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Köln, den 06. Juni 2006
Beitrag des VKU zum
Grünbuch
Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbs-
fähige und sichere Energie
der Europäischen Kommission vom 08. März 2006
(KOM(2006)105 endg.)
2/6
I. Vorbemerkung
Der Verband kommunaler Unternehmen e.V.1
(VKU) vertritt, gemeinsam mit dem VKS im VKU,
die Interessen der kommunalen Wirtschaft in den Bereichen Energie- und Wasserversorgung
sowie Abwasser- und Abfallwirtschaft. Nahezu 1.400 Mitgliedsunternehmen mit einem Ge-
samtumsatz von rund 64 Milliarden Euro und 247.000 Beschäftigten sind im VKU organisiert.
Das Investitionsvolumen beträgt rund 6,8 Milliarden Euro.
Durch den VKU werden 600 Strom- und 570 Gasversorgungsunternehmen repräsentiert. Sie sind
dezentral organisiert. Umfragen bei Kunden von Stadtwerken belegen die überdurchschnittliche
Kundenzufriedenheit (über 90 %). Die örtlichen Strom- und Gasversorgungsunternehmen haben
allein im Jahr 2005 knapp 2,5 Mrd. Euro investiert. Die überwiegend mittelständisch organisierten
lokalen Energieversorger haben – im Vergleich zu den Energiekonzernen – erhebliche stand-
ortrelevante Bedeutung für die regionale Wirtschaftsentwicklung und die Erhaltung lokaler
Arbeitsplätze. Sie tragen mit 10.000 MW installierter Kraftwerksleistung (davon 40 % auf Kohle-
basis und zu über 70 % auf der Basis von Kraft-Wärme-Kopplung) wesentlich zu einer sicheren
und umweltverträglichen dezentralen Stromversorgung in Deutschland bei.
Der VKU begrüßt die Vorlage des Grünbuchs „Eine europäische Strategie für nachhaltige, wett-
bewerbsfähige und sichere Energie“ (Grünbuch Energiepolitik) als einen wichtigen Beitrag zur
Ausgestaltung einer sicheren und zukunftsweisenden Energieversorgung in Europa.
Aus seiner Sicht ist gleichwohl kritisch anzumerken, dass das Grünbuch der gegenwärtigen Ent-
wicklung auf dem deutschen Energiemarkt nicht immer gerecht wird. Dies gilt etwa für die Beur-
teilung der Fortschritte bei der Umsetzung der Richtlinien 2003/54/EG und 2003/55/EG über ge-
meinsame Vorschriften für den Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt („Beschleunigungsrichtli-
nien“) durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die durch die Beschleunigungsrichtlinien
vorgeschriebenen regulatorischen Eingriffe und Entflechtungsmaßnahmen werden derzeit durch-
geführt. Wertungen mit abschließendem Charakter – wie im Grünbuch vorgenommen - sind
insofern nicht möglich.
Außerdem weist die Argumentation der Kommission innerhalb des Grünbuchs deutliche
Brüche auf. Es drängt sich der Eindruck auf, dass mehrere Anliegen, die im Grundsatz nur
1
VKU e.V.: Hauptgeschäftsstelle Köln: Brohler Straße 14, D – 50968 Köln; Tel. +49.221.3770-0; Büro
Brüssel: 9-31, Av. des Nerviens, B – 1040 Brüssel; Tel.+32.2.740.16.50; Büro Berlin: Hausvogteiplatz
3-4, D – 10117 Berlin; Te. +49.30.203199-0; www.vku.de; E-Mail: info@vku.de
3/6
wenige Berührungspunkte haben, zwangsweise zusammengeführt werden sollen. Dies gilt
etwa für die Bereiche Ressourcenknappheit, Abhängigkeit von Primärenergie-Ressourcen,
Klimaschutz, mangelnder Wettbewerb in Europa und niedrige Energiepreise für die Wirt-
schaft.
