2. 63. Europäischer Wettbewerb  4.3 Gewalt im Alltag  Ann-Kathrin Eichmann
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung.................................................................................................................................. 1
2. Formen von Gewalt................................................................................................................... 1
2.1 Häusliche Gewalt..................................................................................................................... 3
3. Ursachen von Gewalt................................................................................................................. 4
4. Folgen von Gewalt..................................................................................................................... 4
4.1 Folgen von Gewalt fĂĽr Kinder................................................................................................... 5
6. Grundrechte ............................................................................................................................. 6
7. BegrĂĽndungszusammenhang Hausarbeit-Produkt....................................................................... 7
8. Lösungsansätze/Fazit................................................................................................................. 8
9. Anhang....................................................................................................................................11
9.1 Studie der FRA........................................................................................................................11
9.2 Charta der Europäischen Union...............................................................................................13
9.3 Istanbul Konvention................................................................................................................13
9.5 Kooperations- und Interventionsprojekte.................................................................................15
9.6 BIG ........................................................................................................................................16
9.7 KIK Schleswig-Holstein............................................................................................................17
9.8 Bundesinitiative FrĂĽhe Hilfen ..................................................................................................17
9.9 Arbeitshilfe fĂĽr sensible Verfahrensgestaltung .........................................................................18
9.10 Präventionsmaßnahmen.......................................................................................................19
9.11 Bundesweites Hilfstelefon.....................................................................................................19
9.12 Frauenhäuser.......................................................................................................................19
10. Quellenverzeichnis .................................................................................................................20
11. Abbildungsverzeichnis ............................................................................................................22
3. 1
1. Einleitung
Mein Beitrag zum 63. Europäischen EU- Wettbewerb mit dem Thema „Gemeinsam in
Frieden leben!“ ist ein Kurzroman zum Thema „ Gewalt im Alltag.“
Mit dem Kurzroman möchte ich darauf hinweisen, dass Gewalt im Alltag ein aktuelles Thema
ist, was jeden etwas angeht.
Gewalt passiert täglich und dazu braucht es keinen besonderen Anlass.
Sie schmeißt die Betroffenen oft aus ihren alltäglichen Abläufen und hinterlässt bei ihnen
schwerwiegende Folgen, die die betroffenen in der Bewältigung ihres Alltags erheblich
einschränken. Gewalt verhindert die Gleichberechtigung von Mann und Frau und schränkt
die Freiheit einzelner Personen erheblich ein.
Durch Wegschauen oder mangelndes Wissen kann den Betroffenen nicht geholfen werden.
Gewalt im Alltag ist kein Thema, was nur Deutschland betrifft. Auch in anderen EU- Ländern
stellt Gewalt eine aktuelle Problematik dar, die es zu lösen gilt.
2. Formen von Gewalt
Gewalt ist in unterschiedlichsten Formen anzutreffen und an verschiedensten Orten zu
finden, auch hinter scheinbar „perfekten“ Familienfassaden. Gewalt kann Zuhause, am
Arbeitsplatz, in der Ă–ffentlichkeit oder auch im Internet stattfinden.
Gewaltformen können sich miteinander vermischen und in Verbindungen auftreten.
Bei der physischen (körperlichen) Form wird Gewalt angewendet, um andere Menschen zu
verletzen oder auch zu töten. Dem Opfer werden hierbei Schmerzen zugefügt, die z.B. zu
Schnitten, Blutergüsse, Platzwunden oder ähnlichem führen können. Zu dieser Form der
Gewalt zählen zum Beispiel: Tritte, Schläge (auch mit einem Hilfsmittel) und Stöße.1
Psychische (seelische) Gewalt wird durch sprachliche AusdrĂĽcke, also verbal, ausgeĂĽbt. Das
Opfer wird hierbei psychisch unter großen Druck gesetzt. Im Gegensatz zur körperlichen
Gewalt ist die psychische Gewalt schwerer durch AuĂźenstehende zu erkennen und
dementsprechend auch schwieriger nachzuweisen. Zu dieser Form der Gewalt zählen zum
Beispiel: Beleidigungen, Drohungen, Mobbing, Diskriminierung und Stalking.2
1 http://www.gewaltlos.de/informationen/formen_von_gewalt/, 04. 12. 2015,15:34Uhr
2 http://www.gewaltlos.de/informationen/formen_von_gewalt/, 04. 12. 2015, 15:34Uhr
63. Europäischer Wettbewerb  4.3 Gewalt im Alltag  Ann-Kathrin Eichmann
4. 63. Europäischer Wettbewerb  4.3 Gewalt im Alltag  Ann-Kathrin Eichmann
2
Sexuelle Gewalt ist eine Form der körperlichen und seelischen Gewalt.
Diese Form der Gewalt beinhaltet alle sexuellen Handlungen, die einer anderen Person
aufgezwungen werden.
Hierzu zählen sexuelle Belästigungen, sexueller Missbrauch und Vergewaltigungen.
Rituelle Gewalt findet zum Beispiel in Sekten, Kulten oder organisierten Verbindungen statt.
Das Ziel der Täter ist es hierbei vor allem dem Opfer gegenüber absolut dominant zu sein
und über dessen Handeln und Leben bestimmen zu können.
Dafür sollen die Opfer durch seelische, körperliche und sexuelle Gewalt gefügig gemacht
werden, auch unter Einfluss von Alkohol und Drogen.
Formen sind Satanismus, Teufelsaustreibungen und Kinderpornografie.3
Durch die ökonomische Gewalt wird schnell die wirtschaftliche Abhängigkeit von Frauen
deutlich, da sie kein eigenes Einkommen haben.
Der Partner nutzt diese Situation aus.
Es kann aber auch sein, dass Frauen verboten wird einer Tätigkeit nachzugehen oder sie ihr
Einkommen abgeben mĂĽssen, damit der Partner Kontrolle ĂĽber dessen Verwendung erlangt.
Von dieser Gewaltform sind vor allemFrauen und ältere, pflegebedürftige Menschen
betroffen.4
Strukturelle Gewalt ist keine personale Gewalt, die von einem Täter ausgeht, sondern eine
Folge gesellschaftlicher Bedingungen und somit in das Gesellschaftssystemeingebaut.
Sie äußert sich in ungleichen Machtverhältnissen und ungleichen Lebenschancen von Mann
und Frau, jungen und alten Menschen, Menschen mit unterschiedlichem kulturellen
Hintergrund oder Lebensformen.5
3 http://www.gewaltlos.de/informationen/formen_von_gewalt/, 04. 12. 2015, 15:34Uhr
4 http://www.gewaltinfo.at/fachwissen/formen/oekonomische_gewalt.php, 04.12.2015,15:38Uhr
5 http://www.gewaltinfo.at/fachwissen/formen/strukturelle_gewalt.php, 04.12.2015,15:38Uhr
5. 63. Europäischer Wettbewerb  4.3 Gewalt im Alltag  Ann-Kathrin Eichmann
3
Abbildung1:FormenvonGewalt
https://www.vbg.de/wbt/gewaltpraevention/daten/html/404.htm, 6.12.2015, 10:35 Uhr
2.1 Häusliche Gewalt
Häusliche Gewalt findet innerhalb eines Haushaltes statt. Die dabei am häufigsten
vorkommende Form ist dabei die Gewalt in Paarbeziehungen.
Mit Zuhause sollte man eigentlich einen Ort des Schutzes, der Sicherheit, der Geborgenheit
und der Zuflucht vor dem Alltag assoziieren. Umso schlimmer ist es, dass genau an diesem
Ort Gewalt stattfindet. Oft ist häusliche Gewalt kein einmaliges Ereignis, das als „Ausnahme“
oder aus „Versehen“ geschah.
Das Ziel dieser Gewaltform ist häufig Kontrolle und Macht über den Partnerin bzw. die
Partner zu erlangen, sodass deren bzw. dessen Handeln und Denken beeinflusst wird.
Häusliche Gewalt beinhaltet sehr oft Gewaltformen, die auch gemischt auftreten können wie
zum Beispiel physische Gewalt, psychische Gewalt und sexuelle Gewalt.6
Rund 25 Prozent der Frauen im Alter von 16 bis 85 Jahren haben mindestens einmal in ihrem
Leben körperliche und/oder sexuelle Gewalt durch Beziehungspartnerinnen und7
6 http://www.gewaltlos.de/informationen/formen_von_gewalt/haeusliche_gewalt/, 04.12.2015,15:47 Uhr
7 http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gleichstellung,did=73010.html, 21.10.2015,17:11Uhr
6. 63. Europäischer Wettbewerb  4.3 Gewalt im Alltag  Ann-Kathrin Eichmann
4
Beziehungspartner erlebt. Dies zeigt die 2004 veröffentlichte Studie "Lebenssituation,
Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland.8
3. Ursachen von Gewalt
Aufgrund verschiedener Faktoren und deren Zusammenspiel, die zu Gewalt führen können,
ist es nicht möglich eine bestimmte Ursache von Gewalt herauszukristallisieren.
Dennoch gibt es verschiedene Erklärungsansätze und Theorien.
Beim psychopathologischen Ansatz sind die Ursachen von Gewalt in Familien auf
individuellen Eigenschaften eines jeden Menschen zurĂĽckzufĂĽhren. Gewalt sei demnach eine
Folge von charakterlichen Auffälligkeiten, Persönlichkeitsstörungen und Intelligenzdefiziten.
Die soziale Lerntheorie besagt, dass Menschen auf Grund von Kindheitserfahrungen
Gewalttätigkeiten als Verhalten erlernen. Auf Grund von Studien seien Menschen, die
Gewalterfahrungen in der Kindheit erlebt haben, einem größeren Risiko ausgesetzt auch als
Erwachsene Opfer von Gewalt zu werden.
Während die Stresstheorie von hohen Belastungen des Einzelnen als Ursache ausgeht.
Je mehr stresshafte Ereignisse und Situationen eine Familie belasten, desto wahrscheinlicher
sind Gewalthandlungen.
Das Mittel zur Aufrechterhaltung von Familienstrukturen- und Rollen wird bei dem
ressourcentheoretischen Ansatz zumAusdruck gebracht. Es kommt zu Gewalt, wenn ein
Familienmitglied seine Position und den Stand seiner Rolle bedroht und in Frage gestellt
sieht. Gewalttaten von Männern seien ein brutaler Ausdruck patriarchaler Strukturen, die in
der Gesellschaft vorliegen und vertreten seien. Ebenso seien diese Gewalttaten ein Ausdruck
der nichtvorhandenen Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern (feministische und
patriarchatskritische Ansatz).9
4. Folgen von Gewalt
Gewalt kann nicht nur Schmerzen und sichtbare Verletzungen hinterlassen wie zum Beispiel
blaue Flecken, sondern auch zu psychischen Folgen fĂĽhren.10
8 http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gleichstellung,did=73010.html, 21.10.2015,17:11Uhr
9 http://www.gewaltinfo.at/fachwissen/ursachen/, 04.12.2015,16:28Uhr
10 https://www.psychologie-heute.de/news/gesundheit-psyche/detailansicht/news/die_folgen_von_gewalt,
04.12.2015,16:44Uhr
7. 63. Europäischer Wettbewerb  4.3 Gewalt im Alltag  Ann-Kathrin Eichmann
5
Gewalt kann bei den Opfern auf Grund der einschneidenden Verletzung ihrer Persönlichkeit
starke und andauernde Angstzuständen, Schlaflosigkeit, Stresssymptome,
Konzentrationsschwächen, Suchterkrankungen, Magersucht11, Zwangsstörungen,
Gefühlsstörungen, Aggressionen, Niedergeschlagenheit, Depressionen und
Selbstmordgedanken hervorrufen.12Das Leben der Opfer wird lange und nachhaltig
beeinflusst. Zum Beispiel haben Opfer eines sexuellen Ăśbergriffes oft mit starken
Schamgefühlen, Ekel und einem Ohnmachts- und Isolationsgefühl13 zu kämpfen, was es
ihnen schwer macht darüber zu sprechen. Das Selbstbewusstsein des Opfers wird zerstört.
Opfer verlieren jegliche Selbstsicherheit und verlieren ihre Selbstachtung. Sie haben das
Gefühl die Selbstbestimmung über ihr Leben und ihren Körper verloren zu haben.14
Menschen, die Opfer von Gewalt wurden, leiden häufiger an Beschwerden wie
Kopfschmerzen, Magen-Darm-Problemen, Schwindel oder Blutdruckschwankungen. Im
Versuch, diese Beschwerden zu mildern, greifen viele zu Alkohol, Zigaretten, Medikamenten
oder Drogen.11 Um den Alltag bewältigen zu können und trotzdem mit den Schmerzen und
Gefühlen umgehen zu können, ist eine große Kraftaufbringung nötig, da auch Ängste und
Anspannungen das Leben bestimmen.15
4.1 Folgen von Gewalt fĂĽr Kinder
Oft werden auch Kinder Zeugen oder selbst Opfer von Gewalt. Bei häuslicher Gewalt sind
Kinder oft schutzlos ausgeliefert, wenn es zu GewaltausĂĽbung kommt, da sie sich vielleicht
im selben Raum befinden Sie müssen mit anhören wie einer ihrer geliebten Elternteile Opfer
von Gewalt wird. Kinder erleben mit wie sich zum Beispiel die Mutter dem Vater
unterordnet und versucht vor Bekannten ihre blauen Flecken zu verstecken. So werden die
Kinder Teil eines Geheimnisses, ĂĽber das sie nicht reden dĂĽrfen.16
11 http://www.violencestudy.org/Gewalt-Gesundheit/Auswirkung-psychische-Gewalt-Gesundheit.html,
04.12.2015,16:42Uhr
12 https://www.psychologie-heute.de/news/gesundheit-psyche/detailansicht/news/die_folgen_von_gewalt,
04.12.2015,16:44Uhr
13 http://www.gewaltlos.de/informationen/formen_von_gewalt/, 04.12.2015,15:47Uhr
14 http://www.diagnose-gewalt.eu/haeusliche-gewalt/auswirkung-haeuslicher-gewalt/folgen-von-gewalt-doc,
04.12.2015,16:55Uhr
15 http://www.diagnose-gewalt.eu/haeusliche-gewalt/auswirkung-haeuslicher-gewalt/folgen-von-gewalt-doc,
04.12.2015,16:55Uhr
16http://www.gewaltlos.de/informationen/formen_von_gewalt/haeusliche_gewalt, 04.12.2015,15:47Uhr
8. 63. Europäischer Wettbewerb  4.3 Gewalt im Alltag  Ann-Kathrin Eichmann
6
Mit ihren Ă„ngsten, Sorgen und verwirrten GefĂĽhlen werden sie allein gelassen, was oft zur
Ăśberforderung fĂĽhrt. Einige Kinder reagieren darauf, in dem sie sich zurĂĽckziehen, andere
versuchen die Verantwortung fĂĽr den Schutz der Mutter zu ĂĽbernehmen oder werden
aggressiv gegenüber sich selbst und ihrer Umwelt. Häufige Reaktionen können auch
Ängstlichkeit, Schlafstörungen und Einnässen sein.17 Folgen von Gewalt sind auch oft
Beeinträchtigungen der geistigen und emotionalen Entwicklung. Es kann zu Problemen in der
Sprachentwicklung kommen wie Ausspracheprobleme, Lispeln, ein begrenzter Wortschatz
oder permanente Wortwiederholungen. Auch können die schulischen Leistungen erheblich
unter Gewalt leiden.18Des Weiteren erleiden Frauen, die Gewalt zwischen den Eltern
miterlebt haben, später mehr als doppelt so häufig selbst Gewalt durch den Partner als
Frauen, die keine Zeuginnen von elterlicher Gewalt geworden sind. Frauen, die in Kindheit
und Jugend direkt Opfer von körperlicher Gewalt durch Erziehungspersonen wurden, waren
im Erwachsenenalter dreimal so häufig wie andere Frauen später von Gewalt durch den
Partner betroffen.19
6. Grundrechte
Gewalt gegen Frauen verstößt massiv gegen die Grundrechte.
Durch die Grundrechte soll sichergestellt werden, dass jeder Mensch wĂĽrdevoll behandelt
wird. 20
So heißt es in Artikel 1 der Grundrechte: „ Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Jeder Mensch soll gewaltfrei leben dĂĽrfen und nicht durch Gewalt in seiner Entfaltung und
Lebensgestaltung eingeschränkt werden.21
„Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte
anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetzt
verstößt.“ (Artikel 2 der Grundrechte)22
17 http://www.gewaltlos.de/informationen/formen_von_gewalt/haeusliche_gewalt, 04.12.2015,15:47Uhr
18 http://www.violencestudy.org/Gewalt-Gesundheit/Auswirkung-psychische-Gewalt-Gesundheit.html,
04.12.2015,16:42Uhr
19 http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gleichstellung,did=88234.html?view=renderPrint, 07.12.2015,18:55Uhr
20 http://fra.europa.eu/de/about-fundamental-rights, 23.10.2015,16:24Uhr
21 http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Gleichstellung/frauen-vorgewalschuetzen,did=72988.html?view=renderPrint,
06.12.2015,20:12Uhr
22 Buch: Verfassungstexte, 2014, HessischeLandeszentralefĂĽr politischeBildung,CPI books GmbH, Leck, S.55
9. 63. Europäischer Wettbewerb  4.3 Gewalt im Alltag  Ann-Kathrin Eichmann
7
Gewalt gegen Frauen verhindert die Gleichberechtigung von Mann und Frau und schränkt
somit auch ein friedvolles Leben in Freiheit ein.23
„Alle Menschen sind vor dem Gesetzt gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der
Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und
Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
(Artikel 3 der Grundrechte)24
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist
unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“
(Artikel 2 der Grundrechte)25
7. BegrĂĽndungszusammenhang Hausarbeit-Produkt
In den heute weitverbreiteten sozialen Medien, wird uns täglich von Gewalt berichtet. Wir
nehmen es oft hin und stumpfen ab und oftmals stellt sich die Frage:
Aber was kann ich denn dagegen tun? Jeder kann die Augen aufmachen, denn durch
Wegschauen oder mangelndes Wissen kann den durch Gewalt benachteiligten nicht
geholfen werden. Auf Grund dessen habe ich das Cover meines Kurzromans bewusst in
schwarz und weiĂź gestaltet. Die schwarze Farbe soll die Unwissenheit symbolisieren, die nur
durch das Hinschauen (was durch die Augen dargestellt werden soll) und dem weiĂź
gestalteten Titel, der als ein Appell verstanden werden kann, unterbrochen wird. Gewalt ist
ein berĂĽhrendes Thema fĂĽr alle. Um auf die Verbreitung von Gewalt in unserem Alltag
hinzuweisen, habe ich in dem Kurzroman die Pseudonyme Schmidt und MĂĽller. Durch die
Ich-Erzählperspektive, soll sich die Leserin und der Leser mit der Hauptperson besser
identifizieren und sich so besser in die Situation hineinversetzen können. Für meinen
Kurzroman habe ich intensiv zu dem Thema Frauenhäuser recherchiert und einige
Informationen aus meiner Hausarbeit in dem Kurzroman aufgegriffen, so z.B. Folgen von
Gewalt wie SchamgefĂĽhle, welche es den Betroffenen schwer machen darĂĽber zu sprechen,
Folgen von Gewalt fĂĽr Kinder, wie ZurĂĽckgezogenheit oder der Aspekt, dass Frauen, die in
23 http://www.frauenbund.de/nc/presse/pressemitteilung-detail/article/frauenrechte-achten-gewalt-gegen-
Frauen-verhindern/, 27.10.2015,17:38Uhr
24 Buch: Verfassungstexte, 2014, HessischeLandeszentralefĂĽr politischeBildung,CPI books GmbH, Leck, S.56
25 http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Gleichstellung/frauen-vorgewalschuetzen,did=72988.html?view=renderPrint,
06.12.2015,20:12Uhr
10. 63. Europäischer Wettbewerb  4.3 Gewalt im Alltag  Ann-Kathrin Eichmann
8
ihrer Kindheit Erfahrungen mit Gewalt machen mussten, ein erhöhtes Risiko haben, später
selbst Opfer von Gewalt zu werden. Die Hauptperson in meinem Kurzroman schildert so in
einer Selbstreflexion vor dem Spiegel Erfahrungen mit Gewalt aus ihrer eigenen Kindheit. Am
Ende meines Kurzromans habe ich versucht durch die Schilderung der Aufgabenfelder in
dem neuen Beruf der Hauptperson wie Unterstützung bei ausländerrechtlichen Problemen,
der Vermittlung von Rechtsanwältinnen mit den Schwerpunkten Ausländer- und Asylrecht
und Dolmetscherinnen, den EU-Bezug in meinem Kurzroman einzubringen.
8. Lösungsansätze/Fazit
Trotz der Grundrechte erfahren viele Menschen Gewalt.
Die einzelnen Mitgliedstaaten der EU sind bemĂĽht, die Durchsetzung der Grundrechte zu
gewährleisten. Die EU selbst hat als Grundlage diese Werte und ist bestrebt, die Rechte zu
garantieren, die in der Charta der Europäischen Union festgelegt wurden. Trotz dieses
Bemühens scheint es in der EU diesbezüglich Probleme zu geben, die die vollständige
Umsetzung der Grundrechte in der Praxis hindern.26
Wie sonst ist es zu erklären, dass noch so viele Vorfälle von Gewalt in der EU anzutreffen
sind?
Viele wichtige Schritte in eine gewaltfreie bzw. eine gewaltreduziertere Zukunft hat die EU
schon geschafft .Einer dieser Schritte ist die Istanbul- Konvention, die zur VerhĂĽtung und
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt dient.27
Ein weiterer Schritt ist das Gewaltschutzgesetz, was eine klare Rechtsgrundlage fĂĽr
Schutzanordnungen schafft.28Dennoch stellt sich die Frage, welche Schritte noch getan
werden müssen, um Gewalt stärker zu bekämpfen. Zum einen könnte die EU Kampagnen
starten, um die Leute verstärkt auf dieses Thema aufmerksam zu machen und auch für
dieses Thema zu sensibilisieren. Des Weiteren könnten besondere Schulungen an speziellen
Einrichtungen wie der Polizei zur Spezialisierung auf das Thema Gewalt und dem Umgang
mit Betroffenen durchgefĂĽhrt werden. Gewalt in der Ehe und Partnerschaft sollte als
gesellschaftliches und nicht als privates Problem gesehen werden. 29
26 http://fra.europa.eu/de/about-fundamental-rights, 23.10.2015,16:24Uhr
27 http://fra.europa.eu/de/press-release/2014/gewalt-gegen-frauen-sie-passiert-taglich-und-allen-kontexten,
21.10.2015,10:27Uhr
28 http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=72358.html, 07.12.2015,18:41Uhr
29 http://fra.europa.eu/de/about-fundamental-rights, 23.10.2015,16:24Uhr
11. 63. Europäischer Wettbewerb  4.3 Gewalt im Alltag  Ann-Kathrin Eichmann
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Auch könnten regelmäßig Datenerhebungen durchgeführt werden, um zu erkennen in
welchen EU-Ländern Gewalt im Alltag besonders häufig vorkommt, um dort gezielt ansetzen
zu können und Gewalt zu minimieren. Man könnte öfter Rücksprache mit anderen Ländern
halten, denen es auf Grund verschiedener MaĂźnahmen vielleicht besser gelungen ist Gewalt
zu reduzieren. Auch speziell Deutschland hat viele wichtige Schritte zur Bekämpfung von
Gewalt gemacht. So wurden zum Beispiel Kooperations- und Interventionsprojekte in vielen
Bundesländern eingerichtet.
Zwei Beispiele für solche Projekte sind das BIG („Berliner Interventionsprojekt gegen
häusliche Gewalt“) und das KIK Schleswig- Holstein(„ Koordinations- und
Interventionsprojekt für Schleswig Holstein“), welche zunächst als Modellprojekte
durchgefĂĽhrt wurden. Verschiedene dieser Interventions- und Kooperationsprojekte gegen
häusliche Gewalt wurden wissenschaftlich begleitet und die Ergebnisse veröffentlicht. Dies
erfolgte im Auftrag des Bundesfamilienministeriums.30
Auch die Erweiterung von Polizeigesetzen in Deutschland ist ein weiterer wichtiger Schritt in
der Bekämpfung von Gewalt. Zur Ergänzung des Gewaltschutzgesetzes haben die
Bundesländer ihre Polizeigesetze geändert. Die Polizei darf den Gewalttäter direkt nach
einer Gewalttat aus der Wohnung weisen, was die SchutzlĂĽcke bis zur Beantragung einer
Schutzanordnung beim Zivilrecht schlieĂźen soll.
Ein weiterer Schritt ist die Einführung eines eigenständigen Strafbestands, nach dem Stalker
effektiver verfolgt werden können.31
Weitere Schritte sind die Bundesinitiative FrĂĽhe Hilfen und die Arbeitshilfe fĂĽr sensible
Verfahrensgestaltung, ebenso wie Präventionsmaßnahmen, um Kinder und Jugendliche
gegen das Miterleben von Gewalt zu schützen.32 Wichtig wäre auch, bereits in den Schulen,
das Thema Gewalt offen anzusprechen und so bereits junge Menschen dafĂĽr zu
sensibilisieren und auf diese Problematik aufmerksam zu machen.
Nun fragen sich bestimmt viele: Ja, aber was kann ich im Alltag gegen Gewalt tun?
Zum einen die Augen öffnen und realisieren, dass dieses Thema alle etwas angeht.
Gewalt in Familien und Partnerschaften wird oft als privates Problem gesehen, in das man
sich nicht einmischen möchte.
30 http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gleichstellung,did=73010.html, 30.10.15,16:13Uhr
31 http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=72358.html, 07.12.2015,18:41Uhr
32 http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gleichstellung,did=88234.html?view=renderPrint, 07.12.2015,18:55Uhr
12. 63. Europäischer Wettbewerb  4.3 Gewalt im Alltag  Ann-Kathrin Eichmann
10
Gewalt ist aber ein Problem der Gesellschaft. Wenn man mitbekommt, dass die beste
Freundin von ihrem Lebenspartner geschlagen wird, warum sollte man nicht hingehen und
sie in einem ruhigen Moment darauf ansprechen und ihr Hilfe anbieten? Vielleicht fragen
sich nun einige: Aber wie soll ich ihr denn helfen? Ich kann doch nicht ihren Lebenspartner
ansprechen und dazwischen gehen, wenn er sie schlägt?
NatĂĽrlich ist es nicht ratsamsich selbst in Gefahr zu bringen, aber man kann der oder dem
Betroffenen Wege aufzeigen, um aus der Gewaltspirale herauszukommen oder erlebte
Gewalterfahrungen zu verarbeiten.
Ein Weg wäre das Bundesweite Hilfstelefon „Gewalt gegen Frauen.“33
Des Weiteren gibt es viele Hilfsvereine, die sich auf das Thema Gewalt gegen Frauen
spezialisiert haben.
Auch ein Frauenhaus wäre eine Option, an die man sich hilfesuchend wenden kann.
33 http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gleichstellung,did=73010.html, 30.10.15,16:13Uhr
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9. Anhang
9.1 Studie der FRA
33 % der Frauen haben seit ihrem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt
erfahren. Dies entspricht etwa 62 Millionen Frauen.
22 % der Frauen haben körperliche und/oder sexuelle Gewalt in der Partnerschaft erlebt.34
Eine von 20 Frauen (5 %) ist seit ihrem 15. Lebensjahr vergewaltigt worden.
Fast jede zehnte Frau, die sexuelle Gewalt auĂźerhalb der Partnerschaft erfahren hat, gab an,
dass mehrere Täter bzw. Täterinnen an dem schwerwiegendsten Vorfall beteiligt waren.
43 % der Frauen waren entweder durch den/die aktuelle/n oder eine/n frĂĽhere/n Partner
bzw. Partnerin psychischer Gewalt ausgesetzt. Der Missbrauch bestand unter anderem
darin, dass Frauen öffentlich bloßgestellt wurden oder das Haus nicht verlassen durften oder
eingesperrt wurden, dass sie gegen ihren Willen pornografische Filme ansehen mussten und
ihnen Gewalt angedroht wurde.
33 % der Frauen haben in der Kindheit körperliche oder sexuelle Gewalt durch eine/n
Erwachsenen.
12 % der Frauen waren in der Kindheit von sexueller Gewalt betroffen, die in der Hälfte der
Fälle von fremden Männern ausgeübt wurde. Bei diesen Formen des Missbrauchs handelt es
sich typischerweise um Fälle, in denen Erwachsene ihre Genitalien zeigen oder die Genitalien
oder BrĂĽste des Kindes berĂĽhren.
18 % der Frauen haben seit dem 15. Lebensjahr Stalking erlebt; bei 5 % der Frauen war dies
innerhalb der letzten 12 Monate vor der Befragung der Fall. Dies bedeutet, dass etwa 9
Millionen Frauen von Stalking betroffen sind.
21 % der Stalking-Opfer gaben an, dass die Belästigung länger als zwei Jahre andauerte.
11 % der Frauen haben bereits unangemessene Annäherungsversuche in den neuen
sozialen Medien erlebt oder erhielten E-Mails oder SMS-Nachrichten mit eindeutig
sexuellemInhalt. Unter den jungen Frauen (18–29 Jahre) waren es 20 % die bereits Opfer
von solchen Formen der Online-Belästigung wurden.
34 http://fra.europa.eu/de/press-release/2014/gewalt-gegen-frauen-sie-passiert-taglich-und-allen-kontexten,
21.10.2015,10:27Uhr
14. 63. Europäischer Wettbewerb  4.3 Gewalt im Alltag  Ann-Kathrin Eichmann
12
55 % der Frauen haben irgendeine Form der sexuellen Belästigung erlebt. 32 % der Opfer
sexueller Belästigung nannten als Täter bzw. Täterinnen Vorgesetzte, Kollegen und
Kolleginnen oder Kunden und Kundinnen.
67 % meldeten die schwerwiegendsten Gewaltvorfälle innerhalb einer Partnerschaft nicht
der Polizei oder einer anderen Organisation.35
Nun stellen sich bestimmt viele die Frage, was bedeuten diese erschreckenden Zahlen?
Diese Zahlen stellen die Prozentanzahl von Frauen in Europa dar, die bereits Erfahrungen mit
Gewalt machen mussten. Veröffentlicht wurden diese Zahlen von der FRA, das ist die
Agentur der Europäischen Union für Grundrechte.
Diese Zahlen belegen wie weitverbreitet Gewalt gegen Frauen ist und welch
unterschiedlichsten Formen und AusmaĂźe von Gewalt es gibt.
Das Alter der Frauen spielt hierbei eine eher geringe Rolle. Gewalt gegen Frauen kann in
allen Altersklassen vertreten sein.
FĂĽr diese Studie wurden ĂĽber 42000 Frauen aus den 28 EU- Mitgliedsstaaten befragt. Pro
Land wurden etwa 1500 Frauen befragt, auĂźer in Luxemburg, dort waren es 900 Frauen.
Das Alter der Frauen lag zwischen 18 und 74 Jahren. Die befragten Frauen wurden zufällig
ausgewählt.36
Die im Jahr 2007 von der EU gegrĂĽndete FRA hat das Ziel, die Mitgliedsstaaten der EU
fachkundig zu verschiedenen Themen zu beraten37 und so auf bestehende Problematiken
hinzuweisen, sodass die Grundrechte in der gesamten EU für alle Menschen zur Realität
werden und jeder sein Leben in Freiheit und WĂĽrde fĂĽhren kann. Dazu erhebt und analysiert
die FRA zum Beispiel Daten ĂĽber die Grundrechte, fĂĽhrt Forschungsarbeiten durch und
erstellt Studien. Auf Grund dessen sollen politische Entscheidungsträgerinnen und -träger
Unterstützung erfahren, um so zum Beispiel Maßnahmen zur Bekämpfung und Verhütung
von Gewalt zu ergreifen. Die FRA ist darauf bedacht, die Ergebnisse ihrer Arbeit zu
verbreiten, um so fĂĽr die Grundrechte zu sensibilisieren.38
Die Finanzierung der FRA erfolgt aus dem EU-Haushalt.39
35 http://fra.europa.eu/de/press-release/2014/gewalt-gegen-frauen-sie-passiert-taglich-und-allen-kontexten,
21.10.2015,10:27Uhr
36 http://fra.europa.eu/de/press-release/2014/gewalt-gegen-frauen-sie-passiert-taglich-und-allen-kontexten,
21.10.2015,10:27Uhr
37
http://fra.europa.eu/de/about-fra/who-we-are, 04.12.2015,14:11Uhr
38 http://fra.europa.eu/de/about-fra/what-we-do, 04.12.2015, 14:11Uhr
39 http://fra.europa.eu/de/about-fra/who-we-are, 04.12.2015,14:11Uhr
15. 63. Europäischer Wettbewerb  4.3 Gewalt im Alltag  Ann-Kathrin Eichmann
13
9.2 Charta der Europäischen Union
Die Charta der Europäischen Union definiert in klarer und übersichtlicher Form die Rechte
und Freiheiten der Menschen, die in der EU leben.
Diese Rechte sind von den Organen, Institutionen und Mitgliedsstaaten der Union zu achten
und zu garantieren.
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union wurde von der Präsidentin des
Europäischen Parlaments, dem Präsidenten des Rates und dem Präsidenten der Kommission
anlässlich des Europäischen Rates von Nizza am 7. Dezember 2000 unterzeichnet und
feierlich verkĂĽndet.
In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist zum ersten Mal in der Geschichte
der EU in einem Text die Gesamtheit der bĂĽrgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und
sozialen Rechte der europäischen Bürgerinnen und Bürger sowie aller in der Union lebenden
Personen zusammengefasst.
Dabei sind die Rechte in sechs Kapitel untereilt, die da sind:
Würde des Menschen, Freiheiten, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte, Justizielle Rechte40
9.3 Istanbul Konvention
Am 7. April 2011 verabschiedete das Ministerkomitee des Europarates die Konvention zur
Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.
Am 11. Mai 2011 wurde sie in Istanbul zur Unterzeichnung aufgelegt. Die
Europaratskonvention zur VerhĂĽtung von Gewalt gegen Frauen trat am 1. August 2014 in
Kraft. Bisher wurde sie von 18 Staaten unterzeichnet (Stand: 4. Oktober 2015).41
Die Istanbul- Konvention besteht aus 12 Kapiteln und 80 Artikeln und ist somit das
umfassendste Werk, das Frauen und Kinder vor Gewalt schĂĽtzen soll. Erstmalig verpflichten
sich die Vertragsstaaten, konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung aller Formen von Gewalt an
Frauen zu ergreifen.42
40 http://www.europarl.de/de/europa_und_sie/europa_vorstellung/grundrechtecharta.html, 03.01.2016, 11:32 Uhr
41 http://www.humanrights.ch/de/internationale-menschenrechte/europarat-abkommen/gewalt-gegen-
frauen/, 03.01.2016, 11:45 Uhr
42 http://www.frauenrechte.de/online/index.php/themen-und-aktionen/aktuelles-zu-frauenrechten-
allgemein/1580-europaratskonvention-setzt-neue-standards-zum-schutz-vor-gewalt-gegen-frauen,
03.01.2016,11:47Uhr
16. 63. Europäischer Wettbewerb  4.3 Gewalt im Alltag  Ann-Kathrin Eichmann
14
Die Konvention verfolgt das Ziel, Opfer vor Gewalt zu schĂĽtzen und die Straflosigkeit der
Täter und Täterinnen zu beenden. Die Konvention sieht unter anderem Maßnahmen in den
Bereichen Prävention, Betreuung und Hilfe, Rechtsschutz und (zivil- und strafrechtliche)
Verfahren vor. Ein weiteres Kapitel ist dem Themenbereich Migration und Asyl gewidmet.
Erfasst werden alle Formen von Gewalt gegen Frauen. Die Mitgliedstaaten werden aber auch
dazu ermuntert, die Konvention auf alle Opfer von häuslicher Gewalt anzuwenden, also auch
auf Männer und Kinder.
Zur Kontrolle der Umsetzung der Konvention in den einzelnen Staaten ist die Einrichtung
einer internationalen Gruppe von unabhängigen Expertinnen und Experten - «Group of
expert on action against violence against women and domestic violence» (abgekürzt:
GREVIO) – vorgesehen.43
9.4 Gewaltschutzgesetz
Seit dem 01.01.2002 ist das sogenannte Gewaltschutzgesetz (GewSchG) in Kraft getreten.44
Die vollständige Bezeichnung des Gewaltschutzgesetzes lautet:
"Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und
Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Ăśberlassung der Ehewohnung bei Trennung."
Mit dem Gewaltschutzgesetz wird eine klare Rechtsgrundlage fĂĽr Schutzanordnungen des
Zivilgerichts geschaffen. Darin enthalten sind Kontakt-, Näherungs- und Belästigungsverbote
bei vorsätzlichen und widerrechtlichen Verletzungen von Körper, Gesundheit oder Freiheit
einer Person einschlieĂźlich der Drohung mit solchen Verletzungen.
Des Weiteren ist eine Anspruchsgrundlage fĂĽr die - zumindest zeitweise - Ăśberlassung einer
gemeinsam genutzten Wohnung aufgenommen worden, wenn die verletzte Person mit dem
Täter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt. Das einschlägige
Verfahrens- und Vollstreckungsrecht wurde so ĂĽberarbeitet, dass die betroffenen Opfer
schnell und einfach zu ihrem Recht kommen können.45
43 http://www.frauenrechte.de/online/index.php/themen-und-aktionen/aktuelles-zu-frauenrechten-
allgemein/1580-europaratskonvention-setzt-neue-standards-zum-schutz-vor-gewalt-gegen-frauen,
03.01.2016,11:47Uhr
44http://www.amtsgericht-otterndorf.niedersachsen.de
/portal/live.php?navigation_id=14312&article_id=59264&_psmand=62,
03.01.2016,12:04Uhr
45 http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=72358.html, 03.01.2016,12:05Uhr
17. 63. Europäischer Wettbewerb  4.3 Gewalt im Alltag  Ann-Kathrin Eichmann
15
Auch in Fällen von Stalking kann mit einer Schutzanordnung gegen den Belästiger
vorgegangen werden. Die Einführung eines eigenständigen Straftatbestands, nach dem
Stalker effektiver verfolgt können, verbessert den Schutz der betroffenen Frauen.
Für alle Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz sind die Familiengerichte verantwortlich.46
9.5 Kooperations- und Interventionsprojekte
Interventionsprojekte gegen häusliche Gewalt gibt es seit einigen Jahren auch in
Deutschland. Sie grĂĽndeten sich nach Vorbildern aus den USA und werden wissenschaftlich
begleitet.
Interventionsprojekte gibt es auch in anderen europäischen Ländern.
Ziele aller Interventionsprojekte sind die Optimierung von Schutz und UnterstĂĽtzung
betroffener Frauen und ihrer Kinder, Effektivierung und Koordinierung von Intervention,
Verpflichten aller mit häuslicher Gewalt befassten Institutionen und Einrichtungen auf
gemeinsame Ziele, konsequente Inverantwortungnahme der Täter und
Information fĂĽr weitere Zielgruppen betroffener Frauen, die bisher noch nicht erreicht
wurden.
Es geht darum, das Gewaltmonopol des Staates als Problematik ernst zu nehmen und die
Gesellschaft in die Verantwortung zu nehmen.
Interventionsprojekte haben in der Regel viele Aufgaben.
Das existierende Angebot an Schutz und UnterstĂĽtzung fĂĽr von Gewalt Betroffene muss
ausgebaut werden.
Frauen brauchen Alternativen zur der Option als FlĂĽchtling im eigenen Land im Frauenhaus
zu leben.
DafĂĽr werden in den Facharbeitskreisen der Interventionsprojekte Wege diskutiert, den
bestehenden rechtlichen Rahmen auszuschöpfen.
Verbesserungen fĂĽr Frauen, die ein Strafverfahren anstrengen, wurden ausgearbeitet.
In allen Interventionsprojekten spielt die Verbesserung des polizeilichen Einsatzverhaltens
eine große Rolle. Neue Richtlinien wurden in mehreren Städten verabschiedet, Checklisten
zum polizeilichen Einsatz bei häuslicher Gewalt zwecks besserer Orientierung der
Beamtinnen und Beamten erarbeitet und intensive Fortbildungsarbeit eingerichtet.47
46 http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=72358.html, 03.01.2016,12:05Uhr
47 http://www.wibig.uni-osnabrueck.de/intproj0.htm, 03.01.2016,12:21Uhr
18. 63. Europäischer Wettbewerb  4.3 Gewalt im Alltag  Ann-Kathrin Eichmann
16
Hierzu gibt es bereits Rückmeldungen aus Frauenhäusern, dass Frauen inzwischen positive
Erfahrungen mit Polizeieinsätzen machen.
Der Blick richtet sich inzwischen auch auf die Kinder, die die Gewalt gegen die Mutter
miterleben mĂĽssen. Der Kinderschutz ist gefordert, die Situation der MĂĽtter ernst zu
nehmen und Konzepte zu entwickeln, die berĂĽcksichtigen, dass oft sowohl die Mutter als
auch die Kinder der Gewalt des Mannes ausgesetzt sind und dass in dieser Situation eine
Mutter ihre Kinder nicht schĂĽtzen kann.
Soziale Trainingskurse für gewalttätige Männer, sogenannte Täterprogramme, werden von
fast allen Interventionsprojekten erarbeitet und teilweise über die örtlichen
Männerberatungsstellen schon eingerichtet.48
9.6 BIG
BIG wurde 1993 gegründet. Der Verein setzte es sich zum Ziel, häuslicher Gewalt
entgegenzuwirken und dies in Zusammenarbeit mit allen gesellschaftlichen Kräften. Zwei
Jahre nach der GrĂĽndung des Vereins, wurde er zu einem Bundesmodellprojekt. Der Verein
möchte mit seinen Projekten in der Gesellschaft Rahmenbedingungen schaffen, die Gewalt
in ihrer Entstehung verhindern und zu einem besseren Schutz und UnterstĂĽtzung von Frauen
und Kinder beitragen, die Opfer von Gewalt wurden. Weitere Ziele sind die Stärkung der
Rechte misshandelter Frauen, die verstärkte Inverantwortungnahme der Täter, sowie ein
besserer Schutz von Kindern, die von Gewalt an ihren MĂĽttern mitbetroffen sind. Daher
werden in Zusammenarbeit mit vielen Fachleuten UnterstĂĽtzungsangebote entwickelt und
umgesetzt.49
Der Verein konnte bisher viele Erfolge erzielen.
1996 entstand in Zusammenarbeit mit dem Runden Tisch Häusliche Gewalt der
Gesetzesvorschlag, der später zum Gewaltschutzgesetz ausgearbeitet wurde.
1999 ging das deutschlandweit erste Hilfetelefon für Betroffene häuslicher Gewalt ans Netz:
Die BIG Hotline fĂĽr den Raum Berlin.
2006 wurde ein weiteres Bundesmodellprojekt starten: Die BIG Prävention50
48 http://www.wibig.uni-osnabrueck.de/intproj0.htm, 03.01.2016,12:21Uhr
49 http://www.big-berlin.info/node/22, 04.,01.2016, 19:17Uhr
50 http://www.big-berlin.info/geschichte, 04.01.2016,19:20Uhr
19. 63. Europäischer Wettbewerb  4.3 Gewalt im Alltag  Ann-Kathrin Eichmann
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9.7 KIK Schleswig-Holstein
Das Kooperations- und Interventionskonzept (KIK) gegen häusliche Gewalt des Landes
Schleswig-Holstein wurde 1999 entwickelt. Ziel ist die Intervention in Fällen häuslicher
Gewalt.
Durch eine gute Zusammenarbeit mit allen Institutionen, die sich mit häuslicher Gewalt
befassen, sollen Handlungsschritte und Hilfsangebote koordiniert und weiterentwickelt
werden, um einen größeren Schutz für die Opfer und klares Handeln gegenüber Tätern bzw.
Täterinnen zu erreichen.
Es soll den Opfern, aber auch den Tätern bzw. Täterinnen der Zugang zu Hilfsmöglichkeiten
erleichtert werden.
KIK wird in Schleswig-Holstein flächendeckend in 11 Kreisen und 4 kreisfreien Städten
umgesetzt.
Regionale KIK-Koordinatorinnen haben für eine gelingende Zusammenarbeit örtliche
"Runde-Tische“ zur Vernetzung aller beteiligten Einrichtungen und Institutionen
eingerichtet. Dazu gehören beispielsweise Vertreter bzw. Vertreterinnen der Polizei,
Staatsanwaltschaft, der Gerichte, Jugend- und Sozialämter, Frauenhäuser, Frauennotrufe
und Frauenberatungsstellen, Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen örtlicher Beratungsstellen,
des Gesundheitswesens, der Täterarbeit sowie Rechtsanwälte bzw. Rechtsanwältinnen.
Einige Aufgaben der regionalen KIK-Koordinatoren, die Organisation und DurchfĂĽhrung der
„Runden-Tische“ in regelmäßigen Abständen, Fachauskünfte über
InterventionsmaĂźnahmennach dem Gewaltschutzgesetz geben, Vermittlung von
Informationen über örtliche Hilfseinrichtungen, Öffentlichkeitsarbeit, sowie Fortbildung.51
9.8 Bundesinitiative FrĂĽhe Hilfen
Die Bundesinitiative Frühe Hilfen unterstützt Bundesländer, Städte, Gemeinden und
Landkreise in ihrem Engagement fĂĽr die FrĂĽhen Hilfen. Bis Ende 2015 stellt der Bund dafĂĽr
177 Millionen Euro zusätzlich zu den bereits vorhandenen Angeboten vor Ort zur Verfügung.
Mit den Mitteln sollen regionale Netzwerke Frühe Hilfen gestärkt und der Einsatz von
Familienhebammen bzw. vergleichbaren Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich
gefördert werden. Auch ehrenamtliches Engagement wird berücksichtigt. Ziel ist es, dass
jede Familie die Chance hat, von diesen Angeboten zu profitieren. Grundlage der
Bundesinitiative FrĂĽhe Hilfen ist das seit 1. Januar 2012 gĂĽltige Bundeskinderschutzgesetz.52
51 http://www.frauenberatung-sh.de/gewalt-partnerschaft-und-familie, 04.01.2016, 19:32Uhr
52 http://www.fruehehilfen.de/bundesinitiative-fruehe-hilfen/, 04.01.2015,19:38Uhr
20. 63. Europäischer Wettbewerb  4.3 Gewalt im Alltag  Ann-Kathrin Eichmann
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Was sind FrĂĽhe Hilfen?
Der Begriff „ Frühe Hilfen“ wurde in den 70er-Jahren von der Frühförderung geprägt und
wird in unterschiedlichen Bereichen des Gesundheitssystems oder der Kinder- und
Jugendhilfe verwendet. Im Zusammenhang mit Prävention und Kinderschutz wurde er in den
letzten Jahren neu geprägt und viel diskutiert.
FrĂĽhe Hilfen bilden lokale und regionale UnterstĂĽtzungssysteme mit Hilfsangeboten fĂĽr
Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren mit einem
Schwerpunkt auf der Altersgruppe der 0- bis 3-Jährigen.
Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Eltern in Familie und Gesellschaft sollen
frĂĽhzeitig und nachhaltig verbessert werden. FrĂĽhe Hilfen wollen einen Beitrag zur
Förderung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz von (werdenden) Müttern und Vätern
leisten. Damit tragen sie maĂźgeblich zum gesunden Aufwachsen von Kindern bei und sichern
deren Rechte auf Schutz, Förderung und Teilhabe. Frühe Hilfen tragen in der Arbeit mit den
Familien dazu bei, dass Risiken fĂĽr das Wohl und die Entwicklung des Kindes frĂĽhzeitig
wahrgenommen und reduziert werden. Wenn die Hilfen nicht ausreichen, um eine
Gefährdung des Kindeswohls abzuwenden, sorgen Frühe Hilfen dafür, dass weitere
MaĂźnahmen zum Schutz des Kindes ergriffen werden.53
9.9 Arbeitshilfe fĂĽr sensible Verfahrensgestaltung
Das Gesetz ĂĽber das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der
freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) ist am 1. September 2009 in Kraft getreten und wurde
von der Bund-Länder Arbeitsgruppe Häusliche Gewalt erstellt.
Die Arbeitshilfe soll auf die besonderen Anforderungen an eine sensible
Verfahrensgestaltung bei Vorliegen häuslicher Gewalt hinweisen.54
Die Zielsetzungen des FamFG wie zum Beispiel die Beschleunigung der
kindschaftsrechtlichen Verfahren müssen mit den Bedürfnissen der von häuslicher Gewalt
Betroffenen nach Schutz und UnterstĂĽtzung in Balance gebracht werden.55
53 http://www.fruehehilfen.de/fruehe-hilfen/was-sind-fruehe-hilfen/#tx-contagged-term,
04. 01.2016, 19:45Uhr
54 https://www.jugendhilfeportal.de/material/arbeitshilfe-zum-neu-gestalteten-verfahren-in-familiensachen
und-in-den-angelegenheiten-der-freiwilligen-gerichtsbarkeit-famfg-bei-vorliegen-haeuslicher-gewalt/,
04.01.2016,19:54 Uhr
55 http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gleichstellung,did=88234.html?view=renderPrint, 04.01.2016,19:56 Uhr
21. 63. Europäischer Wettbewerb  4.3 Gewalt im Alltag  Ann-Kathrin Eichmann
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9.10 Präventionsmaßnahmen
Der Begriff Prävention ist lateinischen Ursprungs und bedeutet Zuvorkommen,
Abschreckung oder Vorbeugung.
Prävention kann somit ein vorbeugendes Handeln sein, mit dem man unerwünschte
Entwicklungen vermeiden will.56
In Bezug zu Gewalt, soll mit Hilfe der Präventionsmaßnahmen Gewalt vorgebeugt werden,
sodass Gewalt am besten gar nicht erst entsteht.
9.11 Bundesweites Hilfstelefon
Das Bundesweite Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" hat im März 2013 seinen Betrieb
aufgenommen mit der Aufgabe gewaltbetroffenen Frauen den Zugang zum
UnterstĂĽtzungssystem zu erleichtern. Es richtet sich in erster Linie an Frauen, die Gewalt
erfahren haben, aber auch an das soziale Umfeld der gewaltbetroffenen Frauen sowie an
Fachkräfte aus unterschiedlichen Bereichen, welche Kontakt zu gewaltbetroffenen Frauen
haben. Das Hilfetelefon bietet fĂĽr gewaltbetroffene Frauen eine Erstberatung und
Krisenintervention an. Es stehen Übersetzungen für 15 Sprachen und in Gebärdensprache
zur VerfĂĽgung. Das Hilfetelefon steht Tag und Nacht kostenlos unter der Nummer
08000 116 016 zur VerfĂĽgung. Es ist auf Wunsch anonym und auch ĂĽber die Internetseite
verfĂĽgbar. Im Ausland steht die Onlineberatung (Mailberatung oder der Chat) zur
VerfĂĽgung.57
9.12 Frauenhäuser
Frauenhäuser bieten Frauen und deren Kindern, die Erfahrungen mit Gewalt machen
mussten, Schutz, Unterkunft und UnterstĂĽtzung.
56 http://www.sign-lang.uni-hamburg.de/projekte/slex/seitendvd/konzepte/l53/l5328.htm,
04.01.2016,20:10Uhr
57 http://www.frauenhauskoordinierung.de/schutz-und-hilfe-bei-gewalt/bundesweites-hilfetelefon.html,
04.01.2016,20:19Uhr