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Datenschutz-Grundverordnung
WebJustiz.de
www.praetor.xyz
Eine kurze Einführung für Webseitenbetreiber…
8. März 2018
2
Unser Thema im Überblick:
1) ”Strategie für einen digitalen Binnenmarkt”
(DBM-Strategie der EU-Kommission)
2) Datenschutz-Grundverordnung
3) Sonderfall: Einwilligung
4) Für Webworker wichtige Einzelfragen
DSGVO – eine erste Einführung für Webworker
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
3
⓵
”Strategie für einen digitalen
Binnenmarkt”
…hohe Ambitionen,
aber die Umsetzung…
“Strategie für einen digitalen Binnenmarkt”
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
4
➢ Strategie der EU-Kommission aus dem Mai 2015
➢ Ziele der DBM-Strategie:
➢ Besserer Online-Zugang für Verbraucher und Unternehmen zu Waren und Dienstleistungen in ganz Europa
➢ Regeln für den grenzüberschreitenden elektronischen Handel, denen Verbraucher und Unternehmen vertrauen können
➢ Verhinderung von ungerechtfertigtem Geoblocking
➢ Besserer Zugang zu digitalen Inhalten
➢ Reduzierung des Mehrwertsteuer-bedingten Verwaltungsaufwands und Abbau der Hindernisse bei Auslandsgeschäften
➢ Schaffung der richtigen Bedingungen für florierende digitale Netze und Dienste
➢ Bedarfsgerechte Telekommunikationsvorschriften
➢ “Mediengesetzgebung für das 21. Jahrhundert”
➢ Bedarfsgerechtes Regulierungsumfeld für Online-Plattformen und Mittler
➢ Bekämpfung illegaler Inhalte im Internet
➢ Stärkung des Vertrauens und der Sicherheit bei digitalen Diensten und beim Umgang mit personenbezogenen Daten
➢ Bestmögliche Ausschöpfung des Wachstumspotenzials der digitalen Wirtschaft
➢ Aufbau einer Datenwirtschaft (“Big-Data-Sektor”)
➢ Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch Interoperabilität und Normung
➢ Inklusive digitale Gesellschaft
➢ Elektronische Behördendienste (“e-Goverment”)
➢ Schaffung des digitalen Binnenmarktes
(“Bestmögliche Ausschöpfung des Wachstumspotenzials der europäischen digitalen Wirtschaft”)
➢ Schaffung eines günstigen Investitionsklimas im digitalen Binnenmarkt
➢ Effektive Steuerung des digitalen Binnenmarktes
“Strategie für einen digitalen Binnenmarkt”
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
5
➢ Ersatz der bisherigen Richtlinien durch neue EU-Verordnungen.
➢ Bisher: Richtlinen
→ geben einen Rahmen vor, der von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss
➢ Geplant: Verordnungen
→ gelten in den allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar
→ die EU-Mitgliedstaaten können allenfalls noch aufgrund punktueller Öffnungsklauseln
zu einzelnen, genau definierten Themen eigene (Ausführungs-)Vorschriften erlassen.
➢ Datenschutz-Grundverordnung
➢ ersetzt die EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG
➢ erlassen 2016, anwendbar ab 25. Mai 2018)
➢ “Delegierte Verordnung” (Durchführungs-VO) steht noch aus.
➢ EPrivacy-Verordnung
➢ ersetzt die e-Datenschutz-Richtlinie 2002/58/EG (ePrivacy-Richtlinie, Cookie-Richtlinie)
➢ im Gesetzgebungsverfahren…
➢ geplantes Inkrafttreten zusammen mit der DSGVO
➢ Spezielle Regelungen
➢ für den Bereich der Justiz und der Polizei und Sicherheitsbehörden
➢ für die Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der EU
Datenschutz im Rahmen der DBM-Strategie
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
6
Gesetzliche Grundlagen - bisher
DSGVO – eine erste Einführung
EU Deutschland
Verfassung Grundrechte
●
auf informationelle Selbstbestimmung
●
auf Gewährleistung der Vertraulichkeit
und Integrität informationstechnischer
Systeme
Derzeit EU-Datenschutzrichtlinie
95/46/EG
e-Datenschutz-Richtlinie
2002/58/EG
...
Bundesdatenschutzgesetz
Telemediengesetz
...
EU-Recht gibt nur einen
Handlungsrahmen vor, der
von den einzelnen
Mitgliedsstaaten umgesetzt
werden muss.
Maßgebend ist die jeweilige nationale
Bestimmung
→ BDSG, TMG
WebJustiz.de
7
Gesetzliche Grundlagen – ab 25. Mai 2018
DSGVO – eine erste Einführung
EU Deutschland
Verfassung ● Art. 8 Abs. 1
GrundrechteCharta
● Art. 16 Abs. 1 AEUV
Ab 25. Mai 2018 ● Datenschutz-
Grundverordnung
● EPrivacy-VO
(kommt noch)
● Delegierte DS-VO
(kommt noch)
Datenschutz-Anpassungs- und
-Umsetzungsgesetz EU (DSAnUG-EU)
→ Neufassung des BDSG
Die EU-Verordnungen
gelten unmittelbar in der
gesamten EU
Punktuelle Öffnungsklauseln für die
nationalen Gesetzgeber
WebJustiz.de
8
⓶
Datenschutz-Grundverordnung
…fast alles bleibt beim Alten,
aber alles ist neu…
“Strategie für einen digitalen Binnenmarkt”
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
9
Verordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments und
des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der
Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien
Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG
➢ Verkündet: 4. Mai 2016
➢ Inkrafttreten: 24. Mai 2016
➢ Anzuwenden ab: 25. Mai 2018
➢ Geltungsbereich: Gesamte EU
EU-Datenschutz–Grundverordnung
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
10
➢ Schutz des Einzelnen
➢ Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen
➢ insb. Schutz personenbezogener Daten
➢ unabhängig von seinem Aufenthaltsort.
➢ Förderung der Wirtschaft
➢ Gewährleistung des freien Verkehrs personenbezogener Daten
zwischen den Mitgliedsstaaten
➢ Gewährleistung des Binnenmarktes
➢ Harmonisierung der bisherigen einzelstaatlichen Vorschriften
EU-DSGVO - Ziele
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
11
➢ Rechtmäßigkeit
➢ Verarbeitung personenbezogener Daten auf rechtmäßige Weise
➢ Treu und Glauben
➢ Transparenz
➢ Verarbeitung in einer für die Betroffenen nachvollziehbaren Weise
➢ Integrität und Vertraulichkeit
➢ Gewährleistung angemessener Sicherheit personenbezogener Daten
➢ Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung
➢ Schutz vor unbeabsichtigtem Verlust
➢ Schutz vor unbeabsichtigter Zerstörung oder Schädigung
➢ Durch geeignete technische und organisatorische
Maßnahmen
Grundsätze - Datenverarbeitung
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
12
➢
Grundsatz der Speicherbegrenzung
➢
Identifizierung der Person darf nur solange möglich sein, wie für den
Verarbeitungszweck erforderlich;
➢
Längere Speicherung ist nur zulässig für
➢
im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke,
➢
wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke,
➢
statistische Zwecke.
