art • Handelsbrauch (die im kaufmännischen Verkehr übliche Vorgehensweisen)
und Weise der
Buchführung Ordnungsmäßig ist eine Buchführung dann, wenn sie einem sachverständigen Dritten inner-
halb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des
Unternehmens vermitteln kann (§ 238 (1) 2 HGB). Ordnungsmäßigkeit hat nach § 239 (2)
HGB sowohl materielle (die Buchführung muss vollständig und richtig sein) als auch formelle
(die Buchführung muss zeitgerecht und geordnet sein) Aspekte.
Für die praktische Anwendung sind die GoB immer dann relevant, wenn keine gesetzliche
Regelung für einen bestimmten Sachverhalt existiert oder wenn Auslegungsschwierigkeiten
bestehen.
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27. Grundlagen der Buchführung
Die GoB lassen sich in die Teilbereiche
• Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur
• Grundsätze ordnungsmäßiger Dokumentation und
• Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung
differenzieren, die nachfolgend im Überblick dargestellt werden (Quick, 2009).
Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur:
Dienen zur Sicherung einer sachgerechten Erfassung der Vermögensgegen-
stände und Schulden
Vollständigkeit Richtigkeit und Nachprüfbarkeit Einzelerfassung und
Willkürfreiheit und Dokumentation Einzelbewertung
Vollständige Auf- Fehlerfreie und Klare Aufzeichnun- Vermögensgegen-
nahme aller Vermö- willkürfreie Fest- gen, die Überprü- stände und Schul-
gensgegenstände stellung von Men- fung ermöglichen den einzeln erfas-
und Schulden gen und Werten sen und bewerten
(§ 252 Abs. 1 Nr. 3
HGB)
Grundsätze ordnungsmäßiger Inventur
Grundsätze ordnungsmäßiger Dokumentation:
Dienen zur Sicherung der Aufzeichnung
aller buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle
Materielle Grundsätze Formelle Grundsätze
Vollständigkeit Richtigkeit Begründetheit Klarheit Sicherheit
Buchführung Keine Manipu- Beleg als Klare und Aufzeichnun-
muss alle lationen Grundlage für übersichtliche gen erleichtern
Geschäftsvor- z. B. durch Buchung Buchführung, sicheren
fälle enthalten Verbuchung (zur Beweis- z. B. Numme- Einblick in
unwahrer sicherung) rierung von Buchführung,
Tatsachen Unterlagen, entsprechen
Verweise, den Buchungen
sachgerechte
Kontierung
Grundsätze ordnungsmäßiger Dokumentation
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28. Lektion 1
Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung:
Anforderungen an die Buchführung
Allgemeine Anforderungen Besondere Anforderungen
• Überblickbarkeit • Lebende Sprache
(§ 238 (1) HGB) und eindeutige Abkürzungen
(§ 239 (1) HGB)
• Nachvollziehbarkeit
(§ 238 (1) HGB) • Vollständige, richtige, zeitgerechte und
geordnete Verbuchung
(§ 239 (2) HGB)
• Unveränderlichkeit
(§ 239 (3) HGB)
• Zulässigkeit alternativer
Buchführungsformen
(§ 239 (4) HGB)
Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung
Inwiefern sind die GoB gesetzlich im HGB verankert? Welche Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung sind bei Ansatz und Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden zu
beachten? Einschlägig sind hier insbesondere die §§ 243, 246 und 252 HGB:
Prinzipien der Bilanzierung
§ 252 (1) 4 § 252 (1) 4 § 252 (1) 4
Vorsichtsprinzip Realisationsprinzip Imparitätsprinzip
Nach § 252 (1) 4 HGB ist vorsichtig zu bewerten. Das bedeutet, dass alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt werden
müssen. Dies gilt selbst dann, wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag
der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Anders sieht es bei Gewinnen
aus. Diese sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.
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29. Grundlagen der Buchführung
Prinzipien der Bilanzierung
§ 252 (1) 3 § 252 (1) 4 § 252 (1) 2
Einzelbewertungs- Fortführungs-
Stichtagsprinzip prinzip prinzip
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten
(§ 252 (1) 3 HGB). Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Grundlagen der Bewertung
§ 252 (1) 6
+
§ 246 (3) § 252 (1) 5 § 252 (1) 1
Stetigkeit Periodisierung Bilanzidentität
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsme-
thoden müssen beibehalten werden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss zu
berücksichtigen. Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres müssen mit
denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres übereinstimmen.
Anforderungen an eine Bilanz
§ 246 (1) § 243 (2)
Vollständigkeit Klarheit
Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungs-
posten, Aufwendungen und Erträge zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt
ist. Zudem muss er klar und übersichtlich sein.
