Anforderungen an Schutzkonzepte für Minderjährige in Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge _ Klaus-Peter Völlemecke, Amt für Kinder, Jugend und Familie Stadt Köln_Ursula Enders, Zartbitter e.V.
Schutz für Flüchtlingskinder und Jugendliche Wien 2016Zartbitter_eV
Sichere Orte schaffen für Kinder und Jugendliche
Wie können wir Flüchtlingskinder vor sexualisierter Gewalt schützen?
Vortrag von Ursula Enders
auf der Fachtagung Wienernetzwerk gegen sexualisierte Gewalt
14.11.2016
Anforderungen an Schutzkonzepte für Minderjährige in Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge _ Klaus-Peter Völlemecke, Amt für Kinder, Jugend und Familie Stadt Köln_Ursula Enders, Zartbitter e.V.
Schutz für Flüchtlingskinder und Jugendliche Wien 2016Zartbitter_eV
Sichere Orte schaffen für Kinder und Jugendliche
Wie können wir Flüchtlingskinder vor sexualisierter Gewalt schützen?
Vortrag von Ursula Enders
auf der Fachtagung Wienernetzwerk gegen sexualisierte Gewalt
14.11.2016
Praxischeck: Erste Erfahrungen mit dem Interventionsprojekt zur Aufarbeitung sexualisierter Peergewalt durch Jugendliche in Institutionen
von Ursula Enders/Ilka Villier
mit Illustrationen von Dorothee Wolters
Was Richterinnen und Richter über die Belastungen kindlicher 0pfer und Zeug*...Zartbitter_eV
Die Aufdeckung der pornografischen Ausbeutung eines 9-jährigen Jungen in Freiburg hat die (Fach-)Öffentlichkeit bezüglich der Praxis von Gerichten in Fällen des Verdachts sexuellen Missbrauchs wachgerüttelt. Bis heute besteht für Richter*innen, die kindliche Opfer als Zeug*innen vernehmen und über deren Schutz entscheiden, keine Verpflichtung zur Fortbildung zum Problembereich „Sexueller Missbrauch“. Dementsprechend wenig kindgerecht ist oftmals die Praxis der Gerichte.
Die Präsentation von Ursula Enders gibt Impulse zur Verbesserung des Opferschutzes kindlicher Opfer (sexueller) Gewalt im Rahmen strafrechtlicher und familienrechtlicher Auseinandersetzungen.
Praxischeck: Erste Erfahrungen mit dem Interventionsprojekt zur Aufarbeitung sexualisierter Peergewalt durch Jugendliche in Institutionen
von Ursula Enders/Ilka Villier
mit Illustrationen von Dorothee Wolters
Was Richterinnen und Richter über die Belastungen kindlicher 0pfer und Zeug*...Zartbitter_eV
Die Aufdeckung der pornografischen Ausbeutung eines 9-jährigen Jungen in Freiburg hat die (Fach-)Öffentlichkeit bezüglich der Praxis von Gerichten in Fällen des Verdachts sexuellen Missbrauchs wachgerüttelt. Bis heute besteht für Richter*innen, die kindliche Opfer als Zeug*innen vernehmen und über deren Schutz entscheiden, keine Verpflichtung zur Fortbildung zum Problembereich „Sexueller Missbrauch“. Dementsprechend wenig kindgerecht ist oftmals die Praxis der Gerichte.
Die Präsentation von Ursula Enders gibt Impulse zur Verbesserung des Opferschutzes kindlicher Opfer (sexueller) Gewalt im Rahmen strafrechtlicher und familienrechtlicher Auseinandersetzungen.
Respekt für dich - Intervention sexualiserter Gewalt durch JugendlicheZartbitter_eV
Am 15.09.2017 haben wir auf unserer Fachtagung „30 Jahre Zartbitter – eine (fach-)politische Gratwanderung“ u.a. erste Erfahrungen unseres neuen Projekts „Respekt für dich!“ zur niedrigschwelligen Intervention in Fällen sexualisierter Gewalt durch Jugendliche in Gruppen/Klassen vorgestellt. Mit der Entwicklung und der Erprobung des Projektes setzen wir uns seit vier Jahren intensiv auseinander. Obgleich wir seit sehr vielen Jahren Erfahrungen in der Beratung von Fällen sexualisierter Peergewalt in Institutionen haben, haben wir die Komplexität der Entwicklung eines solchen Projektes komplett unterschätzt. Rückblickend sind wir über unsere fachliche „Naivität“ froh, denn wenn wir den Arbeitsumfang realistisch eingeschätzt hätten, hätten wir mit dem Projekt nicht begonnen.
Gewalt gegen Frauen Hilfe-Broschüre Hilfestellungen für den NotfallTill. Dr. Lüdwitz
Dies ist eine Broschüre für Frauen und Kinder in der Not. In ihr sind Hinweise für eine schnelle Hilfe zur Selbsthilfe verankert. Selbstverständlich ist die Broschüre auch im ernsten Notfall anzuwenden.