Im Ergebnis führt dies dazu, dass Wettbewerb bemüht wird, wenn es um Versorgungssi-
cherheit geht. Forderungen nach Wettbewerb bedeuten aber u. U. Forderungen nach inten-
siver Regulierung. Diese bewirkt tendenziell sinkende Netzentgelte, was wiederum die Netze
gefährden kann und damit die Versorgungssicherheit an anderer Stelle in Frage stellt.
II. Wettbewerbsfähigkeit und der Energiebinnenmarkt
Die neuen ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen werden weit reichende Auswirkungen dar-
auf haben, ob die lokalen Energieversorgungsunternehmen (EVU) ihre wichtige Rolle im
Wettbewerb weiterhin wahrnehmen können. Dass sie weiterhin eine wichtige Rolle im Wettbe-
werb spielen ist insbesondere deshalb von Bedeutung, weil sie ein „Gegengewicht“ in einem sich
zunehmend oligopolistisch strukturierenden Erzeugungsmarkt bilden. Die von ihnen geschaffe-
nen dezentralen Strukturen sind für die Sicherheit der Energieversorgung unerlässlich. Dies gilt
vor allem bei plötzlich auftretenden Versorgungsengpässen.
Speziell beim Thema „Entflechtung“ gilt es zunächst den Erfolg der gesetzlich vorgesehenen
Maßnahmen abzuwarten. Immerhin hat eine von der Kommission selbst beauftragte Studie2
im
April 2006 nachgewiesen, dass die nationale Transformation der Entflechtungsvorschriften in
Deutschland vollständig erfolgt ist. Die derzeit erfolgende Umsetzung und Anwendung des natio-
nalen EnWG in die Praxis bedarf Zeit und muss abgewartet werden. Es ist deswegen unver-
ständlich, wenn im vorliegenden Grünbuch der Forderung nach einer „wirksameren Entflechtung“
das Wort geredet wird.
Im Übrigen ist Unbundling kein Allheilmittel. Es wird gemeinhin überschätzt, zumal es großen
Aufwand erfordert und auch negative Auswirkungen zeitigt. Das Ownership Unbundling, das ent-
eignende Wirkung hat, erscheint unter keinem Gesichtpunkt erforderlich oder angemessen. Es
würde funktionierende und bewährte Versorgungsstrukturen zerschlagen und unverhältnismäßig
hohe volkswirtschaftliche Kosten verursachen.
2
Unbundling of Electricity and Gas Transmission and Distribution System Operators by Gomez-
Acebo&Pombo S.L.; Charles Russell LLP; 2006
4/6
Für die kleinen EVU spielen Ausnahmeregelungen (De-minimis-Regelungen) stets eine be-
deutende Rolle: Ohne diese wären die Kosten für die gesetzlich angeordnete Marktreformierung
unverhältnismäßig hoch gewesen und hätten vielen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
die Grundlage ihrer wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeit entzogen. Durch die De-minimis-
Regelungen aber können bewährte Strukturen erhalten und in das Liberalisierungskonzept
integriert werden. Gleichzeitig können auch enorme volkswirtschaftliche Kosten, die mit dem Ver-
lust dieser Strukturen verbunden wären, vermieden werden.
Der im Grünbuch angedachte vorrangige Verbundplan ist zu begrüßen. Die Reduktion von
grenzüberschreitenden Engpässen setzt hinsichtlich der Vollendung des Energiebinnenmarktes
an der richtigen Stelle an. Denn (auch) aus Sicht des VKU ist die Konzentration auf den (nationa-
len) Erzeugungsmärkten ein wesentliches Problem. Wettbewerb im (nationalen) Transport und
Endkundengeschäft ist weitgehend sinnlos, wenn alle Marktakteure bei nur wenigen nationalen
Erzeugern einkaufen müssen, weil Strom aus Nachbarländern grenzüberschreitend nicht impor-
tiert werden kann.
Bezüglich der Einführung neuer Instrumente und „Behörden“ - etwa einem europäischen
Netz-Kodex oder einem Zentrum für Energienetze - ist insgesamt Zurückhaltung geboten. Die
Kooperation der europäischen Regulierer in der heutigen Form (CEER, ERGEG) ist aus Sicht
des VKU ausreichend.