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30. Lektion 1
Bei der für kapitalmarktorientierte Konzerne relevanten Rechnungslegung nach „International
Annahme der Financial Reporting Standards“ (IFRS) werden die Basisannahmen der Rechnungslegung und
Unternehmens- die qualitativen Anforderungen an die Rechnungslegung im Rahmenkonzept (Framework)
fortführung und im International Accounting Standard IAS 1 geregelt (Quick, 2009). Grundlegende
Man geht davon Annahmen der Rechnungslegung nach IFRS sind:
aus, dass das
Unternehmen • Annahme der Unternehmensfortführung (Going Concern)
weiterhin besteht Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist von der Unternehmensfortführung auszu-
und nicht aufgelöst gehen, sofern nicht rechtliche oder tatsächliche Gründe gegen diese Annahme sprechen
wird. (F.23, IAS 1.25). Dieser Grundsatz entspricht dem HGB (§ 252 (1) 2 HGB).
Grundsatz der • Grundsatz der Periodenabgrenzung (Accrual Basis)
Periodenab- Ein- und Auszahlungen sind nicht zwingend zum Zeitpunkt des Zu- und Abflusses
grenzung erfolgswirksam zu erfassen, sondern in der Periode, der sie wirtschaftlich zuzurechnen
Aufwendungen und sind (F.22, IAS 1.27). Zahlungsströme sind also für die Erfolgsermittlung irrelevant. Dies
Erträge müssen gilt im HGB vom Grundsatz her genauso.
der Periode
zugerechnet Ergänzend zu diesen Basisannahmen sollen die qualitativen Anforderungen (qualitative cha-
werden, in der sie racteristics of financial statements, F.25 ff., IAS 1.7 ff.) den Aussagegehalt der Jahresabschluss-
entstanden sind. informationen sicherstellen (Buchholz, 2010):
Qualitative Anforderungen an die Rechnungslegung
Understandability Verständlichkeit des Jahresabschlusses
Relevance Entscheidungsrelevante Informationen,
d. h. Ansatz, Ausweis und Bewertung
relevanter Posten
(nach Art und Wesentlichkeit)
Reliability Verlässlichkeit
• Faithful Representation • Glaubwürdige Darstellung
• Neutrality • Neutralität, Willkürfreiheit
• Substance over form • Wirtschaftliche Betrachtungsweise
• Prudence • Vorsichtige Schätzung
• Completeness • Vollständigkeit
Comparability Vergleichbarkeit
Qualitative Anforderungen an die Rechnungslegung
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30
31. Grundlagen der Buchführung
?
Fragen zur Selbstkontrolle
1. Welche zentralen Grundsätze ordnungmäßiger Buchführung sind laut HGB zu
beachten? Prüfen Sie Ihren
Wissensstand
Eine Buchführung gilt als ordnungsmäßig, wenn sich mit ihrer Hilfe ein ____________ Musterlösungen
befinden sich im
____________ Dritter innerhalb ______________________ einen Überblick über die Anhang
_______________ und die ___________ des Unternehmens bilden kann.
2. Was sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung?
oo Überblickbarkeit
oo Richtigkeit
oo Begründetheit
oo Nachvollziehbarkeit
oo Lebendige Sprache
oo Eindeutige Abkürzungen
oo Unveränderlichkeit
oo Sauberkeit
3. Welche Punkte sind gemäß des IFRS für die Rechnungslegung grundlegend?
oo Annahme der Unternehmensfortführung
oo Doppelte Buchführung
oo Grundsatz der Periodenabgrenzung
1.5 Rechengrößen des Rechnungswesens
In Abschnitt 1.4 wurde dargestellt, dass nach dem Grundsatz der Periodenabgrenzung zwi-
schen Ein- und Auszahlungen und Erträgen und Aufwendungen zu differenzieren ist. Dies
führt uns zu der Frage, was genau Erträge und Aufwendungen sind und worin der Unterschied
zu Ein- bzw. Auszahlungen besteht.
Herr Schubert aus dem Eingangsbeispiel kauft einen Bürostuhl und bezahlt diesen bar. Da
Geld ausgegeben wurde, handelt es sich hier unstrittig um eine Auszahlung. Liegen aber auch
Aufwand oder Kosten vor? Um dies beurteilen zu können, müssen folgende Begriffe definiert
werden (Bussiek, 2010):
Auszahlung = Geldabfluss in Form liquider Mittel (bar oder vom Bankkonto)
Einzahlung = Geldzufluss in Form liquider Mittel (bar oder auf Bankkonto)
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32. Lektion 1
Die Begriffe Einzahlung und Auszahlung beziehen sich also nur auf Geldflüsse.
Ausgabe = Geldabfluss einschließlich Entstehung von Verbindlichkeiten
Einnahme = Geldzufluss einschließlich Erhöhung der Forderungen
Bei Ausgabe bzw. Einnahmen fließt Geld oder es entstehen Schulden. Es kommt also gewis-
sermaßen ein „virtueller“ Aspekt hinzu.
