Kommentar des AKE zum AKU-Antrag Nr. 7
mit Beschluss LDV
Kommentierung des CSU Arbeitskreis Energiewende zu einem Antrag des CSU AKU „Lastspitzenreduzierung vor Neubau von
Reservekraftwerken“
2016 02 01 AKE Kommentierung Antrag AKU "Lastspitzenreduzierung"
1. 1
Kommentar des AKE zum AKU-Antrag Nr. 7
mit Beschluss LDV
„Lastspitzenreduzierung vor Neubau von
Reservekraftwerken“
München, den 01. Februar 2016
2. 2
Empfehlungen des AKE für das Lastmanagement1
im elektrischen Energieversorgungsnetz2
3
Ausgangslage4
Eine zukünftige Energieversorgung mit regenerativen Energien wird im Wesentlichen eine5
elektrische Energieversorgung sein, da sich vor allem Wind- und Sonnenenergie besonders6
gut in elektrischen Strom umwandeln lassen. Wegen des schwankenden Dargebots von7
Windkraft- und Photovoltaikanlagen muss in Zukunft in der elektrischen Energieversorgung8
ein aktives Lastmanagement betrieben werden, um Erzeugung und Verbrauch aufeinander9
abzustimmen.Ergänzend zum bisher schon getätigten Einsatz von Reservekraftwerken ist die10
Verringerung von Residuallastspitzen zu betreiben. Bereits im Jahr 2012 hat der VDE zu11
diesem Thema die Studie „Demand Side Integration“ veröffentlicht und sieht im Jahr 2020 bei12
Haushalten technisch nutzbare Potentiale von 3,8 GW, bei Gewerbe, Handel und13
Dienstleistungen 1,7 GW und in der Industrie von 4,5 GW. Damit könnte man viel Geld beim14
Netzausbau sparen, weil die Anlagen immer auf die sehr kurzzeitig auftretende Maximallast15
ausgelegt werden müssen.16
Antrag an den AKU17
In dem genannten Zusammenhang trifft der auf der Landesversammlung des AKU gestellte18
Antrag „Lastspitzenreduzierung vor Neubau von Reservekraftwerken“ die Thematik auf den19
Punkt. Der AKE unterstützt den Antrag und regt eine Fortentwicklung der Gesetzgebung in20
diesem Sinn an.21
Empfehlungen des AKE22
Im weiteren Voranschreiten der Energiewende ist regenerativ erzeugter Strom durch ein23
intelligentes Netz so zu verteilen, dass die Versorgungssicherheit auch in den Momenten des24
höchsten Energiebedarfs und bei kritischen Netzsituationen gewährleistet werden kann. Ein25
Schlüsselbaustein liegt hierbei in der Gestaltung der Verbrauchsseite. Neben der Forcierung26
der Energieeffizienz, um den Energiebedarf und die Leistung zu reduzieren, spielt auch die27
Verlagerung von der (Last-)Spitzen in die (Verbrauchs-)Täler eine Rolle.28
Neben den bereits genutzten und noch nutzbaren Potenzialen von großen Verbrauchern (vor29
allem in der Industrie) bietet auch die Vielzahl von kleinen Verbrauchern im Haushalt und im30
Gewerbe, Handel und Dienstleistungssektor ein interessantes Potenzial. Die aktuelle Struktur31
in der Stromwirtschaft mit der Aufteilung in Stromerzeuger, Stromlieferanten sowie32
Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern lässt ein Erschließen dieses Potenzials ohne33
3. 3
Änderung der gesetzlichen und ordnungspolitischen Rahmenbedingungen nicht ohne weiteres34
zu. Die meisten energiewirtschaftlichen Gesetze beziehen sich auf die Erzeugungsseite,35
während vor allem die Masse an kleineren Verbrauchern jederzeit und ungeregelt elektrische36
Energie aus dem Netz bezieht kann. An dieser Stelle fehlen klare Führungsgrößen auf der37
technischen und finanziellen Seite. Google smart home weist auf moderne Lösungsansätze38
hin, die heutzutage technologisch möglich sind. So gesehen sollten diese oder ähnliche39
Technologien auch für die Gestaltung der Energiewende eine Rolle spielen. Bisher ist hierfür40
allerdings gesetzlich oder auf dem Verordnungswege noch nichts vorgesehen.41
Der Antrag möchte die Thematik „Demand Side-Management“ in den Vordergrund bringen42
und zusammen mit den bisherigen eingeleiteten Ideen zu einer erfolgreichen Umsetzung43
helfen. Das beschriebene Ziel, Lastspitzen zu reduzieren, bevor Kraftwerke eingeschaltet44
werden (egal ob neu, in Reserve gehalten oder einfach auch nur grundsätzlich), ist sinnvoll45
und stellt einen wichtigen Baustein für die Energiewende dar. Damit verbunden sind auch die46
Aufgabe der Vorstellung einer „Europäischen Kupferplatte“ und die Anpassung des47
Stromhandels an die physikalischen Gegebenheiten, wie durch das Netz, die Kraftwerke und48
andere Betriebsmittel vorgegeben werden.49
Seitens AKE werden folgende Anforderungen an eine Realisierung zur Spitzenlastreduzierung50
ergänzt:51
1. Sie muss leicht und möglichstschnell realisierbar sein und berücksichtigen, dass jeder52
Bürger sich in einfacher Art und Weise beteiligen kann.53
2. Es darf zu keinen ungewünschten Stromnutzungseinschränkung beim Kunden führen.54
3. Einfachheit muss Vorrang vor Komplexität haben, da ansonsten eine Realisierung zu55
lange dauert.56
4. Es muss sich in die vorhandene Infrastruktur integrieren lassen, beispielsweise könnte57
ein zentrales Steuerelement für den Systemdienstleister (Übertragungsnetzbetreiber)58
oder ein regionales Steuerelement für den Verteilnetzbetreiber mit Zugriff auf einzelne59
Haushaltsgeräte ein Lösungsansatz sein.60
5. Es muss in finanzieller Sicht als System kostengünstiger sein als ein Kraftwerk.61
6. Die Hauptverantwortung muss beim regionalen Übertragungsnetzbetreiber liegen,62
damit dieser zuersteinen Ausgleich der Last in der Region vornehmen kann, bevor das63
Übertragungsnetz herangezogen wird.64
7. Der Einsatz von Kraftwerken und Lastverschiebung muss zentral durch die Verteil- und65
Übertragungsnetzbetreiber erfolgen. Dabei ist einem regionalen Ausgleich durch den66
Verteilnetzbetreiber der Vorrang vor einem Ausgleich auf übergeordneter Ebene zu67
geben.68