Unter dem Aspekt der dezentralen Erzeugung, die wesentlich zur Versorgungssicherheit beiträgt,
muss es auch kleinen Wettbewerbern, wie Stadtwerken, möglich sein, in Erzeugungskapazitäten
zu investieren. Hierfür sind faire Rahmenbedingungen für kommunale Erzeugung notwendig.
Eine ausschließliche Fokussierung auf große Player ist in diesem Zusammenhang gerade nicht
zielführend. Auch für den Erzeugungsbereich gilt: Wettbewerb braucht Wettbewerber.
Was die „Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie“ anbelangt, so ist fest-
zuhalten, dass - neben vielen anderen Faktoren3
- Grundvoraussetzung hierfür gut funktionie-
rende Energienetze sind. Denn ohne sie ist eine sichere Verfügbarkeit von Energie nicht zu ge-
währleisten.
3
Diese Faktoren sind beispielsweise politische Stabilität, Berechenbarkeit, Verfügbarkeit guter und
zuverlässiger Arbeitskräfte, Verkehrswege oder Nähe von Geschäftspartnern.
5/6
III. Diversifizierung des Energieträgermixes
Der VKU unterstützt mit Blick auf die sichere, nachhaltige und wettbewerbsfähige Energieversor-
gung, den Ausbau bzw. die Erweiterung der Palette der Energiequellen. Insbesondere die Ver-
ringerung der Importabhängigkeit ist nicht zuletzt durch den Ausbau breit diversifizierter erneuer-
barer Energien und die nachhaltige Erhöhung der Energieeffizienz zu erreichen.
Zu einem zukünftigen Maßnahmenbündel muss auch der Ausbau der Strom- und Wärmeerzeu-
gung in Kraft-Wärme-Kopplung zählen. Dieser trägt zur Erfüllung der Kyoto-Verpflichtungen und
zur nachhaltigen Deckung des steigenden Energiebedarfs bei.
IV. Nachhaltige Entwicklung
Was die nachhaltige Erhöhung der Energieeffizienz anbelangt, so ist aus Sicht des VKU sicher-
zustellen, dass neue Maßnahmen keine unverhältnismäßigen Kosten beinhalten und zu
großem administrativen Aufwand führen. Außerdem sind wirtschaftliche Anreize gesetzlichen
Verboten stets vorzuziehen.
Im Ergebnis muss ein System entwickelt werden, das das Thema Energieeffizienz für den
Energieanwender attraktiv und zugleich wirtschaftlich interessant macht.
Was die Einführung weißer Zertifikate anbelangt, so ist Zurückhaltung geboten und es sollten
zunächst dezidiertere Erfahrungen mit dem CO2-Zertifikatehandel gesammelt werden.
Der Fahrplan für erneuerbare Energiequellen wird grundsätzlich begrüßt. Insbesondere er-
scheint eine gemeinschaftliche Richtlinie zum Energieeinsatz für Heiz- und Kühlzwecke geeignet,
bedeutende Ressourcen einzusparen.
6/6
V. Abschließende Bemerkung
Der VKU begrüßt das Grünbuch Energiepolitik und seine Zielsetzung. Er und seine Unternehmen
fühlen sich den im Grünbuch skizzierten langfristigen und verantwortungsvollen Aufgaben ver-
pflichtet und wollen ihren Beitrag leisten.
Erfahrungen belegen jedoch, dass eine Regulierung bis ins letzte Glied weder erforderlich
noch sinnvoll ist. Vielmehr tragen angemessene Ausnahmebestimmungen nicht nur dem
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung, sondern sie bieten auch notwendigen Schutz in
denjenigen Bereichen, deren Umgestaltung letztlich irreversibel ist.
Insgesamt ist ein freies Marktgeschehen anzustreben, nicht hingegen ein System, das vornehm-
lich planwirtschaftliche Elemente enthält. Auch der im Grünbuch angesprochene und grundsätz-
lich zu unterstützende Gesichtspunkt der „Solidarität“ darf nicht zu mehr Bürokratie führen.
