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nuances Energieeffizienz-Newsletter, 09. Juli 2015
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nuances Energieeffizienz-Newsletter, 09. Juli 2015

  1. Energieeffizienz-Newsletter Politik, Regulation und Strategie 09. Juli 2015
  2. 1 Themen 1. KfW-Programme neu aufgelegt....................................................................................................... 2 2. EWärmeG in Baden-Württemberg gilt auch für Nichtwohngebäude............................................. 2 3. Energieeffizienzlabel für Heizungen in der Kritik............................................................................ 3
  3. 2 1. KfW-Programme neu aufgelegt Wie bereits berichtet (Newsletter vom 11. Juni 2015) ist am 01. Juli das neue KfW-Förderprogramm für Nichtwohngebäude gestartet. Dadurch werden nun auch gewerbliche Gebäude von der KfW adressiert. Neben der Modernisierung auf KfW-Effizienzhaus-Standard, werden auch Einzelmaß- nahmen mit einem Tilgungszuschuss von 5 Prozent gefördert. Dazu zählen Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie Dämmung, sowie die technische Gebäudeausrüstung. Zudem hat die KfW das Programm Energieeffizient Sanieren neu ausgerichtet. Ab dem 01. August 2015 werden im Rahmen der Programme 151/152 und 430 auch Einzelmaßnahmen mit einem Til- gungszuschuss von 7,5 Prozent gefördert. Dies gilt für die energetische Sanierung von Wohngebäu- den. Des Weiteren erhöht die KfW die bestehenden Tilgungszuschüsse für KfW-Effizienzhäuser um jeweils 5 Prozentpunkte und die Antragstellung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) werden vereinfacht. Die Pressemitteilung der KfW zur Verbesserung des Programms „Energieeffizient Sanieren“ ist online hier einsehbar: http://bit.ly/1SaQwKB. 2. EWärmeG in Baden-Württemberg gilt auch für Nichtwohngebäude Am 01. Juli 2015 trat die Novelle des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) in Baden- Württemberg in Kraft. Damit steigt der Pflichtanteil erneuerbarer Wärme von zehn auf fünfzehn Prozent – sofern eine Heizungsanlage ausgetauscht wird. Durch die EWärmeG-Novelle sind nun auch private und öffentliche Nichtwohngebäude betroffen. Neben der Nutzung erneuerbare Energien sieht das EWärmeG noch weitere Alternativen vor, die ebenfalls als Erfüllungsoption umgesetzt werden können. Dazu gehört beispielsweise der bauliche Wärmeschutz, also die Dach-, Fassaden- oder Kellerdeckendämmung. Gleiches gilt für den Einbau von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einen professionellen, energetischen Sanierungsfahrplan zu erstellen. Für letzteres hat die Landesregierung bereits eine vorläufige Richtschnur veröffentlicht. Die Verordnung zum Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg soll noch im Juli 2015 beschlossen werden und rückwirkend zum 01. Juli 2015 gelten. Zudem plant die Landesregierung dafür eine Förderung für Wohngebäude einzurichten, die den Gebäudeeigentümern zu Gute kommt. Dies ist nicht für Nicht- wohngebäude vorgesehen. Volker Kienzlen, Geschäftsführer der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA), konstatiert: „Im novellierten EWärmeG gibt es für jedes Nichtwohnge- bäude eine geeignete Maßnahme. Das Gesetz ist eine sinnvolle und mit seinen vielen, flexiblen Erfül- lungsoptionen auch maßvolle Regelung.“ Mehr Informationen zum EWärmeG finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Kli- ma und Energiewirtschaft Baden-Württemberg unter: http://bit.ly/1TnIcJY.
  4. 3 3. Energieeffizienzlabel für Heizungen in der Kritik Ab dem 26. September 2015 ist ein Energieeffizienzlabel für neue Heizungen vorgeschrieben. Die Ausgestaltung des Labels sorgt allerdings für Kritik. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat hierzu ein Positionspapier veröffentlicht und resümiert: „Das Energieeffizienzlabel ist kein ge- lungenes Instrument zur Förderung eines echten Effizienzwettbewerbs und für Verbraucher wenig hilfreich“. Die Verbraucherzentrale NRW begrüßt zunächst, dass mit dem Label mehr Transparenz im Wärme- markt geschaffen werden soll. Auch wird positiv bewertet, dass die besten Klassen A+ und A++ nur Systeme erhalten, die mindestens anteilig Wärme aus regenerativen Quellen erzeugen. Allerdings sei die Differenzierung des Labels mangelhaft. So würden alle neuen Heizungen, ob mit Gas, Öl oder Strom betrieben, in die gelbe und grüne Kategorie eingeordnet (A++ bis B). Die unteren Kategorien (C bis G) blieben hingegen ungenutzt. Zudem beziehe sich die Einordnung in Effizienzklassen vorwiegend auf die Technologie. Jahresar- beitszahl und Stromverbrauch werden hingegen nicht berücksichtigt. Dadurch würden beispielsweise Wärmepumpen sehr gut bewertet, auch wenn diese eine schlechte Jahresarbeitszahl aufweisen. Darüber hinaus wird weder die Einbausituation noch die Prüfsituation beachtet. Die Verbraucher- zentrale NRW konstatiert, dass „ergänzend weiterhin hoher individueller Beratungsbedarf durch Energieberater und Handwerker“ bestehe (Seite 6). Im Hinblick auf das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geplante Effizienzla- bel für Bestandsanlagen, ist die Verbraucherzentrale NRW skeptisch über dessen Wirkung. Diese Bewertung müsste ebenfalls durch „qualifizierte Informations- und Beratungskonzepte“ begleitet werden (Seite 8). Das Effizienzlabel geht auf die EU-Ökodesignrichtlinie für Wärmeerzeuger zurück. Heizgeräte und Warmwasserbereiter, die mit Strom, Öl oder Gas betrieben werden, und neu in den Markt kommen, müssen mit einem Label ausgezeichnet werden. Geräte ein- und desselben Herstellers werden vom Produzenten selbst mit einem Label versehen. Werden Komponenten unterschiedlicher Hersteller verwendet, muss der Fachhandwerker ein Kombinationslabel erstellen. Dafür hat der Spitzenverband der Gebäudetechnik VdZ e.V. ein Webtool eingerichtet (www.heizungslabel.de). Das Positionspapier der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen „Energieeffizienzlabel für Hei- zungsanlagen: Chance auf differenzierte Orientierung vertan“ finden Sie hier: http://bit.ly/1dLsrMC.
  5. 4 nuances GmbH & Co KG Neue Grünstraße 17/18 Altes Kontorhaus am Spittelmarkt 10179 Berlin, Deutschland T +49 (0)30 257 407 20 F +49 (0)30 257 407 29 mail@nuances.de www.nuances.de
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