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freifunk.net
Freie Kommunikation in digitalen Datennetzen:
öffentlich zugänglich, nicht kommerziell, im Besitz der
Gemeinschaft und unzensiert.
Version 16 – Stand: 08.2015
Bearbeiter: Christian Heise
2
Was ist freifunk.net?
 freifunk.net ist eine nichtkommerzielle Initiative, das in
Zusammenarbeit mit bestehenden Gruppen und Organisationen die
Idee freier Netzwerke fördert (u.a. mit wsfii.org, freenetworks.org)
 frei verstehen wird dabei als:
 öffentlich (jeder/jedem zugänglich)
 nicht kommerziell (d.h. keiner Geschäftsstrategie unterworfen)
 im Besitz einer Gemeinschaft (nicht im Besitz einzelner)
 unzensiert
 Mit Vernetzung meinen wir:
 Kommunikation zwischen Menschen unter Verwendung digitaler
Medien (Computer, Datennetze)
3
Ziele des Projekts
 Verbreitung freier Netzwerke fördern (nicht nur Internet teilen)
 Aufklärung und Sensibilisierung zum Thema „Kommunikations- und
Informationsfreiheit“
 Menschen dazu befähigen, eigene Netze aufzubauen und zu
betreiben
 Vorhandene Sozialstrukturen stärken und vernetzen
 Entstehung neuer Sozialstrukturen unterstützen
4
Freie Netzwerke – Wozu?
 Die Informations- und Kommunikationsfreiheit im Internet wird
zunehmend eingeschränkt
 Trotz des Slogans "Internet für alle" gibt es Anzeichen einer sich
verfestigenden digitalen Kluft - ärmere, weniger technisch versierte
und ältere Menschen nehmen wenig oder gar nicht am sogenannten
Informationszeitalter teil
 In dünn besiedelten und strukturschwachen Gebieten (“areas of
market failure”) werden keine (bezahlbaren) Breitbandanschlüsse
angeboten
 Echte „e-democracy“ soll von “unten” kommen Es macht
Spass! ;-)
5
Was heisst…
Alle Begriffe bedeuten das Gleiche!
 Verbindung von Computern und Komponenten per Funk nach den
Standards 802.11a/b/g des IEEE
(Institute of Electrical and Electronics Engineers, Inc.)
 im frei verwendbaren Frequenzbereich (ISM Band):
2,4 Ghz bei 802.11b/g/n
5 GHz bei 802.11a/n/ac
WLAN?
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Wireless LAN?
AirPort?
6
Ad-Hoc Netzwerk
7
Infrastruktur-Netzwerk mit Access Point
Internet
8
Vernetzung mehrerer Häuser
9
Access-Point im im Infrastruktur Modus
10
Das Konzept von “Mesh Networks” -
sich selbst organisierende Netzwerke
A B C
11
Voraussetzung ist freier Datentransit
(Netzneutralität)
Damit Informationen
von einem Ende des
Netzes (A) zum
anderen gelangen
können (C), muss
die dazwischen
liegende
Knotenpunkte (B)
den ungehinderten
Transfer von Daten
erlauben!
A
B
C
12
3.OG links
Beispiel: Fürbringerstrasse, Berlin-Kreuzberg
3.OG rechts
„großes böses
Internet“ ;-)
DSL-Flatrate
Hinterhaus
Nebenstrasse
 Aus der Nebenschstrasse schliessen sich
Menschen der Datenwolke an, usw ...
13
Das Netzwerk wächst
14
Netzwerke verbinden sich untereinander
15
Vernetzung von Kulturstätten und Aufbau eines stadtweiten Intranetz
 Verschiedene Kultureinrichtungen werden zu WLAN-Knotenpunkten
im lokalen Kiez
 Die einzelnen Einrichtungen vernetzen sich untereinander
 Es entsteht ein eigenes stadtweites Intranet mit lokalen Zugängen
ins Internet
 Die Kultureinrichtungen können ihr eigenes Programm
(Communityradio, Streaming-Media) im Intranet anbieten
BackBone – Die Idee
16
 spezielle Einstellung erlaubt auch Computern,
die nichts mit dem OLSR Experiment zu tun
haben, Teil des Netzes zu werden
 durch Spenden finanziert und mit Hilfe
Freiwiliger umgesetzt
 im Nahbereich als auch in anliegenden
Bezirken (Neukölln, F'hain, Tempelhof)
erreichbar
 vertragliche Absicherung zwischen der
Kirchengemeinde und dem Förderverein Freie
Netze e.V.