➢
Ggfs. ist eine Pseudonymisierung erforderlich.
Grundsätze - Datenspeicherung
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
13
➢
Der für die Datenerhebung und Datenverarbeitung
Verantwortliche
➢
ist für die Einhaltung dieser Grundsätze verantwortlich,
➢
muss deren Einhaltung nachweisen können.
Grundsätze – Rechenschaftspflicht
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
14
➢
Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder
identifizierbare natürliche Person beziehen;
➢
Identifizierbar = natürliche Person angesehen, die
➢
direkt oder indirekt identifiziert werden kann,
➢
insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie
➢
Namen,
➢
Kennnummer,
➢
Standortdaten, Online-Kennung oder
➢
einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen,
physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder
sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
Begrifflichkeiten – Personenbezogene Daten
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
15
➢
jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang
oder
➢
jede solche Vorgangsreihe
➢
im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten
➢
Beispiele:
➢
Erheben oderErfassen,
➢
Organisation oder Ordnen,
➢
Speicherung, Anpassung oder Veränderung,
➢
Auslesen, Abfragen, oder Verwendung,
➢
Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder
andere Form der Bereitstellung,
➢
Abgleich oder Verknüpfung,
➢
Einschränkung, Löschen oder Vernichtung.
Begrifflichkeiten – Verarbeitung
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
16
➢
Automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten,
➢
Verwendung dieser personenbezogenen Daten um
➢
bestimmte Aspekte einer natürlichen Person
➢
zu bewerten,
➢
insbesondere um Aspekte vorherzusagen
➢
bezüglich Arbeitsleistung,
➢
wirtschaftliche Lage,
➢
Gesundheit,
➢
persönliche Vorlieben,
➢
Interessen,
➢
Zuverlässigkeit oderVerhalten,
➢
Aufenthaltsort oder Ortswechsel
Begrifflichkeiten – Profiling
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
17
➢ Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass
die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung
zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen
betroffenen Person zugeordnet werden können,
➢ sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden
und
➢ technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die
gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer
identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen
werden;
Begrifflichkeiten – Pseudonymisierung
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
18
➢ jede strukturierte Sammlung
➢ personenbezogener Daten, die
➢ die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind,
➢ unabhängig davon, ob diese Sammlung zentral, dezentral oder nach
funktionalen oder geografischen Gesichtspunkten geordnet geführt
wird.
Begrifflichkeiten – Dateisystem
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
19
➢ Die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung
oder andere Stelle, die
➢ allein oder gemeinsam mit anderen
➢ über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen
Daten entscheidet;
➢ Besondere Kriterien sind möglich, wenn Zwecke und Mittel
der Verarbeitung gesetzlich vorgegeben sind.
Begrifflichkeiten – Verantwortlicher
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
20
➢ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung
oder andere Stelle, die
➢ personenbezogene Daten
➢ im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet
Begrifflichkeiten – Auftragsverarbeiter
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
21
➢ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung
oder andere Stelle,
➢ der personenbezogene Daten offengelegt werden,
➢ unabhängig davon, ob es sich um einen Dritten handelt oder
nicht.
➢ Kein Empfänger sind Behörden,
➢ die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem
Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise
personenbezogene Daten erhalten.
Begrifflichkeiten – Empfänger
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
22
➢ Jede natürliche oder juristische Person, Behörde,
Einrichtung oder andere Stelle,
➢ außer
➢ der betroffenen Person,
➢ dem Verantwortlichen,
➢ dem Auftragsverarbeiter und
➢ den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des
Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die
personenbezogenen Daten zu verarbeiten.
Begrifflichkeiten – Dritter
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
23
➢ Jede
➢ freiwillig für den bestimmten Fall,
➢ in informierter Weise und
➢ unmissverständlich abgegebene
➢ Willensbekundung
➢ in Form einer Erklärung oder
➢ einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung,
➢ mit der die betroffene Person zu verstehen gibt,
➢ dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden
personenbezogenen Daten einverstanden ist.
Begrifflichkeiten – Einwilligung
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
24
➢ Verletzung der Sicherheit, die,
➢ ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig,
➢ zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung,
➢ zur unbefugten Offenlegung von bzw.
➢ zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten
➢ führt, die
➢ übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden.
Begrifflichkeiten – Verletzung des Schutzes
personenbezogener Daten
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
25
➢ Gesamte EU
➢ Marktortprinzip:
➢ EU-DSGV gilt auch für Unternehmen
➢ mit Sitz außerhalb der EU
➢ die sich an EU-Bürger wenden
➢ Öffnungsklauseln für nationale Gesetzgeber
➢ Art. 48 → Aufsichtsbehörden
➢ Art. 90 → Auskunftpflichten gegenüber
Aufsichtsbehörden
➢ …
EU-DSGVO – Örtlicher Geltungsbereich
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
26
➢ Die EU-DSGVO gilt für die
➢ für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener
Daten sowie
➢ für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die
➢ in einem Dateisystem gespeichert sind oder
➢ gespeichert werden sollen.
➢ Ausnahmen:
➢ privater Schriftverkehr
➢ privates Anschriftenverzeichnis
➢ private Nutzung sozialer Netze
➢ private Online-Tätigkeit
EU-DSGVO – Sachlicher Anwendungsbereich
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
27
➢ Ergänzung zur EU-DSGVO
➢ Bei Widersprüchen hat EU-DSGVO Vorrang
➢ “Fun-Fact”: Enthält zwar nur noch Ergänzungsregelungen, ist aber deutlich umfangreicher als das
bisherige, alles regelnde BDSG
➢ Enthält ergänzende Regelungen zu
➢ sensitiven Daten
➢ Beschäftigtendatenschutz
➢ Datenverarbeitung bei Verbraucherkrediten
➢ Scoring- und Bonitätsauskünften
➢ Informationspflichten
➢ Löschpflichten
➢ Profiling
DSAnUG-EU – Das “neue” BDSG
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
28
③
Exkurs: Einwilligung
…nicht mehr ganz so einfach…
EU-DSGVO - Einwilligung
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
29
Datenverarbeitung ist erlaubt bei
➢ Einwilligung
➢ Vertragserfüllung
➢ Erfüllung gesetzlicher Pflichten
➢ z.B. Aufbewahrungspflichten
➢ Schutz lebenswichtiger Interessen von Menschen
➢ z.B. in der Medizin
➢ berechtigten Interessen
➢ Marketing und Direktwerbung
➢ IT-Sicherheit
➢ Compliance
➢ Beschäftigtenkontrolle
EU-DSGVO – Ist die Datenverarbeitung erlaubt?
