Anforderungen an Schutzkonzepte für Minderjährige in Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge _ Klaus-Peter Völlemecke, Amt für Kinder, Jugend und Familie Stadt Köln_Ursula Enders, Zartbitter e.V.
2. Klaus-Peter Völlmecke, Amt für Kinder, Jugend und Familie
Ursula Enders, Zartbitter e.V.
Workshop
Anforderungen an Schutzkonzepte für Minderjährige
in Gemeinschaftseinrichtungen für Flüchtlinge
3. Bedürfnisse von
Flüchtlingen und
deren Kindern in
Gemeinschafts-
unterkünften
Essen
Bildung, Betreuung,
gesellschaftliche Teilhabe
Zusammenhalt
der Familie
Schutz
Privatsphäre
Wohnen und Schlafen
Hilfe
Körperhygiene/Pflege
Klaus-Peter Völlmecke, Amt für Kinder, Jugend und Familie • Ursula Enders, Zartbitter e. V.
4. Bedürfnisse von
Flüchtlingen und
deren Kindern in
Gemeinschafts-
unterkünften
Essen
Schutz
Privatsphäre
Wohnen und Schlafen
Körperhygiene/Pflege
individuelle Bedarfe
• Ramadan
• Heimatländer
• Caterer/eigenständige
Verpflegung
Toiletten/Duschen
• ausreichende Mindestzahl
• geschlechtergetrennt
• abschließbar
• separate Schlafplätze/
Sichtschutz
• Mindestgröße m²
• maximale Aufenthalts-
dauer in Hallen
• Personalauswahl Standard
• Schutz vor Übergriffen
• Verfahrensstandards (z.B.
Kinderschutz und häusliche
Gewalt)
• Transparenz in Abläufen
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5. Bedürfnisse von
Flüchtlingen und
deren Kindern in
Gemeinschafts-
unterkünften Bildung, Betreuung,
gesellschaftliche Bildung
Zusammenhalt der Familie
Hilfe
• (Aufenthalts-)Recht
• Gesundheit
• psychische Stabilisierung
• Erziehungsberatung
Zugang zu Regelsystemen
• Kindertagesbetreuung
• Schulbesuch
• Sprachförderung
• Belegungsmanagement
• Zusammenführung mit UMA`s
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6. Beteiligte Ämter in der Stadtverwaltung Köln
für ein umfassendes Schutzkonzept
• Büro OB
• Amt für Wohnungswesen
• Gesundheitsamt
• Amt für Kinder, Jugend und Familie
• Amt für Schulentwicklung / Schulamt
• Fachstelle Diversity / kommunales Integrationszentrum
• Ausländeramt
• Amt für Soziales und Senioren
• Feuerwehr
• Sportamt
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7. Themen des Jugendamtes
IST :
• Angebote für Familien in Gemeinschaftseinrichtungen durch den IKD
• Angebote und Projekte der Kinder- und Jugendförderung
• Kleinkindbetreuung in Spielgruppen und Kindertagesstätten
• Hilfen zur Erziehung und Minderjährigenschutz
SOLL :
• Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zum Kinderschutz
• Festlegung weiterer Bausteine für ein umfassendes Schutzkonzept
gemeinsam mit Wohnungsamt (z.B. Schutz bei häuslicher Gewalt )
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8. Kooperationsvereinbarungen zum Kinderschutz in
Gemeinschaftseinrichtungen
• Vertragspartner
• Zielsetzung
• Inhalte
• Prävention
• Vorgehen bei Gefährdung
• Hinzuziehung einer kinderschutzerfahrenen Fachkraft
• Beratung und Beteiligung Minderjähriger
• Mitteilung einer Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt
• Umsetzung
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9. Zur Notwendigkeit institutioneller Kinder-
/Gewaltschutzkonzepte
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10. Gewalt in Institutionen geschieht nicht zufällig.