Backbone – Beispiel Berlin: Emmaus-Kirche
17
 8 Antennen
versorgen die
umliegenden
Bereiche
BerlinBackBone (BBB) – Beispiel Emmaus-Kirche
18
Vorteile von „ad-hoc routing“ (meshing)
 Das Netz muss nicht mehr zentral administriert werden (keine
Hierarchie)
 Es sind keine Spezialisten nötig, die das Netz einrichten und
„beherrschen“
 Es muss kein Geld für aufwendige Infrastruktur ausgegeben
werden - die Endgeräte sind gleichzeitig auch die Infrastruktur
 Das Netz kann spontan und dynamisch wachsen
19
Weitere Voraussetzungen für
Community-Netzwerke
Dokumentation technischer Parameter
 Um sich mit einem anderen Knoten im Netz verbinden zu können,
müssen technische Parameter bekannt sein. Diese sollen an einer
für alle Teilnehmer zugänglichen Stelle dokumentiert sein
Jede/Jeder kann mitmachen
 Dieses Netz soll grundsätzlich für alle offen sein, die sich ihm
anschließen wollen
20
Picopeering-Agreement als gemeinsame
Vereinbarung
 Freier Datentransit und einen Teil der eigenen Ressourcen anderen
zur Verfügung stellen sind die Voraussetzungen für ein Freies
Netzwerk
 Dieser Minimalkonsens ist dokumentiert im Picopeering
Agreement, einem Dokument, das in internationaler Kooperation
freier Netzwerk-Communities entwickelt wurde
 Der jeweils aktuelle Stand des Picopeering Agreement
kann unter http://picopeer.net nachgelesen werden
 Eine deutsche Übersetzung des Picopeering Agreement
befindet sich unter http://freifunk.net/idee/idee_freifunk/picopeer
21
Benötigte Komponente
Access Point
 Bildet den Übergang zwischen einem
Funknetz und einem Kabelnetz
 Access Points verteilen Funkwellen
innerhalb eines begrenzten Orts
(Gebäude, Hof etc.)
 Kosten je nach Ausstattung von
ca. 20 - 450 Euro
Beispiel
22
Antennen
 Antennen erhöhen die Reichweite eines
Access Points oder eines WLAN-Adapters
 Je nach Einsatzgebiet werden
unterschiedliche Bauformen und
Spezifikationen verwendet
 Mit Richtfunkantennen sind Reichweiten
von mehr als 20 km möglich
 Es gibt viele Möglichkeiten zum Selbstbau
 Kosten von ca. 10 - 300 EUR
23
 sehr häufig verwendet: Geräte von TP-Link, weil diese
das aufspielen fremder Firmware erlauben → gut und
günstig z.B. TP-Link TL-WR841N
 Austausch der eingebauten Software durch die
jeweilige FreifunkFirmware (FFF)
 Antennen je nach Gerät abschraub- und austauschbar
 Eigenheiten der Geräte in der Community gut bekannt
 diverse andere Geräte gehen auch ...
Praktische Umsetzung
24
Die FreifunkFirmware (FFF)
Mit Unterstützung durch die Community entwickelte, eigene je nach
Community angepasste ad-hoc routing Firmware
 Als Grundlage dient meist OpenWRT – ein offenes Linux-
Betriebsystem
 Für das ad-hoc routing kommen je nach Community
unterschiedliche offene Routing-Protokolle zum Einsatz (batman,
OLSR)
 Nutzung ist für alle gängigen Betriebssysteme verfügbar.So können
auch PCs und andere Linux-basierte Accesspoints in die
Infrastruktur eingebunden werden
25
Mit der Freifunk-Map finde Freifunker in der Nähe
Auf http://freifunk-karte.de fndet Ihr mit einer Karte heraus, welche Freifunk-Konten
in Eurer Nähe sind. Ihr könnt dann Kontakt zu den Freifunkern aufnehmen. Die
Freifunker in Eurer Nähe wissen oft viel, über die örtliche Wlan-Situation.