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
30
➢ Ist eine Einwilligung erforderlich?
➢ Entfällt bei Vorliegen eines anderen Erlaubnisgrunde
➢ Ist die betroffene Person einwilligungsfähig?
➢ Ab 16 Jahre.
➢ Wurde die Einwilligung freiwillig abgegeben?
➢ Problematisch bei sozialen Zwängen oder Nachteilen bei Verweigerung der Einwilligung;
➢ Kein Verstoß gegen das Koppelungsverbot?
➢ Erbringung der vertraglichen Leistung darf nicht von einer Einwilligung abhängig gemacht werden,
➢ obwohl die Einwilligung für die Leistungserbringung nicht erforderlich ist.
➢ Sind die notwendigen Belehrung erfolgt?
➢ Belehrung über das Widerrufsrecht
➢ Belehrung über Zweck, Art und Umfang der Datenverarbeitung, sowie über Weitergabe und Löschung
➢ Ist die Einwilligungserklärung unmissverständlich?
➢ Schlüssige Erkklärung
➢ Opt-In → Opt-Out ist nicht ausreichend!
➢ Ist die Einwilligung nachweisbar?
➢ Schriftform oder
➢ elektronisch protokolliert.
Einwilligung – Wirksamkeitsvoraussetzungen
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
31
➢ Minderjährige (Art. 8 EU-DSGVO)
➢ Sensible Daten (Art. 9 EU-DSGVO)
➢ Ethnie
➢ Sexualität
➢ Gesundheit
➢ politische Ansichten
➢ Automatisierte Entscheidungen (Art. 22 EU-DSGVO)
➢ Zweckänderung (Art. 6 Abs. 5 EU-DSGVO)
➢ Datenverwendung zu Marketing-Zwecken
➢ “Big Data”
➢ Beschäftigtendatenschutz (Art. 26 BDSG n.F.)
➢ Videoüberwachung im öffentlichen Raum (§ 4 BDSG n.F.)
➢ E-Mail-Marketing (Art. 7 Abs. 3 UWG)
➢ Bestandskunde oder
➢ Ausdrückliche Einwilligung
Einwilligung – Problemfälle
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
32
⓸
Für Webworker wichtige Einzelfragen der DSGVO:
I. Verfahrensverzeichnis
II. Einwilligung
III. Datenübermittlung
IV. Datentransfer in Drittstaaten
V. Auftragsverarbeitung
VI. Wartungsarbeiten durch Dienstleister
DSGVO – Für Webworker wichtige Einzelfragen
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
33
⑴
Verfahrensverzeichnis
…Formalismus at it’s best…
EU-DSGVO - Verfahrensverzeichnis
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
34
➢ Öffentliches Verfahrensverzeichnis
➢ entfällt mit der EU-DSGVO
➢ Internes Verfahrensverzeichnis (Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten)
➢ muss geführt werden:
➢ von jedem Verantwortlichen
➢ für alle Verarbeitungstätigkeiten, die seiner Zuständigkeit unterliegen.
➢ schriftlich oder elektronisches Format
➢ Einsichts- und Prüfungsrecht der Aufsichtsbehörde
➢ Ausnahmen:
➢ Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter,
➢ sofern kein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen,
➢ die Verarbeitung nicht nur gelegentlich erfolgt oder
➢ nicht die Verarbeitung besonderer Datenkategorien einschließt.
EU-DSGVO - Verfahrensverzeichnis
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
35
➢ Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
➢ Name und Kontaktdaten
➢ des Verantwortlichen und ggfs. seines Vertreters,
➢ eines etwaigen Datenschutzbeauftragten;
➢ Zwecke der Verarbeitung
➢ Kategorien betroffener Personen und Kategorien personenbezogener Daten
➢ Kategorien von Empfängern,
➢ denen gegenüber personenbezogene Daten offengelegt wurden oder werden
➢ einschließlich Empfäger in Drittländern
➢ Übermittlungen personenbezogener Daten in ein Drittland
➢ einschließlich der Dokumentation geeigneter Garantien für den Datenschutz
➢ Vorgesehene Löschungsfristen für die verschiedenen Datenkategorien
(wenn möglich)
➢ Allg. Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen
➢
Verfahrensverzeichnis - Inhalt
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
36
➢ Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
➢ Name und Kontaktdaten
➢ des Auftragsverarbeiters
➢ Jedes Verantwortlichen, in dessen Auftrag der Auftragsverarbeiter tätig ist,
➢ eines etwaigen Datenschutzbeauftragten;
➢ Kategorien von Verarbeitungen, die im Auftrag jedes Verantwortlichen
durchgeführt werden;
➢ Übermittlungen personenbezogener Daten in ein Drittland
➢ einschließlich der Dokumentation geeigneter Garantien für den Datenschutz
➢ Allg. Beschreibung der technischen und
organisatorischen Maßnahmen
Verfahrensverzeichnis – für Auftragsverarbeiter
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
37
⑵
Einwilligung
…nicht mehr ganz so einfach…
EU-DSGVO - Einwilligung
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
38
Datenverarbeitung ist erlaubt bei
➢ Einwilligung
➢ Vertragserfüllung
➢ Erfüllung gesetzlicher Pflichten
➢ z.B. Aufbewahrungspflichten
➢ Schutz lebenswichtiger Interessen von Menschen
➢ z.B. in der Medizin
➢ berechtigten Interessen
➢ Marketing und Direktwerbung
➢ IT-Sicherheit
➢ Compliance
➢ Beschäftigtenkontrolle
EU-DSGVO – Ist die Datenverarbeitung erlaubt?
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
39
➢ Ist eine Einwilligung erforderlich?
➢ Entfällt bei Vorliegen eines anderen Erlaubnisgrunde
➢ Ist die betroffene Person einwilligungsfähig?
➢ Ab 16 Jahre.
➢ Wurde die Einwilligung freiwillig abgegeben?
➢ Problematisch bei sozialen Zwängen oder Nachteilen bei Verweigerung der Einwilligung;
➢ Kein Verstoß gegen das Koppelungsverbot?
➢ Erbringung der vertraglichen Leistung darf nicht von einer Einwilligung abhängig gemacht werden,
➢ obwohl die Einwilligung für die Leistungserbringung nicht erforderlich ist.
➢ Sind die notwendigen Belehrung erfolgt?
➢ Belehrung über das Widerrufsrecht
➢ Belehrung über Zweck, Art und Umfang der Datenverarbeitung, sowie über Weitergabe und Löschung
➢ Ist die Einwilligungserklärung unmissverständlich?
➢ Schlüssige Erkklärung
➢ Opt-In → Opt-Out ist nicht ausreichend!
➢ Ist die Einwilligung nachweisbar?
➢ Schriftform oder
➢ elektronisch protokolliert.
