„Klassische“ Fehler im Umgang mit der Vermutung sexualisierter Gewalt durch Mitarbeiter/innen
1. Zartbitter : Enders/Wolters 2015
„Klassische“ Fehler im Umgang
mit der Vermutung sexualisierter Gewalt
durch Mitarbeiter/innen
Ursula Enders
mit Illustrationen von Dorothee Wolters
Zartbitter e.V. 2015
2. Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Vermutung oder Verdacht?
3. Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Vermutung oder Verdacht
Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden:
Abklärung eines Verdachts
Aufgabe von Schule und Jugendhilfe:
Sicherstellung des Kindeswohls und Fürsorgepflicht
für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
4. Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Vermutung oder Verdacht
Strafverfolgungsbehörden
im Zweifel für den Angeklagten
Schule/Jugendhilfe/Vereine
Im Zweifelsfalle für das Kindeswohls
15. Zartbitter : Enders/Wolters 2015
„Klassischer“ Fehler:
Fokussierung auf die Aussage des
Opfer .
16. Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Fokussierung auf das Opfer
Risiko:
Opfer verstummt.
17. Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Fokussierung auf die Aussage des Opfers …
Verhalten
des Täters
Aussagen
des Kindes
Hinweise
anderer
Mädchen
und Jungen
Objektive
Beweise
Risiko:
Andere Hinweise/Beweise werden übersehen.
18. Zartbitter : Enders/Wolters 2015
„Klassischer“ Fehler:
Zu frühe Befragung des betroffenen
Mädchens/Jungen ohne
Schweigegebote zu entkräften.
19. Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Zu frühe Befragung …
Risiko:
Die Schweigegebote de Täters wirken noch.
20. Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Zu frühe Befragung …
Risiko:
Die Schweigegebote de Täters wirken noch.
21. Zartbitter : Enders/Wolters 2015
„Klassischer“ Fehler:
Alle an einen Tisch
22. Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Alle an einen Tisch …
Risiko:
Täter schleimt sich ein.
23. Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Alle an einen Tisch …
Risiko:
Täter wertet Vertrauenspersonen des Kindes ab.
24. Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Alle an einen Tisch …
Risiko:
Täter nutzt Infos, um Gegenbeweise zu sammeln.
25. Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Risiko:
Täter präsentiert sich als Opfer vermeintlich
falscher Verdächtigungen.
26. Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Alle an einen Tisch …
Risiko:
Gespräch endet in Schuldzuweisungen.
27. Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Alle an einen Tisch …
Risiko:
Alle sind gebeutelt - nur nicht der Täter.
28. Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Alle an einen Tisch …
Risiko:
Zu Unrecht Beschuldigter wird angegriffen.
29. Zartbitter : Enders/Wolters 2015
„Klassischer“ Fehler:
Zu frühe und detaillierte Information an
den Beschuldigten.
30. Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Zu frühe und detaillierte Information …
Risiko:
Täter nutzt Infos, um Gegenbeweise zu sammeln.
31. Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Risiko:
Täter vernichtet Beweismittel.
Zu frühe und detaillierte Information …
32. Zartbitter : Enders/Wolters 2015
„Klassischer“ Fehler:
Name des Opfers und Details der
Missbrauchshandlunge werden
innerhalb der Institution bekannt.
33. Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Das Opfer wird erneut entblößt.
Name des Opfers und Details werden bekannt …
34. Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Das Opfer wird erneut entblößt.
Name des Opfers und Details werden bekannt …
35. Zartbitter : Enders/Wolters 2015
„Klassischer“ Fehler:
Gegenüberstellung von Täter und Opfer
36. Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Risiko:
Verhalten des Opfers wird fehlinterpretiert.
Gegenüberstellung von Täter und Opfer
37. Zartbitter : Enders/Wolters 2015
„Klassischer“ Fehler:
Pseudokooperation des Täters als
Verantwortungsübernahme und
Einsicht fehlinterpretieren.
41. Zartbitter : Enders/Wolters 2015
„Klassischer“ Fehler:
Prävention ohne vorherige Abklärung
der Vermutung und Aufarbeitung eines
Missbrauchs.
42. Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Prävention ohne Abklärung und Aufarbeitung
43. Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Prävention ohne Abklärung und Aufarbeitung
44. Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Prävention ohne Abklärung und Aufarbeitung
45. Zartbitter : Enders/Wolters 2015
„Klassischer“ Fehler:
Bedeutung der Täterstrategien
für die institutionelle Dynamik
unterschätzen.
46. Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Täter gilt als Opfer falscher Verdächtigungen
47. Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Kindliche Zeuginnen und
Zeugen werden übersehen …
48. Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Die Opfer und ihre
Vertrauenspersonen werden gemobbt…
49. Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Klassischer Fehler:
Die Anwesenheit des abwesenden Täters
unterschätzen. (Ursula Enders)
50. Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Anwesenheit des
abwesenden Täters unterschätzen…
Risiko:
Die Intrigen des Täters wirken,
auch wenn er selbst abwesend ist.
51. Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Anwesenheit des
abwesenden Täters unterschätzen …
Risiko:
Die Intrigen des Täters wirken,
auch wenn er selbst abwesend ist.
52. Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Klassischer Fehler:
Vernachlässigung der Hilfen für alle
Ebenen der Institution.
53. Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Vernachlässigung derHilfen für alle Ebenen
55. Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Ursula Enders/Dorothee Wolters:
Wir können was, was ihr nicht könnt.
Ein Bilderbuch von über Doktorspiele und sexuelle
Übergriffe mit didaktischem Begleitmaterial. Köln 2009
Ursula Enders:
Grenzen achten. Schutz vor Missbrauch in Institutionen.
Ein Handbuch für die Praxis.
Köln 2012
57. Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Vermutung oder Verdacht?
58. Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Vermutung oder Verdacht
Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden:
Abklärung eines Verdachts
Aufgabe von Schule und Jugendhilfe:
Sicherstellung des Kindeswohls und Fürsorgepflicht
für Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
59. Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Vermutung oder Verdacht
Strafverfolgungsbehörden
im Zweifel für den Angeklagten
Schule/Jugendhilfe/Vereine
Im Zweifelsfalle für das Kindeswohls
67. Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Sexueller Missbrauch durch Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen wird strategisch
vorbereitet.
Wenn es gelingt, Grenzverletzungen und
Übergriffe zu stoppen, wird sexueller
Missbrauch verhindert.
68. Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Jeder Mitarbeiter/jede Mitarbeiterin hat
ein Recht auf Schutz vor Verleumdungen.
Grenzverletzungen/Übergriffe sachlich zu
benennen, ist keine Verleumdung und kein
Verrat, sondern Ausdruck fachlicher
Verantwortung für den Schutz von
Mädchen und Jungen.
69. Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Vermutung
• sich selbst als vertrauenswürdig erweisen
• professionelle Distanz wahren
• sich selbst und dem Mädchen/Jungen Zeit
geben
• Entlastung des Kindes/Ressourcen stärken
70. Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Vermutung
• Information von Vorgesetzten oder
externen Ansprechpersonen der Institution
• alternative Erklärungen mitdenken
• Dokumentation der Beobachtungen/Fakten
• Kooperation
• sich selbst Unterstützung holen
71. Zartbitter : Enders/Wolters 2015
Begründeter Verdacht
• Schutz des Kindes hat oberste Priorität
• Outing des Kindes vermeiden
• Information von Vorgesetzten oder externen
Ansprechpersonen der Institution
• Beweismittel sichern
• Angebot notwendiger Hilfen für Kind,
Kindergruppe, Eltern und pädagogische Fachkräfte