104.131.131.1
26
Chancen freier (Funk) Netze
 Mit WLAN bieten sich völlig neue, attraktive Möglichkeiten für
Bildung, Jugendarbeit, Kulturprojekte und soziale Träger
 Für Regionen mit geringer finanzieller Ausstattung besteht mit
WLAN die kostengünstige Möglichkeit zum Aufbau einer modernen
selbstverwalteten und unabhängigen Kommunikationsinfrastruktur
 Unabhängigkeit von der Willkür/Strategie kommerzieller Anbieter
 Wissens- und Know-How Transfer zwischen allen Beteiligten
 Freie lokale Netzwerke können die vorhandenen Sozialstrukturen
stärken und erweitern
27
Verbreitung
 Durch die niedrige Einstiegshürde kann fast jede/r Interessierte
einfach Teilnehmen
 In fast jeder deutschen Großstadt gibt es eine lokale freifunk
community
 Freifunk wächst stark: Mittlerweile in >195 Orten mit >17.000
Zugangspunkten (siehe community.freifunk.net)
 Auch in vielen ländlichen Regionen sind bereits freifunk Netze
entstanden
28
Typische Fragen: Ist das erlaubt?
 Grundsätzlich: JA
 Verwendete Frequenzen sind explizit für die öffentliche Nutzung
ausgewiesen
 Es ist keine Registrierung notwendig
 Nach gegenwärtigem Kenntnisstand wird bei nicht kommerzieller
Nutzung gegen keinerlei geltendes Recht verstoßen
 Die Europäische Kommission empfiehlt außerdem, öffentliche
Breitbanddienste in Europa zu fördern
 Störerhaftung gilt für Freifunk je nach technischer oder rechtlicher
Konstruktion nicht
29
Typische Fragen: Ist das sicher?
 Grundsätzlich: NEIN
 Aber: für https und SSL herrschen die gleichen Bedingungen wie im
drahtgebundenen Internet (z.B. sichere Verschlüsselung beim
Onlinebanking)
 Es gibt weitere Möglichkeiten, mit bewährten Verfahren sichere WLANs
einzurichten (Stichwort: Virtual Private Networks – z.B. OpenVPN und
IPsec)
 Die in vielen Accespoints und WLAN-Karten verwendete
Verschlüsselung ist ebenfalls nicht sicher und kann entschlüsselt
werden. Sie ist außerdem nicht zum Aufbau freier Netze geeignet
 Entscheidend im Sinne der IT-Sicherheit ist allein die Verschlüsselung
seitens der Nutzer.
30
Typische Fragen: Ist das gesundheitsschädlich?
 WLAN gehört mit zu den
schwächsten
Strahlenquellen
 Die tatsächliche
Feldstärke ist umgekehrt
proportional
zu der Entfernung zur
Strahlenquelle
2,00
0,50
0,10 0,10 0,03
0,00
0,50
1,00
1,50
2,00
2,50
Handy in Betrieb (D-Netz)
Handy in Betrieb (E-Netz)
Schnurloses Telefon (DECT)
WLAN (802.11b/g)
WLAN (802.11a)
31
Welche Regeln sollte man beim Mitmachen
beachten?
 Dienstbereitstellung erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis
 Es gibt keinerlei Nutzungsgarantie
 Entgelte (z.B. für Wartung/Pflege der WLAN-Router, DSL)
nachbarschaftlich Regeln, nie für Internetangebot kommerziell Geld
verlangen
 Haftung - generell gilt: verantwortlich ist immer, wer die unerlaubte
Handlung vollführt, nicht wer den Accesspoint bereitstellt
(detaillierte Rechtsauskünfte bei Bedarf bitte beim Juristen
einholen!)
32
WLAN- Störerhaftung?
 weltweit einzigartige Gesetzeslage, nach der ein Anschlussinhabers
eines Internetzugangs haftet, wenn andere über dessen Anschluss
Rechtsverletzungen begehen (Zivilrecht)
 WLAN-Störerhaftung verhindert Angebot offener Funknetze
insbesondere durch Private
 Betreiber müssen wegen Rechtsverstößen von Nutzerinnen und
Nutzern mit kostenpflichtigen Abmahnungen rechnen
 Hintergrund: unklare Regelung im Telemediengesetz (TMG) und
BGH-Rechtsprechung
 Folge: knapp zwei offene Hotspots pro 10.000 Einwohner in
Deutschland
33
WLAN- Störerhaftung: Was ist bisher passiert?
