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INSTITUT FÜR AUFSICHTSRAT-MITBESTIMMUNG  SONDERAUSGABE - MÄRZ 2010  www.ifam-aufsichtsrat.at



NEUER PRÜFUNGSBERICHT:
WENIGER INFORMATION FÜR AUFSICHTSRÄTE
INES HOFMANN, AK WIEN BETRIEBSWIRTSCHAFT

                    Aufgrund geänderter Prüfungs-      Neues Fachgutachten führt zu reduziertem Prü-
                    standards wird sich für Prü-       fungsbericht
                    fungsberichte ab dem Bilanz-       Die gesetzlichen Vorschriften zum Mindestumfang
                    stichtag 31.12.2009 eine deutli-   werden durch Richtlinien der Kammer der Wirt-
                    che Verkürzung gegenüber dem       schaftstreuhänder (Fachgutachten KFS/PG2) er-
                    bisher üblichen Umfang erge-       gänzt. Diese wurden im Jahr 2009 erneuert – mit
                    ben. Insbesondere werden die       dem Ergebnis, dass die Prüfungsberichte künftig
                    Aufgliederungen und Erläute-       wesentlich dünner werden. Das neue Fachgutach-
                    rungen der Posten des Jahres-      ten stellt den gesetzlichen Mindestumfang in den
abschlusses weitestgehend reduziert. In der Praxis     Mittelpunkt des Prüfungsberichts. Der Umfang kann
fallen damit wichtige Informationen für den Auf-       freiwillig erweitert werden, wenn dies vom Ab-
sichtsrat weg. ArbeitnehmervertreterInnen im Auf-      schlussprüfer für zweckmäßig erachtet wird oder mit
sichtsrat sind daher gut beraten, die erforderlichen   dem Auftraggeber im Prüfungsvertrag gesondert
Informationen aktiv einzufordern.                      vereinbart wurde. Diese freiwillige Berichtsauswei-
                                                       tung findet sich dann in den Anlagen bzw in eigenen
Mindestinhalte des Prüfungsbericht laut Gesetz         Beilagen zum Prüfungsbericht.
Im Unternehmensgesetzbuch (UGB) sind die Min-
destinhalte des Prüfungsberichts festgelegt. Dem-      Beispiele für Berichtspunkte, die zukünftig nur mehr
nach müssen folgende Punkte enthalten sein:            „freiwillig“ bzw auf Anforderung gemacht werden:
 Feststellung, ob die Buchführung, der Jahresab-       Analyse der Vermögens-, Finanz- u. Ertragslage
  schluss, der Lagebericht, der Konzernabschluss        Kennzahlen
  und –lagebericht den gesetzlichen Vorschriften        Rechtliche Verhältnisse (zB Eigentumsverhältnis-
  entsprechen                                             se, wichtige Beschlüsse der Anteilseigner, Aus-
 Feststellung, ob der Corporate Governance Be-           führungen zum Aufsichtsrat)
  richt aufgestellt worden ist                          Steuerliche Verhältnisse (zB letzte Betriebsprü-
 Feststellung, ob die gesetzlichen Vertreter die         fung, steuerliche Verlustvorträge, wichtige uner-
  verlangten Aufklärungen und Nachweise erbracht          ledigte Rechtsmittel)
  haben                                                 Wirtschaftliche Verhältnisse (zB Darstellung des
 Aufgliederung und Erläuterung der Posten des            Produktionsprogramms, Umfang u. Zusammen-
  Jahres- und Konzernabschlusses                          setzung der Produktion u. des Absatzes mit Ver-
 Nachteilige Veränderungen der Vermögens-,               gleichzahlen, Hinweise auf größere Investitions-
  Finanz- u. Ertragslage und wesentliche Verluste         vorhaben und deren Finanzierung)
 Tatsachen, die den Bestand des Unternehmens-          wesentliche langfristige Verträge
  gefährden                                             wesentliche Umgründungen
 Reorganisationsbedarf nach dem URG
 Bestätigungsvermerk
P.b.b. Zulassungsnummer: 02Z034644 M
Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1040 Wien

Herausgeber, Verleger, Medieninhaber:
Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte,
1040 Wien, Prinz-Eugen-Straße 20-22
Alles Fotos: AK Wien, Abteilung Betriebswirtschaft
Verlags- und Herstellort: Wien.


Offenlegung gemäß Mediengesetz vom 1. Jänner 1992: § 25(2), Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte, 1040 Wien, Prinz-Eugen-Straße 20-22, Präsident Mag. Herbert Tumpel. Unter-
nehmensgegenstand: Interessenvertretung der Arbeitnehmer. § 25(4), „Die Blattlinie entspricht jenen Grundsätzen, die im Arbeiterkammergesetz BGBl. Nr 626/1991 festgehalten sind“.




Informationsverlust durch Wegfall der Aufglie-                                                   Folgende wichtige Bilanzpositionen wurden nicht
derung von Posten des Jahresabschlusses                                                          bzw ungenügend aufgeschlüsselt:
Das neue Fachgutachten ermöglicht, dass eine                                                      Zusammensetzung der Forderungen (insbeson-
Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jah-                                                  ders der geldnahen Forderungen gegenüber
resabschlusses keinesfalls mehr lückenlos bzw                                                      Konzernunternehmen/cash pool, treasury)
vollständig erfolgen muss. Vielmehr genügt es, dass                                               Zusammensetzung und Entwicklung der übrigen
der Abschlussprüfer hinsichtlich jener Posten, die                                                 Rückstellungen (zB Jubiläumsgeld, Drohverluste)
ohnedies im Anhang (allenfalls im Lagebericht)                                                    Zusammensetzung der Verbindlichkeiten (insbe-
aufgegliedert sind, nur einen entsprechenden Hin-                                                  sonders Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kon-
weis in den Prüfungsbericht aufnimmt. Aber auch                                                    zernunternehmen)
wenn im Anhang (oder Lagebericht) keine Aufglie-
derung und Erläuterung erfolgen, ist es ausrei-                                                  Praxistipp: fehlende Information einfordern!
chend, nur die wesentlichen Posten zu erläutern.                                                 Um ein Unternehmen bzw dessen Geschäftsfüh-
Nach Durchsicht der ersten „neuen“ Prüfungsbe-                                                   rung beurteilen zu können, brauchen Aufsichtsräte
richte konnte diesbezüglich ein erheblicher Informa-                                             umfassende Information. Dazu gehören Unterneh-
tionsverlust beobachtet werden.                                                                  menskennzahlen, Wissen über Umstrukturierungen,
                                                                                                 langfristig abgeschlossene Verträge genau so wie
Die Praxis zeigt, dass folgende wichtige Positionen                                              detaillierte Aufschlüsselungen von Positionen des
der G&V-Rechnung nicht bzw ungenügend aufge-                                                     Jahresabschlusses. Sofern diese notwendige In-
schlüsselt werden:                                                                               formation im „neuen“ Prüfungsbericht nicht enthal-
 Umsatzerlöse gegliedert nach Produktbereichen                                                  ten ist, sollten ArbeitnehmervertreterInnen im Auf-
 Zusammensetzung der übrigen Betriebserträge                                                    sichtsrat diese jedenfalls vor der Aufsichtsratssit-
  (zB Kursgewinne, Auflösung von Wertberichti-                                                   zung schriftlich einfordern. Die vorhin aufgelisteten
  gungen, Schadensfälle, Förderungen)                                                            Beispiele für freiwillige Berichtsausweitungen und
 Zusammensetzung der Löhne und Gehälter                                                         für detaillierte Aufschlüsselungen können dabei als
 Zusammensetzung der übrigen Betriebsaufwen-                                                    Checkliste behilflich sein.
  dungen (Kursverluste, Schadensfälle, Verluste                                                  Da zusätzliche Information auch in Anlagen bzw
  aus Anlagenabgängen, Wertberichtigungen zu                                                     eigenen Beilagen zum Prüfungsbericht enthalten
  Forderungen, Dotierung von Rückstellungen)                                                     sein kann, ist darauf zu achten, dass auch die Ar-
 Zusammensetzung der Posten des Finanzergeb-                                                    beitnehmervertreterInnen alle Beilagen enthalten.
  nisses (Fremdwährungsgewinne/-verluste, Auf-                                                   Diese dürfen diesbezüglich gegenüber Kapital-
  wendungen für Finanzanlagen wie Abschreibun-                                                   vertreterInnen nicht benachteiligt werden.
  gen auf Beteiligungen bzw Verlustübernahmen)
 Zusammensetzung der Steuern von Einkommen                                                      Um zu den erforderlichen Informationen zu gelan-
  und Ertrag                                                                                     gen, können ArbeitnehmervertreterInnen auch ver-
                                                                                                 suchen, die gewünschte Information direkt in den
    Rückfragen:                                                                                  Prüfungsvertrag hinein zu reklamieren. Der Prü-
    AK Wien, Abteilung Betriebswirtschaft                                                        fungsvertrag ist dann allerdings vom gesamten Auf-
    01 50165-2650                                                                                sichtsrat zu beschließen.


    Download Fachgutachten:
    www.ifam-aufsichtsrat.at

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Ifam übersicht
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Ifam Info Sonderausgabe

  • 1. INSTITUT FÜR AUFSICHTSRAT-MITBESTIMMUNG  SONDERAUSGABE - MÄRZ 2010  www.ifam-aufsichtsrat.at NEUER PRÜFUNGSBERICHT: WENIGER INFORMATION FÜR AUFSICHTSRÄTE INES HOFMANN, AK WIEN BETRIEBSWIRTSCHAFT Aufgrund geänderter Prüfungs- Neues Fachgutachten führt zu reduziertem Prü- standards wird sich für Prü- fungsbericht fungsberichte ab dem Bilanz- Die gesetzlichen Vorschriften zum Mindestumfang stichtag 31.12.2009 eine deutli- werden durch Richtlinien der Kammer der Wirt- che Verkürzung gegenüber dem schaftstreuhänder (Fachgutachten KFS/PG2) er- bisher üblichen Umfang erge- gänzt. Diese wurden im Jahr 2009 erneuert – mit ben. Insbesondere werden die dem Ergebnis, dass die Prüfungsberichte künftig Aufgliederungen und Erläute- wesentlich dünner werden. Das neue Fachgutach- rungen der Posten des Jahres- ten stellt den gesetzlichen Mindestumfang in den abschlusses weitestgehend reduziert. In der Praxis Mittelpunkt des Prüfungsberichts. Der Umfang kann fallen damit wichtige Informationen für den Auf- freiwillig erweitert werden, wenn dies vom Ab- sichtsrat weg. ArbeitnehmervertreterInnen im Auf- schlussprüfer für zweckmäßig erachtet wird oder mit sichtsrat sind daher gut beraten, die erforderlichen dem Auftraggeber im Prüfungsvertrag gesondert Informationen aktiv einzufordern. vereinbart wurde. Diese freiwillige Berichtsauswei- tung findet sich dann in den Anlagen bzw in eigenen Mindestinhalte des Prüfungsbericht laut Gesetz Beilagen zum Prüfungsbericht. Im Unternehmensgesetzbuch (UGB) sind die Min- destinhalte des Prüfungsberichts festgelegt. Dem- Beispiele für Berichtspunkte, die zukünftig nur mehr nach müssen folgende Punkte enthalten sein: „freiwillig“ bzw auf Anforderung gemacht werden:  Feststellung, ob die Buchführung, der Jahresab-  Analyse der Vermögens-, Finanz- u. Ertragslage schluss, der Lagebericht, der Konzernabschluss  Kennzahlen und –lagebericht den gesetzlichen Vorschriften  Rechtliche Verhältnisse (zB Eigentumsverhältnis- entsprechen se, wichtige Beschlüsse der Anteilseigner, Aus-  Feststellung, ob der Corporate Governance Be- führungen zum Aufsichtsrat) richt aufgestellt worden ist  Steuerliche Verhältnisse (zB letzte Betriebsprü-  Feststellung, ob die gesetzlichen Vertreter die fung, steuerliche Verlustvorträge, wichtige uner- verlangten Aufklärungen und Nachweise erbracht ledigte Rechtsmittel) haben  Wirtschaftliche Verhältnisse (zB Darstellung des  Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Produktionsprogramms, Umfang u. Zusammen- Jahres- und Konzernabschlusses setzung der Produktion u. des Absatzes mit Ver-  Nachteilige Veränderungen der Vermögens-, gleichzahlen, Hinweise auf größere Investitions- Finanz- u. Ertragslage und wesentliche Verluste vorhaben und deren Finanzierung)  Tatsachen, die den Bestand des Unternehmens-  wesentliche langfristige Verträge gefährden  wesentliche Umgründungen  Reorganisationsbedarf nach dem URG  Bestätigungsvermerk
  • 2. P.b.b. Zulassungsnummer: 02Z034644 M Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1040 Wien Herausgeber, Verleger, Medieninhaber: Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte, 1040 Wien, Prinz-Eugen-Straße 20-22 Alles Fotos: AK Wien, Abteilung Betriebswirtschaft Verlags- und Herstellort: Wien. Offenlegung gemäß Mediengesetz vom 1. Jänner 1992: § 25(2), Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte, 1040 Wien, Prinz-Eugen-Straße 20-22, Präsident Mag. Herbert Tumpel. Unter- nehmensgegenstand: Interessenvertretung der Arbeitnehmer. § 25(4), „Die Blattlinie entspricht jenen Grundsätzen, die im Arbeiterkammergesetz BGBl. Nr 626/1991 festgehalten sind“. Informationsverlust durch Wegfall der Aufglie- Folgende wichtige Bilanzpositionen wurden nicht derung von Posten des Jahresabschlusses bzw ungenügend aufgeschlüsselt: Das neue Fachgutachten ermöglicht, dass eine  Zusammensetzung der Forderungen (insbeson- Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jah- ders der geldnahen Forderungen gegenüber resabschlusses keinesfalls mehr lückenlos bzw Konzernunternehmen/cash pool, treasury) vollständig erfolgen muss. Vielmehr genügt es, dass  Zusammensetzung und Entwicklung der übrigen der Abschlussprüfer hinsichtlich jener Posten, die Rückstellungen (zB Jubiläumsgeld, Drohverluste) ohnedies im Anhang (allenfalls im Lagebericht)  Zusammensetzung der Verbindlichkeiten (insbe- aufgegliedert sind, nur einen entsprechenden Hin- sonders Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kon- weis in den Prüfungsbericht aufnimmt. Aber auch zernunternehmen) wenn im Anhang (oder Lagebericht) keine Aufglie- derung und Erläuterung erfolgen, ist es ausrei- Praxistipp: fehlende Information einfordern! chend, nur die wesentlichen Posten zu erläutern. Um ein Unternehmen bzw dessen Geschäftsfüh- Nach Durchsicht der ersten „neuen“ Prüfungsbe- rung beurteilen zu können, brauchen Aufsichtsräte richte konnte diesbezüglich ein erheblicher Informa- umfassende Information. Dazu gehören Unterneh- tionsverlust beobachtet werden. menskennzahlen, Wissen über Umstrukturierungen, langfristig abgeschlossene Verträge genau so wie Die Praxis zeigt, dass folgende wichtige Positionen detaillierte Aufschlüsselungen von Positionen des der G&V-Rechnung nicht bzw ungenügend aufge- Jahresabschlusses. Sofern diese notwendige In- schlüsselt werden: formation im „neuen“ Prüfungsbericht nicht enthal-  Umsatzerlöse gegliedert nach Produktbereichen ten ist, sollten ArbeitnehmervertreterInnen im Auf-  Zusammensetzung der übrigen Betriebserträge sichtsrat diese jedenfalls vor der Aufsichtsratssit- (zB Kursgewinne, Auflösung von Wertberichti- zung schriftlich einfordern. Die vorhin aufgelisteten gungen, Schadensfälle, Förderungen) Beispiele für freiwillige Berichtsausweitungen und  Zusammensetzung der Löhne und Gehälter für detaillierte Aufschlüsselungen können dabei als  Zusammensetzung der übrigen Betriebsaufwen- Checkliste behilflich sein. dungen (Kursverluste, Schadensfälle, Verluste Da zusätzliche Information auch in Anlagen bzw aus Anlagenabgängen, Wertberichtigungen zu eigenen Beilagen zum Prüfungsbericht enthalten Forderungen, Dotierung von Rückstellungen) sein kann, ist darauf zu achten, dass auch die Ar-  Zusammensetzung der Posten des Finanzergeb- beitnehmervertreterInnen alle Beilagen enthalten. nisses (Fremdwährungsgewinne/-verluste, Auf- Diese dürfen diesbezüglich gegenüber Kapital- wendungen für Finanzanlagen wie Abschreibun- vertreterInnen nicht benachteiligt werden. gen auf Beteiligungen bzw Verlustübernahmen)  Zusammensetzung der Steuern von Einkommen Um zu den erforderlichen Informationen zu gelan- und Ertrag gen, können ArbeitnehmervertreterInnen auch ver- suchen, die gewünschte Information direkt in den Rückfragen: Prüfungsvertrag hinein zu reklamieren. Der Prü- AK Wien, Abteilung Betriebswirtschaft fungsvertrag ist dann allerdings vom gesamten Auf- 01 50165-2650 sichtsrat zu beschließen. Download Fachgutachten: www.ifam-aufsichtsrat.at