Einwilligung – Wirksamkeitsvoraussetzungen
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
40
➢ Minderjährige (Art. 8 EU-DSGVO)
➢ Sensible Daten (Art. 9 EU-DSGVO)
➢ Ethnie
➢ Sexualität
➢ Gesundheit
➢ politische Ansichten
➢ Automatisierte Entscheidungen (Art. 22 EU-DSGVO)
➢ Zweckänderung (Art. 6 Abs. 5 EU-DSGVO)
➢ Datenverwendung zu Marketing-Zwecken
➢ “Big Data”
➢ Beschäftigtendatenschutz (Art. 26 BDSG n.F.)
➢ Videoüberwachung im öffentlichen Raum (§ 4 BDSG n.F.)
➢ E-Mail-Marketing (Art. 7 Abs. 3 UWG)
➢ Bestandskunde oder
➢ Ausdrückliche Einwilligung
Einwilligung – Problemfälle
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
41
⑶
Datenübermittlung
…öfter als man denkt…
EU-DSGVO - Datenübermittlung
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
42
➢
Liegt Datenübermittlung vor?
➢
Möglichkeit der Kenntnisnahme personenbezogener Daten durch
Dritte
➢
Zulässigkeit der Datenübermittlung:
➢
Einwilligung der Betroffenen?
➢
nach umfassender Information
➢
Zur Vertragserfüllung erforderlich?
➢
Auftragsdatenverarbeitung
➢
Datenübermittlung außerhalb EU / EWR
➢
zusätzliche Anforderungen
EU-DSGVO - Datenübermittlung
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
43
⑷
Datentransfer
in Drittstaaten
…egal, Hauptsache in der Cloud…
EU-DSGVO – Datentransfer in Drittstaaten
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
44
➢
Einheitliches Datenschutzniveau innerhalb von EU/EWR
➢
Datentransfer in Staaten außerhalb von EU/EWR
➢
Drittstaaten mit angemessenem Datenschutzniveau
➢
erfordert einen entsprechenden Beschluss der EU-Kommission
➢
Schweiz, Neuseeland, brit. Kanalinseln, Andorra, Faröer, Argentinien, Uruguay
➢
eingeschränkt: Kanada, Israel
➢
Übrige Drittstaaten:
➢
Binding Corporate Rules (i.d.R. für Webprojekte nicht praktikabel)
➢
EU-“Standardvertragsklauseln” (Gültigkeit könnte problematisch werden)
➢
Einwilligung des Betroffenen (nach umfassender Information)
➢
Sonderfall: Datentransfer in die USA
➢
zusätzlich: EU-US Privacy Shield
Datentransfer in Drittstaaten
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
45
➢
Soll einen Datenaustausch mit US-Firmen ermöglichen
➢
“quasi wie unter EU-Unternehmen”
➢
Ersatz für “Safe Harbour”
➢
EuGH-Urteil vom 06.10.2015 (“Schrems-Urteil”)
➢
Nur für Datenübermittlung an bestimmte US-Firmen:
➢
Jedes US-Unternehmen kann frei entscheiden, ob es teilnimmt.
➢
Selbstverpflichtung / Selbstzertifizierung
➢
Keine intensive Kontrolle durch US-Administratition oder EU
➢
Teilnehmende Firmen: www.privacyshield.gov
EU-US Privacy Shield
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
46
➢
Probleme des EU-US Privacy-Shield:
➢
kein bindender Vertrag, nur “Absichtserklärungen” von USA und EU
➢
Fortbestand der US-Zusagen derzeit zumindest zweifelhaft
➢
Vereinbarkeit mit Schrems-Urteil des EuGH höchst zweifelhaft
➢
Überprüfungsfrist für EU-Kommission endete Juli 2017
➢
EU-Parlament fordert Nachbesserung / Beendigung
➢
EU-Justizkommissarin droht mit Beendigung, wenn
keine signifikante Änderungen erfolgen
➢
EU-Kommission sieht “keine Probleme”.
EU-US Privacy Shield - Probleme
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
47
⑸
Auftragsverarbeitung
…laß’ mich Deine Arbeit machen…
EU-DSGVO - Auftragsdatenverarbeitung
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
48
➢
Auftragsverarbeitung =
➢
Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten
➢
durch einen Auftragsverarbeiter (Auftragnehmer)
➢
Nach Weisung der verantwortlichen Stelle (Auftraggeber)
➢
Aufgrund eines Vertrages
➢
schriftlich oder in elektronischer Form
Auftragsverarbeitung - Grundlagen
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
49
Beispiele für Auftragsverarbeitung
➢
Webhoster
➢
Internet-Agentur
➢
Google Analytics
➢
Newsletter-Dienstleister
➢
Auftragsverarbeitung - Beispiele
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
50
➢
Erforderliche vertragliche Regelungen
bei der Auftragsdatenverarbeitung:
➢
Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung
➢
Rückgabepflcht der Daten nach Abschluss der Auftragsbearbeitung
➢
Art der personenbezogenen Daten und
Kategorien der betroffenen Personen
➢
Umfang der Weisungsbefugnis
➢
Vertraulichkeitsverpflichtung
➢
Kontrollrechte
➢
Sicherstellung durch techn. und organ. Maßnahmen
Auftragsdatenverarbeitung – Notw. Regelungen
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
51
➢
Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
➢
Bisher: muss nur durch Auftraggeber geführt werden
➢
Mit EU-DSGVO (Mai 2018): auch durch Auftragsverarbeiter
➢
Anlage ähnlich einem BDSG-Verfahrensverzeichnis
Auftragsdatenverarbeitung - Verzeichnis
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
52
➢
Grundsatz:
➢
Bisher: Auftraggeber haftet für Datenschutzverstöße
➢
Ab EU-DSGVO: Auftraggeber und Auftragsverarbeiter haften beide
➢
Verstoß des Auftragsverarbeiters gegen Weisungen oder
vertragliche Bestimmungen:
➢
Auftragsverarbeitung wird zur (ggfs. unerlaubten) Datenübermittlung
➢
Auftragsverarbeiter zum Verantwortlichen
Auftragsdatenverarbeitung - Haftung
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
53
⑹
Wartungsarbeiten
durch Dienstleister
…laß’ mich Dir helfen…
Datenschutz
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
54
➢
Wartungsarbeiten = Auftragsdatenverarbeitung
➢
auch bei
➢
Prüfung/Wartung mittels automatisierter Verfahren
➢
nur gelegentlicher Fernwartung
➢
Wartung vor Ort
➢
Ausnahme: Zugriff auf personenbezogene Daten ist ausgeschlossen
➢
“Geheimhaltungsvereinbarung”
➢
ist kein Vertrag zur Auftragsdatenvereinbarung!
➢
Rechtslage unter der EU-DSGVO ist noch unklar:
➢
wahrscheinlich (analog zu) Auftragsdatenverarbeitung
➢
Aber: Überlegungen, ob nicht eine Übermittlung vorliegt.