 DigiGes legt im Jahr 2012 Gesetzentwurf für bedingungslose Abschaffung
der WLAN-Störerhaftung vor
 Bundesregierung kündigt in Digitaler Agenda an sie “werden die Verbreitung
und Verfügbarkeit von mobilem Internet über WLAN verbessern”..."WLANs
im öffentlichen Bereich, (...) sollen grundsätzlich nicht fürRechtsverletzungen
ihrer Kunden haften (...) inen entsprechenden Gesetzesentwurf werden wir in
Kürze vorlegen."
 Fraktionen der Linken und der Grünen bringen Entwurf Ende 2014 in
Bundestag ein
 GroKo legt im März ersten Referentenentwurf zur Regelung der
Störerhaftung vor
 Nach heftiger Kritik versucht BMWi, Wogen durch FAQ zu glätten (erfolglos)
 BMWi führt Anhörung von Verbänden und Bundesländern durch und
erarbeitet neuen (nicht besseren) Gesetzentwurf und leitet Notifizierung ein
34
Störerhaftung: Wie geht es weiter?
 Förderverein Freie Netze, vzbv und DigiGes haben sich mit
Stellungnahme an EU-Kommission gewandt
 Wesentliche Kritikpunkte am Entwurf:
 Verletzt Art. 12 E-Commerce-RL: Regelung unklar & nicht
abschließend
 Verletzt Art. 16 EU-GR: Unverhältnismäßig, da Maßnahmen
wirkungslos
 Widerspruch zu Entwurf der TSM-VO: staatliche Stellen sollen
private Wi-Fi Initiativen nicht behindern oder erschweren
35
Kontakt und weitere Infos
http://www.freifunk.net
Allgemeine Freifunkinfos
Überblick Communites und Kontaktdaten
http://www.freifunkstattangst.de
Informationen Störerhaftung usw.
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ShareAlike License. To view a copy of this license, visit
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letter to Creative Commons, 559 Nathan Abbott Way, Stanford,
California 94305, USA.

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Was ist Freifunk? Freie Kommunikation in digitalen Datennetzen: öffentlich zugänglich, nicht kommerziell, im Besitz der Gemeinschaft und unzensiert. (Stand August 2015)

  • 1. freifunk.net Freie Kommunikation in digitalen Datennetzen: öffentlich zugänglich, nicht kommerziell, im Besitz der Gemeinschaft und unzensiert. Version 16 – Stand: 08.2015 Bearbeiter: Christian Heise
  • 2. 2 Was ist freifunk.net?  freifunk.net ist eine nichtkommerzielle Initiative, das in Zusammenarbeit mit bestehenden Gruppen und Organisationen die Idee freier Netzwerke fördert (u.a. mit wsfii.org, freenetworks.org)  frei verstehen wird dabei als:  öffentlich (jeder/jedem zugänglich)  nicht kommerziell (d.h. keiner Geschäftsstrategie unterworfen)  im Besitz einer Gemeinschaft (nicht im Besitz einzelner)  unzensiert  Mit Vernetzung meinen wir:  Kommunikation zwischen Menschen unter Verwendung digitaler Medien (Computer, Datennetze)
  • 3. 3 Ziele des Projekts  Verbreitung freier Netzwerke fördern (nicht nur Internet teilen)  Aufklärung und Sensibilisierung zum Thema „Kommunikations- und Informationsfreiheit“  Menschen dazu befähigen, eigene Netze aufzubauen und zu betreiben  Vorhandene Sozialstrukturen stärken und vernetzen  Entstehung neuer Sozialstrukturen unterstützen
  • 4. 4 Freie Netzwerke – Wozu?  Die Informations- und Kommunikationsfreiheit im Internet wird zunehmend eingeschränkt  Trotz des Slogans "Internet für alle" gibt es Anzeichen einer sich verfestigenden digitalen Kluft - ärmere, weniger technisch versierte und ältere Menschen nehmen wenig oder gar nicht am sogenannten Informationszeitalter teil  In dünn besiedelten und strukturschwachen Gebieten (“areas of market failure”) werden keine (bezahlbaren) Breitbandanschlüsse angeboten  Echte „e-democracy“ soll von “unten” kommen Es macht Spass! ;-)
  • 5. 5 Was heisst… Alle Begriffe bedeuten das Gleiche!  Verbindung von Computern und Komponenten per Funk nach den Standards 802.11a/b/g des IEEE (Institute of Electrical and Electronics Engineers, Inc.)  im frei verwendbaren Frequenzbereich (ISM Band): 2,4 Ghz bei 802.11b/g/n 5 GHz bei 802.11a/n/ac WLAN? Wi-Fi? Wavelan? Wireless LAN? AirPort?