Aufwand = Verbrauch von Gütern und Leistungen einer Periode. Dabei kann
differenziert werden in ordentlichen Aufwand bzw. Zweckaufwand
(betriebsbedingt, z. B. Personalaufwand) und neutralen bzw. außer-
ordentlichen Aufwand (nicht betriebsbedingt, z. B. Spenden)
Ertrag = Durch Erstellung von Gütern oder Erbringung von
Dienstleistungen erwirtschafteter Erfolgsbeitrag. Der Zweckertrag
ist betriebsbedingt (z. B. Umsatzerlöse), der neutrale bzw.
außerordentliche Ertrag resultiert aus außerordentlichen Einflüssen.
Bei Aufwand oder Ertrag muss nicht zwingend Geld fließen.
Kosten = Ordentlicher, betriebsbedingter wertmäßiger Einsatz
von Gütern und Leistungen
Leistungen = Wertmäßige Ausbringung eines Betriebs,
Ergebnis des Leistungsprozesses
Kosten und Leistungen betreffen den betriebsbedingten Prozess.
Die Begriffspaare Einzahlungen / Auszahlungen bzw. Einnahmen / Ausgaben sind insbeson-
dere im Bereich Liquiditätsrechnung und Finanzierung einschlägig. Kosten und Leistungen
sind im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung relevant. Zentrale Begrifflichkeiten für
die Buchführung sind die Erträge und Aufwendungen. Die Differenz zwischen Erträgen und
Aufwendungen ergibt den Gewinn des Unternehmens. Der Kauf eines Bürostuhls ist damit
eine Auszahlung und eine Ausgabe, aber noch nicht unmittelbar Aufwand und Kosten. Auf-
wand und Kosten entstehen dann erst mit dem Gebrauch bzw. der Abschreibung des Büro-
stuhls.
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32
33. Grundlagen der Buchführung
?
Fragen zur Selbstkontrolle
1. Der IT-Händler Herr Schubert hat im ersten Geschäftsjahr diverse Geschäftsvorfälle zu
verzeichnen. Prüfen Sie Ihren
Wissensstand
Bitte entscheiden Sie, ob es sich dabei um Auszahlungen, Einzahlungen, Ausgaben, Ein- Musterlösungen
nahmen, Aufwand, Ertrag, Kosten oder Leistungen handelt. befinden sich im
Anhang
Kauf eines PC
oo Auszahlung o Einzahlung o Ausgabe o Einnahme
oo Aufwand o Ertrag o Kosten o Leistungen
Nutzung und Abschreibung eines PC
oo Auszahlung o Einzahlung o Ausgabe o Einnahme
oo Aufwand o Ertrag o Kosten o Leistungen
Verkauf eines Druckers auf Ziel
oo Auszahlung o Einzahlung o Ausgabe o Einnahme
oo Aufwand o Ertrag o Kosten o Leistungen
Eine Aushilfskraft wird für die Tätigkeit bar bezahlt
oo Auszahlung o Einzahlung o Ausgabe o Einnahme
oo Aufwand o Ertrag o Kosten o Leistungen
Barverkauf von Datenträgern
oo Auszahlung o Einzahlung o Ausgabe o Einnahme
oo Aufwand o Ertrag o Kosten o Leistungen
Aus dem Ladenraum wird ein PC gestohlen
oo Auszahlung o Einzahlung o Ausgabe o Einnahme
oo Aufwand o Ertrag o Kosten o Leistungen
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33
34. Lektion 1
Zusammenfassung
Das betriebliche Rechnungswesen dient der zahlenmäßigen Abbildung aller
betrieblichen Prozesse, während die Buchhaltung lediglich Geschäftsvorfälle erfasst
und sie aufbereitet.
Die Ziele des Rechnungswesens sind Dokumentation, Planung und Kontrolle.
Besonders wichtig ist hierbei nach IFRS die Bereitstellung entscheidungsnützlicher
Informationen.
Entsprechend der Adressaten des Rechnungswesens wird zwischen internem Rech-
nungswesen (Kosten- und Leistungsrechnung, Investitions- und Finanzierungsrech-
nung, Planungsrechnungen) und externem Rechnungswesen (Finanzbuchhaltung mit
Jahresabschlusserstellung) unterschieden. Laut IFRS stehen die Informationsinteressen
der Investoren im Vordergrund.
Für Kaufleute besteht die handelsrechtliche Buchführungspflicht nach § 238 (1)
HGB im Sinne der §§ 1 ff. HGB. Für kleine Einzelkaufleute existiert nach § 241a
HGB aber eine Befreiungsmöglichkeit.
Kaufleute müssen nach § 242 HGB einen aus Bilanz und Gewinn- und Verlust-
rechnung bestehenden Jahresabschluss erstellen. Kapitalgesellschaften müssen nach
§ 264 (1) HGB den Jahresabschluss, um einen Anhang erweitern und es muss (sofern
keine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 264 (1) 4 HGB vorliegt) ein Lage-
bericht erstellt werden.
Für kapitalmarktorientierte Konzerne sind die IFRS mit ergänzenden Informations-
instrumenten (Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Segment-
berichterstattung) relevant. Bei der Buchführung und Bilanzierung sind die sogenann-
ten GoB zu beachten, die die gesetzlichen Regelungen ergänzen und konkretisieren.
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