Wartungsarbeiten durch Dienstleister
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
55
Alles klar?
Datenschutz in Zeiten der EU-DSGVO WebJustiz.de
56
Noch Fragen?
DSGVO – eine erste Einführung
➢ Zum Nachlesen:
WebmastersLaw.de
Wissensschmiede.online
(ab 15. März)
➢ EU-Portal zum Datenschutz:
▶http://ec.europa.eu/justice/data-protection/reform/index_en.htm
WebJustiz.de

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Jugsauerland dsgvo

  • 2. 2 Unser Thema im Überblick: 1) ”Strategie für einen digitalen Binnenmarkt” (DBM-Strategie der EU-Kommission) 2) Datenschutz-Grundverordnung 3) Sonderfall: Einwilligung 4) Für Webworker wichtige Einzelfragen DSGVO – eine erste Einführung für Webworker DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 3. 3 ⓵ ”Strategie für einen digitalen Binnenmarkt” …hohe Ambitionen, aber die Umsetzung… “Strategie für einen digitalen Binnenmarkt” DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 4. 4 ➢ Strategie der EU-Kommission aus dem Mai 2015 ➢ Ziele der DBM-Strategie: ➢ Besserer Online-Zugang für Verbraucher und Unternehmen zu Waren und Dienstleistungen in ganz Europa ➢ Regeln für den grenzüberschreitenden elektronischen Handel, denen Verbraucher und Unternehmen vertrauen können ➢ Verhinderung von ungerechtfertigtem Geoblocking ➢ Besserer Zugang zu digitalen Inhalten ➢ Reduzierung des Mehrwertsteuer-bedingten Verwaltungsaufwands und Abbau der Hindernisse bei Auslandsgeschäften ➢ Schaffung der richtigen Bedingungen für florierende digitale Netze und Dienste ➢ Bedarfsgerechte Telekommunikationsvorschriften ➢ “Mediengesetzgebung für das 21. Jahrhundert” ➢ Bedarfsgerechtes Regulierungsumfeld für Online-Plattformen und Mittler ➢ Bekämpfung illegaler Inhalte im Internet ➢ Stärkung des Vertrauens und der Sicherheit bei digitalen Diensten und beim Umgang mit personenbezogenen Daten ➢ Bestmögliche Ausschöpfung des Wachstumspotenzials der digitalen Wirtschaft ➢ Aufbau einer Datenwirtschaft (“Big-Data-Sektor”) ➢ Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit durch Interoperabilität und Normung ➢ Inklusive digitale Gesellschaft ➢ Elektronische Behördendienste (“e-Goverment”) ➢ Schaffung des digitalen Binnenmarktes (“Bestmögliche Ausschöpfung des Wachstumspotenzials der europäischen digitalen Wirtschaft”) ➢ Schaffung eines günstigen Investitionsklimas im digitalen Binnenmarkt ➢ Effektive Steuerung des digitalen Binnenmarktes “Strategie für einen digitalen Binnenmarkt” DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 5. 5 ➢ Ersatz der bisherigen Richtlinien durch neue EU-Verordnungen. ➢ Bisher: Richtlinen → geben einen Rahmen vor, der von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss ➢ Geplant: Verordnungen → gelten in den allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar → die EU-Mitgliedstaaten können allenfalls noch aufgrund punktueller Öffnungsklauseln zu einzelnen, genau definierten Themen eigene (Ausführungs-)Vorschriften erlassen. ➢ Datenschutz-Grundverordnung ➢ ersetzt die EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG ➢ erlassen 2016, anwendbar ab 25. Mai 2018) ➢ “Delegierte Verordnung” (Durchführungs-VO) steht noch aus. ➢ EPrivacy-Verordnung ➢ ersetzt die e-Datenschutz-Richtlinie 2002/58/EG (ePrivacy-Richtlinie, Cookie-Richtlinie) ➢ im Gesetzgebungsverfahren… ➢ geplantes Inkrafttreten zusammen mit der DSGVO ➢ Spezielle Regelungen ➢ für den Bereich der Justiz und der Polizei und Sicherheitsbehörden ➢ für die Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der EU Datenschutz im Rahmen der DBM-Strategie DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 6. 6 Gesetzliche Grundlagen - bisher DSGVO – eine erste Einführung EU Deutschland Verfassung Grundrechte ● auf informationelle Selbstbestimmung ● auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme Derzeit EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG e-Datenschutz-Richtlinie 2002/58/EG ... Bundesdatenschutzgesetz Telemediengesetz ... EU-Recht gibt nur einen Handlungsrahmen vor, der von den einzelnen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss. Maßgebend ist die jeweilige nationale Bestimmung → BDSG, TMG WebJustiz.de
  • 7. 7 Gesetzliche Grundlagen – ab 25. Mai 2018 DSGVO – eine erste Einführung EU Deutschland Verfassung ● Art. 8 Abs. 1 GrundrechteCharta ● Art. 16 Abs. 1 AEUV Ab 25. Mai 2018 ● Datenschutz- Grundverordnung ● EPrivacy-VO (kommt noch) ● Delegierte DS-VO (kommt noch) Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnUG-EU) → Neufassung des BDSG Die EU-Verordnungen gelten unmittelbar in der gesamten EU Punktuelle Öffnungsklauseln für die nationalen Gesetzgeber WebJustiz.de
  • 8. 8 ⓶ Datenschutz-Grundverordnung …fast alles bleibt beim Alten, aber alles ist neu… “Strategie für einen digitalen Binnenmarkt” DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 9. 9 Verordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG ➢ Verkündet: 4. Mai 2016 ➢ Inkrafttreten: 24. Mai 2016 ➢ Anzuwenden ab: 25. Mai 2018 ➢ Geltungsbereich: Gesamte EU EU-Datenschutz–Grundverordnung DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 10. 10 ➢ Schutz des Einzelnen ➢ Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen ➢ insb. Schutz personenbezogener Daten ➢ unabhängig von seinem Aufenthaltsort. ➢ Förderung der Wirtschaft ➢ Gewährleistung des freien Verkehrs personenbezogener Daten zwischen den Mitgliedsstaaten ➢ Gewährleistung des Binnenmarktes ➢ Harmonisierung der bisherigen einzelstaatlichen Vorschriften EU-DSGVO - Ziele DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 11. 11 ➢ Rechtmäßigkeit ➢ Verarbeitung personenbezogener Daten auf rechtmäßige Weise ➢ Treu und Glauben ➢ Transparenz ➢ Verarbeitung in einer für die Betroffenen nachvollziehbaren Weise ➢ Integrität und Vertraulichkeit ➢ Gewährleistung angemessener Sicherheit personenbezogener Daten ➢ Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung ➢ Schutz vor unbeabsichtigtem Verlust ➢ Schutz vor unbeabsichtigter Zerstörung oder Schädigung ➢ Durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen Grundsätze - Datenverarbeitung DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 12. 