  • 9. 9 Access-Point im im Infrastruktur Modus
  • 10. 10 Das Konzept von “Mesh Networks” - sich selbst organisierende Netzwerke A B C
  • 11. 11 Voraussetzung ist freier Datentransit (Netzneutralität) Damit Informationen von einem Ende des Netzes (A) zum anderen gelangen können (C), muss die dazwischen liegende Knotenpunkte (B) den ungehinderten Transfer von Daten erlauben! A B C
  • 12. 12 3.OG links Beispiel: Fürbringerstrasse, Berlin-Kreuzberg 3.OG rechts „großes böses Internet“ ;-) DSL-Flatrate Hinterhaus Nebenstrasse  Aus der Nebenschstrasse schliessen sich Menschen der Datenwolke an, usw ...
  • 15. 15 Vernetzung von Kulturstätten und Aufbau eines stadtweiten Intranetz  Verschiedene Kultureinrichtungen werden zu WLAN-Knotenpunkten im lokalen Kiez  Die einzelnen Einrichtungen vernetzen sich untereinander  Es entsteht ein eigenes stadtweites Intranet mit lokalen Zugängen ins Internet  Die Kultureinrichtungen können ihr eigenes Programm (Communityradio, Streaming-Media) im Intranet anbieten BackBone – Die Idee
  • 16. 16  spezielle Einstellung erlaubt auch Computern, die nichts mit dem OLSR Experiment zu tun haben, Teil des Netzes zu werden  durch Spenden finanziert und mit Hilfe Freiwiliger umgesetzt  im Nahbereich als auch in anliegenden Bezirken (Neukölln, F'hain, Tempelhof) erreichbar  vertragliche Absicherung zwischen der Kirchengemeinde und dem Förderverein Freie Netze e.V. Backbone – Beispiel Berlin: Emmaus-Kirche
  • 17. 17  8 Antennen versorgen die umliegenden Bereiche BerlinBackBone (BBB) – Beispiel Emmaus-Kirche
  • 18. 18 Vorteile von „ad-hoc routing“ (meshing)  Das Netz muss nicht mehr zentral administriert werden (keine Hierarchie)  Es sind keine Spezialisten nötig, die das Netz einrichten und „beherrschen“  Es muss kein Geld für aufwendige Infrastruktur ausgegeben werden - die Endgeräte sind gleichzeitig auch die Infrastruktur  Das Netz kann spontan und dynamisch wachsen
  • 19. 19 Weitere Voraussetzungen für Community-Netzwerke Dokumentation technischer Parameter  Um sich mit einem anderen Knoten im Netz verbinden zu können, müssen technische Parameter bekannt sein. Diese sollen an einer für alle Teilnehmer zugänglichen Stelle dokumentiert sein Jede/Jeder kann mitmachen  Dieses Netz soll grundsätzlich für alle offen sein, die sich ihm anschließen wollen
  • 20. 20 Picopeering-Agreement als gemeinsame Vereinbarung  Freier Datentransit und einen Teil der eigenen Ressourcen anderen zur Verfügung stellen sind die Voraussetzungen für ein Freies Netzwerk  Dieser Minimalkonsens ist dokumentiert im Picopeering Agreement, einem Dokument, das in internationaler Kooperation freier Netzwerk-Communities entwickelt wurde  Der jeweils aktuelle Stand des Picopeering Agreement kann unter http://picopeer.net nachgelesen werden  Eine deutsche Übersetzung des Picopeering Agreement befindet sich unter http://freifunk.net/idee/idee_freifunk/picopeer
  • 21. 21 Benötigte Komponente Access Point  Bildet den Übergang zwischen einem Funknetz und einem Kabelnetz  Access Points verteilen Funkwellen innerhalb eines begrenzten Orts (Gebäude, Hof etc.)  Kosten je nach Ausstattung von ca. 20 - 450 Euro Beispiel
  • 22. 22 Antennen  Antennen erhöhen die Reichweite eines Access Points oder eines WLAN-Adapters  Je nach Einsatzgebiet werden unterschiedliche Bauformen und Spezifikationen verwendet  Mit Richtfunkantennen sind Reichweiten von mehr als 20 km möglich  Es gibt viele Möglichkeiten zum Selbstbau  Kosten von ca. 10 - 300 EUR
