1. Bundeskanzlei BK
Sektion Politische Rechte
Vote électronique
Ein gemeinsames Projekt von Bund und Kantonen
Geo Taglioni, Projektleiter Vote électronique
8 März 2016
2. 2
Die Digitalisierung der politischen Rechte
Abstimmungen
Wahlen
Volksinitiativen
und Referenden
Bund
Kantone
Gemeinde
3. 3
Die vier Phasen des Projektes
• Zeitplan noch
offen
• Zeitplan noch
offen
• FR, BS, SG,
GR, AG, NE,
LU, GE
• ZH, BE, LU, FR,
SO, BS, SH,
SG, GR, AG,
TG, NE, GE, GL
abstimmen wählen
E-Collecting
Wahl-
vorschläge
6. 6
Zahlen und Fakten 2006-2015
• 14 Kantone haben die elektronische Stimmabgabe
angeboten.
• Mehr als 200 Versuche wurden allein auf Bundesebene
durchgeführt.
• Bis zu 65% der Stimmenden verwenden den elektronischen
Stimmkanal.
Zugelassenes
Elektorat
Nimmt teil:
50 %
Nimmt nicht teil:
50%
Elektronisch: 65%
Brieflich/Urne: 35%
8. 8
Die Strategie
Der dritte Bericht des Bundesrates 2013
• Schrittweise Einführung – Sicherheit vor Tempo
• Partnerschaftlicher Ansatz – Bund und Kantone gemeinsam
• Neue Sicherheitsanforderungen – Verifizierbarkeit und Audits
• Bundesrat und Bundeskanzlei – Die Bewilligungsinstanzen
9. 9
Die Rechtsgrundlagen
• Bundesgesetz über die politischen Rechte
• Verordnung über die politischen Rechte
• Verordnung über die elektronische Stimmabgabe
BPR VPR VEleS
10. 10
Die Verifizierbarkeit
• Individuelle Verifizierbarkeit
Wurde die Stimme gemäss Eingabe übermittelt?
• Universelle Verifizierbarkeit
Wurde die Stimme korrekt registriert und gezählt?
• Vollständige Verifizierbarkeit
Individuelle plus universelle Verifizierbarkeit
11. 11
Limiten für Vote électronique
Umsetzungsgrad der neuen
Sicherheitsstandards nach Kanton
Limite
Kantonales
Elektorat
Schweizer
Elektorat
Systeme der ersten Generation 30% 10%
30%Individuelle Verifizierbarkeit und Audits 50%
Vollständige Verifizierbarkeit (individuelle
und universelle Verifizierbarkeit) und Audits
100% 100%
12. 12
Politischer Kontext
• Mo. Darbellay 15.3492 „Für Transparenz und Öffentlichkeit des Systems
der elektronischen Stimmabgabe“
• Mo. Guldimann 15.4139 und Mo. Lombardi 15.4230 „E-Voting bis
spätestens 2019 für alle Auslandschweizerinnen und –schweizer“
• Mo. L. Reimann 15.4237 „E-Voting. Ja, aber nur mit Transparenz“
• IP. Masshardt 15.4227 „Stimm- und Wahlbeteiligung der
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer verbessern“
• IP. Masshardt 15.4167 „Wahlbeobachtung der OSZE: Umsetzung der
Empfehlungen?“
13. 13
Ein Ausblick
Zertifizierung der
Systeme und
universelle
Verifizierbarkeit
als Voraussetzung für
die Ausdehnung
Zugang zum
Quellcode
als Massnahme zur
Förderung der
Transparenz
Medienbruchfreiheit
als Zukunftsvision
14. 14
Die nächsten Etappen
• Ausdehnung auf Menschen mit Behinderung in BS
• Wiederaufnahme der Versuche in den Kantonen des
ehemaligen Consortiums
• Einführung der universellen Verifizierbarkeit und
Zertifizierung der Systeme
• Zugang zu den Quellcodes