12 ➢ Grundsatz der Speicherbegrenzung ➢ Identifizierung der Person darf nur solange möglich sein, wie für den Verarbeitungszweck erforderlich; ➢ Längere Speicherung ist nur zulässig für ➢ im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, ➢ wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke, ➢ statistische Zwecke. ➢ Ggfs. ist eine Pseudonymisierung erforderlich. Grundsätze - Datenspeicherung DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 13. 13 ➢ Der für die Datenerhebung und Datenverarbeitung Verantwortliche ➢ ist für die Einhaltung dieser Grundsätze verantwortlich, ➢ muss deren Einhaltung nachweisen können. Grundsätze – Rechenschaftspflicht DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 14. 14 ➢ Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen; ➢ Identifizierbar = natürliche Person angesehen, die ➢ direkt oder indirekt identifiziert werden kann, ➢ insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie ➢ Namen, ➢ Kennnummer, ➢ Standortdaten, Online-Kennung oder ➢ einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind. Begrifflichkeiten – Personenbezogene Daten DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 15. 15 ➢ jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder ➢ jede solche Vorgangsreihe ➢ im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten ➢ Beispiele: ➢ Erheben oderErfassen, ➢ Organisation oder Ordnen, ➢ Speicherung, Anpassung oder Veränderung, ➢ Auslesen, Abfragen, oder Verwendung, ➢ Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder andere Form der Bereitstellung, ➢ Abgleich oder Verknüpfung, ➢ Einschränkung, Löschen oder Vernichtung. Begrifflichkeiten – Verarbeitung DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 16. 16 ➢ Automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, ➢ Verwendung dieser personenbezogenen Daten um ➢ bestimmte Aspekte einer natürlichen Person ➢ zu bewerten, ➢ insbesondere um Aspekte vorherzusagen ➢ bezüglich Arbeitsleistung, ➢ wirtschaftliche Lage, ➢ Gesundheit, ➢ persönliche Vorlieben, ➢ Interessen, ➢ Zuverlässigkeit oderVerhalten, ➢ Aufenthaltsort oder Ortswechsel Begrifflichkeiten – Profiling DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 17. 17 ➢ Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, ➢ sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und ➢ technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden; Begrifflichkeiten – Pseudonymisierung DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 18. 18 ➢ jede strukturierte Sammlung ➢ personenbezogener Daten, die ➢ die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind, ➢ unabhängig davon, ob diese Sammlung zentral, dezentral oder nach funktionalen oder geografischen Gesichtspunkten geordnet geführt wird. Begrifflichkeiten – Dateisystem DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 19. 19 ➢ Die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die ➢ allein oder gemeinsam mit anderen ➢ über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet; ➢ Besondere Kriterien sind möglich, wenn Zwecke und Mittel der Verarbeitung gesetzlich vorgegeben sind. Begrifflichkeiten – Verantwortlicher DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 20. 20 ➢ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die ➢ personenbezogene Daten ➢ im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet Begrifflichkeiten – Auftragsverarbeiter DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 21. 21 ➢ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, ➢ der personenbezogene Daten offengelegt werden, ➢ unabhängig davon, ob es sich um einen Dritten handelt oder nicht. ➢ Kein Empfänger sind Behörden, ➢ die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten. Begrifflichkeiten – Empfänger DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 22. 22 ➢ Jede natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, ➢ außer ➢ der betroffenen Person, ➢ dem Verantwortlichen, ➢ dem Auftragsverarbeiter und ➢ den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten. Begrifflichkeiten – Dritter DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 23. 23 ➢ Jede ➢ freiwillig für den bestimmten Fall, ➢ in informierter Weise und ➢ unmissverständlich abgegebene ➢ Willensbekundung ➢ in Form einer Erklärung oder ➢ einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, ➢ mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, ➢ dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist. Begrifflichkeiten – Einwilligung DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 24. 24 ➢ Verletzung der Sicherheit, die, ➢ ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, ➢ zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, ➢ zur unbefugten Offenlegung von bzw. ➢ zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten ➢ führt, die ➢ übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden. Begrifflichkeiten – Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 25. 25 ➢ Gesamte EU ➢ Marktortprinzip: ➢ EU-DSGV gilt auch für Unternehmen ➢ mit Sitz außerhalb der EU ➢ die sich an EU-Bürger wenden ➢ Öffnungsklauseln für nationale Gesetzgeber ➢ Art. 48 → Aufsichtsbehörden ➢ Art. 90 → Auskunftpflichten gegenüber Aufsichtsbehörden ➢ … EU-DSGVO – Örtlicher Geltungsbereich DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 26. 26 ➢ Die EU-DSGVO gilt für die ➢ für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie ➢ für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die ➢ in einem Dateisystem gespeichert sind oder ➢ gespeichert werden sollen. ➢ Ausnahmen: ➢ privater Schriftverkehr ➢ privates Anschriftenverzeichnis ➢ private Nutzung sozialer Netze ➢ private Online-Tätigkeit EU-DSGVO – Sachlicher Anwendungsbereich DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 27. 27 ➢ Ergänzung zur EU-DSGVO ➢ Bei Widersprüchen hat EU-DSGVO Vorrang ➢ “Fun-Fact”: Enthält zwar nur noch Ergänzungsregelungen, ist aber deutlich umfangreicher als das bisherige, alles regelnde BDSG ➢ Enthält ergänzende Regelungen zu ➢ sensitiven Daten ➢ Beschäftigtendatenschutz ➢ Datenverarbeitung bei Verbraucherkrediten ➢ Scoring- und Bonitätsauskünften ➢ Informationspflichten ➢ Löschpflichten ➢ Profiling DSAnUG-EU – Das “neue” BDSG DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 28. 