  • 23. 23  sehr häufig verwendet: Geräte von TP-Link, weil diese das aufspielen fremder Firmware erlauben → gut und günstig z.B. TP-Link TL-WR841N  Austausch der eingebauten Software durch die jeweilige FreifunkFirmware (FFF)  Antennen je nach Gerät abschraub- und austauschbar  Eigenheiten der Geräte in der Community gut bekannt  diverse andere Geräte gehen auch ... Praktische Umsetzung
  • 24. 24 Die FreifunkFirmware (FFF) Mit Unterstützung durch die Community entwickelte, eigene je nach Community angepasste ad-hoc routing Firmware  Als Grundlage dient meist OpenWRT – ein offenes Linux- Betriebsystem  Für das ad-hoc routing kommen je nach Community unterschiedliche offene Routing-Protokolle zum Einsatz (batman, OLSR)  Nutzung ist für alle gängigen Betriebssysteme verfügbar.So können auch PCs und andere Linux-basierte Accesspoints in die Infrastruktur eingebunden werden
  • 25. 25 Mit der Freifunk-Map finde Freifunker in der Nähe Auf http://freifunk-karte.de fndet Ihr mit einer Karte heraus, welche Freifunk-Konten in Eurer Nähe sind. Ihr könnt dann Kontakt zu den Freifunkern aufnehmen. Die Freifunker in Eurer Nähe wissen oft viel, über die örtliche Wlan-Situation. 104.131.131.1
  • 26. 26 Chancen freier (Funk) Netze  Mit WLAN bieten sich völlig neue, attraktive Möglichkeiten für Bildung, Jugendarbeit, Kulturprojekte und soziale Träger  Für Regionen mit geringer finanzieller Ausstattung besteht mit WLAN die kostengünstige Möglichkeit zum Aufbau einer modernen selbstverwalteten und unabhängigen Kommunikationsinfrastruktur  Unabhängigkeit von der Willkür/Strategie kommerzieller Anbieter  Wissens- und Know-How Transfer zwischen allen Beteiligten  Freie lokale Netzwerke können die vorhandenen Sozialstrukturen stärken und erweitern
  • 27. 27 Verbreitung  Durch die niedrige Einstiegshürde kann fast jede/r Interessierte einfach Teilnehmen  In fast jeder deutschen Großstadt gibt es eine lokale freifunk community  Freifunk wächst stark: Mittlerweile in >195 Orten mit >17.000 Zugangspunkten (siehe community.freifunk.net)  Auch in vielen ländlichen Regionen sind bereits freifunk Netze entstanden
  • 28. 28 Typische Fragen: Ist das erlaubt?  Grundsätzlich: JA  Verwendete Frequenzen sind explizit für die öffentliche Nutzung ausgewiesen  Es ist keine Registrierung notwendig  Nach gegenwärtigem Kenntnisstand wird bei nicht kommerzieller Nutzung gegen keinerlei geltendes Recht verstoßen  Die Europäische Kommission empfiehlt außerdem, öffentliche Breitbanddienste in Europa zu fördern  Störerhaftung gilt für Freifunk je nach technischer oder rechtlicher Konstruktion nicht
  • 29. 29 Typische Fragen: Ist das sicher?  Grundsätzlich: NEIN  Aber: für https und SSL herrschen die gleichen Bedingungen wie im drahtgebundenen Internet (z.B. sichere Verschlüsselung beim Onlinebanking)  Es gibt weitere Möglichkeiten, mit bewährten Verfahren sichere WLANs einzurichten (Stichwort: Virtual Private Networks – z.B. OpenVPN und IPsec)  Die in vielen Accespoints und WLAN-Karten verwendete Verschlüsselung ist ebenfalls nicht sicher und kann entschlüsselt werden. Sie ist außerdem nicht zum Aufbau freier Netze geeignet  Entscheidend im Sinne der IT-Sicherheit ist allein die Verschlüsselung seitens der Nutzer.
  • 30. 30 Typische Fragen: Ist das gesundheitsschädlich?  WLAN gehört mit zu den schwächsten Strahlenquellen  Die tatsächliche Feldstärke ist umgekehrt proportional zu der Entfernung zur Strahlenquelle 2,00 0,50 0,10 0,10 0,03 0,00 0,50 1,00 1,50 2,00 2,50 Handy in Betrieb (D-Netz) Handy in Betrieb (E-Netz) Schnurloses Telefon (DECT) WLAN (802.11b/g) WLAN (802.11a)
  • 31. 31 Welche Regeln sollte man beim Mitmachen beachten?  Dienstbereitstellung erfolgt ausschließlich auf freiwilliger Basis  Es gibt keinerlei Nutzungsgarantie  Entgelte (z.B. für Wartung/Pflege der WLAN-Router, DSL) nachbarschaftlich Regeln, nie für Internetangebot kommerziell Geld verlangen  Haftung - generell gilt: verantwortlich ist immer, wer die unerlaubte Handlung vollführt, nicht wer den Accesspoint bereitstellt (detaillierte Rechtsauskünfte bei Bedarf bitte beim Juristen einholen!)
  • 32. 32 WLAN- Störerhaftung?  weltweit einzigartige Gesetzeslage, nach der ein Anschlussinhabers eines Internetzugangs haftet, wenn andere über dessen Anschluss Rechtsverletzungen begehen (Zivilrecht)  WLAN-Störerhaftung verhindert Angebot offener Funknetze insbesondere durch Private  Betreiber müssen wegen Rechtsverstößen von Nutzerinnen und Nutzern mit kostenpflichtigen Abmahnungen rechnen  Hintergrund: unklare Regelung im Telemediengesetz (TMG) und BGH-Rechtsprechung  Folge: knapp zwei offene Hotspots pro 10.000 Einwohner in Deutschland
  • 33. 33 WLAN- Störerhaftung: Was ist bisher passiert?  DigiGes legt im Jahr 2012 Gesetzentwurf für bedingungslose Abschaffung der WLAN-Störerhaftung vor  Bundesregierung kündigt in Digitaler Agenda an sie “werden die Verbreitung und Verfügbarkeit von mobilem Internet über WLAN verbessern”..."WLANs im öffentlichen Bereich, (...) sollen grundsätzlich nicht fürRechtsverletzungen ihrer Kunden haften (...) inen entsprechenden Gesetzesentwurf werden wir in Kürze vorlegen."  Fraktionen der Linken und der Grünen bringen Entwurf Ende 2014 in Bundestag ein  GroKo legt im März ersten Referentenentwurf zur Regelung der Störerhaftung vor  Nach heftiger Kritik versucht BMWi, Wogen durch FAQ zu glätten (erfolglos)  BMWi führt Anhörung von Verbänden und Bundesländern durch und erarbeitet neuen (nicht besseren) Gesetzentwurf und leitet Notifizierung ein
  • 34. 34 Störerhaftung: Wie geht es weiter?  Förderverein Freie Netze, vzbv und DigiGes haben sich mit Stellungnahme an EU-Kommission gewandt  Wesentliche Kritikpunkte am Entwurf:  Verletzt Art. 12 E-Commerce-RL: Regelung unklar & nicht abschließend  Verletzt Art. 16 EU-GR: Unverhältnismäßig, da Maßnahmen wirkungslos  Widerspruch zu Entwurf der TSM-VO: staatliche Stellen sollen private Wi-Fi Initiativen nicht behindern oder erschweren
  • 35. 35 Kontakt und weitere Infos http://www.freifunk.net Allgemeine Freifunkinfos Überblick Communites und Kontaktdaten http://www.freifunkstattangst.de Informationen Störerhaftung usw. This work is licensed under the Creative Commons Attribution- ShareAlike License. To view a copy of this license, visit http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5/de/ or send a letter to Creative Commons, 559 Nathan Abbott Way, Stanford, California 94305, USA.