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B Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie Verwertungsgesellschaften


B3 Das Recht der Verwertungsgesellschaften




Verwertungsgesellschaft WORT
Die Wahrnehmung von Rechten an Sprachwerken aller Art für
Urheber und ihre Verleger


Professor Dr. Ferdinand Melichar
                                                                               B
Rechtsanwalt; geschäftsführendes Vorstandsmitglied der VG WORT
                                                                               3.5
                                                                               S. 1
Inhalt                                                                Seite


1.     Organisation                                                       3
1.1    Geschichte und Geschäftsbereiche                                   3
1.2    Statuten                                                           3
1.3    Verwaltung                                                         4
1.4    Internationale Beziehungen                                         5
2.     Inkasso                                                            5
2.1    Bibliothekstantieme                                                5
2.2    Reprographie                                                       6
2.3    Pressespiegel                                                      7
2.4    Private Überspielung und öffentliche Wiedergabe                    8
2.5    Kabelvergütung                                                     8
2.6    Kleine Senderechte                                                 8
2.7    Videovermietung                                                    9
2.8    Schulbuchvergütung                                                 9
2.9    Digitale Nutzungen                                                 9
2.10   Auslandserlöse                                                    10
3.     Ausschüttungen                                                    10
3.1    Verteilungspläne                                                  10
3.2    Automatische Erfassung der Nutzungsvorgänge                       11
3.3    Meldeverfahren                                                    11
3.4    Mischformen                                                       12
4.     Soziale und kulturelle Einrichtungen                              12
4.1    Sozialfonds der VG WORT GmbH                                      12
4.2    Autorenversorgungswerk der VG WORT                                12
4.3    Förderungs- und Beihilfefonds Wissenschaft der VG WORT GmbH       13




                                                  7 Kultur & Recht Juli 2000
B Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie Verwertungsgesellschaften


       B3 Das Recht der Verwertungsgesellschaften




            Wahrnehmungsvertrag der VG Wort                                         14

            Inkassoauftrag für das Ausland                                          19

            Verteilungsplan der Verwertungsgesellschaft WORT
B            nach § 9 der Satzung/Fassung 22. Mai 1999                              22
3.5
S. 2        Verteilungspläne Wissenschaft in der Fassung vom
             22. Mai 1999                                                           33

            Satzung vom 18. Mai 1996, genehmigt am
             31. Juli 1996                                                          41




       Welchen Schutz genießen Autoren gegenüber der Vervielfältigung ihrer Werke
       durch Copy-Shops, der Ausleihe an öffentlichen Bibliotheken oder der öffentli-
       chen Wiedergabe durch die Medien? Die Wahrung dieser urheberrechtlichen
       Nutzungsrechte an Sprachwerken ist Aufgabe der VG WORT. Der folgende Bei-
       trag gibt einen Einblick in die umfangreiche Inkassotätigkeit dieser Verwertungs-
       gesellschaft. Dabei werden sowohl die Vergütungspflichten der Nutzer als auch
       die Modalitäten der Ausschüttung im Einzelnen behandelt.



       7 Kultur & Recht Juli 2000
B Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie Verwertungsgesellschaften


B3 Das Recht der Verwertungsgesellschaften




1.      Organisation
1.1     Geschichte und Geschäftsbereiche

Die Verwertungsgesellschaft WORT wurde 1958 gemeinsam von Autoren und
ihren Verlegern zur Verwaltung von Zweitrechten an Sprachwerken in München
gegründet. 1978 fusionierte sie mit der beim Börsenverein des Deutschen Buch-
handels angesiedelten Verwertungsgesellschaft Wissenschaft, die die Rechte von        B
Autoren und Verlegern an wissenschaftlichen Sprachwerken wahrnahm. Seither            3.5
bestehen innerhalb der vergrößerten VG WORT sechs Berufsgruppen:                      S. 3

-    Autoren und Übersetzer schöngeistiger und dramatischer Literatur,
-    Journalisten, Autoren und Übersetzer von Sachliteratur,
-    Autoren und Übersetzer von wissenschaftlicher und Fachliteratur,
-    Verleger von schöngeistigen Werken und von Sachliteratur,
-    Bühnenverleger und
-    Verleger von wissenschaftlichen Werken und von Fachliteratur.