28 ③ Exkurs: Einwilligung …nicht mehr ganz so einfach… EU-DSGVO - Einwilligung DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 29. 29 Datenverarbeitung ist erlaubt bei ➢ Einwilligung ➢ Vertragserfüllung ➢ Erfüllung gesetzlicher Pflichten ➢ z.B. Aufbewahrungspflichten ➢ Schutz lebenswichtiger Interessen von Menschen ➢ z.B. in der Medizin ➢ berechtigten Interessen ➢ Marketing und Direktwerbung ➢ IT-Sicherheit ➢ Compliance ➢ Beschäftigtenkontrolle EU-DSGVO – Ist die Datenverarbeitung erlaubt? DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 30. 30 ➢ Ist eine Einwilligung erforderlich? ➢ Entfällt bei Vorliegen eines anderen Erlaubnisgrunde ➢ Ist die betroffene Person einwilligungsfähig? ➢ Ab 16 Jahre. ➢ Wurde die Einwilligung freiwillig abgegeben? ➢ Problematisch bei sozialen Zwängen oder Nachteilen bei Verweigerung der Einwilligung; ➢ Kein Verstoß gegen das Koppelungsverbot? ➢ Erbringung der vertraglichen Leistung darf nicht von einer Einwilligung abhängig gemacht werden, ➢ obwohl die Einwilligung für die Leistungserbringung nicht erforderlich ist. ➢ Sind die notwendigen Belehrung erfolgt? ➢ Belehrung über das Widerrufsrecht ➢ Belehrung über Zweck, Art und Umfang der Datenverarbeitung, sowie über Weitergabe und Löschung ➢ Ist die Einwilligungserklärung unmissverständlich? ➢ Schlüssige Erkklärung ➢ Opt-In → Opt-Out ist nicht ausreichend! ➢ Ist die Einwilligung nachweisbar? ➢ Schriftform oder ➢ elektronisch protokolliert. Einwilligung – Wirksamkeitsvoraussetzungen DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 31. 31 ➢ Minderjährige (Art. 8 EU-DSGVO) ➢ Sensible Daten (Art. 9 EU-DSGVO) ➢ Ethnie ➢ Sexualität ➢ Gesundheit ➢ politische Ansichten ➢ Automatisierte Entscheidungen (Art. 22 EU-DSGVO) ➢ Zweckänderung (Art. 6 Abs. 5 EU-DSGVO) ➢ Datenverwendung zu Marketing-Zwecken ➢ “Big Data” ➢ Beschäftigtendatenschutz (Art. 26 BDSG n.F.) ➢ Videoüberwachung im öffentlichen Raum (§ 4 BDSG n.F.) ➢ E-Mail-Marketing (Art. 7 Abs. 3 UWG) ➢ Bestandskunde oder ➢ Ausdrückliche Einwilligung Einwilligung – Problemfälle DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 32. 32 ⓸ Für Webworker wichtige Einzelfragen der DSGVO: I. Verfahrensverzeichnis II. Einwilligung III. Datenübermittlung IV. Datentransfer in Drittstaaten V. Auftragsverarbeitung VI. Wartungsarbeiten durch Dienstleister DSGVO – Für Webworker wichtige Einzelfragen DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 33. 33 ⑴ Verfahrensverzeichnis …Formalismus at it’s best… EU-DSGVO - Verfahrensverzeichnis DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 34. 34 ➢ Öffentliches Verfahrensverzeichnis ➢ entfällt mit der EU-DSGVO ➢ Internes Verfahrensverzeichnis (Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten) ➢ muss geführt werden: ➢ von jedem Verantwortlichen ➢ für alle Verarbeitungstätigkeiten, die seiner Zuständigkeit unterliegen. ➢ schriftlich oder elektronisches Format ➢ Einsichts- und Prüfungsrecht der Aufsichtsbehörde ➢ Ausnahmen: ➢ Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter, ➢ sofern kein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen, ➢ die Verarbeitung nicht nur gelegentlich erfolgt oder ➢ nicht die Verarbeitung besonderer Datenkategorien einschließt. EU-DSGVO - Verfahrensverzeichnis DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 35. 35 ➢ Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ➢ Name und Kontaktdaten ➢ des Verantwortlichen und ggfs. seines Vertreters, ➢ eines etwaigen Datenschutzbeauftragten; ➢ Zwecke der Verarbeitung ➢ Kategorien betroffener Personen und Kategorien personenbezogener Daten ➢ Kategorien von Empfängern, ➢ denen gegenüber personenbezogene Daten offengelegt wurden oder werden ➢ einschließlich Empfäger in Drittländern ➢ Übermittlungen personenbezogener Daten in ein Drittland ➢ einschließlich der Dokumentation geeigneter Garantien für den Datenschutz ➢ Vorgesehene Löschungsfristen für die verschiedenen Datenkategorien (wenn möglich) ➢ Allg. Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen ➢ Verfahrensverzeichnis - Inhalt DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 36. 36 ➢ Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ➢ Name und Kontaktdaten ➢ des Auftragsverarbeiters ➢ Jedes Verantwortlichen, in dessen Auftrag der Auftragsverarbeiter tätig ist, ➢ eines etwaigen Datenschutzbeauftragten; ➢ Kategorien von Verarbeitungen, die im Auftrag jedes Verantwortlichen durchgeführt werden; ➢ Übermittlungen personenbezogener Daten in ein Drittland ➢ einschließlich der Dokumentation geeigneter Garantien für den Datenschutz ➢ Allg. Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen Verfahrensverzeichnis – für Auftragsverarbeiter DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 37. 37 ⑵ Einwilligung …nicht mehr ganz so einfach… EU-DSGVO - Einwilligung DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 38. 38 Datenverarbeitung ist erlaubt bei ➢ Einwilligung ➢ Vertragserfüllung ➢ Erfüllung gesetzlicher Pflichten ➢ z.B. Aufbewahrungspflichten ➢ Schutz lebenswichtiger Interessen von Menschen ➢ z.B. in der Medizin ➢ berechtigten Interessen ➢ Marketing und Direktwerbung ➢ IT-Sicherheit ➢ Compliance ➢ Beschäftigtenkontrolle EU-DSGVO – Ist die Datenverarbeitung erlaubt? DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 39. 39 ➢ Ist eine Einwilligung erforderlich? ➢ Entfällt bei Vorliegen eines anderen Erlaubnisgrunde ➢ Ist die betroffene Person einwilligungsfähig? ➢ Ab 16 Jahre. ➢ Wurde die Einwilligung freiwillig abgegeben? ➢ Problematisch bei sozialen Zwängen oder Nachteilen bei Verweigerung der Einwilligung; ➢ Kein Verstoß gegen das Koppelungsverbot? ➢ Erbringung der vertraglichen Leistung darf nicht von einer Einwilligung abhängig gemacht werden, ➢ obwohl die Einwilligung für die Leistungserbringung nicht erforderlich ist. ➢ Sind die notwendigen Belehrung erfolgt? ➢ Belehrung über das Widerrufsrecht ➢ Belehrung über Zweck, Art und Umfang der Datenverarbeitung, sowie über Weitergabe und Löschung ➢ Ist die Einwilligungserklärung unmissverständlich? ➢ Schlüssige Erkklärung ➢ Opt-In → Opt-Out ist nicht ausreichend! ➢ Ist die Einwilligung nachweisbar? ➢ Schriftform oder ➢ elektronisch protokolliert. Einwilligung – Wirksamkeitsvoraussetzungen DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 40. 