6. ZHAW – WASSERKRAFT SCHWEIZ ▪ RWE/WK ▪ CHRISTIAN DUPRAZ ▪ 08.03.2016 6
ERSTES MASSNAHMENPAKET
DREI STOSSRICHTUNGEN
Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
Gebäude
Mobilität
Industrie
Geräte
Massnahmen zum Ausbau der erneuerbaren
Energien
Förderung
Verbesserung rechtlicher Rahmenbedingungen
Atomausstieg
Keine neuen Rahmenbewilligungen
Schrittweiser Ausstieg – Sicherheit als einziges Kriterium
7. ZHAW – WASSERKRAFT SCHWEIZ ▪ RWE/WK ▪ CHRISTIAN DUPRAZ ▪ 08.03.2016
Nutzung und Ausbau der erneuerbaren Energien
liegen im nationalen Interesse
Bessere Ausgangslage bei der Interessenabwägung
Akzentverschiebung zugunsten der erneuerbaren Energien
Ausschluss von Neuanlagen in Biotopen von nationaler
Bedeutung und gewissen Reservaten
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ERSTES MASSNAHMENPAKET
NATIONALES INTERESSE
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INVESTITIONSBEITRÄGE
GROSSWASSERKRAFT
⇒ Investitionsbeiträge Grosswasserkraft
Bis zu 40% der anrechenbaren Investitionskosten
Finanziert durch 0.1 Rp./kWh aus Netzzuschlag
2.0 1.4 0.5 4.5 2.1 3.3 0.3 14.1
0.0 2.0 4.0 6.0 8.0 10.0 12.0 14.0 16.0
Alle Projekte mit Produktionserhöhung
B&I Wasserzins Weitere Kosten Abschreibungen FK Kosten EK Kosten Steuern
2013 Studie «Perspektiven der Grosswasserkraft in der Schweiz
2014 Subkommission Wasserkraft: Wie viele Projekte werden noch
gebaut unter den aktuellen Rahmenbedingungen?
Marktpreis 2016 4-5 Rp./kWh ⇔ Gestehungskosten in Rp./kWh
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ES 2050: MARKTPRÄMIENMODELL
2014 Subkommission Wasserkraft: v.a. Zubau
2015 Weiterer Rückgang der Preise, grosse Abschreibungen
2016 Instrument für bestehende Wasserkraft in Energiestrategie
aufgenommen:
Für bestehende Grosswasserkraftwerke (> 10 MW)
Sofern Gestehungskosten durch Markterlöse nicht gedeckt
Maximal 1.0 Rp. Marktprämie pro kWh abgesetztem Strom
Nicht für in der Grundversorgung absetzbaren Wasserkraftstrom
Finanziert durch 0.2 Rp./kWh aus dem Netzzuschlag
Auf 5 Jahre befristet
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Aktueller Maximalsatz des Wasserzinses 110 CHF/kWbr
Aktuell für Kantone und Gemeinden ca. 550 Mio. CHF/a
Mittlere Belastung Wasserkraft ca. 1.5-1.6 Rp./kWh
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WASSERZINSREGELUNG NACH 2019
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Neues Regime soll flexibler sein
⇒ Ausgleich für Betreiber bei schlechter Marktlage
⇒ Partizipation des Gemeinwesens bei hohen Preisen
⇒ Dennoch gewisse Einnahmesicherheit für Gemeinwesen
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WASSERZINSREGELUNG NACH 2019
Fixer Teil (Sockel)
Start variabler Teil
Steigung variabler Teil
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ÜBERLEGUNGEN ZUM
STROMMARKTDESIGN
Auslegeordnung Strommarkt nach 2020
Verschiedene Modelle in Diskussion
1. Differenzierte Stromabgabe («Dreckstromabgabe»)
2. Quotenmodell I (für Ausbau Erneuerbare)
3. Quotenmodell II (für bestehende Anlagen und Ausbau Erneuerbare)
4. Kapazitätsmärkte
5. .
6. .
7. .
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ZUSAMMENFASSUNG
Wasserkraft wichtigster Energieträger für Stromproduktion
Hoher Ausbaugrad und Standard
Tiefe Grosshandelspreise
Vollkosten der Produktion bei einigen Kraftwerken nicht gedeckt
Kurzfristige Linderung durch Marktprämie (ES 2050)
Förderung Zubau durch Investitionsbeiträge (ES 2050)
Mittelfristig neues Wasserzinsregime
Langfristig …