SlideShare ist ein Scribd-Unternehmen logo
1 von 4
Downloaden Sie, um offline zu lesen
M Recht der neuen Medien


M4




Urheberrechliche Probleme im Internet
– Teil 1
Rahmenbedingungen und Hinweise zur Erstellung
und zum Schutz von Websites


Dr. Bettina C. Goldmann, LL.M. (New York University)
Rechtsanwältin, München, Corporate Counsel Europe, Ariba S.A., Paris


Inhalt                                                                     Seite


1.    Einleitung                                                               2
1.1   Grundbegriffe                                                            2
1.2   Geltendes Recht im Internet                                              2
1.3   Gefahren und Chancen für die Verwertung von Geisteswerken
      durch die Digitalisierung                                                4
2.    Urheberrechtlich schutzfähige Objekte im Internet                        5
2.1   Die Nutzung vorbestehender Werke                                         6
2.2   Die Nutzung fremder netzbezogener Werke                                 10
3.    Welche urheberrechtlichen Befugnisse berührt die
      Herstellung und Nutzung eines Internet-Angebots?                        12
3.1   Tangierte Verwertungsrechte                                             12
3.2   Sonstige durch Internetanwendungen berührte Rechte                      16




Die Website als Möglichkeit zur Information wird für Kultureinrichtungen und
Künstler zunehmend wichtiger. Bei der Herstellung derselben stehen sowohl der
Inhalt und die Gestaltung im Mittelpunkt als auch die rechtliche Beurteilung. Aus
Letzteren ergibt sich, ob und in welchem Umfang Nutzungsrechte eingeholt
werden, ob die Verwertung überhaupt zulässig ist u.v.m. Verfolgen Sie in dem
sehr gelungenen Beitrag, welche Voraussetzungen erforderlich sind, damit eine       M
Website im Einklang mit dem geltenden Recht steht und welchen Schutz sie nach       4
Fertigstellung genießt.                                                             S. 1


                                                     29 Kultur & Recht Juli 2005
M Recht der neuen Medien


       M4




       1.     Einleitung

       1.1    Grundbegriffe

       Das Internet ist die zur Zeit weltweit größte und am raschesten expanierende
       Kommunikationsstruktur der Welt. Es lässt sich als Zusammenschluss aus mit-
       einander vernetzten Computern definieren, deren Kommunikation durch Proto-
       kolle und Dienstleistungen geregelt ist. Im Internet angebotene Dienste sind
       beispielsweise die individuelle Kommunikation über E-Mail und das World Wide
       Web (www.), das als erfolgreichster und für die Allgemeinheit wichtigster Dienst
       und Ausschnittsbereich des Internets gilt. Protokoll bedeutet in diesem Zusam-
       menhang ein standardisiertes Datenaustauschformat, über das auf Dienste oder
       Dokumente zugegriffen werden kann. Zum Aufruf einer Website wird das sog.
       Hypertext Transfer Protocol (http:) verwendet, das unter Zuhilfenahme der Pro-
       grammiersprache Hypertext Markup Language (html) die Darstellung ganzer
       Seiten mit Verknüpfungen zu anderen Seiten im Internet bewerkstelligt. Ermög-
       licht wird dies durch die sog. Browser, eine Software, die es ermöglicht, im
       World Wide Web zu navigieren und es dem Nutzer erlaubt, Dateien von dem
       Computer, auf dem die im Netz angebotenen Inhalte gespeichert sind (Host oder
       Server), abzurufen. Jeder durch das weltweite Netz verbundene Server wird im
       Internet durch eine eigene Protokoll-Adresse gekennzeichnet, die seine Zieladres-
       se enthält und sich zumeist aus der Protokollangabe (http://), der Netzangabe
       (www.), der Second Level Domain – die frei wählbar den betreffenden Anbieter
       kennzeichnet – und die Top Level Domain (.de; .org; .gov; edu etc.) zusammen-
       setzt. Das Auffinden bestimmter Inhalte wird durch eine Vielzahl von Suchma-
       schinen (Search-engines) unterstützt, die das Web nach bestimmten Suchbegrif-
       fen durchforsten.


       1.2    Geltendes Recht im Internet

       In seiner Anfangsphase galt das Internet als weitgehend rechtsfreies, chaotisches
       Kommunikationsmedium, das durch freien Zugang und freien Abruf von Infor-
       mation charakterisiert war und dem eine kommerzielle Organisationsstruktur
       fehlte. Mittlerweile haben jedoch eine Anzahl von Rechtsnormen ihren Einzug in
       das Internet gehalten, zu denken ist etwa an Vorschriften des Jugendschutzes, des
       Daten- und Verbraucherschutzes sowie an strafrechtliche und haftungsrechtliche
       Sanktionen, und es besteht Einigkeit, dass diese bei Verstößen gegen die Rechts-
       ordnung im Internet und ähnlichen Datennetzen und Kommunikationsdiensten
       grundsätzlich ebenso gelten wie in herkömmlichen Medien.


M
4
S. 2


       29 Kultur & Recht Juli 2005
M Recht der neuen Medien


M4




Auch im Bereich des Rechts des geistigen Eigentums – der hier als Ausschnitt
aus dem das Internet insgesamt betreffenden sog. Cyberlaw behandelt werden
soll – gehören bereits jetzt die Zeiten des sorglosen Umgangs mit geschützten
Werken wie Fotografien oder Bildern im Netz der Vergangenheit an. Es herrscht
vielmehr die einhellige Auffassungen, dass rechtliche Regelungen auch im Be-
reich des Internets ihre Geltung entfalten und die Nutzung von Gütern des geisti-
gen Eigentums nicht ohne Zustimmung des Urhebers gestattet ist. Zivil- und
strafrechtliche Sanktionen drohen daher bei der Verletzung fremder Urheber-
rechte im Netz ebenso wie bei den herkömmlichen Medien. Andererseits fordern
jedoch auch Stimmen, dass der Informationsfreiheit der Allgemeinheit im Inter-
net ausreichend Rechnung getragen werden müsse, so dass sich das geltende
Urheberrecht daraufhin zu überprüfen sei, ob die aus einer Zeit der analogen
Werkverwertung stammenden Schrankenregelung im Zeitalter der Informations-
gesellschaft noch passen oder sich entsprechend auslegen lassen.

Dabei wirft zunächst die Frage nach der Geltung deutschen Urheberrechts
Schwierigkeiten auf, da im Internet bereitgehaltene Inhalte auf der ganzen Welt
abgerufen werden können. Nachdem zunächst der Standpunkt des Servers, von
dem aus das Internetangebot gemacht wird, als Anknüpfungspunkt für das an-
wendbare Recht angesehen wurde, kommt es nach der jetzt vorherrschenden
Auffassung auf das Urheberrecht in sämtlichen Ländern an, in denen die Inhalte
verbreitet werden, da ansonsten die Schaffung von „Urheberrechtsoasen“ als
Anziehungspunkte für den Betrieb von Servern begünstigt würde. Das durch die
E-Commerce-Richtlinie eingeführte Herkunftslandsprinzip, nach dem es für die
Rechtmäßigkeit eines Online-Angebots nur auf das Recht des Herkunftslandes
dieses Angebots ankommt, gilt ausdrücklich nicht für das Urheberrecht. Nach der
derzeitigen Rechtslage muss die gesamte Verbreitung eines urheberrechtlich
geschützten Werkes über das Internet unterbleiben, wenn in einem Land der Welt
an das sich das Internetgebot unter anderem richtet, dadurch eine Urheberrechts-
verletzung begangen würde. Nach allgemeiner Meinung kommt es zur Beurtei-
lung von urheberrechtlichen Fragestellungen sowohl auf den Ort des Upload als
auch des Download an, so dass der Produzent eines Internet-Angebotes – will er
sichergehen – die Rechtslage in allen adressierten Ländern berücksichtigen
müsste. Häufig wird es unter anderem darauf ankommen, in welcher Sprache das
Internetangebot abgefasst ist und wie die Website insgesamt gestaltet ist. Ein mit
der Sache befasstes Gericht dürfte seine Zuständigkeit in der Regel für eine Ur-
heberrechtsstreitigkeit bejahen, wenn die Website im Inland zugänglich ist und
das Angebot sich zumindest auch an Internetnutzer dieses Landes richtet. Die
Einzelheiten der damit verknüpften Fragen an der Schnittstelle des internationa-
len Urheberrechts und des internationalen Privatrechts sind zum Großteil noch
ungeklärt.


                                                                                     M
                                                                                     4
                                                                                     S. 3


                                                      29 Kultur & Recht Juli 2005
M Recht der neuen Medien


       M4




       1.3    Gefahren und Chancen für die Verwertung von
              Geisteswerken durch die Digitalisierung

       Es steht außer Frage, dass die neuen technischen Kommunikationsmöglichkeiten
       unter dem Schlagwort Multimedia die bisherige Verwertung urheberrechtlich
       geschützter Werke revolutioniert haben: Sowohl das Internet als auch kommer-
       zielle Datennetzbetreiber wie Compuserve oder AOL bieten fast unbegrenzte
       Möglichkeiten, Inhalte zum sekundenschnellen weltweiten Abruf bereitzuhalten
       und ohne Qualitätsverluste weiterzuverbreiten. Voraussetzung für die Kommuni-
       kation eines Werkes über solche Datennetze oder das Internet ist dessen Digitali-
       sierung, d. h. die technische Aufbereitung und Bearbeitung des Materials, verein-
       facht ausgedrückt durch Zerlegung in einen binären Zahlencode aus den Digits 0
       und 1, so dass es durch einen Computer lesbar und verwertbar wird. Mit den
       durch den Zerlegungsvorgang entstandenen Bits kann der Computer als Maschine
       arbeiten, z. B. das Informationsmaterial laden, wiedergeben, weiterverarbeiten
       oder über ein Modem in Netzen verschicken.

       Noch nie zuvor war es einem Werkschöpfer möglich, durch ein einziges Kom-
       munikationsmedium seine Werke auf einfache und kostengünstige Weise unkör-
       perlich im digitalen Format der ganzen Welt zugänglich zu machen. So lassen es
       beispielsweise sog. „print on demand“ Websites zu, dass Bücher von den Autoren
       im Selbstverlag erst nach Anforderung durch einen Interessenten gedruckt und
       versendet werden. Ähnliche Foren ermöglichen es Künstlern und interessiertem
       Werknutzer, sich in virtuellen Galerien über das Internet zu begegnen und rund
       um den Globus Zugang zu verfügbaren Kunstwerken zu bieten. So lädt heute
       beinahe jedes berühmte Museum zum virtuellen Rundgang durch die Sammlung
       ein – auch wenn die Qualität der digitalen Bildreproduktion den realen Muse-
       umsbesuch noch nicht ganz zu ersetzen vermag. Das immense wirtschaftliche
       Potenzial, das sich aufgrund der digitalen Verwertungsmöglichkeiten für Gei-
       steswerke durch das Internet erschließen wird, ist zum gegenwärtigen Zeit-
       punktnoch nicht ganz absehbar. Neu ist vor allem die Möglichkeit, Werke aus-
       nahmslos aller Gattungen über das Internet zu verbreiten und die Kombination
       und interaktive Veränderung von Werken und Werkteilen zuzulassen.

       Die Kehrseite der Medaille ist aus urheberrechtlicher Sicht, dass sich durch die
       Digitalisierung technisch hochwertige, jedoch vom Urheber nicht genehmigte
       Reproduktionen kostengünstig anfertigen und weitgehend unkontrolliert über das
       Internet verbreiten lassen, die z. B. im Bereich der Musik das Original ersetzen
       und sogar vollständig verdrängen können. Hier entstehen Gefahren für Autoren,
       die entgegen dem Grundsatz, dass nach dem Urheberrecht dem Urheber als
       Werkschöpfer die Früchte seiner Arbeit in Form wirtschaftlicher Kompensation
       soweit wie möglich zufließen sollen, nicht mehr oder nicht mehr hinreichend an
M      den neuen Werkverwertungsformen beteiligt werden oder auf diese gar keinen
       Einfluss mehr nehmen können.
4
S. 4


       29 Kultur & Recht Juli 2005

Weitere ähnliche Inhalte

Andere mochten auch

ALBUM DE FOTOGRAFIAS DE LENGUAJE G-I-C
ALBUM DE FOTOGRAFIAS  DE  LENGUAJE G-I-CALBUM DE FOTOGRAFIAS  DE  LENGUAJE G-I-C
ALBUM DE FOTOGRAFIAS DE LENGUAJE G-I-C
abigailgrijalva
 
von Vogel: Die kollektive Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften
von Vogel: Die kollektive Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaftenvon Vogel: Die kollektive Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften
von Vogel: Die kollektive Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften
Raabe Verlag
 
Werner Maass: Rohstoffknappheit - Mythos oder Realität
Werner Maass: Rohstoffknappheit - Mythos oder RealitätWerner Maass: Rohstoffknappheit - Mythos oder Realität
Werner Maass: Rohstoffknappheit - Mythos oder Realität
UrbanMiningAT
 
Zeugnisse von Laura Baumann (Personaldienstleistungskauffrau)
Zeugnisse von Laura Baumann (Personaldienstleistungskauffrau)Zeugnisse von Laura Baumann (Personaldienstleistungskauffrau)
Zeugnisse von Laura Baumann (Personaldienstleistungskauffrau)
Laura Kellner
 
Anleitung Berufspraktikum BB
Anleitung Berufspraktikum BBAnleitung Berufspraktikum BB
Anleitung Berufspraktikum BB
Stefan Zechner
 
4.2 reagieren auf wmi-ereignisse
4.2   reagieren auf wmi-ereignisse4.2   reagieren auf wmi-ereignisse
4.2 reagieren auf wmi-ereignisse
Michael Konzett
 
2.6 flickr-, image list- und network-objekte
2.6   flickr-, image list- und network-objekte2.6   flickr-, image list- und network-objekte
2.6 flickr-, image list- und network-objekte
Michael Konzett
 
Vera Schneider: Evaluation als Instrument der kulturpolitischen Steuerung. Me...
Vera Schneider: Evaluation als Instrument der kulturpolitischen Steuerung. Me...Vera Schneider: Evaluation als Instrument der kulturpolitischen Steuerung. Me...
Vera Schneider: Evaluation als Instrument der kulturpolitischen Steuerung. Me...
Raabe Verlag
 
3.4 ereignisse und interaktivitat
3.4   ereignisse und interaktivitat3.4   ereignisse und interaktivitat
3.4 ereignisse und interaktivitat
Michael Konzett
 
Nagel: Kulturfinanzierung durch Zuwendungen
Nagel: Kulturfinanzierung durch ZuwendungenNagel: Kulturfinanzierung durch Zuwendungen
Nagel: Kulturfinanzierung durch Zuwendungen
Raabe Verlag
 
Pengumuman tes tulis rsu kumala siwi kudus
Pengumuman tes tulis rsu kumala siwi kudusPengumuman tes tulis rsu kumala siwi kudus
Pengumuman tes tulis rsu kumala siwi kudus
Rahmat Kafidzin
 
Röckrath: Rechtsbeziehungen beim Ticketvertrieb über Vorverkaufsstellen und d...
Röckrath: Rechtsbeziehungen beim Ticketvertrieb über Vorverkaufsstellen und d...Röckrath: Rechtsbeziehungen beim Ticketvertrieb über Vorverkaufsstellen und d...
Röckrath: Rechtsbeziehungen beim Ticketvertrieb über Vorverkaufsstellen und d...
Raabe Verlag
 
Ausbeutung unseres Planeten
Ausbeutung unseres PlanetenAusbeutung unseres Planeten
Ausbeutung unseres Planeten
JLittleLisii
 

Andere mochten auch (18)

ALBUM DE FOTOGRAFIAS DE LENGUAJE G-I-C
ALBUM DE FOTOGRAFIAS  DE  LENGUAJE G-I-CALBUM DE FOTOGRAFIAS  DE  LENGUAJE G-I-C
ALBUM DE FOTOGRAFIAS DE LENGUAJE G-I-C
 
von Vogel: Die kollektive Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften
von Vogel: Die kollektive Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaftenvon Vogel: Die kollektive Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften
von Vogel: Die kollektive Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften
 
Werner Maass: Rohstoffknappheit - Mythos oder Realität
Werner Maass: Rohstoffknappheit - Mythos oder RealitätWerner Maass: Rohstoffknappheit - Mythos oder Realität
Werner Maass: Rohstoffknappheit - Mythos oder Realität
 
Riffel2012
Riffel2012Riffel2012
Riffel2012
 
Zeugnisse von Laura Baumann (Personaldienstleistungskauffrau)
Zeugnisse von Laura Baumann (Personaldienstleistungskauffrau)Zeugnisse von Laura Baumann (Personaldienstleistungskauffrau)
Zeugnisse von Laura Baumann (Personaldienstleistungskauffrau)
 
Anleitung Berufspraktikum BB
Anleitung Berufspraktikum BBAnleitung Berufspraktikum BB
Anleitung Berufspraktikum BB
 
4.2 reagieren auf wmi-ereignisse
4.2   reagieren auf wmi-ereignisse4.2   reagieren auf wmi-ereignisse
4.2 reagieren auf wmi-ereignisse
 
2.6 flickr-, image list- und network-objekte
2.6   flickr-, image list- und network-objekte2.6   flickr-, image list- und network-objekte
2.6 flickr-, image list- und network-objekte
 
Linkbaiting deluxe
Linkbaiting deluxeLinkbaiting deluxe
Linkbaiting deluxe
 
Vera Schneider: Evaluation als Instrument der kulturpolitischen Steuerung. Me...
Vera Schneider: Evaluation als Instrument der kulturpolitischen Steuerung. Me...Vera Schneider: Evaluation als Instrument der kulturpolitischen Steuerung. Me...
Vera Schneider: Evaluation als Instrument der kulturpolitischen Steuerung. Me...
 
Program desi-ambi
Program desi-ambiProgram desi-ambi
Program desi-ambi
 
Lohnsteuer hilfe verein
Lohnsteuer hilfe vereinLohnsteuer hilfe verein
Lohnsteuer hilfe verein
 
3.4 ereignisse und interaktivitat
3.4   ereignisse und interaktivitat3.4   ereignisse und interaktivitat
3.4 ereignisse und interaktivitat
 
2.2 schildkrotengrafik
2.2   schildkrotengrafik2.2   schildkrotengrafik
2.2 schildkrotengrafik
 
Nagel: Kulturfinanzierung durch Zuwendungen
Nagel: Kulturfinanzierung durch ZuwendungenNagel: Kulturfinanzierung durch Zuwendungen
Nagel: Kulturfinanzierung durch Zuwendungen
 
Pengumuman tes tulis rsu kumala siwi kudus
Pengumuman tes tulis rsu kumala siwi kudusPengumuman tes tulis rsu kumala siwi kudus
Pengumuman tes tulis rsu kumala siwi kudus
 
Röckrath: Rechtsbeziehungen beim Ticketvertrieb über Vorverkaufsstellen und d...
Röckrath: Rechtsbeziehungen beim Ticketvertrieb über Vorverkaufsstellen und d...Röckrath: Rechtsbeziehungen beim Ticketvertrieb über Vorverkaufsstellen und d...
Röckrath: Rechtsbeziehungen beim Ticketvertrieb über Vorverkaufsstellen und d...
 
Ausbeutung unseres Planeten
Ausbeutung unseres PlanetenAusbeutung unseres Planeten
Ausbeutung unseres Planeten
 

Ähnlich wie Goldmann: Urheberrechtliche Probleme im Internet – Teil 1

Trend des web 2 0
Trend des web 2 0Trend des web 2 0
Trend des web 2 0
Aysun Karge
 
Abschlussbericht Recht 2.0
Abschlussbericht Recht 2.0Abschlussbericht Recht 2.0
Abschlussbericht Recht 2.0
sif1234
 
Abschlussbericht Recht 2.0
Abschlussbericht Recht 2.0Abschlussbericht Recht 2.0
Abschlussbericht Recht 2.0
sif1234
 
Kultur 2.0
Kultur 2.0Kultur 2.0
Kultur 2.0
Ne Gi
 
Jörissen: Medienbildung und das Social Web (Preprint)
Jörissen: Medienbildung und das Social Web (Preprint)Jörissen: Medienbildung und das Social Web (Preprint)
Jörissen: Medienbildung und das Social Web (Preprint)
Benjamin Jörissen
 
Präsentation 2.0
Präsentation 2.0Präsentation 2.0
Präsentation 2.0
Umatt
 

Ähnlich wie Goldmann: Urheberrechtliche Probleme im Internet – Teil 1 (20)

Digitalisierung & Bereitstellung gemeinfreier Werke. Rechtliche Grundlagen un...
Digitalisierung & Bereitstellung gemeinfreier Werke. Rechtliche Grundlagen un...Digitalisierung & Bereitstellung gemeinfreier Werke. Rechtliche Grundlagen un...
Digitalisierung & Bereitstellung gemeinfreier Werke. Rechtliche Grundlagen un...
 
Handout Workshop Web2 0 im Kulturbetrieb, Karin Janner + Frank Tentler für ne...
Handout Workshop Web2 0 im Kulturbetrieb, Karin Janner + Frank Tentler für ne...Handout Workshop Web2 0 im Kulturbetrieb, Karin Janner + Frank Tentler für ne...
Handout Workshop Web2 0 im Kulturbetrieb, Karin Janner + Frank Tentler für ne...
 
Trend des web 2 0
Trend des web 2 0Trend des web 2 0
Trend des web 2 0
 
Semantisches Web
Semantisches WebSemantisches Web
Semantisches Web
 
Abschlussbericht Recht 2.0
Abschlussbericht Recht 2.0Abschlussbericht Recht 2.0
Abschlussbericht Recht 2.0
 
Abschlussbericht Recht 2.0
Abschlussbericht Recht 2.0Abschlussbericht Recht 2.0
Abschlussbericht Recht 2.0
 
Kultur 2.0
Kultur 2.0Kultur 2.0
Kultur 2.0
 
Kultur 2.0
Kultur 2.0Kultur 2.0
Kultur 2.0
 
Webtechnologien - Technische Anforderungen an Informationssysteme
Webtechnologien - Technische Anforderungen an InformationssystemeWebtechnologien - Technische Anforderungen an Informationssysteme
Webtechnologien - Technische Anforderungen an Informationssysteme
 
Was ist Freifunk? Freie Kommunikation in digitalen Datennetzen: öffentlich zu...
Was ist Freifunk? Freie Kommunikation in digitalen Datennetzen: öffentlich zu...Was ist Freifunk? Freie Kommunikation in digitalen Datennetzen: öffentlich zu...
Was ist Freifunk? Freie Kommunikation in digitalen Datennetzen: öffentlich zu...
 
Neue Medien und Medienkonvergenz
Neue Medien und MedienkonvergenzNeue Medien und Medienkonvergenz
Neue Medien und Medienkonvergenz
 
Web 3.0
Web 3.0Web 3.0
Web 3.0
 
Viadrina_2015_HANDOUT.ppt
Viadrina_2015_HANDOUT.pptViadrina_2015_HANDOUT.ppt
Viadrina_2015_HANDOUT.ppt
 
Jörissen: Medienbildung und das Social Web (Preprint)
Jörissen: Medienbildung und das Social Web (Preprint)Jörissen: Medienbildung und das Social Web (Preprint)
Jörissen: Medienbildung und das Social Web (Preprint)
 
ADIZ.org News: ADIZ.org beruft Beirat fuer Fragen zum Leistungsschutzrecht un...
ADIZ.org News: ADIZ.org beruft Beirat fuer Fragen zum Leistungsschutzrecht un...ADIZ.org News: ADIZ.org beruft Beirat fuer Fragen zum Leistungsschutzrecht un...
ADIZ.org News: ADIZ.org beruft Beirat fuer Fragen zum Leistungsschutzrecht un...
 
Geschichte und-struktur-des-internets-technisch
Geschichte und-struktur-des-internets-technischGeschichte und-struktur-des-internets-technisch
Geschichte und-struktur-des-internets-technisch
 
090511 Orf Web20 Praesi2
090511 Orf Web20 Praesi2090511 Orf Web20 Praesi2
090511 Orf Web20 Praesi2
 
Mint tag nrw 20180925 z v
Mint tag nrw 20180925 z vMint tag nrw 20180925 z v
Mint tag nrw 20180925 z v
 
Change your mind - Rechtliche Aspekte der offenen Bereitstellung von Kulturer...
Change your mind - Rechtliche Aspekte der offenen Bereitstellung von Kulturer...Change your mind - Rechtliche Aspekte der offenen Bereitstellung von Kulturer...
Change your mind - Rechtliche Aspekte der offenen Bereitstellung von Kulturer...
 
Präsentation 2.0
Präsentation 2.0Präsentation 2.0
Präsentation 2.0
 

Mehr von Raabe Verlag

Stephanie Koopmann: Großspenden-Fundraising
Stephanie Koopmann: Großspenden-FundraisingStephanie Koopmann: Großspenden-Fundraising
Stephanie Koopmann: Großspenden-Fundraising
Raabe Verlag
 
Antonella Tanca: „Lebenslanges Lernen“ - Das Museum als Lernort
Antonella Tanca:  „Lebenslanges Lernen“ - Das Museum als LernortAntonella Tanca:  „Lebenslanges Lernen“ - Das Museum als Lernort
Antonella Tanca: „Lebenslanges Lernen“ - Das Museum als Lernort
Raabe Verlag
 
Peter Loock: Beispiele für Mediations-Güteverfahren
Peter Loock: Beispiele für Mediations-GüteverfahrenPeter Loock: Beispiele für Mediations-Güteverfahren
Peter Loock: Beispiele für Mediations-Güteverfahren
Raabe Verlag
 
Gordon K. Strahl: Marketing in der Freien Kulturszene
Gordon K. Strahl: Marketing in der Freien KulturszeneGordon K. Strahl: Marketing in der Freien Kulturszene
Gordon K. Strahl: Marketing in der Freien Kulturszene
Raabe Verlag
 
Oliver Daniel Sopalla: Werben in Echtzeit
Oliver Daniel Sopalla: Werben in EchtzeitOliver Daniel Sopalla: Werben in Echtzeit
Oliver Daniel Sopalla: Werben in Echtzeit
Raabe Verlag
 
Markus Edlefsen: Was machen die eigentlich? Transparenz in der Zivilgesellschaft
Markus Edlefsen: Was machen die eigentlich? Transparenz in der ZivilgesellschaftMarkus Edlefsen: Was machen die eigentlich? Transparenz in der Zivilgesellschaft
Markus Edlefsen: Was machen die eigentlich? Transparenz in der Zivilgesellschaft
Raabe Verlag
 
Mandy Risch, Andreas Kerst: Die steuerbegünstigte Vermögensverwaltung gemeinn...
Mandy Risch, Andreas Kerst: Die steuerbegünstigte Vermögensverwaltung gemeinn...Mandy Risch, Andreas Kerst: Die steuerbegünstigte Vermögensverwaltung gemeinn...
Mandy Risch, Andreas Kerst: Die steuerbegünstigte Vermögensverwaltung gemeinn...
Raabe Verlag
 
Gereon Röckrath: Leistungsstörungen bei der Abwicklung von Verträgen im Kultu...
Gereon Röckrath: Leistungsstörungen bei der Abwicklung von Verträgen im Kultu...Gereon Röckrath: Leistungsstörungen bei der Abwicklung von Verträgen im Kultu...
Gereon Röckrath: Leistungsstörungen bei der Abwicklung von Verträgen im Kultu...
Raabe Verlag
 
Ulrich Poser: Die beschränkte Steuerpflicht ausländischer Künstler
Ulrich Poser: Die beschränkte Steuerpflicht ausländischer KünstlerUlrich Poser: Die beschränkte Steuerpflicht ausländischer Künstler
Ulrich Poser: Die beschränkte Steuerpflicht ausländischer Künstler
Raabe Verlag
 
Prof. Dr. Gernot Wolfram: Die Bedeutung der Creative Industries für internati...
Prof. Dr. Gernot Wolfram: Die Bedeutung der Creative Industries für internati...Prof. Dr. Gernot Wolfram: Die Bedeutung der Creative Industries für internati...
Prof. Dr. Gernot Wolfram: Die Bedeutung der Creative Industries für internati...
Raabe Verlag
 
Lansnicker, Schwirtzek: Private Arbeitsvermittlung durch Künstleragenturen – ...
Lansnicker, Schwirtzek: Private Arbeitsvermittlung durch Künstleragenturen – ...Lansnicker, Schwirtzek: Private Arbeitsvermittlung durch Künstleragenturen – ...
Lansnicker, Schwirtzek: Private Arbeitsvermittlung durch Künstleragenturen – ...
Raabe Verlag
 
Dr. Achim Gmilkowsky: Vertragsgestaltung für Fotografen, Teil 1
Dr. Achim Gmilkowsky: Vertragsgestaltung für Fotografen, Teil 1 Dr. Achim Gmilkowsky: Vertragsgestaltung für Fotografen, Teil 1
Dr. Achim Gmilkowsky: Vertragsgestaltung für Fotografen, Teil 1
Raabe Verlag
 

Mehr von Raabe Verlag (20)

Martina Herring: Besucherorientierung im Museum. Qualifizierung von Mitarbeit...
Martina Herring: Besucherorientierung im Museum. Qualifizierung von Mitarbeit...Martina Herring: Besucherorientierung im Museum. Qualifizierung von Mitarbeit...
Martina Herring: Besucherorientierung im Museum. Qualifizierung von Mitarbeit...
 
Dr. Annett Baumast: Nachhaltigkeit im Kulturbetrieb
Dr. Annett Baumast: Nachhaltigkeit im KulturbetriebDr. Annett Baumast: Nachhaltigkeit im Kulturbetrieb
Dr. Annett Baumast: Nachhaltigkeit im Kulturbetrieb
 
David Scherer: Crowdfunding im Social Web
David Scherer: Crowdfunding im Social WebDavid Scherer: Crowdfunding im Social Web
David Scherer: Crowdfunding im Social Web
 
Birgit Walter: Ökonomische Rechtfertigung öffentlicher Kulturförderung
Birgit Walter: Ökonomische Rechtfertigung öffentlicher KulturförderungBirgit Walter: Ökonomische Rechtfertigung öffentlicher Kulturförderung
Birgit Walter: Ökonomische Rechtfertigung öffentlicher Kulturförderung
 
Dr. Burkhard Bastuck: Der Intendantenvertrag
Dr. Burkhard Bastuck: Der IntendantenvertragDr. Burkhard Bastuck: Der Intendantenvertrag
Dr. Burkhard Bastuck: Der Intendantenvertrag
 
Prof. Dr. Gerhard Pfennig: Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst
Prof. Dr. Gerhard Pfennig: Verwertungsgesellschaft Bild-KunstProf. Dr. Gerhard Pfennig: Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst
Prof. Dr. Gerhard Pfennig: Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst
 
Robert Kirchmaier: Kulturgüteraustausch und Staatsgarantien
Robert Kirchmaier: Kulturgüteraustausch und StaatsgarantienRobert Kirchmaier: Kulturgüteraustausch und Staatsgarantien
Robert Kirchmaier: Kulturgüteraustausch und Staatsgarantien
 
Stephanie Koopmann: Großspenden-Fundraising
Stephanie Koopmann: Großspenden-FundraisingStephanie Koopmann: Großspenden-Fundraising
Stephanie Koopmann: Großspenden-Fundraising
 
Antonella Tanca: „Lebenslanges Lernen“ - Das Museum als Lernort
Antonella Tanca:  „Lebenslanges Lernen“ - Das Museum als LernortAntonella Tanca:  „Lebenslanges Lernen“ - Das Museum als Lernort
Antonella Tanca: „Lebenslanges Lernen“ - Das Museum als Lernort
 
Peter Loock: Beispiele für Mediations-Güteverfahren
Peter Loock: Beispiele für Mediations-GüteverfahrenPeter Loock: Beispiele für Mediations-Güteverfahren
Peter Loock: Beispiele für Mediations-Güteverfahren
 
Gordon K. Strahl: Marketing in der Freien Kulturszene
Gordon K. Strahl: Marketing in der Freien KulturszeneGordon K. Strahl: Marketing in der Freien Kulturszene
Gordon K. Strahl: Marketing in der Freien Kulturszene
 
Oliver Daniel Sopalla: Werben in Echtzeit
Oliver Daniel Sopalla: Werben in EchtzeitOliver Daniel Sopalla: Werben in Echtzeit
Oliver Daniel Sopalla: Werben in Echtzeit
 
Markus Edlefsen: Was machen die eigentlich? Transparenz in der Zivilgesellschaft
Markus Edlefsen: Was machen die eigentlich? Transparenz in der ZivilgesellschaftMarkus Edlefsen: Was machen die eigentlich? Transparenz in der Zivilgesellschaft
Markus Edlefsen: Was machen die eigentlich? Transparenz in der Zivilgesellschaft
 
Mandy Risch, Andreas Kerst: Die steuerbegünstigte Vermögensverwaltung gemeinn...
Mandy Risch, Andreas Kerst: Die steuerbegünstigte Vermögensverwaltung gemeinn...Mandy Risch, Andreas Kerst: Die steuerbegünstigte Vermögensverwaltung gemeinn...
Mandy Risch, Andreas Kerst: Die steuerbegünstigte Vermögensverwaltung gemeinn...
 
Gereon Röckrath: Leistungsstörungen bei der Abwicklung von Verträgen im Kultu...
Gereon Röckrath: Leistungsstörungen bei der Abwicklung von Verträgen im Kultu...Gereon Röckrath: Leistungsstörungen bei der Abwicklung von Verträgen im Kultu...
Gereon Röckrath: Leistungsstörungen bei der Abwicklung von Verträgen im Kultu...
 
Ulrich Poser: Die beschränkte Steuerpflicht ausländischer Künstler
Ulrich Poser: Die beschränkte Steuerpflicht ausländischer KünstlerUlrich Poser: Die beschränkte Steuerpflicht ausländischer Künstler
Ulrich Poser: Die beschränkte Steuerpflicht ausländischer Künstler
 
Dr. Tobias Holzmüller: Die öffentliche Hand im Wettbewerb mit privaten Kultur...
Dr. Tobias Holzmüller: Die öffentliche Hand im Wettbewerb mit privaten Kultur...Dr. Tobias Holzmüller: Die öffentliche Hand im Wettbewerb mit privaten Kultur...
Dr. Tobias Holzmüller: Die öffentliche Hand im Wettbewerb mit privaten Kultur...
 
Prof. Dr. Gernot Wolfram: Die Bedeutung der Creative Industries für internati...
Prof. Dr. Gernot Wolfram: Die Bedeutung der Creative Industries für internati...Prof. Dr. Gernot Wolfram: Die Bedeutung der Creative Industries für internati...
Prof. Dr. Gernot Wolfram: Die Bedeutung der Creative Industries für internati...
 
Lansnicker, Schwirtzek: Private Arbeitsvermittlung durch Künstleragenturen – ...
Lansnicker, Schwirtzek: Private Arbeitsvermittlung durch Künstleragenturen – ...Lansnicker, Schwirtzek: Private Arbeitsvermittlung durch Künstleragenturen – ...
Lansnicker, Schwirtzek: Private Arbeitsvermittlung durch Künstleragenturen – ...
 
Dr. Achim Gmilkowsky: Vertragsgestaltung für Fotografen, Teil 1
Dr. Achim Gmilkowsky: Vertragsgestaltung für Fotografen, Teil 1 Dr. Achim Gmilkowsky: Vertragsgestaltung für Fotografen, Teil 1
Dr. Achim Gmilkowsky: Vertragsgestaltung für Fotografen, Teil 1
 

Goldmann: Urheberrechtliche Probleme im Internet – Teil 1

  • 1. M Recht der neuen Medien M4 Urheberrechliche Probleme im Internet – Teil 1 Rahmenbedingungen und Hinweise zur Erstellung und zum Schutz von Websites Dr. Bettina C. Goldmann, LL.M. (New York University) Rechtsanwältin, München, Corporate Counsel Europe, Ariba S.A., Paris Inhalt Seite 1. Einleitung 2 1.1 Grundbegriffe 2 1.2 Geltendes Recht im Internet 2 1.3 Gefahren und Chancen für die Verwertung von Geisteswerken durch die Digitalisierung 4 2. Urheberrechtlich schutzfähige Objekte im Internet 5 2.1 Die Nutzung vorbestehender Werke 6 2.2 Die Nutzung fremder netzbezogener Werke 10 3. Welche urheberrechtlichen Befugnisse berührt die Herstellung und Nutzung eines Internet-Angebots? 12 3.1 Tangierte Verwertungsrechte 12 3.2 Sonstige durch Internetanwendungen berührte Rechte 16 Die Website als Möglichkeit zur Information wird für Kultureinrichtungen und Künstler zunehmend wichtiger. Bei der Herstellung derselben stehen sowohl der Inhalt und die Gestaltung im Mittelpunkt als auch die rechtliche Beurteilung. Aus Letzteren ergibt sich, ob und in welchem Umfang Nutzungsrechte eingeholt werden, ob die Verwertung überhaupt zulässig ist u.v.m. Verfolgen Sie in dem sehr gelungenen Beitrag, welche Voraussetzungen erforderlich sind, damit eine M Website im Einklang mit dem geltenden Recht steht und welchen Schutz sie nach 4 Fertigstellung genießt. S. 1 29 Kultur & Recht Juli 2005
  • 2. M Recht der neuen Medien M4 1. Einleitung 1.1 Grundbegriffe Das Internet ist die zur Zeit weltweit größte und am raschesten expanierende Kommunikationsstruktur der Welt. Es lässt sich als Zusammenschluss aus mit- einander vernetzten Computern definieren, deren Kommunikation durch Proto- kolle und Dienstleistungen geregelt ist. Im Internet angebotene Dienste sind beispielsweise die individuelle Kommunikation über E-Mail und das World Wide Web (www.), das als erfolgreichster und für die Allgemeinheit wichtigster Dienst und Ausschnittsbereich des Internets gilt. Protokoll bedeutet in diesem Zusam- menhang ein standardisiertes Datenaustauschformat, über das auf Dienste oder Dokumente zugegriffen werden kann. Zum Aufruf einer Website wird das sog. Hypertext Transfer Protocol (http:) verwendet, das unter Zuhilfenahme der Pro- grammiersprache Hypertext Markup Language (html) die Darstellung ganzer Seiten mit Verknüpfungen zu anderen Seiten im Internet bewerkstelligt. Ermög- licht wird dies durch die sog. Browser, eine Software, die es ermöglicht, im World Wide Web zu navigieren und es dem Nutzer erlaubt, Dateien von dem Computer, auf dem die im Netz angebotenen Inhalte gespeichert sind (Host oder Server), abzurufen. Jeder durch das weltweite Netz verbundene Server wird im Internet durch eine eigene Protokoll-Adresse gekennzeichnet, die seine Zieladres- se enthält und sich zumeist aus der Protokollangabe (http://), der Netzangabe (www.), der Second Level Domain – die frei wählbar den betreffenden Anbieter kennzeichnet – und die Top Level Domain (.de; .org; .gov; edu etc.) zusammen- setzt. Das Auffinden bestimmter Inhalte wird durch eine Vielzahl von Suchma- schinen (Search-engines) unterstützt, die das Web nach bestimmten Suchbegrif- fen durchforsten. 1.2 Geltendes Recht im Internet In seiner Anfangsphase galt das Internet als weitgehend rechtsfreies, chaotisches Kommunikationsmedium, das durch freien Zugang und freien Abruf von Infor- mation charakterisiert war und dem eine kommerzielle Organisationsstruktur fehlte. Mittlerweile haben jedoch eine Anzahl von Rechtsnormen ihren Einzug in das Internet gehalten, zu denken ist etwa an Vorschriften des Jugendschutzes, des Daten- und Verbraucherschutzes sowie an strafrechtliche und haftungsrechtliche Sanktionen, und es besteht Einigkeit, dass diese bei Verstößen gegen die Rechts- ordnung im Internet und ähnlichen Datennetzen und Kommunikationsdiensten grundsätzlich ebenso gelten wie in herkömmlichen Medien. M 4 S. 2 29 Kultur & Recht Juli 2005
  • 3. M Recht der neuen Medien M4 Auch im Bereich des Rechts des geistigen Eigentums – der hier als Ausschnitt aus dem das Internet insgesamt betreffenden sog. Cyberlaw behandelt werden soll – gehören bereits jetzt die Zeiten des sorglosen Umgangs mit geschützten Werken wie Fotografien oder Bildern im Netz der Vergangenheit an. Es herrscht vielmehr die einhellige Auffassungen, dass rechtliche Regelungen auch im Be- reich des Internets ihre Geltung entfalten und die Nutzung von Gütern des geisti- gen Eigentums nicht ohne Zustimmung des Urhebers gestattet ist. Zivil- und strafrechtliche Sanktionen drohen daher bei der Verletzung fremder Urheber- rechte im Netz ebenso wie bei den herkömmlichen Medien. Andererseits fordern jedoch auch Stimmen, dass der Informationsfreiheit der Allgemeinheit im Inter- net ausreichend Rechnung getragen werden müsse, so dass sich das geltende Urheberrecht daraufhin zu überprüfen sei, ob die aus einer Zeit der analogen Werkverwertung stammenden Schrankenregelung im Zeitalter der Informations- gesellschaft noch passen oder sich entsprechend auslegen lassen. Dabei wirft zunächst die Frage nach der Geltung deutschen Urheberrechts Schwierigkeiten auf, da im Internet bereitgehaltene Inhalte auf der ganzen Welt abgerufen werden können. Nachdem zunächst der Standpunkt des Servers, von dem aus das Internetangebot gemacht wird, als Anknüpfungspunkt für das an- wendbare Recht angesehen wurde, kommt es nach der jetzt vorherrschenden Auffassung auf das Urheberrecht in sämtlichen Ländern an, in denen die Inhalte verbreitet werden, da ansonsten die Schaffung von „Urheberrechtsoasen“ als Anziehungspunkte für den Betrieb von Servern begünstigt würde. Das durch die E-Commerce-Richtlinie eingeführte Herkunftslandsprinzip, nach dem es für die Rechtmäßigkeit eines Online-Angebots nur auf das Recht des Herkunftslandes dieses Angebots ankommt, gilt ausdrücklich nicht für das Urheberrecht. Nach der derzeitigen Rechtslage muss die gesamte Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Werkes über das Internet unterbleiben, wenn in einem Land der Welt an das sich das Internetgebot unter anderem richtet, dadurch eine Urheberrechts- verletzung begangen würde. Nach allgemeiner Meinung kommt es zur Beurtei- lung von urheberrechtlichen Fragestellungen sowohl auf den Ort des Upload als auch des Download an, so dass der Produzent eines Internet-Angebotes – will er sichergehen – die Rechtslage in allen adressierten Ländern berücksichtigen müsste. Häufig wird es unter anderem darauf ankommen, in welcher Sprache das Internetangebot abgefasst ist und wie die Website insgesamt gestaltet ist. Ein mit der Sache befasstes Gericht dürfte seine Zuständigkeit in der Regel für eine Ur- heberrechtsstreitigkeit bejahen, wenn die Website im Inland zugänglich ist und das Angebot sich zumindest auch an Internetnutzer dieses Landes richtet. Die Einzelheiten der damit verknüpften Fragen an der Schnittstelle des internationa- len Urheberrechts und des internationalen Privatrechts sind zum Großteil noch ungeklärt. M 4 S. 3 29 Kultur & Recht Juli 2005
  • 4. M Recht der neuen Medien M4 1.3 Gefahren und Chancen für die Verwertung von Geisteswerken durch die Digitalisierung Es steht außer Frage, dass die neuen technischen Kommunikationsmöglichkeiten unter dem Schlagwort Multimedia die bisherige Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke revolutioniert haben: Sowohl das Internet als auch kommer- zielle Datennetzbetreiber wie Compuserve oder AOL bieten fast unbegrenzte Möglichkeiten, Inhalte zum sekundenschnellen weltweiten Abruf bereitzuhalten und ohne Qualitätsverluste weiterzuverbreiten. Voraussetzung für die Kommuni- kation eines Werkes über solche Datennetze oder das Internet ist dessen Digitali- sierung, d. h. die technische Aufbereitung und Bearbeitung des Materials, verein- facht ausgedrückt durch Zerlegung in einen binären Zahlencode aus den Digits 0 und 1, so dass es durch einen Computer lesbar und verwertbar wird. Mit den durch den Zerlegungsvorgang entstandenen Bits kann der Computer als Maschine arbeiten, z. B. das Informationsmaterial laden, wiedergeben, weiterverarbeiten oder über ein Modem in Netzen verschicken. Noch nie zuvor war es einem Werkschöpfer möglich, durch ein einziges Kom- munikationsmedium seine Werke auf einfache und kostengünstige Weise unkör- perlich im digitalen Format der ganzen Welt zugänglich zu machen. So lassen es beispielsweise sog. „print on demand“ Websites zu, dass Bücher von den Autoren im Selbstverlag erst nach Anforderung durch einen Interessenten gedruckt und versendet werden. Ähnliche Foren ermöglichen es Künstlern und interessiertem Werknutzer, sich in virtuellen Galerien über das Internet zu begegnen und rund um den Globus Zugang zu verfügbaren Kunstwerken zu bieten. So lädt heute beinahe jedes berühmte Museum zum virtuellen Rundgang durch die Sammlung ein – auch wenn die Qualität der digitalen Bildreproduktion den realen Muse- umsbesuch noch nicht ganz zu ersetzen vermag. Das immense wirtschaftliche Potenzial, das sich aufgrund der digitalen Verwertungsmöglichkeiten für Gei- steswerke durch das Internet erschließen wird, ist zum gegenwärtigen Zeit- punktnoch nicht ganz absehbar. Neu ist vor allem die Möglichkeit, Werke aus- nahmslos aller Gattungen über das Internet zu verbreiten und die Kombination und interaktive Veränderung von Werken und Werkteilen zuzulassen. Die Kehrseite der Medaille ist aus urheberrechtlicher Sicht, dass sich durch die Digitalisierung technisch hochwertige, jedoch vom Urheber nicht genehmigte Reproduktionen kostengünstig anfertigen und weitgehend unkontrolliert über das Internet verbreiten lassen, die z. B. im Bereich der Musik das Original ersetzen und sogar vollständig verdrängen können. Hier entstehen Gefahren für Autoren, die entgegen dem Grundsatz, dass nach dem Urheberrecht dem Urheber als Werkschöpfer die Früchte seiner Arbeit in Form wirtschaftlicher Kompensation soweit wie möglich zufließen sollen, nicht mehr oder nicht mehr hinreichend an M den neuen Werkverwertungsformen beteiligt werden oder auf diese gar keinen Einfluss mehr nehmen können. 4 S. 4 29 Kultur & Recht Juli 2005