entscheidend für Ausmaß:
• gesellschaftliche Bedingungen
• biografische Faktoren
• institutionelle Strukturen
• Fachlichkeit
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11. Institutionelle Kinder-/
Gewaltschutzkonzepte
• reduzieren das Risiko der Gewalt gegen Mädchen und
Jungen, Frauen und Männer innerhalb der Institution
• sichern kompetente Ansprechpersonen und Hilfe für
betroffene Kinder, Jugendliche und Erwachsene
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12. Handlungsrahmen für
• Vorgehen im Falle der Vermutung/des Verdachts
(sexueller) Gewalt innerhalb der Einrichtung
• Schutz und Hilfe für kindliche, jugendliche und
erwachsene Nutzer*innen, die (sexuelle) Gewalt
innerhalb oder außerhalb der Einrichtung erlebten
• Präventionsmaßnahmen/-angebote gegen Gewalt
innerhalb und außerhalb der Einrichtung
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14. Biografische Risikofaktoren
für Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften
zum Beispiel:
• Kriegs-/Foltererfahrungen
• lebensbedrohliche Erfahrungen auf der Flucht
• (sexuelle) Gewalterfahrungen im Herkunftsland
z.B. häusliche Gewalt, geschlechtsspezifische Gewalt
• (sexuelle) Gewalterfahrungen auf der Flucht
• Zeugenschaft von Gewalt
• Ausgrenzung/Gewalt aufgrund von Homosexualität
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15. Biografische Risikofaktoren
für Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften
mögliche Folgen u. a.:
• Übererregung („am Anschlag sein“)
• Kontrollverlust
• Reinszenierungen von Gewalterfahrungen im
Kontakt mit
• anderen Nutzer*innen
• ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter*innen
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16. Biografische Risikofaktoren
für Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften
Notwendige Hilfen u. a.:
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• Rechtsberatung
• Unterstützung bei Familien-
zusammenführung
• medizinische Versorgung
• psychische Stabilisierung (z. B. traumapäd.
Angebote für Kinder und Jugendliche)
• Erziehungsberatung
18. Risikofaktor:
Gewalttätige Auseinandersetzungen in den
Abendstunden
Kinder und Jugendliche sind Gewaltdynamiken
schutzlos ausgeliefert.
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19. Risikofaktor:
Gewalttätige Auseinandersetzungen in den
Abendstunden
Ursachen:
• Geflüchtete kommen aus Ländern, in denen man
abends aktiv wird.
• abends:
• viele anwesende Personen
• fehlende Präsenz von Sozialarbeiter*innen
• kaum/keine pädagogischen Angebote
• körperliche Ruhe löst Flashbacks traumatischer
Vorerfahrungen aus
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20. Risikofaktor:
Gewalttätige Auseinandersetzungen in den
Abendstunden
Mädchen und Jungen haben ein Recht auf
Schutz vor Gewalt!
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21. Mindeststandard:
• pädagogische Angebote durch sozialarbeiterische Fachkräfte
in den Abendstunden
• Präsenz von Sozialarbeiter*innen in den Abendstunden
• Schutzräume, in die Kinder und Jugendliche sich
zurückziehen können
• Krisenintervention in den Abendstunden
• Verfahrensstandards (z. B. bei häuslicher Gewalt)
• Transparenz in Abläufen
Risikofaktor:
Gewalttätige Auseinandersetzungen in den
Abendstunden
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22. Risikofaktor:
Unzureichende Information über Kinderrechte
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Nur wer seine Rechte kennt, kann sie vertreten!
Recht auf Bildung, Betreuung,
gesellschaftliche Teilhabe
Recht auf Hilfe
Recht auf Privatsphäre
Wohnen und Schlafen
Recht auf Schutz
23. Risikofaktor:
Unzureichende Information über Kinderrechte
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Mindeststandard:
• Information aller Mädchen und Jungen
über Kinderrechte bei Eintritt in die Institution
• bildgestützte Kommunikationsmittel
• Deutsch und Muttersprache
• kindgerechtes Beschwerdemanagement
über zuverlässige, pädagogisch qualifizierte, vom Betreiber
der Unterkunft unabhängige Ansprechpartner*innen
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Risikofaktor:
Unzureichende Bildungs- und Freizeitangebote
für Mädchen und Jungen
„Uns ist so langweilig!“
25. Bildung, Betreuung
Zugang zu Regelsystemen
• Kindertagesbetreuung
• Schulbesuch
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Freizeitangebote
Integration/gesellschaftliche Teilhabe
• Sprachförderung
• sozialraumbezogene Projekte
Risikofaktor:
Unzureichende Bildungs- und Freizeitangebote
• Kinder im Vorschulalter
• Kinder im Grundschulalter
• Jugendliche
• geschlechtsspezifische Angebote
für Kinder und Jugendliche
Mindeststandard:
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Risikofaktor:
unzureichende Räumlichkeiten
zum Beispiel: fehlende Privatsphäre
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Risikofaktor:
unzureichende Räumlichkeiten
Mindeststandard:
Privatsphäre
Wohnen und Schlafen
Toiletten und Duschräume
• separate Schlafplätze/
Sichtschutz
• Mindestgröße m²
• maximale Aufenthalts-
dauer in Hallen
• ausreichende Mindestzahl
• geschlechtergetrennt
• abschließbar
• Duschzeiten für männliche
Jugendliche nicht vergessen!!!