Die Tätigkeit der VG WORT beschränkt sich auf die Verwaltung urheberrechtli-
cher Nutzungsrechte an Sprachwerken. Darüber hinaus nimmt die VG WORT
auch die Rechte an Eigenillustrationen von Autoren wissenschaftlicher Texte
wahr; die sonstigen Bildrechte werden durch die VG Bild-Kunst verwaltet
(vgl. Beitrag B 3.3 in diesem Handbuch). Seit 1998 nimmt die VG WORT dar-
über hinaus auch Leistungsschutzrechte wahr, soweit Verleger als Produzenten
von Tonträgern mit Sprachwerken (insbesondere Hörbüchern und Lehrgängen)
tätig sind und sie diese Rechte nicht schon an die GVL (vgl. Beitrag B 3.2 in
diesem Handbuch) abgetreten haben.


1.2     Statuten

Die Statuten der VG WORT bestehen aus der Satzung, dem Wahrnehmungsver-
trag und den Verteilungsplänen. Die VG WORT ist ein rechtsfähiger Verein kraft
staatlicher Verleihung, d. h. eine Eintragung in das Vereinsregister erfolgt nicht.
Autoren und Verlage, die ihr ihre Rechte zur Wahrnehmung einräumen, werden in
drei Gruppen unterschieden:

-    Mitglieder im vereinsrechtlichen Sinne. Sie bestimmen durch die Mitglie-
     derversammlung die Geschicke der VG WORT. Die Voraussetzungen für
     die Aufnahme eines Mitglieds sind in § 2 der Satzung festgelegt und ver-
     langen insbesondere ein nicht unerhebliches Aufkommen aus den Aus-
     schüttungen der VG WORT in den vergangenen Jahren; damit ist sicherge-



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B Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie Verwertungsgesellschaften


       B3 Das Recht der Verwertungsgesellschaften




           stellt, dass die Grundregeln der VG WORT von solchen Rechteinhabern fest-
           gelegt werden, die selbst ein nicht unerhebliches wirtschaftliches Interesse an
           ihrer Entwicklung haben. Mitglieder bezahlen eine Aufnahmegebühr und
           jährliche Mitgliedsbeiträge (§ 2 VIII. der Satzung).

       -   Wahrnehmungsberechtigte, die vor jeder Mitgliederversammlung zu einer
           Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten zusammentreten. Dort werden
B          aus ihrer Mitte alle vier Jahre Delegierte gewählt, die - mit Ausnahme des
3.5        passiven Wahlrechts in den Verwaltungsrat - die gleichen Rechte wie die Mit-
           glieder haben. Die Wahrnehmungsberechtigten schließen - wie die Mitglieder
S. 4
           - mit der VG WORT einen Wahrnehmungsvertrag ab. Durch den Abschluss
           des Wahrnehmungsvertrages entstehen dem Autor oder Verlag keinerlei
           Kosten.

       -   Berechtigte schließlich sind Rechteinhaber, die ohne Abschluss eines Wahr-
           nehmungsvertrages nur in Einzelfällen von der Rechtewahrnehmung durch
           die VG WORT Gebrauch machen. Es sind dies in der Regel Wissenschaftler,
           die - im Verhältnis z. B. zu Journalisten oder Schriftstellern - relativ selten
           Sprachwerke veröffentlichen.

       1998 zählte die VG WORT rund 95.000 Wahrnehmungsberechtigte (davon rund
       4.500 Verlage) und rund 125.000 Berechtigte (davon rund 1.500 Verlage). Die
       Ausschüttungen erfolgen für Rechteinhaber aller drei Gruppen auf völlig identi-
       sche Weise.


       1.3    Verwaltung

       Für ihre umfangreiche Inkasso- und Ausschüttungstätigkeit beschäftigt die
       VG WORT in München ca. 75 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Daneben besteht
       ein Büro in Berlin, das gemeinsam mit der VG Bild-Kunst betrieben wird. Die
       VG WORT hat - insbesondere durch das Inkasso für andere Verwertungsgesell-
       schaften (hierzu siehe unten Kap. 2) - betriebliche Einnahmen, die die Verwal-
       tungskosten vermindern. Die Nettoaufwendungen betrugen 1998 DM 10,7 Mio.
       und machten - wie in den Vorjahren - rund 8 % der Inlandserlöse aus. Die Verwal-
       tungskosten werden von den Einnahmen abgezogen und der gesamte Rest (von
       einer eingenommenen DM also rund 92 Pfennig) ausgeschüttet bzw. den sozialen
       und kulturellen Einrichtungen (hierzu siehe unten Kap. 4) zugeführt.




