Die Aufdeckung der pornografischen Ausbeutung eines 9-jährigen Jungen in Freiburg hat die (Fach-)Öffentlichkeit bezüglich der Praxis von Gerichten in Fällen des Verdachts sexuellen Missbrauchs wachgerüttelt. Bis heute besteht für Richter*innen, die kindliche Opfer als Zeug*innen vernehmen und über deren Schutz entscheiden, keine Verpflichtung zur Fortbildung zum Problembereich „Sexueller Missbrauch“. Dementsprechend wenig kindgerecht ist oftmals die Praxis der Gerichte.
Die Präsentation von Ursula Enders gibt Impulse zur Verbesserung des Opferschutzes kindlicher Opfer (sexueller) Gewalt im Rahmen strafrechtlicher und familienrechtlicher Auseinandersetzungen.