Vortrag: "Prävention in der Schule und offener Jugendarbeit an Beispielen aus dem Saarpfalz-Kreis" von Dr. Thomas Döring (pädagogischer Leiter Adolf-Bender-Zentrum)
Mobbing ist traurige Realität in Kita und GrundschuleRalf Schmitz
Mobbing ist im Kindergarten
traurige Realität
Sicher-Stark-Training für Vereine
und Fußballverbände
Cyber-Mobbing nimmt in Corona-Zeiten
zu! Das Sicher-Stark-Team will dies
verhindern
Kinder sicher und stark machen
in Corona-Zeiten
Helfen, um Missbrauch an Kindern
zu verhindern!
Die Pandemie begünstigt offenbar
Kindesmissbrauch im Internet
1. Wenn die eigene Institution
zum Tatort wird…
Fachtagung
Traumapädagogik in Bewegung
Ursula Enders
mit Illustrationen von Dorothee Wolters
06.07.2013
2. Wenn Mädchen und Jungen heute nicht vor
sexuellem Missbrauch geschützt werden…
wenn heute betroffene Kinder, Jugendliche und
junge Erwachsene keine angemessene und
ausreichende Hilfe bekommen…
dann werden wir in 20 Jahren die heutigen Fälle
sexuellen Missbrauchs aufarbeiten müssen.
6. Vermutung oder Verdacht?
Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden:
Abklärung eines Verdachts
Aufgabe von Schule und Jugendhilfe:
Abklärung einer Vermutung
Sicherstellung des Kindeswohls und Fürsorgepflicht
für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
9. Sexueller Missbrauch durch Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen wird strategisch
durch Grenzverletzungen vorbereitet.
Wenn es gelingt, Grenzverletzungen und
Übergriffe zu stoppen, wird sexueller
Missbrauch verhindert.
10. Jeder Mitarbeiter/jede Mitarbeiterin hat
ein Recht auf Schutz vor Verleumdungen.
Grenzverletzungen/Übergriffe sachlich zu
benennen, ist keine Verleumdung und kein
Verrat, sondern Ausdruck fachlicher
Verantwortung für den Schutz von
Mädchen und Jungen.
12. Abklärung einer Vermutung
• Wissen über …
Täter und Täterinnen
institutionelle Dynamiken bei sexuellen
Grenzverletzungen
Risikofaktoren
13. Abklärung einer Vermutung
• Wissen über …
Hinweise von Mädchen und Jungen,
jungen Frauen und Männern
• Verhaltensweisen/-auffälligkeiten
• Aussagen
objektive Hinweise
(z.B. kinderpornografische Produkte, Eintragungen bei
Facebook, körperliche Spuren, Spuren auf Kleidung)
26. Beispiel:
Maske des Opfers (z.B. Missbrauch, Krankheit,
häusliche Gewalt)
Ein Arbeitsplatz ist
kein Therapieplatz.
Es ist die
Verantwortung von
Fachkräften, sich bei
persönlichen
Belastungen
professionelle Hilfe zu
holen.
27. Beispiel:
Maske des „armen Schluffen“ oder
„Dauerjugendlichen“
Männer und Frauen, die von
Erwachsenen nicht ernst
genommen werden, sind für
die pädagogische Arbeit nicht
geeignet!
38. Testrituale
Beispiel:
sexuell grenzverletzende Kleidung
(viel Haut, transparent, Genitalien abzeichnend… )
Mitarbeiter/innen tragen eine
ihrer pädagogischen Tätigkeit
entsprechende Kleidung, die
nicht zu einer Sexualisierung
der Atmosphäre beiträgt.
39. Verführen und Widerstand brechen
Probleme der Opfer regeln (z.B. Fehlverhalten
nicht bestrafen)
Opfern besonders hohen Status innerhalb der
Gruppe/der Institution vermitteln
Sonderrechte gewähren
51. Missbrauch in Institutionen
Belastungen der Opfer:
• öffentliche Opfer
• (sehr häufig) mehrere Kinder und/oder
Jugendliche in Handlungen verstrickt
• Schweigen, um Peergroup und/oder sich selbst
nicht zu „verraten“
53. Sexueller Missbrauch bzw. sexuelle
Übergriffe in Institutionen
• nicht allein aus einer Täter/OpferKonstellation heraus
• immer eingebettet in die Struktur und das
System einer Institution
54. Missbrauch und institutionelle Strukturen
Risikofaktoren:
• geschlossene Systeme
• autoritäre und verwahrloste
Leitungsstrukturen
• schlechte/geringe Kooperation mit anderen
Institutionen
• unzureichende Trennung zwischen
privaten und beruflichen Kontakten
55. Missbrauch und institutionelle Strukturen
Risikofaktoren:
• unzureichende Verankerung der
Kinderrechte
• rigide oder diffuse institutionelle Regeln
• unzureichendes Beschwerdemanagement
• besonderer Status der Institution in der
Öffentlichkeit
• (z.B. Eliteinternat, Spitzensport)
56. Missbrauch und institutionelle Strukturen
Risikofaktoren:
• Missachtung der Grenzen zwischen den
Generationen
• konzeptionelle Mängel
traditionelle Mädchen- und Jungenbilder
rigide oder persönliche Grenzen missachtende
Sexualerziehung
keine/ kaum Prävention gegen sexualisierte Gewalt
• Vernachlässigung der
Jugendschutzbestimmungen
• Vernachlässigung des Opferschutzes bei
sexuellen Übergriffen