       7 Kultur & Recht Juli 2000

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Melichar: Verwertungsgesellschaft WORT

  • 1. B Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie Verwertungsgesellschaften B3 Das Recht der Verwertungsgesellschaften Verwertungsgesellschaft WORT Die Wahrnehmung von Rechten an Sprachwerken aller Art für Urheber und ihre Verleger Professor Dr. Ferdinand Melichar B Rechtsanwalt; geschäftsführendes Vorstandsmitglied der VG WORT 3.5 S. 1 Inhalt Seite 1. Organisation 3 1.1 Geschichte und Geschäftsbereiche 3 1.2 Statuten 3 1.3 Verwaltung 4 1.4 Internationale Beziehungen 5 2. Inkasso 5 2.1 Bibliothekstantieme 5 2.2 Reprographie 6 2.3 Pressespiegel 7 2.4 Private Überspielung und öffentliche Wiedergabe 8 2.5 Kabelvergütung 8 2.6 Kleine Senderechte 8 2.7 Videovermietung 9 2.8 Schulbuchvergütung 9 2.9 Digitale Nutzungen 9 2.10 Auslandserlöse 10 3. Ausschüttungen 10 3.1 Verteilungspläne 10 3.2 Automatische Erfassung der Nutzungsvorgänge 11 3.3 Meldeverfahren 11 3.4 Mischformen 12 4. Soziale und kulturelle Einrichtungen 12 4.1 Sozialfonds der VG WORT GmbH 12 4.2 Autorenversorgungswerk der VG WORT 12 4.3 Förderungs- und Beihilfefonds Wissenschaft der VG WORT GmbH 13 7 Kultur & Recht Juli 2000
  • 2. B Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie Verwertungsgesellschaften B3 Das Recht der Verwertungsgesellschaften Wahrnehmungsvertrag der VG Wort 14 Inkassoauftrag für das Ausland 19 Verteilungsplan der Verwertungsgesellschaft WORT B nach § 9 der Satzung/Fassung 22. Mai 1999 22 3.5 S. 2 Verteilungspläne Wissenschaft in der Fassung vom 22. Mai 1999 33 Satzung vom 18. Mai 1996, genehmigt am 31. Juli 1996 41 Welchen Schutz genießen Autoren gegenüber der Vervielfältigung ihrer Werke durch Copy-Shops, der Ausleihe an öffentlichen Bibliotheken oder der öffentli- chen Wiedergabe durch die Medien? Die Wahrung dieser urheberrechtlichen Nutzungsrechte an Sprachwerken ist Aufgabe der VG WORT. Der folgende Bei- trag gibt einen Einblick in die umfangreiche Inkassotätigkeit dieser Verwertungs- gesellschaft. Dabei werden sowohl die Vergütungspflichten der Nutzer als auch die Modalitäten der Ausschüttung im Einzelnen behandelt. 7 Kultur & Recht Juli 2000
  • 3. B Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie Verwertungsgesellschaften B3 Das Recht der Verwertungsgesellschaften 1. Organisation 1.1 Geschichte und Geschäftsbereiche Die Verwertungsgesellschaft WORT wurde 1958 gemeinsam von Autoren und ihren Verlegern zur Verwaltung von Zweitrechten an Sprachwerken in München gegründet. 1978 fusionierte sie mit der beim Börsenverein des Deutschen Buch- handels angesiedelten Verwertungsgesellschaft Wissenschaft, die die Rechte von B Autoren und Verlegern an wissenschaftlichen Sprachwerken wahrnahm. Seither 3.5 bestehen innerhalb der vergrößerten VG WORT sechs Berufsgruppen: S. 3 - Autoren und Übersetzer schöngeistiger und dramatischer Literatur, - Journalisten, Autoren und Übersetzer von Sachliteratur, - Autoren und Übersetzer von wissenschaftlicher und Fachliteratur, - Verleger von schöngeistigen Werken und von Sachliteratur, - Bühnenverleger und - Verleger von wissenschaftlichen Werken und von Fachliteratur. Die Tätigkeit der VG WORT beschränkt sich auf die Verwaltung urheberrechtli- cher Nutzungsrechte an Sprachwerken. Darüber hinaus nimmt die VG WORT auch die Rechte an Eigenillustrationen von Autoren wissenschaftlicher Texte wahr; die sonstigen Bildrechte werden durch die VG Bild-Kunst verwaltet (vgl. Beitrag B 3.3 in diesem Handbuch). Seit 1998 nimmt die VG WORT dar- über hinaus auch Leistungsschutzrechte wahr, soweit Verleger als Produzenten von Tonträgern mit Sprachwerken (insbesondere Hörbüchern und Lehrgängen) tätig sind und sie diese Rechte nicht schon an die GVL (vgl. Beitrag B 3.2 in diesem Handbuch) abgetreten haben. 