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E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über
Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und
Widerrufsrecht
RA Michael Rohrlich 17.12.2020
 zugelassen als Rechtsanwalt seit 03/2003
 TÜV Süd zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB-TÜV) seit 06/2012
 Vorstandsmitglied des Webmasters Europe e.V. seit 09/2010
 Mitglied im Expertenrat des Webmasters Europe e.V. seit 03/2019
 Fachautor seit 1997 / Buchautor seit 2005
 Dozent seit 1998
 Video-Trainer (LinkedIn Learning, ehem. video2brain) seit 07/2012
17.12.2020E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht2
Michael Rohrlich
Rechtsanwalt
Agenda
17.12.2020E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht3
1. Einführung
2. Wann und wie wird online eigentlich ein Vertrag geschlossen?
3. Was sind AGB und brauche ich die unbedingt?
4. Muss ich meinen Kunden ein Widerrufsrecht einräumen und wie mache ich das?
5. Welche Rechte haben meine Kunden sonst noch?
17.12.2020E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht4
01 Einführung
Online-Händler haben div. Pflichten im E-Commerce
 gilt sowohl für B2B- als auch für B2C-Bereich
 B2C: hier gilt zwingendes Verbraucherrecht (z.B. 2 Jahre
Gewährleistung, Widerrufsrecht, Gefahrtragung bei Warenversand…)
 entscheidendes Momentum: Vertragsschluss
17.12.2020E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht5
Einführung
Einführung
17.12.20206
 Die wichtigsten Punkte bzgl. des Vertragsschlusses im Bereich E-Commerce:
• transparente Beschreibung einzelner technischer Schritte, die zum Vertragsschluss führen
• Information, ob der Vertragstext nach Vertragsschluss vom Händler gespeichert wird & ob er dem Kunden
zugänglich ist
• Korrekturmöglichkeiten im Bestellprozess
• für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen
• über die unverzügliche, elektronische Bestätigung
• über die Möglichkeit, die Vertragsbestimmungen einschließlich der AGB bei Vertragsschluss abzurufen und in
wiedergabefähiger Form zu speichern
• korrekte Gestaltung der Checkout-Site & des Bestell-Buttons
gilt nicht nur für Webshops, sondern auch für Amazon Marketplace, eBay Powerseller…
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
17.12.2020E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht7
02 Vertragsschluss
Vertragsschluss: entscheidender Moment für Händler & Kunde
 nach wirksamem Vertragsschluss entstehen Rechte und Pflichten der
beteiligten Vertragsparteien
 Hauptleistungspflichten (Kaufvertrag): Übereignung des
Kaufgegenstandes & Zahlung des Kaufpreises
 Nebenleistungspflichten (Kaufvertrag): bestimmte Aufklärungs- oder
auch Treuepflichten
 ggf. schon vorvertragliche Pflichten
17.12.2020E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht8
Vertragsschluss
Vertragsschluss
17.12.20209
 Vertragsschluss online & offline grdsl. gleich
 aber: einzelne Unterschiede aufgrund des Mediums Internet
 Vertragsschluss grdsl. auch formlos möglich, also
• (fern-) mündlich
• via E-Mail
• durch Mausklick
• per Fax
• konkludent (Kopfnicken, Handschlag o.ä.)
 Ausnahme: Schriftform- / Notarzwang bei bestimmten Vertragstypen (z.B. Hauskauf, GmbH-Gründung)
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
Vertragsschluss
17.12.202010
 Voraussetzungen für wirksamen Vertragsschluss:
 übereinstimmende Willenserklärungen
 kein Irrtum über essentielle Vertragsbestandteile
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
Angebot Annahme Konsens = Vertrag
Vertragsschluss
17.12.202011
 Vertragsschluss bei Bestellungen im Webshop etc.:
 Darstellung der Produkte: i.d.R. noch kein bindendes Angebot (nur Aufforderung zur Angebotsabgabe)
 Bestellung durch Kunden: Angebot
 Annahme durch Händler: Annahme (durch Erklärung oder Übersendung der Ware)
 Konsens (Produkt, Preis…)
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
Vertragsschluss
17.12.202012
 Vertragsschluss bei Onlineauktionen auf eBay & Co.:
 Einstellen der Auktion: schon bindendes Angebot
 Gebote durch Kunden: Annahmeerklärungen
 Vertragsschluss mit Höchstbietenden zum Ablauf der Auktion
 Annahme durch Händler: nicht erforderlich; ersetzt durch Zeitablauf
 Konsens (Produkt, Preis…)
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
17.12.2020E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht13
03 AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) = das lästige „Kleingedruckte“
 „vor die Klammer gezogene“ allg. Bedingungen, die bei einzelnen
Vertragsabschlüssen gleichermaßen vereinbart werden
 typische AGB-Klauseln:
 Haftung
 Zahlungsweise
 Lieferbedingungen
 …
17.12.2020E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht14
AGB
AGB
17.12.202015
 Einbeziehung von AGB in den Vertrag (§§ 305, 305b BGB) [1/2]:
• für eine Vielzahl von Verträgen
• vorformulierten Vertragsbedingungen
• die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen bei Abschluss eines Vertrags stellt
• unabhängig von Form, Schriftgröße, Umfang…
• AGB liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt
werden
• Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor AGB
AGB vs. Individualabsprache
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
AGB
17.12.202016
 Einbeziehung von AGB in den Vertrag (§§ 305, 305a BGB) [2/2]:
• AGB werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss
1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des
Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang
am Orte des Vertragsschlusses auf sie hinweist und
2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender
erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt
Kenntnis zu nehmen,
und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.
• in besonderen Fällen (z.B. beim Abschluss von Strom-Verträgen o.ä.) kann auch von Nr. 1 & 2 abgewichen werden
Einverständnis muss nicht ausdrücklich oder gar schriftlich erfolgen, auch konkludent möglich
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
AGB
17.12.202017
 Überraschende & mehrdeutige Klauseln (§ 305c BGB):
• AGB-Klauseln, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so
ungewöhnlich sind, dass der andere Vertragspartner mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht
Vertragsbestandteil
• grdsl. keine AGB-Pflicht, wenn aber AGB verwendet werden, müssen diese formell & inhaltlich korrekt sein
• Zweifel bei der Auslegung von AGB gehen zu Lasten des Verwenders
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
AGB
17.12.202018
 Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung & Unwirksamkeit (§ 306 BGB):
• sind AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im
Übrigen wirksam
• außerdem richtet sich der Inhalt des Vertrags dann nach den gesetzlichen Vorschriften
• Ausnahme: Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei
darstellen würde
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
AGB
17.12.202019
 Inhaltskontrolle (§ 307 BGB):
• AGB-Bestimmungen sind unwirksam, wenn sie den anderen Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und
Glauben unangemessen benachteiligen
• „unangemessene Benachteiligung“: kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und
verständlich ist
• Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung
1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren
ist oder
2. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die
Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
AGB
17.12.202020
 Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit (§ 308 BGB) [B2C] bzgl.
• Annahme- und Leistungsfrist
• Zahlungsfrist
• Überprüfungs- / Abnahmefrist
• Nachfrist
• Rücktrittsvorbehalt
• Änderungsvorbehalt
• Fingierte Erklärungen
• Fiktion des Zugangs
• Abwicklung von Verträgen
• Nichtverfügbarkeit der Leistung
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
AGB
17.12.202021
 Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit (§ 309 BGB) [B2C] bzgl.
• Kurzfristige Preiserhöhungen
• Leistungsverweigerungsrechte
• Aufrechnungsverbot
• Mahnung / Fristsetzung
• Pauschalierung von Schadensersatzansprüchen
• Vertragsstrafe
• Haftungsausschluss bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei grobem Verschulden
• Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen
• Wechsel des Vertragspartners
• …
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
Fazit: B2B-AGB
- im B2B-Bereich begegnen sich Vertragsparteien „auf
Augenhöhe“
- keine Geltung von zwingendem Verbraucherrecht
- Beschränkung der eigenen Haftung etc. möglich
- B2B-AGB bieten gute Regelungsmöglichkeiten zu
Gunsten des Verwenders
Fazit: B2C-AGB
- AGB-Regeln werden im Zweifel durch zwingendes
Verbraucherrecht verdrängt
- insbesondere kann Gewährleistung, Haftung des
Händlers etc. nicht zu Lasten von Verbrauchern
eingeschränkt werden
- B2C-AGB dienen i.d.R. als „Info-Zentrale“, um die
gesetzlichen Informationspflichten zu erfüllen
17.12.2020E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht22
AGB
17.12.2020E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht23
04 Widerrufsrecht
Widerrufsrecht = „Umtauschrecht“
 generell besteht kein Recht auf Umtausch
 Grundsatz: „pacta sunt servanda“ (Verträge sind zu erfüllen)
 im „Laden um die Ecke“ höchstens Umtausch aus Kulanz
 Widerrufsrecht: spezielle Ausnahme im Fernabsatzhandel
17.12.2020E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht24
Widerrufsrecht
Widerrufsrecht
17.12.202025
 Verträge im Fernabsatz / E-Commerce werden geschlossen z.B.
• per Telefon
• durch Katalog-Bestellung (Postkarte)
• via E-Mail
• per Fax
• mittels Mausklick im Webshop
• mit dem Finger in der Smartphone-App
ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zum Vertragsabschluss
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
Widerrufsrecht
17.12.202026
 ausnahmsweise haben Privatkunden bei Fernabsatzverträgen das Recht, bestellte Ware ohne Angaben von
Gründen zurückzuschicken und den vollen Kaufpreis erstattet zu bekommen
 inkl. Kosten der Hinsendung
 Rücksendekosten u.U. vom Kunden zu tragen (kann vom Händler in Widerrufsbelehrung festgelegt werden)
 Widerrufsrecht ist kein Gewährleistungsrecht (setzt also keinen Mangel der Ware voraus)
 Kunden dürfen Waren anfassen / testen, wie sie das auch im Ladenlokal dürften
 Händler hat ggf. Anspruch auf Wertersatz, wenn Ware beschädigt oder „über Gebühr“ genutzt zurückgeschickt wird
Widerrufsfrist: 14 Tage
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
Widerrufsrecht
17.12.202027
 Beginn der 14-tägigen Widerrufsfrist:
• Belehrung in Textform
• Achtung: Website keine „Textform“ im Rechtssinne, E-Mail oder z.B. PDF-Datei dagegen schon
• vor oder spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss
• bei Kaufvertrag jedoch nicht vor Erhalt der Ware
erfolgt keine korrekte oder rechtzeitige Belehrung, beginnt die Frist nicht zu laufen! (Begrenzung auf 1 Jahr)
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
Widerrufsrecht
17.12.202028
 Best practice Widerrufsbelehrung:
• eigener Menüpunkt („Widerrufsbelehrung“, „Widerrufsrecht“ o.ä.)
• von jeder einzelnen Unterseite gleichermaßen zu erreichen (Hauptnavigation, Site-Footer oder -Header)
• Verwendung der amtlichen Muster-Widerrufsbelehrung & des Muster-Widerrufformulars*
• Einbindung als Text (nicht als Grafik)
• zusätzlich Versand als PDF-Anhang zusammen mit der Bestellbestätigungs-Mail an Kunden
• Gestaltung der Website im „responsive design“
* individuell auf den eigenen Shop bzw. die eigenen Waren / Dienstleistungen angepasst
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
Widerrufsrecht
17.12.202029
 Ausnahmen vom Widerrufsrecht [1/3]:
• Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder
Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des
Verbrauchers zugeschnitten sind (z.B. Maßanzüge, individuell gefertigte Möbel)
• Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde
(z.B. Lebensmittel, Schnittblumen, Kontaktlinsen, Medikamente oder Kosmetika)
• Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur
Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (z.B. Fertiggerichte, Einmal-
Unterwäsche, Piercingschmuck oder Erotikspielzeug)
• Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen
Gütern vermischt wurden (z.B. Heizöl)
• Verträge zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30
Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt
abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat (z.B. bestimmte Arten von Wein-Kaufverträgen, sog. „vin en
primeur“)
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
Widerrufsrecht
17.12.202030
 Ausnahmen vom Widerrufsrecht [2/3]:
• Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung,
wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (z.B. in Schutzfolie eingeschweißte CDs oder DVDs)
• Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten (mit Ausnahme von Abo-Verträgen)
• Verträge zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen, einschl. Finanzdienstleistungen,
deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und
die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien,
mit Anteilen an offenen Investmentvermögen und mit anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten
oder Geldmarktinstrumenten (z.B. Aktien, Gold, Silber, Erdgas, Fondsanteile)
• Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu
Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie
zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die
Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (z.B. Flug- oder Hotelbuchungen, Mietwagen,
Ferienwohnung, Catering)
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
Widerrufsrecht
17.12.202031
 Ausnahmen vom Widerrufsrecht [3/3]:
• Verträge, die im Rahmen einer Vermarktungsform geschlossen werden, bei der der Unternehmer Verbrauchern,
die persönlich anwesend sind oder denen diese Möglichkeit gewährt wird, Waren oder Dienstleistungen anbietet,
und zwar in einem vom Versteigerer durchgeführten, auf konkurrierenden Geboten basierenden transparenten
Verfahren, bei dem der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, zum Erwerb der Waren oder Dienstleistungen
verpflichtet ist (öffentlich zugängliche Versteigerung, nicht eBay & Co.)
• Verträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um
dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen (z.B. in Auftrag gegebene Reparatur der
Heizungsanlage, Instandsetzungsarbeiten am Hausdach).
• Verträge zur Erbringung von Wett- und Lotteriedienstleistungen, es sei denn, dass der Verbraucher seine
Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat oder der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen
wurde (z.B. „Lotto online“)
• Notariell beurkundete Verträge (z.B. Hauskauf, Erwerb von GmbH-Anteilen)
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
Widerrufsrecht
17.12.202032
 ggf. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts:
• Erbringung von Dienstleistungen*
• digitale Inhalte (Datei-Downloads)*
* setzt Information & Einwilligung durch Kunden voraus
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
17.12.2020E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht33
05 Kundenrechte
Gewährleistungsrechte im Fall von Mängeln
 zu unterscheiden vom Widerrufsrecht (das ohne Angaben von
Gründen und auch ohne Vorliegen von Mängeln möglich ist)
 Gewährleistung („da hab‘ ich noch Garantie drauf“): gesetzlich
normierte Rechte von Kunden
 Garantie: freiwillige Leistung
17.12.2020E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht34
Kundenrechte
Kundenrechte
17.12.202035
 Gewährleistung [B2C]:
• zwingendes Verbraucherrecht, nicht abdingbar
• 2 Jahre für Neuware (5 Jahre bei Bauleistungen)
• bei Gebrauchtware auf 1 Jahr reduzierbar* (inzwischen umstritten wg. EuGH-Rechtsprechung)
• In ersten 6 Monaten wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestand (Beweislastumkehr)
• ab 7. Monat muss Kunde im Zweifel nachweisen, dass Mangel nicht durch ihn verursacht wurde
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
* z.B. in AGB
Kundenrechte
17.12.202036
 Gewährleistung [B2B]:
• keine zwingenden Vorschriften, abdingbar
• 2 Jahre für Neuware, kann auf 1 Jahr reduziert werden* (Reduzierung ggf. europarechtswidrig, strittig)
• bei Gebrauchtware kompletter Ausschluss möglich*
• keine Beweislastumkehr
• Rügepflicht, d.h. Käufer muss Ware unverzüglich auf Mängel prüfen & ggf. melden, sonst erlischtsein
Gewährleistungsanspruch
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
* z.B. in AGB
Kundenrechte
17.12.202037
 Garantie:
• freiwilliges Versprechen des Herstellers / Händlers (z.B. „10 Jahre Garantie auf Durchrostung der Karosserie“)
• besteht parallel zur gesetzl. Gewährleistung
• Händler kann Bedingungen vorgeben (z.B. „nur bei regelmäßigen Checks in Vertragswerkstätten“)
• Werbung mit Garantie muss Bedingungen enthalten
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
Kundenrechte
17.12.202038
 Gewährleistungsrechte im B2C-Bereich: 2-stufiges Vorgehen
• 1. Stufe: Nacherfüllung (Wahlmöglichkeit des Kunden*, auf Kosten des Händlers)
• Nachbesserung (Reparatur, max. 2 Versuche)
• Nachlieferung (wiederholte Warenlieferung)
• 2. Stufe: Rücktritt / Minderung (Wahlmöglichkeit des Kunden*)
• Rückgabe der Kaufsache gegen Erstattung des Kaufpreises
• (nachträgliche) Reduzierung des Kaufpreises
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
* Ausnahme nur bei unzumutbarer Härte für Händler, z.B. wenn Nachbesserung unwirtschaftlich
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E-Commerce-Recht - Vertragsfragen

  • 1. E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht RA Michael Rohrlich 17.12.2020
  • 2.  zugelassen als Rechtsanwalt seit 03/2003  TÜV Süd zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB-TÜV) seit 06/2012  Vorstandsmitglied des Webmasters Europe e.V. seit 09/2010  Mitglied im Expertenrat des Webmasters Europe e.V. seit 03/2019  Fachautor seit 1997 / Buchautor seit 2005  Dozent seit 1998  Video-Trainer (LinkedIn Learning, ehem. video2brain) seit 07/2012 17.12.2020E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht2 Michael Rohrlich Rechtsanwalt
  • 3. Agenda 17.12.2020E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht3 1. Einführung 2. Wann und wie wird online eigentlich ein Vertrag geschlossen? 3. Was sind AGB und brauche ich die unbedingt? 4. Muss ich meinen Kunden ein Widerrufsrecht einräumen und wie mache ich das? 5. Welche Rechte haben meine Kunden sonst noch?
  • 4. 17.12.2020E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht4 01 Einführung
  • 5. Online-Händler haben div. Pflichten im E-Commerce  gilt sowohl für B2B- als auch für B2C-Bereich  B2C: hier gilt zwingendes Verbraucherrecht (z.B. 2 Jahre Gewährleistung, Widerrufsrecht, Gefahrtragung bei Warenversand…)  entscheidendes Momentum: Vertragsschluss 17.12.2020E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht5 Einführung
  • 6. Einführung 17.12.20206  Die wichtigsten Punkte bzgl. des Vertragsschlusses im Bereich E-Commerce: • transparente Beschreibung einzelner technischer Schritte, die zum Vertragsschluss führen • Information, ob der Vertragstext nach Vertragsschluss vom Händler gespeichert wird & ob er dem Kunden zugänglich ist • Korrekturmöglichkeiten im Bestellprozess • für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen • über die unverzügliche, elektronische Bestätigung • über die Möglichkeit, die Vertragsbestimmungen einschließlich der AGB bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern • korrekte Gestaltung der Checkout-Site & des Bestell-Buttons gilt nicht nur für Webshops, sondern auch für Amazon Marketplace, eBay Powerseller… E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
  • 7. 17.12.2020E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht7 02 Vertragsschluss
  • 8. Vertragsschluss: entscheidender Moment für Händler & Kunde  nach wirksamem Vertragsschluss entstehen Rechte und Pflichten der beteiligten Vertragsparteien  Hauptleistungspflichten (Kaufvertrag): Übereignung des Kaufgegenstandes & Zahlung des Kaufpreises  Nebenleistungspflichten (Kaufvertrag): bestimmte Aufklärungs- oder auch Treuepflichten  ggf. schon vorvertragliche Pflichten 17.12.2020E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht8 Vertragsschluss
  • 9. Vertragsschluss 17.12.20209  Vertragsschluss online & offline grdsl. gleich  aber: einzelne Unterschiede aufgrund des Mediums Internet  Vertragsschluss grdsl. auch formlos möglich, also • (fern-) mündlich • via E-Mail • durch Mausklick • per Fax • konkludent (Kopfnicken, Handschlag o.ä.)  Ausnahme: Schriftform- / Notarzwang bei bestimmten Vertragstypen (z.B. Hauskauf, GmbH-Gründung) E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
  • 10. Vertragsschluss 17.12.202010  Voraussetzungen für wirksamen Vertragsschluss:  übereinstimmende Willenserklärungen  kein Irrtum über essentielle Vertragsbestandteile E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht Angebot Annahme Konsens = Vertrag
  • 11. Vertragsschluss 17.12.202011  Vertragsschluss bei Bestellungen im Webshop etc.:  Darstellung der Produkte: i.d.R. noch kein bindendes Angebot (nur Aufforderung zur Angebotsabgabe)  Bestellung durch Kunden: Angebot  Annahme durch Händler: Annahme (durch Erklärung oder Übersendung der Ware)  Konsens (Produkt, Preis…) E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
  • 12. Vertragsschluss 17.12.202012  Vertragsschluss bei Onlineauktionen auf eBay & Co.:  Einstellen der Auktion: schon bindendes Angebot  Gebote durch Kunden: Annahmeerklärungen  Vertragsschluss mit Höchstbietenden zum Ablauf der Auktion  Annahme durch Händler: nicht erforderlich; ersetzt durch Zeitablauf  Konsens (Produkt, Preis…) E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
  • 13. 17.12.2020E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht13 03 AGB
  • 14. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) = das lästige „Kleingedruckte“  „vor die Klammer gezogene“ allg. Bedingungen, die bei einzelnen Vertragsabschlüssen gleichermaßen vereinbart werden  typische AGB-Klauseln:  Haftung  Zahlungsweise  Lieferbedingungen  … 17.12.2020E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht14 AGB
  • 15. AGB 17.12.202015  Einbeziehung von AGB in den Vertrag (§§ 305, 305b BGB) [1/2]: • für eine Vielzahl von Verträgen • vorformulierten Vertragsbedingungen • die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen bei Abschluss eines Vertrags stellt • unabhängig von Form, Schriftgröße, Umfang… • AGB liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt werden • Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor AGB AGB vs. Individualabsprache E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
  • 16. AGB 17.12.202016  Einbeziehung von AGB in den Vertrag (§§ 305, 305a BGB) [2/2]: • AGB werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss 1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang am Orte des Vertragsschlusses auf sie hinweist und 2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist. • in besonderen Fällen (z.B. beim Abschluss von Strom-Verträgen o.ä.) kann auch von Nr. 1 & 2 abgewichen werden Einverständnis muss nicht ausdrücklich oder gar schriftlich erfolgen, auch konkludent möglich E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
  • 17. AGB 17.12.202017  Überraschende & mehrdeutige Klauseln (§ 305c BGB): • AGB-Klauseln, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der andere Vertragspartner mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil • grdsl. keine AGB-Pflicht, wenn aber AGB verwendet werden, müssen diese formell & inhaltlich korrekt sein • Zweifel bei der Auslegung von AGB gehen zu Lasten des Verwenders E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
  • 18. AGB 17.12.202018  Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung & Unwirksamkeit (§ 306 BGB): • sind AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam • außerdem richtet sich der Inhalt des Vertrags dann nach den gesetzlichen Vorschriften • Ausnahme: Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
  • 19. AGB 17.12.202019  Inhaltskontrolle (§ 307 BGB): • AGB-Bestimmungen sind unwirksam, wenn sie den anderen Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen • „unangemessene Benachteiligung“: kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und verständlich ist • Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung 1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder 2. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
  • 20. AGB 17.12.202020  Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit (§ 308 BGB) [B2C] bzgl. • Annahme- und Leistungsfrist • Zahlungsfrist • Überprüfungs- / Abnahmefrist • Nachfrist • Rücktrittsvorbehalt • Änderungsvorbehalt • Fingierte Erklärungen • Fiktion des Zugangs • Abwicklung von Verträgen • Nichtverfügbarkeit der Leistung E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
  • 21. AGB 17.12.202021  Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit (§ 309 BGB) [B2C] bzgl. • Kurzfristige Preiserhöhungen • Leistungsverweigerungsrechte • Aufrechnungsverbot • Mahnung / Fristsetzung • Pauschalierung von Schadensersatzansprüchen • Vertragsstrafe • Haftungsausschluss bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei grobem Verschulden • Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen • Wechsel des Vertragspartners • … E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
  • 22. Fazit: B2B-AGB - im B2B-Bereich begegnen sich Vertragsparteien „auf Augenhöhe“ - keine Geltung von zwingendem Verbraucherrecht - Beschränkung der eigenen Haftung etc. möglich - B2B-AGB bieten gute Regelungsmöglichkeiten zu Gunsten des Verwenders Fazit: B2C-AGB - AGB-Regeln werden im Zweifel durch zwingendes Verbraucherrecht verdrängt - insbesondere kann Gewährleistung, Haftung des Händlers etc. nicht zu Lasten von Verbrauchern eingeschränkt werden - B2C-AGB dienen i.d.R. als „Info-Zentrale“, um die gesetzlichen Informationspflichten zu erfüllen 17.12.2020E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht22 AGB
  • 23. 17.12.2020E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht23 04 Widerrufsrecht
  • 24. Widerrufsrecht = „Umtauschrecht“  generell besteht kein Recht auf Umtausch  Grundsatz: „pacta sunt servanda“ (Verträge sind zu erfüllen)  im „Laden um die Ecke“ höchstens Umtausch aus Kulanz  Widerrufsrecht: spezielle Ausnahme im Fernabsatzhandel 17.12.2020E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht24 Widerrufsrecht
  • 25. Widerrufsrecht 17.12.202025  Verträge im Fernabsatz / E-Commerce werden geschlossen z.B. • per Telefon • durch Katalog-Bestellung (Postkarte) • via E-Mail • per Fax • mittels Mausklick im Webshop • mit dem Finger in der Smartphone-App ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zum Vertragsabschluss E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
  • 26. Widerrufsrecht 17.12.202026  ausnahmsweise haben Privatkunden bei Fernabsatzverträgen das Recht, bestellte Ware ohne Angaben von Gründen zurückzuschicken und den vollen Kaufpreis erstattet zu bekommen  inkl. Kosten der Hinsendung  Rücksendekosten u.U. vom Kunden zu tragen (kann vom Händler in Widerrufsbelehrung festgelegt werden)  Widerrufsrecht ist kein Gewährleistungsrecht (setzt also keinen Mangel der Ware voraus)  Kunden dürfen Waren anfassen / testen, wie sie das auch im Ladenlokal dürften  Händler hat ggf. Anspruch auf Wertersatz, wenn Ware beschädigt oder „über Gebühr“ genutzt zurückgeschickt wird Widerrufsfrist: 14 Tage E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
  • 27. Widerrufsrecht 17.12.202027  Beginn der 14-tägigen Widerrufsfrist: • Belehrung in Textform • Achtung: Website keine „Textform“ im Rechtssinne, E-Mail oder z.B. PDF-Datei dagegen schon • vor oder spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss • bei Kaufvertrag jedoch nicht vor Erhalt der Ware erfolgt keine korrekte oder rechtzeitige Belehrung, beginnt die Frist nicht zu laufen! (Begrenzung auf 1 Jahr) E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
  • 28. Widerrufsrecht 17.12.202028  Best practice Widerrufsbelehrung: • eigener Menüpunkt („Widerrufsbelehrung“, „Widerrufsrecht“ o.ä.) • von jeder einzelnen Unterseite gleichermaßen zu erreichen (Hauptnavigation, Site-Footer oder -Header) • Verwendung der amtlichen Muster-Widerrufsbelehrung & des Muster-Widerrufformulars* • Einbindung als Text (nicht als Grafik) • zusätzlich Versand als PDF-Anhang zusammen mit der Bestellbestätigungs-Mail an Kunden • Gestaltung der Website im „responsive design“ * individuell auf den eigenen Shop bzw. die eigenen Waren / Dienstleistungen angepasst E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
  • 29. Widerrufsrecht 17.12.202029  Ausnahmen vom Widerrufsrecht [1/3]: • Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (z.B. Maßanzüge, individuell gefertigte Möbel) • Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde (z.B. Lebensmittel, Schnittblumen, Kontaktlinsen, Medikamente oder Kosmetika) • Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (z.B. Fertiggerichte, Einmal- Unterwäsche, Piercingschmuck oder Erotikspielzeug) • Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden (z.B. Heizöl) • Verträge zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat (z.B. bestimmte Arten von Wein-Kaufverträgen, sog. „vin en primeur“) E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
  • 30. Widerrufsrecht 17.12.202030  Ausnahmen vom Widerrufsrecht [2/3]: • Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (z.B. in Schutzfolie eingeschweißte CDs oder DVDs) • Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten (mit Ausnahme von Abo-Verträgen) • Verträge zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen, einschl. Finanzdienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, mit Anteilen an offenen Investmentvermögen und mit anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten (z.B. Aktien, Gold, Silber, Erdgas, Fondsanteile) • Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (z.B. Flug- oder Hotelbuchungen, Mietwagen, Ferienwohnung, Catering) E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
  • 31. Widerrufsrecht 17.12.202031  Ausnahmen vom Widerrufsrecht [3/3]: • Verträge, die im Rahmen einer Vermarktungsform geschlossen werden, bei der der Unternehmer Verbrauchern, die persönlich anwesend sind oder denen diese Möglichkeit gewährt wird, Waren oder Dienstleistungen anbietet, und zwar in einem vom Versteigerer durchgeführten, auf konkurrierenden Geboten basierenden transparenten Verfahren, bei dem der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, zum Erwerb der Waren oder Dienstleistungen verpflichtet ist (öffentlich zugängliche Versteigerung, nicht eBay & Co.) • Verträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen (z.B. in Auftrag gegebene Reparatur der Heizungsanlage, Instandsetzungsarbeiten am Hausdach). • Verträge zur Erbringung von Wett- und Lotteriedienstleistungen, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat oder der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde (z.B. „Lotto online“) • Notariell beurkundete Verträge (z.B. Hauskauf, Erwerb von GmbH-Anteilen) E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
  • 32. Widerrufsrecht 17.12.202032  ggf. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts: • Erbringung von Dienstleistungen* • digitale Inhalte (Datei-Downloads)* * setzt Information & Einwilligung durch Kunden voraus E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
  • 33. 17.12.2020E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht33 05 Kundenrechte
  • 34. Gewährleistungsrechte im Fall von Mängeln  zu unterscheiden vom Widerrufsrecht (das ohne Angaben von Gründen und auch ohne Vorliegen von Mängeln möglich ist)  Gewährleistung („da hab‘ ich noch Garantie drauf“): gesetzlich normierte Rechte von Kunden  Garantie: freiwillige Leistung 17.12.2020E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht34 Kundenrechte
  • 35. Kundenrechte 17.12.202035  Gewährleistung [B2C]: • zwingendes Verbraucherrecht, nicht abdingbar • 2 Jahre für Neuware (5 Jahre bei Bauleistungen) • bei Gebrauchtware auf 1 Jahr reduzierbar* (inzwischen umstritten wg. EuGH-Rechtsprechung) • In ersten 6 Monaten wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestand (Beweislastumkehr) • ab 7. Monat muss Kunde im Zweifel nachweisen, dass Mangel nicht durch ihn verursacht wurde E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht * z.B. in AGB
  • 36. Kundenrechte 17.12.202036  Gewährleistung [B2B]: • keine zwingenden Vorschriften, abdingbar • 2 Jahre für Neuware, kann auf 1 Jahr reduziert werden* (Reduzierung ggf. europarechtswidrig, strittig) • bei Gebrauchtware kompletter Ausschluss möglich* • keine Beweislastumkehr • Rügepflicht, d.h. Käufer muss Ware unverzüglich auf Mängel prüfen & ggf. melden, sonst erlischtsein Gewährleistungsanspruch E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht * z.B. in AGB
  • 37. Kundenrechte 17.12.202037  Garantie: • freiwilliges Versprechen des Herstellers / Händlers (z.B. „10 Jahre Garantie auf Durchrostung der Karosserie“) • besteht parallel zur gesetzl. Gewährleistung • Händler kann Bedingungen vorgeben (z.B. „nur bei regelmäßigen Checks in Vertragswerkstätten“) • Werbung mit Garantie muss Bedingungen enthalten E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
  • 38. Kundenrechte 17.12.202038  Gewährleistungsrechte im B2C-Bereich: 2-stufiges Vorgehen • 1. Stufe: Nacherfüllung (Wahlmöglichkeit des Kunden*, auf Kosten des Händlers) • Nachbesserung (Reparatur, max. 2 Versuche) • Nachlieferung (wiederholte Warenlieferung) • 2. Stufe: Rücktritt / Minderung (Wahlmöglichkeit des Kunden*) • Rückgabe der Kaufsache gegen Erstattung des Kaufpreises • (nachträgliche) Reduzierung des Kaufpreises E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht * Ausnahme nur bei unzumutbarer Härte für Händler, z.B. wenn Nachbesserung unwirtschaftlich
  • 39. Vielen Dank In Kürze in Ihrer Mediathek ▪ Video-Aufzeichnung der Online-Schulung ▪ Fragen- & Antworten-Dokument 17.12.2020E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht39
  • 40. Falls Sie keine Zeit haben weiter zuzuhören, dann verpassen Sie trotzdem nichts: In Ihrer Mediathek finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Fragen und Antworten. Zeit für Ihre Fragen 17.12.2020E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht40
  • 41. Weitere Online-Schulungen, die Sie interessieren könnten Die eigene Internetseite: So präsentieren Sie Ihr Unternehmen optimal Der eigene Online- Shop: So verkaufen Sie Ihre Produkte erfolgreich Social Media: Chancen für kleine und mittlere Unternehmen Di, 21.07.20, 10:00 Uhr Do, 23.07.20, 10:00 Uhr Do, 06.08.20, 10:00 Uhr Ca. 80 Min. ca. 80 Min. ca. 80 Min. Kostenlos Kostenlos Kostenlos Zur Schulung Zur Schulung Zur Schulung