Digitalisierung & Bereitstellung
      gemeinfreier Werke

   Rechtliche Grundlagen und
         Empfehlungen

                 Adrian Pohl
     ‚scantoweb hosted by hbz‘-Workshop
                 27.4.2010
Inhalt
 Rechtliche Hintergründe der
  Digitalisierung gemeinfreier Werke und
  ihrer Bereitstellung im Internet
 Nicht: Rechtliche Hintergründe der
  Digitalisierung und Bereitstellung
  urheberrechtlich geschützter
  Materialien


                               2
Gliederung
I. Urheberrecht und Gemeinfreiheit
II.Exkurs: Von den technischen
   Leichtigkeit und rechtlichen
   Schwierigkeit der Kreativität
III.Der Status Quo in
   bibliothekarischen
   Digitalisierungsprojekten
IV.Praxisempfehlungen
                           3
I. Urheberrecht
      und
Gemeinfreiheit



              4
Urheberrecht in
         Deutschland
 Urheberrecht kann nicht abgegeben
werden aber Verwertungsrechte
 Bis 70 Jahre nach Tod des
längstlebenden Urhebers
 Bei Körperschaften/anonymen
Urhebern: bis 70 Jahre nach Publikation




                                5
Die Public Domain
 Alles, was nicht (mehr)
  urheberrechtlich geschützt ist.
 Deutscher Rechtsbegriff: „gemeinfrei“
 Gemeinfreie Werke sind ohne jegliche
  Nutzungsbeschränkungen nutzbar.
 Amtliche Werke (Gesetze,
  Verordnungen sind per se gemeinfrei).


                               6
7
The Public Domain is the
rule, copyright protection
is the exception.
         http://www.publicdomainmanifesto.org




                                 8
Rechtsansprüche auf
        Digitalisate
 Die Digitalisierung eines Buches
  begründet kein Urheberrecht auf
  das Digitalisat.
 Urheberrechtsbehauptungen sind
  unrechtmäßig. (Copyfraud)
 Nutzungsbeschränkungen allein
  durch schuldrechtliche, bilaterale
  Verträge (z.B. AGBs) möglich.
                             9
II. Exkurs: Von der
technischen Leichtigkeit
    und rechtlichen
   Schwierigkeit der
       Kreativität


                   10
Internet und Kreativität


        Zugriff
      Bearbeitung
      Publikation

       …so leicht wie nie zuvor.
                       11
Das Internet: Kopien von
         Kopien



                                     Unregulated?
                 – Nicht im Internetzeitalter!




      Abbildung aus Lawrence Lessig (2005): Free Culture, S.141

                                            12
Sind Bibliotheken Teil der
   Content-Industrie?



                    13
Nutzungsbedingungen
 Kreativität setzt einfache Nachnutzung
  von Bestehendem voraus
 Nutzer/innen (und auch Maschinen)
  müssen wissen, was sie mit Web-
  Inhalten machen können.
 Verständliche, gut sichtbare und
  möglichst freie Lizenzen sind wichtig.


                               14
III. Der Status Quo in
   bibliothekarischen
Digitalisierungsprojekten
             -
    Eine kleine emprirische
         Untersuchung



                         15
Methodik
 Stichprobe: 29 willkürlich
  ausgesuchte deutsche
  Digitalisierungsprojekte
 Aspekte:
   Volltextdownload
   Nutzungsbedingungen
   Urheberrechtsangaben
   Copyfraud
                               16
Ergebnis
                   Ja   Nein   Sonstiges
Volltextdownload   11   17     1 teilweise

Nutzungsbed.       9    20     -
Urheberrecht       12   16     1 unklar
Copyfraud          3    20     3 wahrscheinlich
                               3 möglicherweise




                                    17
Fazit
 Einfacher, freier Zugriff auf Digitalisate
  ist nicht selbstverständlich.
 Relevanz der urheberrechtlichen
  Dimension ist nicht klar.
 Wichtigkeit von Nutzungsbedingungen
  ist unbekannt.




                                  18
IV. Praxisempfehlungen




                  19
Volltextdownload
  ermöglichen.



              20
Copyfraud unterlassen.




                  21
Nutzungsbedingungen
      angeben.



               22
Die Public Domain
     stärken.



               23
„Die Digitalisierung von
gemeinfreien Inhalten schafft keine
neuen Rechte über diese Inhalte:
Alle Werke, die in analoger Form als
Gemeingut vorliegen, sind auch
nach ihrer Digitalisierung weiterhin
Gemeingut.“
           aus: „Europeana Public Domain Charter“
           http://version1.europeana.eu/web/europeana-project/publications



                                                    24
Danke für Ihre
       Aufmerksamkeit.

             Fragen?