klare Raumstruktur, Bedarfe unterschiedlicher
Personengruppen berücksichtigen
28. Risikofaktor:
keine gewachsene institutionelle Identität
Gemeinschaftunterkünfte sind in der Regel keine
gewachsenen Institutionen, sondern Antwort auf
aktuellen Bedarf.
In Unterkünften arbeiten unterschiedliche
Träger/Firmen, Berufsgruppen, haupt- und
ehrenamtliche Mitarbeiter*innen.
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29. Risikofaktor:
keine gewachsene institutionelle Identität
Auswirkungen:
• Mangel an institutioneller Identität
• kein gemeinsames/institutionelles Leitbild
• keine einheitlichen institutionellen Regeln
• kein gemeinsamer Arbeitsstil/Arbeitstempo
• Konflikte zwischen Berufsgruppen/Trägern
• Konflikte um Zuständigkeiten
• Unklarheiten bezüglich Beschwerdeverfahren
• Orientierungslosigkeit bei Geflüchteten
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30. Risikofaktor:
keine gewachsene institutionelle Identität
Mindeststandard:
• für alle verbindlicher Verhaltenskodex/Dienstanweisungen
Beispiel Verhaltenskodex:
Wir begegnen geflüchteten Kindern
und Jugendlichen auf eine
respektvolle Art und Weise.
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31. Risikofaktor:
unklare Leitungs- und Arbeitsstrukturen
Mindeststandard:
• klare Leitungsstrukturen
• klare personelle Trennung der Arbeitsfelder
Administration/Organisation und Sozialarbeit/Pädagogik
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Risikofaktor:
unklare Leitungs- und Arbeitsstrukturen
Mindeststandard:
• Arbeitsplatzbeschreibungen entsprechend der beruflichen
Qualifikation
Beispiel Security:
Keine Übertragung pädagogischer Aufgaben an Security (z.B.
Spiele- und Medikamentenausgabe)!
Security darf nicht zum Hauptansprechpartner für geflüchtete
Mädchen und Jungen werden!
33. Beispiel:
Kleidung der Security macht vielen Kindern und
Jugendlichen Angst, da sie der Kampfkleidung von
Soldaten und des „IS“ ähnelt.
Mindeststandard:
wenig bedrohliche, sportliche
Kleidung für Security
Risikofaktor:
inadäquate Sachausstattung
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34. Klaus-Peter Völlmecke, Amt für Kinder, Jugend und Familie • Ursula Enders, Zartbitter e.V.
Risikofaktor:
Überforderung und unzureichende Fachlichkeit
35. Klaus-Peter Völlmecke, Amt für Kinder, Jugend und Familie • Ursula Enders, Zartbitter e.V.
Risikofaktor:
Überforderung und unzureichende Fachlichkeit
Ursachen:
• Zuständigkeit sowohl für administrative/organisatorische als
auch sozialarbeiterische/pädagogische Arbeitsbereiche
• Überforderung mangels dem Tätigkeitsfeld entsprechender
fachlicher Qualifikation
• geringe/keine Berufserfahrung
• kaum Einarbeitung/Fortbildung
• ungenügende Teamstrukturen
• zu wenig Fachberatung durch Betreiber
• zu wenig Supervisionsangebote
36. Klaus-Peter Völlmecke, Amt für Kinder, Jugend und Familie • Ursula Enders, Zartbitter e.V.
Risikofaktor:
Überforderung und unzureichende Fachlichkeit
Mindeststandard:
• klare Strukturierung der Arbeitsfelder
• fachliche Qualifikation entsprechend dem Tätigkeitsfeld
• intensive Einarbeitung
• Fortbildung und Supervision für alle Berufsgruppen
• Angebote der Psychohygiene für Mitarbeiter*innen
• regelmäßige Teamsitzungen
• regelmäßige Teamsitzungen der Heimleitungen
• gute Vernetzung im Sozialraum
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Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit!