Facebook in Kutureinrichtungen – für EinsteigerInnenAlexander Stocker
Mit über 650 Millionen Nutzenden ist Facebook bereits der "drittgrößte Staat" der Welt. Auch in Österreich verwenden bereits mehr als 2,5 Millionen Menschen dieses Soziale Netzwerk. Den Kultureinrichtungen kann Facebook, wenn optimal in ihre Strategie eingebunden, zu mehr Sichtbarkeit und zu besserer Vermarktung verhelfen.
Sie erhalten in diesem Workshop das nötige Wissen, um das Phänomen Facebook besser zu verstehen, werden die Grundlagen der Facebook-Nutzung erlernen und eine eigene Facebook-Seite für ihre Einrichtung erstellen.
http://www.musis.at/shop/shop.php?detail=1127307782
Informationsverhalten von Konsumenten im Internetmedienagentur
Diese wissenschaftliche Arbeit entstand auf Basis der Fragestellung, wie sich das Verhalten von Konsumenten im Internet erklären lässt. Fokus dieser Arbeit war dabei besonders der Einfluss des Web 2.0 und der damit einhergehenden Veränderungen im Informationsverhalten.
Küchenklatsch modern - oder wie soziale Medien Kommunikation mit Kunden und i...Stefan Pfeiffer
Soziale Medien verändern unser Kommunikationsverhalten. Draussen wird über unser Unternehmen gesprochen. Also hören wir besser zu und reden mit unseren Kunden und machen unsere Webseite sozial. Aber auch intern wird social gebraucht, um intern zu lernen und Nutzen zu ziehen: Das Facebook für das Unternehmen ist der richtige Weg.
Videovalis verbindet hochwertigen Video-Content mit neuartiger Playertechnologie und innovativer Videovermarktung in einem der wachstumsstärksten Zukunftsmärkte. Die Kernkompetenz umfasst die Beschaffung und Lizenzierung von hochwertigen und objektiven Bewegtbild-Inhalten. Das Unternehmensportfolio umfasst neben Spielfilmen auch Videos aus den Bereichen Comedy, Reisen, Gesundheit, Lifestyle, Technik und Sport. Zusätzlich vertreibt Videovalis exklusiv den Video-Content von über 25 Regionalsendern in Deutschland. Die Videovalis GmbH wurde im Oktober 2009 gegründet und hat ihren Sitz in Köln. Sowohl ad pepper media International N.V. als auch die Burgey Business Group GmbH sind an Videovalis beteiligt. Geschäftsführer sind Thilo Burgey und Thomas Gahlert. Videovalis ist unter http://www.videovalis.de/ und http://www.facebook.com/Videovalis erreichbar.
Facebook in Kutureinrichtungen – für EinsteigerInnenAlexander Stocker
Mit über 650 Millionen Nutzenden ist Facebook bereits der "drittgrößte Staat" der Welt. Auch in Österreich verwenden bereits mehr als 2,5 Millionen Menschen dieses Soziale Netzwerk. Den Kultureinrichtungen kann Facebook, wenn optimal in ihre Strategie eingebunden, zu mehr Sichtbarkeit und zu besserer Vermarktung verhelfen.
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Informationsverhalten von Konsumenten im Internetmedienagentur
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Prof. Dr. Gerhard Pfennig: Verwertungsgesellschaft Bild-KunstRaabe Verlag
Bei diesen Seiten handelt es sich um Leseproben des Werkes 'Kultur & Recht'. Um den Beitrag vollständig zu lesen, melden Sie sich bitte auf www.kulturmanagement-portal.de an. Hier können Sie gegen eine Jahresnutzungsgebühr alle Beiträge des Handbuches einsehen und herunterladen! Viel Spaß beim Stöbern!
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This document does not contain any text to summarize. It appears to be blank or contain only formatting characters. In 3 sentences or less, a summary cannot be provided as there is no information given in the document to summarize.
The document discusses the benefits of exercise for mental health. Regular physical activity can help reduce anxiety and depression and improve mood and cognitive function. Exercise causes chemical changes in the brain that may help protect against mental illness and improve symptoms.
Social Media als neue Instrumente der Investor Relations - Chancen, Grenzen u...guest71780f
Dieser Vortrag entstand innerhalb der Vorlsungesreihe "Investor Relations" an der HTW Berlin im ersten Semester Wirtschaftskommunikation Master. Es beleuchtet die grundlegenden Eigenschaften der Social Media, vergleicht die Nutzung von Social Media börsennotierter Unternehmen in der Unternehmenskommunikation mit Aktivitäten in der IR, zeigt Rahmenbedingung, Grenzen und Möglichkeiten von Social Media in der IR auf.
Referenten:
Sven Hartmann:
Bachelor of Arts Wirtschaftskommunikation
Till Schiementz:
https://www.xing.com/profile/ClementTill_Schiementz
Juliane Sitter:
https://www.xing.com/profile/Juliane_Sitter
Henry Schröder:
https://www.xing.com/profile/Henry_Schroeder
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The document discusses the benefits of exercise for mental health. Regular physical activity can help reduce anxiety and depression and improve mood and cognitive function. Exercise causes chemical changes in the brain that may help protect against mental illness and improve symptoms.
Social Media als neue Instrumente der Investor Relations - Chancen, Grenzen u...guest71780f
Dieser Vortrag entstand innerhalb der Vorlsungesreihe "Investor Relations" an der HTW Berlin im ersten Semester Wirtschaftskommunikation Master. Es beleuchtet die grundlegenden Eigenschaften der Social Media, vergleicht die Nutzung von Social Media börsennotierter Unternehmen in der Unternehmenskommunikation mit Aktivitäten in der IR, zeigt Rahmenbedingung, Grenzen und Möglichkeiten von Social Media in der IR auf.
Referenten:
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Bachelor of Arts Wirtschaftskommunikation
Till Schiementz:
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Juliane Sitter:
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Social Media entwickelt sich zu einem Standard, dem sich kein Unternehmen entziehen kann. Deshalb muss genau geprüft werden, wo sich die Zielgruppen (Kunden, Multiplikatoren, Partner, Lieferanten) aufhalten, was ihre Bedürfnisse sind, und mit welchen Nutzenversprechen Sie sie abholen können.
Social Media wird meist mit potentieller Reichweite gleichgesetzt. Reichweite geht aber nicht mit Relevanz oder Qualität einher. Es ist sehr schwer, eine eigene Onlinereputation aufzubauen. Und viel schwerer, die Zielgruppen selber (nachhaltig und dauerhaft) zu aggregieren. Das ist oft auch gar nicht erforderlich, denn die haben sich längst in den sozialen Netzen zusammengefunden. Wenn es darum geht, qualifizierte Leads zu generieren, kann eine Zusammenarbeit mit Communities, Interessensgemeinschaften und Medienpartnern (online wie offline) schnell zu Erfolgen führen. Und wenn Sie den Dialog mit Ihren Zielgruppen suchen, sind Veranstaltungen mit oder für kuratierte (moderierte) Communities ein optimales Werkzeug.
Studie: Social Media Trends und Expertenprognosen 2021ADENION GmbH
Für die Studie "Social Media 2021" wurden aus dem Datenpool des Social- Media-Management-Tools Blog2Social by Adenion, der FirstSignals® Analysemethode von pressrelations sowie der Befragung von bekannten Social-Media-Influencern die wichtigsten Trends, Tipps und Expertenprognosen für 2021 ermittelt.
Social Media sind ein nicht mehr wegzudenkender Bestandteil der Kommunikation, deren Bedeutung längst auch von Unternehmen erkannt wurde. Enterprise 2.0 verspricht vereinfachte Kommunikation und Kollaboration, Informationsaustausch und Wissensmanagement. Damit wird Social Software für Unternehmen zunehmend interessant – was auch die gestiegene Anzahl von Social-Software-Anbietern unterstreicht. Doch welche Rolle spielen Social-Software-Plattformen tatsächlich? Welche Plattformen werden in der Öffentlichkeit besonders häufig thematisiert? Und welche Einstellungen und Meinungen dominieren bei den Nutzern und Medien?
Antwort auf diese Fragen liefert die gemeinsame Studie Enterprise 2.0 Watch der Kommunikationsagentur Kuhn, Kammann und Kuhn GmbH und der scm, die im Zeitraum von August 2012 bis Januar 2013 durchgeführt wurde.
XING, Facebook & Co.: »social is normal«. Social Media für Verlage und Mediendienstleister.
Agenda:
- Begrifflichkeiten: Was ist Social (Media)?
- Kernanforderungen an Social Media Kommunikation
- (Best) Practices: Verlage und Mediendienstleister im (Social) Web
- Beispiel: Entwicklung einer Social Media Strategie
Der Referent:
Is social normal vortrag bayerndruck 2011 schweizer-degenSocial Event GmbH
Ist “Social“ normal? Welche Chancen bieten soziale Medien Druck- und Medienunternehmen?
Kunden, Multiplikatoren, Partner, Lieferanten, aber auch potentielle Kandidaten sind online, finden sich in neuen Netzwerken zusammen, äußern ihre Bedürfnisse im so genannten Social Web. Was liegt für Unternehmen näher, sich dort auch adäquat zu präsentieren, an den Diskussionen teilzunehmen, die Nutzer abzuholen? Anhand praktischer Beispiele skizziert der Referent Chancen und Risiken und stellt relevante Tools und Plattformen vor.
Johannes F. Woll, Media & Publishing Consultant / Xing Media & Publishing Group
Facebook kauft WhatsApp, Threema schlägt Telegram in Sachen Sicherheit und neue Netzwerke drängen in den Markt: Aus aktuellem Anlass widmet sich dieser Artikel dem Trend in Sozialen Netzwerken, welche Alternativen zu Facebook es
gibt und was dies für Unternehmen und Unternehmer bedeutet.
"Web 2.0 für Stiftungen", Facebook, Twitter & Co für Anfänger (Broschüre)Jens Rehlaender
Jens Rehländer: "Wie Stiftungen vom Web 2.0 profitieren. Eine Anleitung zum Verständnis und Nutzen sozialer Netzwerke", Broschüre (20 Seiten) für Stiftung & Sponsoring, Nr.4/2013
Gerngelesenes Gezwitscher: Wie Sie diesen Kanal in Ihren Online-Auftritt einbetten. Wo er Sinn macht, wo nicht. Welche Tweets Ihnen die Follower bringen, die Sie interessieren.
Neuauflage 2019
Ähnlich wie Schlotfeldt: Rechtliche Aspekte beim Marketing mittels sozialer Netzwerke am Beispiel von Facebook und Twitter (20)
Martina Herring: Besucherorientierung im Museum. Qualifizierung von Mitarbeit...Raabe Verlag
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Dr. Annett Baumast: Nachhaltigkeit im KulturbetriebRaabe Verlag
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David Scherer: Crowdfunding im Social WebRaabe Verlag
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Dr. Burkhard Bastuck: Der IntendantenvertragRaabe Verlag
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Robert Kirchmaier: Kulturgüteraustausch und StaatsgarantienRaabe Verlag
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Dr. Tobias Holzmüller: Die öffentliche Hand im Wettbewerb mit privaten Kultur...Raabe Verlag
Wenn die öffentliche Hand Kultureinrichtungen betreibt oder Kulturveranstaltungen organisiert, tritt sie damit oftmals in Wettbewerb zu privaten Veranstaltern. Regelmäßig wird von privater Seite dann der Vorwurf erhoben, das – oftmals aus öffentlichen Mitteln bezuschusste – staatliche Kulturangebot verdränge die privaten Anbieter vom Markt. Der Beitrag untersucht, welchen wettbewerbsrechtlichen und kartellrechtlichen Schranken öffentliche Kulturangebote unterliegen und unter welchen Voraussetzungen Rechtsschutz vor den Zivilgerichten Aussicht auf Erfolg genießt.
Poser: Rechtsprechungsübersicht zu Verkehrssicherungs- und Betreiberpflichten...
Schlotfeldt: Rechtliche Aspekte beim Marketing mittels sozialer Netzwerke am Beispiel von Facebook und Twitter
1. M Recht der neuen Medien
M14
Rechtliche Aspekte beim Marketing
mittels sozialer Netzwerke am Beispiel
von Facebook und Twitter
Welche Risiken bestehen, wie können Nutzer rechtlichen Auseinan-
dersetzungen vorbeugen?
Andrea Schlotfeldt
Rechtsanwältin und Dozentin mit Schwerpunkt Urheber- und Medienrecht, Hamburg.
Inhalt Seite
1. Einführung 2
1.1 Kurzbeschreibung Twitter 3
1.2 Kurzbeschreibung Facebook 4
2. Rechtliche Aspekte bei Nutzung der sozialen Netzwerke 5
2.1 Facebook-Seite oder persönliches Profil? 5
2.2 Account-Name 6
2.3 Profilbild 9
2.4 Impressumspflicht 10
2.5 Inhalte der Accounts 12
2.6 Durchsetzung von Ansprüchen 20
3. Was ist für Arbeitgeber zu beachten? 21
3.1 Social Media Guidelines 21
3.2 Soziale Netzwerke als Bewerberdatenbank 22
Der Beitrag behandelt nach einer Einführung ins Thema und Kurzbeschreibungen
von Twitter und Facebook rechtliche Aspekte bei der Nutzung dieser sozialen
Netzwerke. Erläutert werden rechtliche Anforderungen an die Wahl von Account-
Namen und Profilbild sowie an die Inhalte, die in sozialen Netzwerken kommu-
niziert werden, die Frage der Notwendigkeit eines Impressums und zwei arbeits-
rechtliche Aspekte. Es werden die maßgeblichen Vorschriften und die bisherige
Rechtsprechung, soweit vorhanden, vorgestellt und Tipps für die Praxis aufge-
führt.
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S. 1
52 Kultur & Recht Januar 2011
2. M Recht der neuen Medien
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1. Einführung
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Soziale Netzwerke wie Twitter und insbesondere Facebook sind als moderne
Kommunikationsmittel kaum mehr wegzudenken. Über die Nutzung im privaten
Umfeld hinaus werden beide Dienste zunehmend auch von Unternehmen und
Institutionen zu Marketingzwecken und zur Kunden- bzw. Publikumsbindung
3
eingesetzt. Die Dienste sind bislang kostenfrei , relativ einfach zu nutzen und
können dem Nutzer bei geschicktem und gezieltem Einsatz eine hohe Aufmerk-
samkeit in den relevanten Zielgruppen verschaffen.
Auch zahlreiche Künstler sowie Unternehmen und Einrichtungen des Kul-
turbetriebs, ganz gleich ob zur „Hoch-“ oder „Subkultur“ zählend, haben eigene
Twitter-Profile oder Facebook-Accounts (entweder Facebook-Seiten oder persön-
liche Profile – zur Unterscheidung später). Sie nutzen diese in unterschiedlicher
Intensität und teilweise sehr strategisch mit dem Ziel, eine größere Bekanntheit
und Beliebtheit zu erlangen und ihre Produkte beziehungsweise Leistungen zu
vermarkten. So sind beispielsweise die Wochenzeitung Die Zeit, die Berliner
Philharmoniker, der Eichborn Verlag, Grand-Prix-Gewinnerin Lena Meyer-
4
Landrut und auch die Hamburger Gängeviertelinitiative bei Twitter und/oder
5
Facebook vertreten .
Rechtliche Aspekte werden bei Nutzung der sozialen Netzwerke bislang noch
selten berücksichtigt. Das kann gut gehen, gegebenenfalls aber auch zu Abmah-
nungen oder sonstigen rechtlichen Auseinandersetzungen sowie zu Sperrungen
oder Löschungen von Accounts führen. Je nachdem, um welche Rechte es sich
handelt, die verletzt werden, können solche Rechtsstreitigkeiten sehr kostspielig
werden. Dies gilt insbesondere, wenn bekannte Marken eine Rolle spielen, da
6
hier die Streitwerte oft sehr hoch angesetzt werden. Sperrungen oder Löschun-
gen von Accounts haben zur Folge, dass die durch intensives Networking ange-
sammelten wertvollen Kontakte und Informationen auf einen Schlag verloren
gehen. Aus diesen Gründen ist die Kenntnis juristischer Risiken bei der Nutzung
sozialer Netzwerke sinnvoller, als man zunächst denken könnte. Sie wird in Zu-
kunft noch an Bedeutung gewinnen. Die Nutzerzahlen steigen kontinuierlich und
es ist absehbar, dass auch Rechtsstreitigkeiten zunehmen werden.
Der nachfolgende Beitrag lenkt das Augenmerk auf eine Vielzahl wichtiger Punk-
te, die für den Nutzer bereits relevant sein oder zukünftig werden können, mögen
sie auch teilweise zunächst schwer kompatibel mit gängigem Nutzerverhalten
innerhalb der Netzwerke erscheinen. Es handelt sich dabei um marken-, medien-,
namens-, urheber-, wettbewerbs- sowie arbeitsrechtliche Aspekte, deren Kenntnis
beim Einsatz von Twitter und Facebook als Marketinginstrument von Vorteil ist.
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3. M Recht der neuen Medien
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Es gibt bislang kaum Rechtsprechung im Zusammenhang mit diesen Diensten
bzw. wenn vorhanden, sind die ergangenen Urteile für den Einsatz sozialer Netz-
7
werke im kulturellen Bereich wenig relevant. Dennoch lassen sich, teils durch
Analogien zu anderen Fallgestaltungen des Internetrechts, teils durch Analogien
zu Fallgestaltungen aus dem Printbereich, einige Grundsätze aufstellen, deren
Berücksichtigung sinnvoll sein kann und helfen wird, Rechtsstreitigkeiten von
vornherein zu vermeiden.
Der Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit hinsichtlich möglicher
rechtlicher Risiken, zumal sich die Bestimmungen und Funktionen, die die Platt-
formen vorsehen, laufend ändern. Auf datenschutzrechtliche Aspekte wird an
dieser Stelle nur äußerst kurz im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Aspekten
eingegangen. Für weitere Ausführungen wäre eine sehr detaillierte Befassung mit
den einzelnen Regelungen in den jeweiligen Nutzungsbedingungen erforderlich.
Dies würde jedoch den Rahmen dieses Beitrags sprengen. Außer Betracht bleiben
daher auch Ausführungen zu den rechtlichen Risiken hinsichtlich möglicher
Sicherheitslücken bei den Anbietern der Dienste.
Wo eine differenzierte Darstellung sinnvoll erscheint, erfolgen die Ausführungen
zu Twitter und Facebook jeweils separat. Viele der aufgeführten rechtlichen Risi-
ken und Grundsätze sind auf andere soziale Netzwerke übertragbar. Sie haben
weitgehend Allgemeingültigkeit für alle Nutzer sozialer Netzwerke, werden vor-
liegend jedoch unter Bezugnahme auf den kulturellen Bereich vorgestellt.
1.1 Kurzbeschreibung Twitter
Twitter ist ein Microblogging-Dienst, mit dem Kurznachrichten („Tweets“), die
aus maximal 140 Zeichen bestehen, an „Follower“ (Abonnenten eines Accounts)
verschickt werden können.
Voraussetzung für das automatische Empfangen von Nachrichten eines Twitter-
Accounts ist lediglich, dass man beim Dienst angemeldet ist, also einen eigenen
8
Account mit Nutzernamen hat, und anderen Accounts folgt . Mit Anmeldung
erhält man eine eigene Profilseite (URL: www.twitter.com/Nutzername), auf der
man ein Profilbild hochladen und oben rechts einen Namen, den Standort sowie,
wenn vorhanden, einen Link zu einer anderen Website sowie Kurzangaben (ma-
ximal 160 Zeichen) zur Biografie einfügen kann. Darüber hinaus besteht die
Möglichkeit, den Hintergrund individuell zu gestalten.
Online sind Tweets anderer Nutzer auch für Nicht-Angemeldete zugänglich:
Klickt man die Profilseite eines Accounts an, finden sich dort die Nachrichten
chronologisch sortiert. Es besteht allerdings die Möglichkeit, einen Account nicht
öffentlich zu führen und die eigenen Tweets für andere zu verbergen. M
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4. M Recht der neuen Medien
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1.2 Kurzbeschreibung Facebook
Facebook ist ein soziales Netzwerk, in dem jeder, der einen Account unterhält,
mit Familienangehörigen, Bekannten, Freunden, Geschäftspartnern und Kunden
in Kontakt treten kann. Zu diesem Zweck können entweder persönliche Profil-
Seiten oder Facebook-Seiten (ehemals Fan-Seiten) angelegt werden.
Auf den persönlichen Profil-Seiten kann sich der Nutzer (ein Individuum) vor-
stellen und Fotos, Bilder, Musik oder Videos hochladen sowie bei sich und ande-
ren sogenannte Pinnwandeinträge vornehmen. Auch kann er anderen persönliche
Nachrichten schicken, mit Freunden oder innerhalb einer Gruppe chatten oder
Freunde zu Gruppen und Events einladen.
Im Unterschied zu persönlichen Profil-Seiten sind Facebook-Seiten für Unter-
nehmen oder andere kommerzielle, politische sowie wohltätige Organisationen
oder zeitlich begrenzte Projekte (einschließlich gemeinnütziger Organisationen,
politischer Kampagnen, Bands und bekannter Persönlichkeiten) vorgesehen.
Andere Facebook-Nutzer können ihnen durch Anklicken des „Gefällt mir“-
Buttons ihre Verbundenheit bekunden und bekommen dadurch regelmäßig Infor-
mationen von der betreffenden Seite in ihrer Übersicht („Timeline“) angezeigt.
Eine direkte Kontaktaufnahme mit persönlichen Nutzerprofilen ist (zumindest
derzeit) nicht möglich und auch Einladungen zu Veranstaltungen im Rahmen der
Seite können nur an persönliche Kontakte des Administrators geschickt werden,
also nur von personenbezogenen Seiten ausgehen. Ansonsten haben Unterneh-
mensseiten ähnliche Funktionen wie persönliche Profil-Seiten – wie die Mög-
lichkeit, Bilder oder Videos hochzuladen, Statusmeldungen abzugeben oder Links
zu verbreiten.
Ist ein Nutzer mit anderen Mitgliedern des Netzwerks „befreundet“ bzw. hat man
sich durch Klicken des „Gefällt mir“-Buttons mit einer Facebook-Seite vernetzt,
können Pinnwandeinträge auf den Seiten anderer vorgenommen werden. Es kann
dort auch auf andere Internetseiten wie beispielsweise Blogs verlinkt werden.
Sowohl bei persönlichen Profilen als auch bei Facebook-Seiten können differen-
zierte Einstellungen zur Privatsphäre vorgenommen werden. Die Pinnwandein-
träge sind dann je nach Privatsphäre-Einstellung der jeweiligen Seiten im eigenen
Profil sichtbar.
Es gibt bei Facebook ferner einen Marktplatz, auf dem Nutzer Anzeigen aufgeben
und einsehen können. Auch können Spiele und zahlreiche andere Anwendungen
externer Anbieter implementiert werden.
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Wie auch bei Twitter sind die meisten Funktionen gleichermaßen auf internetfä-
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higen Mobiltelefonen verfügbar.
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