Gerne auch per Mail an pohl@hbz-nrw.de.

                              25

Digitalisierung & Bereitstellung gemeinfreier Werke. Rechtliche Grundlagen und Empfehlunge

  • 1.
    Digitalisierung & Bereitstellung gemeinfreier Werke Rechtliche Grundlagen und Empfehlungen Adrian Pohl ‚scantoweb hosted by hbz‘-Workshop 27.4.2010
  • 2.
    Inhalt  Rechtliche Hintergründeder Digitalisierung gemeinfreier Werke und ihrer Bereitstellung im Internet  Nicht: Rechtliche Hintergründe der Digitalisierung und Bereitstellung urheberrechtlich geschützter Materialien 2
  • 3.
    Gliederung I. Urheberrecht undGemeinfreiheit II.Exkurs: Von den technischen Leichtigkeit und rechtlichen Schwierigkeit der Kreativität III.Der Status Quo in bibliothekarischen Digitalisierungsprojekten IV.Praxisempfehlungen 3
  • 4.
    I. Urheberrecht und Gemeinfreiheit 4
  • 5.
    Urheberrecht in Deutschland  Urheberrecht kann nicht abgegeben werden aber Verwertungsrechte  Bis 70 Jahre nach Tod des längstlebenden Urhebers  Bei Körperschaften/anonymen Urhebern: bis 70 Jahre nach Publikation 5
  • 6.
    Die Public Domain Alles, was nicht (mehr) urheberrechtlich geschützt ist.  Deutscher Rechtsbegriff: „gemeinfrei“  Gemeinfreie Werke sind ohne jegliche Nutzungsbeschränkungen nutzbar.  Amtliche Werke (Gesetze, Verordnungen sind per se gemeinfrei). 6
  • 7.
  • 8.
    The Public Domainis the rule, copyright protection is the exception. http://www.publicdomainmanifesto.org 8
  • 9.
    Rechtsansprüche auf Digitalisate  Die Digitalisierung eines Buches begründet kein Urheberrecht auf das Digitalisat.  Urheberrechtsbehauptungen sind unrechtmäßig. (Copyfraud)  Nutzungsbeschränkungen allein durch schuldrechtliche, bilaterale Verträge (z.B. AGBs) möglich. 9
  • 10.
    II. Exkurs: Vonder technischen Leichtigkeit und rechtlichen Schwierigkeit der Kreativität 10
  • 11.
    Internet und Kreativität Zugriff Bearbeitung Publikation …so leicht wie nie zuvor. 11
  • 12.
    Das Internet: Kopienvon Kopien Unregulated? – Nicht im Internetzeitalter! Abbildung aus Lawrence Lessig (2005): Free Culture, S.141 12
  • 13.
    Sind Bibliotheken Teilder Content-Industrie? 13
  • 14.
    Nutzungsbedingungen  Kreativität setzteinfache Nachnutzung von Bestehendem voraus  Nutzer/innen (und auch Maschinen) müssen wissen, was sie mit Web- Inhalten machen können.  Verständliche, gut sichtbare und möglichst freie Lizenzen sind wichtig. 14
  • 15.
    III. Der StatusQuo in bibliothekarischen Digitalisierungsprojekten - Eine kleine emprirische Untersuchung 15
  • 16.
    Methodik  Stichprobe: 29willkürlich ausgesuchte deutsche Digitalisierungsprojekte  Aspekte: Volltextdownload Nutzungsbedingungen Urheberrechtsangaben Copyfraud 16
  • 17.
    Ergebnis Ja Nein Sonstiges Volltextdownload 11 17 1 teilweise Nutzungsbed. 9 20 - Urheberrecht 12 16 1 unklar Copyfraud 3 20 3 wahrscheinlich 3 möglicherweise 17
  • 18.
    Fazit  Einfacher, freierZugriff auf Digitalisate ist nicht selbstverständlich.  Relevanz der urheberrechtlichen Dimension ist nicht klar.  Wichtigkeit von Nutzungsbedingungen ist unbekannt. 18
  • 19.
  • 20.
  • 21.
  • 22.
  • 23.
    Die Public Domain stärken. 23
  • 24.
    „Die Digitalisierung von gemeinfreienInhalten schafft keine neuen Rechte über diese Inhalte: Alle Werke, die in analoger Form als Gemeingut vorliegen, sind auch nach ihrer Digitalisierung weiterhin Gemeingut.“ aus: „Europeana Public Domain Charter“ http://version1.europeana.eu/web/europeana-project/publications 24
  • 25.
    Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Fragen? Gerne auch per Mail an pohl@hbz-nrw.de. 25