Aus Sicht des VKU sind verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen, die den Gedanken der
Subsidiarität und die Verhältnismäßigkeit stets im Auge behalten, von herausragender Bedeu-
tung.

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Vku

  • 1. Köln, den 06. Juni 2006 Beitrag des VKU zum Grünbuch Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbs- fähige und sichere Energie der Europäischen Kommission vom 08. März 2006 (KOM(2006)105 endg.)
  • 2. 2/6 I. Vorbemerkung Der Verband kommunaler Unternehmen e.V.1 (VKU) vertritt, gemeinsam mit dem VKS im VKU, die Interessen der kommunalen Wirtschaft in den Bereichen Energie- und Wasserversorgung sowie Abwasser- und Abfallwirtschaft. Nahezu 1.400 Mitgliedsunternehmen mit einem Ge- samtumsatz von rund 64 Milliarden Euro und 247.000 Beschäftigten sind im VKU organisiert. Das Investitionsvolumen beträgt rund 6,8 Milliarden Euro. Durch den VKU werden 600 Strom- und 570 Gasversorgungsunternehmen repräsentiert. Sie sind dezentral organisiert. Umfragen bei Kunden von Stadtwerken belegen die überdurchschnittliche Kundenzufriedenheit (über 90 %). Die örtlichen Strom- und Gasversorgungsunternehmen haben allein im Jahr 2005 knapp 2,5 Mrd. Euro investiert. Die überwiegend mittelständisch organisierten lokalen Energieversorger haben – im Vergleich zu den Energiekonzernen – erhebliche stand- ortrelevante Bedeutung für die regionale Wirtschaftsentwicklung und die Erhaltung lokaler Arbeitsplätze. Sie tragen mit 10.000 MW installierter Kraftwerksleistung (davon 40 % auf Kohle- basis und zu über 70 % auf der Basis von Kraft-Wärme-Kopplung) wesentlich zu einer sicheren und umweltverträglichen dezentralen Stromversorgung in Deutschland bei. Der VKU begrüßt die Vorlage des Grünbuchs „Eine europäische Strategie für nachhaltige, wett- bewerbsfähige und sichere Energie“ (Grünbuch Energiepolitik) als einen wichtigen Beitrag zur Ausgestaltung einer sicheren und zukunftsweisenden Energieversorgung in Europa. Aus seiner Sicht ist gleichwohl kritisch anzumerken, dass das Grünbuch der gegenwärtigen Ent- wicklung auf dem deutschen Energiemarkt nicht immer gerecht wird. Dies gilt etwa für die Beur- teilung der Fortschritte bei der Umsetzung der Richtlinien 2003/54/EG und 2003/55/EG über ge- meinsame Vorschriften für den Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt („Beschleunigungsrichtli- nien“) durch das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Die durch die Beschleunigungsrichtlinien vorgeschriebenen regulatorischen Eingriffe und Entflechtungsmaßnahmen werden derzeit durch- geführt. Wertungen mit abschließendem Charakter – wie im Grünbuch vorgenommen - sind insofern nicht möglich. Außerdem weist die Argumentation der Kommission innerhalb des Grünbuchs deutliche Brüche auf. Es drängt sich der Eindruck auf, dass mehrere Anliegen, die im Grundsatz nur 1 VKU e.V.: Hauptgeschäftsstelle Köln: Brohler Straße 14, D – 50968 Köln; Tel. +49.221.3770-0; Büro Brüssel: 9-31, Av. des Nerviens, B – 1040 Brüssel; Tel.+32.2.740.16.50; Büro Berlin: Hausvogteiplatz 3-4, D – 10117 Berlin; Te. +49.30.203199-0; www.vku.de; E-Mail: info@vku.de
  • 3. 3/6 wenige Berührungspunkte haben, zwangsweise zusammengeführt werden sollen. Dies gilt etwa für die Bereiche Ressourcenknappheit, Abhängigkeit von Primärenergie-Ressourcen, Klimaschutz, mangelnder Wettbewerb in Europa und niedrige Energiepreise für die Wirt- schaft. Im Ergebnis führt dies dazu, dass Wettbewerb bemüht wird, wenn es um Versorgungssi- cherheit geht. Forderungen nach Wettbewerb bedeuten aber u. U. Forderungen nach inten- siver Regulierung. Diese bewirkt tendenziell sinkende Netzentgelte, was wiederum die Netze gefährden kann und damit die Versorgungssicherheit an anderer Stelle in Frage stellt. II. Wettbewerbsfähigkeit und der Energiebinnenmarkt Die neuen ordnungsrechtlichen Rahmenbedingungen werden weit reichende Auswirkungen dar- auf haben, ob die lokalen Energieversorgungsunternehmen (EVU) ihre wichtige Rolle im