1.2 Statuten Die Statuten der VG WORT bestehen aus der Satzung, dem Wahrnehmungsver- trag und den Verteilungsplänen. Die VG WORT ist ein rechtsfähiger Verein kraft staatlicher Verleihung, d. h. eine Eintragung in das Vereinsregister erfolgt nicht. Autoren und Verlage, die ihr ihre Rechte zur Wahrnehmung einräumen, werden in drei Gruppen unterschieden: - Mitglieder im vereinsrechtlichen Sinne. Sie bestimmen durch die Mitglie- derversammlung die Geschicke der VG WORT. Die Voraussetzungen für die Aufnahme eines Mitglieds sind in § 2 der Satzung festgelegt und ver- langen insbesondere ein nicht unerhebliches Aufkommen aus den Aus- schüttungen der VG WORT in den vergangenen Jahren; damit ist sicherge- 7 Kultur & Recht Juli 2000
  • 4. B Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie Verwertungsgesellschaften B3 Das Recht der Verwertungsgesellschaften stellt, dass die Grundregeln der VG WORT von solchen Rechteinhabern fest- gelegt werden, die selbst ein nicht unerhebliches wirtschaftliches Interesse an ihrer Entwicklung haben. Mitglieder bezahlen eine Aufnahmegebühr und jährliche Mitgliedsbeiträge (§ 2 VIII. der Satzung). - Wahrnehmungsberechtigte, die vor jeder Mitgliederversammlung zu einer Versammlung der Wahrnehmungsberechtigten zusammentreten. Dort werden B aus ihrer Mitte alle vier Jahre Delegierte gewählt, die - mit Ausnahme des 3.5 passiven Wahlrechts in den Verwaltungsrat - die gleichen Rechte wie die Mit- glieder haben. Die Wahrnehmungsberechtigten schließen - wie die Mitglieder S. 4 - mit der VG WORT einen Wahrnehmungsvertrag ab. Durch den Abschluss des Wahrnehmungsvertrages entstehen dem Autor oder Verlag keinerlei Kosten. - Berechtigte schließlich sind Rechteinhaber, die ohne Abschluss eines Wahr- nehmungsvertrages nur in Einzelfällen von der Rechtewahrnehmung durch die VG WORT Gebrauch machen. Es sind dies in der Regel Wissenschaftler, die - im Verhältnis z. B. zu Journalisten oder Schriftstellern - relativ selten Sprachwerke veröffentlichen. 1998 zählte die VG WORT rund 95.000 Wahrnehmungsberechtigte (davon rund 4.500 Verlage) und rund 125.000 Berechtigte (davon rund 1.500 Verlage). Die Ausschüttungen erfolgen für Rechteinhaber aller drei Gruppen auf völlig identi- sche Weise. 1.3 Verwaltung Für ihre umfangreiche Inkasso- und Ausschüttungstätigkeit beschäftigt die VG WORT in München ca. 75 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Daneben besteht ein Büro in Berlin, das gemeinsam mit der VG Bild-Kunst betrieben wird. Die VG WORT hat - insbesondere durch das Inkasso für andere Verwertungsgesell- schaften (hierzu siehe unten Kap. 2) - betriebliche Einnahmen, die die Verwal- tungskosten vermindern. Die Nettoaufwendungen betrugen 1998 DM 10,7 Mio. und machten - wie in den Vorjahren - rund 8 % der Inlandserlöse aus. Die Verwal- tungskosten werden von den Einnahmen abgezogen und der gesamte Rest (von einer eingenommenen DM also rund 92 Pfennig) ausgeschüttet bzw. den sozialen und kulturellen Einrichtungen (hierzu siehe unten Kap. 4) zugeführt. 7 Kultur & Recht Juli 2000