40 ➢ Minderjährige (Art. 8 EU-DSGVO) ➢ Sensible Daten (Art. 9 EU-DSGVO) ➢ Ethnie ➢ Sexualität ➢ Gesundheit ➢ politische Ansichten ➢ Automatisierte Entscheidungen (Art. 22 EU-DSGVO) ➢ Zweckänderung (Art. 6 Abs. 5 EU-DSGVO) ➢ Datenverwendung zu Marketing-Zwecken ➢ “Big Data” ➢ Beschäftigtendatenschutz (Art. 26 BDSG n.F.) ➢ Videoüberwachung im öffentlichen Raum (§ 4 BDSG n.F.) ➢ E-Mail-Marketing (Art. 7 Abs. 3 UWG) ➢ Bestandskunde oder ➢ Ausdrückliche Einwilligung Einwilligung – Problemfälle DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 41. 41 ⑶ Datenübermittlung …öfter als man denkt… EU-DSGVO - Datenübermittlung DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 42. 42 ➢ Liegt Datenübermittlung vor? ➢ Möglichkeit der Kenntnisnahme personenbezogener Daten durch Dritte ➢ Zulässigkeit der Datenübermittlung: ➢ Einwilligung der Betroffenen? ➢ nach umfassender Information ➢ Zur Vertragserfüllung erforderlich? ➢ Auftragsdatenverarbeitung ➢ Datenübermittlung außerhalb EU / EWR ➢ zusätzliche Anforderungen EU-DSGVO - Datenübermittlung DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 43. 43 ⑷ Datentransfer in Drittstaaten …egal, Hauptsache in der Cloud… EU-DSGVO – Datentransfer in Drittstaaten DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 44. 44 ➢ Einheitliches Datenschutzniveau innerhalb von EU/EWR ➢ Datentransfer in Staaten außerhalb von EU/EWR ➢ Drittstaaten mit angemessenem Datenschutzniveau ➢ erfordert einen entsprechenden Beschluss der EU-Kommission ➢ Schweiz, Neuseeland, brit. Kanalinseln, Andorra, Faröer, Argentinien, Uruguay ➢ eingeschränkt: Kanada, Israel ➢ Übrige Drittstaaten: ➢ Binding Corporate Rules (i.d.R. für Webprojekte nicht praktikabel) ➢ EU-“Standardvertragsklauseln” (Gültigkeit könnte problematisch werden) ➢ Einwilligung des Betroffenen (nach umfassender Information) ➢ Sonderfall: Datentransfer in die USA ➢ zusätzlich: EU-US Privacy Shield Datentransfer in Drittstaaten DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 45. 45 ➢ Soll einen Datenaustausch mit US-Firmen ermöglichen ➢ “quasi wie unter EU-Unternehmen” ➢ Ersatz für “Safe Harbour” ➢ EuGH-Urteil vom 06.10.2015 (“Schrems-Urteil”) ➢ Nur für Datenübermittlung an bestimmte US-Firmen: ➢ Jedes US-Unternehmen kann frei entscheiden, ob es teilnimmt. ➢ Selbstverpflichtung / Selbstzertifizierung ➢ Keine intensive Kontrolle durch US-Administratition oder EU ➢ Teilnehmende Firmen: www.privacyshield.gov EU-US Privacy Shield DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 46. 46 ➢ Probleme des EU-US Privacy-Shield: ➢ kein bindender Vertrag, nur “Absichtserklärungen” von USA und EU ➢ Fortbestand der US-Zusagen derzeit zumindest zweifelhaft ➢ Vereinbarkeit mit Schrems-Urteil des EuGH höchst zweifelhaft ➢ Überprüfungsfrist für EU-Kommission endete Juli 2017 ➢ EU-Parlament fordert Nachbesserung / Beendigung ➢ EU-Justizkommissarin droht mit Beendigung, wenn keine signifikante Änderungen erfolgen ➢ EU-Kommission sieht “keine Probleme”. EU-US Privacy Shield - Probleme DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 47. 47 ⑸ Auftragsverarbeitung …laß’ mich Deine Arbeit machen… EU-DSGVO - Auftragsdatenverarbeitung DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 48. 48 ➢ Auftragsverarbeitung = ➢ Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten ➢ durch einen Auftragsverarbeiter (Auftragnehmer) ➢ Nach Weisung der verantwortlichen Stelle (Auftraggeber) ➢ Aufgrund eines Vertrages ➢ schriftlich oder in elektronischer Form Auftragsverarbeitung - Grundlagen DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 49. 49 Beispiele für Auftragsverarbeitung ➢ Webhoster ➢ Internet-Agentur ➢ Google Analytics ➢ Newsletter-Dienstleister ➢ Auftragsverarbeitung - Beispiele DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 50. 50 ➢ Erforderliche vertragliche Regelungen bei der Auftragsdatenverarbeitung: ➢ Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung ➢ Rückgabepflcht der Daten nach Abschluss der Auftragsbearbeitung ➢ Art der personenbezogenen Daten und Kategorien der betroffenen Personen ➢ Umfang der Weisungsbefugnis ➢ Vertraulichkeitsverpflichtung ➢ Kontrollrechte ➢ Sicherstellung durch techn. und organ. Maßnahmen Auftragsdatenverarbeitung – Notw. Regelungen DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 51. 51 ➢ Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ➢ Bisher: muss nur durch Auftraggeber geführt werden ➢ Mit EU-DSGVO (Mai 2018): auch durch Auftragsverarbeiter ➢ Anlage ähnlich einem BDSG-Verfahrensverzeichnis Auftragsdatenverarbeitung - Verzeichnis DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 52. 52 ➢ Grundsatz: ➢ Bisher: Auftraggeber haftet für Datenschutzverstöße ➢ Ab EU-DSGVO: Auftraggeber und Auftragsverarbeiter haften beide ➢ Verstoß des Auftragsverarbeiters gegen Weisungen oder vertragliche Bestimmungen: ➢ Auftragsverarbeitung wird zur (ggfs. unerlaubten) Datenübermittlung ➢ Auftragsverarbeiter zum Verantwortlichen Auftragsdatenverarbeitung - Haftung DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 53. 53 ⑹ Wartungsarbeiten durch Dienstleister …laß’ mich Dir helfen… Datenschutz DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 54. 54 ➢ Wartungsarbeiten = Auftragsdatenverarbeitung ➢ auch bei ➢ Prüfung/Wartung mittels automatisierter Verfahren ➢ nur gelegentlicher Fernwartung ➢ Wartung vor Ort ➢ Ausnahme: Zugriff auf personenbezogene Daten ist ausgeschlossen ➢ “Geheimhaltungsvereinbarung” ➢ ist kein Vertrag zur Auftragsdatenvereinbarung! ➢ Rechtslage unter der EU-DSGVO ist noch unklar: ➢ wahrscheinlich (analog zu) Auftragsdatenverarbeitung ➢ Aber: Überlegungen, ob nicht eine Übermittlung vorliegt. Wartungsarbeiten durch Dienstleister DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 55. 55 Alles klar? Datenschutz in Zeiten der EU-DSGVO WebJustiz.de
  • 56. 56 Noch Fragen? DSGVO – eine erste Einführung ➢ Zum Nachlesen: WebmastersLaw.de Wissensschmiede.online (ab 15. März) ➢ EU-Portal zum Datenschutz: ▶http://ec.europa.eu/justice/data-protection/reform/index_en.htm WebJustiz.de