Wettbewerb weiterhin wahrnehmen können. Dass sie weiterhin eine wichtige Rolle im Wettbe- werb spielen ist insbesondere deshalb von Bedeutung, weil sie ein „Gegengewicht“ in einem sich zunehmend oligopolistisch strukturierenden Erzeugungsmarkt bilden. Die von ihnen geschaffe- nen dezentralen Strukturen sind für die Sicherheit der Energieversorgung unerlässlich. Dies gilt vor allem bei plötzlich auftretenden Versorgungsengpässen. Speziell beim Thema „Entflechtung“ gilt es zunächst den Erfolg der gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen abzuwarten. Immerhin hat eine von der Kommission selbst beauftragte Studie2 im April 2006 nachgewiesen, dass die nationale Transformation der Entflechtungsvorschriften in Deutschland vollständig erfolgt ist. Die derzeit erfolgende Umsetzung und Anwendung des natio- nalen EnWG in die Praxis bedarf Zeit und muss abgewartet werden. Es ist deswegen unver- ständlich, wenn im vorliegenden Grünbuch der Forderung nach einer „wirksameren Entflechtung“ das Wort geredet wird. Im Übrigen ist Unbundling kein Allheilmittel. Es wird gemeinhin überschätzt, zumal es großen Aufwand erfordert und auch negative Auswirkungen zeitigt. Das Ownership Unbundling, das ent- eignende Wirkung hat, erscheint unter keinem Gesichtpunkt erforderlich oder angemessen. Es würde funktionierende und bewährte Versorgungsstrukturen zerschlagen und unverhältnismäßig hohe volkswirtschaftliche Kosten verursachen. 2 Unbundling of Electricity and Gas Transmission and Distribution System Operators by Gomez- Acebo&Pombo S.L.; Charles Russell LLP; 2006
  • 4. 4/6 Für die kleinen EVU spielen Ausnahmeregelungen (De-minimis-Regelungen) stets eine be- deutende Rolle: Ohne diese wären die Kosten für die gesetzlich angeordnete Marktreformierung unverhältnismäßig hoch gewesen und hätten vielen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Grundlage ihrer wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeit entzogen. Durch die De-minimis- Regelungen aber können bewährte Strukturen erhalten und in das Liberalisierungskonzept integriert werden. Gleichzeitig können auch enorme volkswirtschaftliche Kosten, die mit dem Ver- lust dieser Strukturen verbunden wären, vermieden werden. Der im Grünbuch angedachte vorrangige Verbundplan ist zu begrüßen. Die Reduktion von grenzüberschreitenden Engpässen setzt hinsichtlich der Vollendung des Energiebinnenmarktes an der richtigen Stelle an. Denn (auch) aus Sicht des VKU ist die Konzentration auf den (nationa- len) Erzeugungsmärkten ein wesentliches Problem. Wettbewerb im (nationalen) Transport und Endkundengeschäft ist weitgehend sinnlos, wenn alle Marktakteure bei nur wenigen nationalen Erzeugern einkaufen müssen, weil Strom aus Nachbarländern grenzüberschreitend nicht impor- tiert werden kann. Bezüglich der Einführung neuer Instrumente und „Behörden“ - etwa einem europäischen Netz-Kodex oder einem Zentrum für Energienetze - ist insgesamt Zurückhaltung geboten. Die Kooperation der europäischen Regulierer in der heutigen Form (CEER, ERGEG) ist aus Sicht des VKU ausreichend. Unter dem Aspekt der dezentralen Erzeugung, die wesentlich zur Versorgungssicherheit beiträgt, muss es auch kleinen Wettbewerbern, wie Stadtwerken, möglich sein, in Erzeugungskapazitäten zu investieren. Hierfür sind faire Rahmenbedingungen für kommunale Erzeugung notwendig. Eine ausschließliche Fokussierung auf große Player ist in diesem Zusammenhang gerade nicht zielführend. Auch für den Erzeugungsbereich gilt: Wettbewerb braucht Wettbewerber. Was die „Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie“ anbelangt, so ist fest- zuhalten, dass - neben vielen anderen Faktoren3 - Grundvoraussetzung hierfür gut funktionie- rende Energienetze sind. Denn ohne sie ist eine sichere Verfügbarkeit von Energie nicht zu ge- währleisten. 3 Diese Faktoren sind beispielsweise politische Stabilität, Berechenbarkeit, Verfügbarkeit guter und zuverlässiger Arbeitskräfte, Verkehrswege oder Nähe von Geschäftspartnern.
  • 5. 5/6 III. Diversifizierung des Energieträgermixes Der VKU unterstützt mit Blick auf die sichere, nachhaltige und wettbewerbsfähige Energieversor- gung, den Ausbau bzw. die Erweiterung der Palette der Energiequellen. Insbesondere die Ver- ringerung der Importabhängigkeit ist nicht zuletzt durch den Ausbau breit diversifizierter erneuer- barer Energien und die nachhaltige Erhöhung der Energieeffizienz zu erreichen. Zu einem zukünftigen Maßnahmenbündel muss auch der Ausbau der Strom- und Wärmeerzeu- gung in Kraft-Wärme-Kopplung zählen. Dieser trägt zur Erfüllung der Kyoto-Verpflichtungen und zur nachhaltigen Deckung des steigenden Energiebedarfs bei. IV. Nachhaltige Entwicklung Was die nachhaltige Erhöhung der Energieeffizienz anbelangt, so ist aus Sicht des VKU sicher- zustellen, dass neue Maßnahmen keine unverhältnismäßigen Kosten beinhalten und zu großem administrativen Aufwand führen. Außerdem sind wirtschaftliche Anreize gesetzlichen Verboten stets vorzuziehen. Im Ergebnis muss ein System entwickelt werden, das das Thema Energieeffizienz für den Energieanwender attraktiv und zugleich wirtschaftlich interessant macht. Was die Einführung weißer Zertifikate anbelangt, so ist Zurückhaltung geboten und es sollten zunächst dezidiertere Erfahrungen mit dem CO2-Zertifikatehandel gesammelt werden. Der Fahrplan für erneuerbare Energiequellen wird grundsätzlich begrüßt. Insbesondere er- scheint eine gemeinschaftliche Richtlinie zum Energieeinsatz für Heiz- und Kühlzwecke geeignet, bedeutende Ressourcen einzusparen.
  • 6. 6/6 V. Abschließende Bemerkung Der VKU begrüßt das Grünbuch Energiepolitik und seine Zielsetzung. Er und seine Unternehmen fühlen sich den im Grünbuch skizzierten langfristigen und verantwortungsvollen Aufgaben ver- pflichtet und wollen ihren Beitrag leisten. Erfahrungen belegen jedoch, dass eine Regulierung bis ins letzte Glied weder erforderlich noch sinnvoll ist. Vielmehr tragen angemessene Ausnahmebestimmungen nicht nur dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung, sondern sie bieten auch notwendigen Schutz in denjenigen Bereichen, deren Umgestaltung letztlich irreversibel ist. Insgesamt ist ein freies Marktgeschehen anzustreben, nicht hingegen ein System, das vornehm- lich planwirtschaftliche Elemente enthält. Auch der im Grünbuch angesprochene und grundsätz- lich zu unterstützende Gesichtspunkt der „Solidarität“ darf nicht zu mehr Bürokratie führen. Aus Sicht des VKU sind verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen, die den Gedanken der Subsidiarität und die Verhältnismäßigkeit stets im Auge behalten, von herausragender Bedeu- tung.