5. 5
Impressumspflicht nach TMG
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
➢Impressumspflicht nach § 5 TMG besteht für:
➡Telemedien
▸alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste
➡geschäftsmäßig, in der Regel gegen Entgelt angeboten
▸ Gewerblichkeit ist nicht erforderlich.
▸ auch bei kostenlos zugänglichen Angeboten, wenn diese
◊ werbefinanziert sind oder
◊ als Einstieg für entgeltliche Leistungen eingesetzt werden
▸ Es zählt die Absicht der Entgeltlichkeit, nicht der Erfolg!
➡ Gilt typischerweise nicht für
▸ Ausschließlich private Homepages
▸ Vereins-Homepage
▸ Aber: möglicherweise Impressumpflicht nach RStV
6. 6
Eingeschränkte Impressumspflicht nach RStV
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
➢ Impressumspflicht nach § 1 IV TMG, § 55 I RStV besteht für:
➡ Alle Angebote, die
▸ keine Telemedien sind
▸ oder für die keine Impressumpflicht nach § 5 TMG besteht
➡ Ausnahme: rein private Kommunikation
▸ ausschließlich persönliche oder familiäre Zwecke
▸ Meinungsäußerung in Foren
▸ Öffentlich zugängliche Webseiten sind nie rein private Kommunikation!
➢ Erforderliche Angaben:
➡ Name und Anschrift des Betreibers
➡ bei juristischen Personen:
der Vertretungsberechtigten
z.B.: bei Vereinen: gesetzlicher Vorstand
7. 7
Erweiterte Impressumspflicht nach RStV
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
➢Erweiterte Impressumspflicht nach § 55 II RStV besteht für:
➡ Anbieter mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten
▸ die massenkommunikativen Charakter aufweisen
▸ und damit als elektronische Presse beschrieben werden.
◊ Planvolle, nicht notwendig gewerbsmäßige Tätigkeit
◊ Inhaltliche, sprachliche, graphische oder akustische Bearbeitung
◊ Zur Einwirkung auf die öffentliche Meinungsbildung oder zur Information
◊ Weites Begriffsverständnis!
➢ Erforderliche Angaben:
➡ Alle in § 5 TMG geforderten Angaben
➡ Zusätzlich Bennenung eines Verantwortlichen (Name und Anschrift)
▸ Verantwortlich kann nur eine natürliche, keine juristische Person sein!
▸ Nicht zwingend identisch mit dem Betreiber oder Vertretungsberechtigten.
▸ Der Verantwortliche
◊ muss seinen ständigen Aufenthalt im Inland haben,
◊ darf nicht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben,
◊ muss voll geschäftsfähig sein und
8. 8
➢ unmittelbar erreichbar
➡ “2-Klick-Regel”
➡ Kein langes Suchen.
➡ Von jeder Seite aufrufbar (z.B. Kopf, Sidebar, u.U. Footer)
➡ In der gleichen Sprache wie die Website
➢ leicht erkennbar
➡ Angaben z.B. in den AGB reicht nicht
➡ Angaben nur der Daten z.B. auf Startseite reichen nicht,
es ist eine Bezeichnung erforderlich.
▶ Möglich z.B.: Impressum, Anbieterkennzeichnung, Anbieterinformation
▶ Wahrscheinlich auch: “Über uns”
▶ Besser nicht: “Kontakt”, “Backstage”
➡ Lesbare Schriftgröße
➡ Fraglich, ob Impressum ohne Scrollen erkennbar sein muss.
➢ ständig verfügbar
➡ nicht als Grafik
➡ Archivierung durch Nutzer muss möglich sein => ausdruckbar!
➡ Ohne Plugin lesbar => kein pdf, kein Flash, kein Javascript
Impressum nach § 5 TMG
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
9. 9
➢ Name
➢Vollständiger Name
➢Ausgeschriebener Vorname
➢ Angabe eines Pseudonyms ersetzt nicht den Namen.
➢ Anschrift
➢ Kein Postfach
➢ Angabe einer Geschäftsanschrift reicht nicht.
➢ Bei Minderjährigen:
➢Angabe der gesetzlichen Vertreter wohl nicht erforderlich.
➢Kommunikationsangaben
Erforderliche Angaben nach § 5 TMG (Privatperson)
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
10. 10
➢ Name und Anschrift
➢ bei Gesellschaften
(egal ob GbR, UG ode GmbH etc.):
➢ Korrekte, vollständige Firmierung;
➢ Korrekte Angabe der Rechtsform
➢ Vertretungsberechtigter (z.B.
Geschäftsführer,
bei GbR: I.d.R. alle Gesellschafter)
➢ Name und Anschrift
➢ Bei mehreren Niederlassungen: Stammsitz
➢ Postfach oder Privatanschrift reicht nicht!
➢ Umsatzsteuer-Identifikationnummer
➢ Nicht die normale Steuernummer!
➢Kommunikationsangaben
Erforderliche Angaben nach § 5 TMG (Unternehmen)
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
➢ Angaben zur Aufsichtsbehörde
➢Soweit behördliche Zulassung erforderlich.
(RAe, StB, Bauträger, Makler, Gastronomie,
Spielhallen…)
➢Link genügt (statt Adresse)
➢ Bei freien Berufen
(Architekten, Ärzte, RAe, StB usw.): Angaben zu
➢Kammer
➢Berufsbzeichnung und Verleihungsstaat
➢Bezeichnung der berufsrechtlichen
Regelungen
➢ Registerangaben:
➢Registergericht und Registernummer
➢Handelsreg.,Partnersch.reg., Vereinsreg.
➢ vergleichbares ausländisches Register (Ltd.)
➢ nicht: Gewerberegister, Handwerksrolle etc..
11. 11
Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare
Kommunikation mit dem Anbieter ermöglichen, einschließlich der Adresse der
elektronischen Post.
➢ Stets eine eMail-Adresse
➢ Zweiter unmittelbarer und effizienter Kommunikationsweg:
➡Telefonnummer
▶ keine ausländische Telefonnummer, keine “Mehrwertdienst” (0137, 0900)
▶ Telefonnummer ist nicht verpflichtend, wenn andere Möglichkeit eröffnet.
➡ Fax
➡ Elektronisches Kontaktformular
▶risikoreich, z.B. wenn Antwort zu lange dauert.
Impressum - Kommunikationsangaben
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
12. 12
Online-Streitschlichtungsplattform der EU
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
➢ ODR-Verordnung der EU
(ODR = Online Dispute Resolution; OS = Online-Streitschlichtung)
➢ Gilt für außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten
➢ aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstverträgen
➢ zwischen Verbrauchern und Unternehmern.
➢ “OS-Plattform” der EU → https://ec.europa.eu/consumers/odr
➢ Hinweispflichten für alle in der EU niedergelassenen Unternehmer, die
➢ Online-Kaufverträge oder Online-Dienstverträge eingehen oder
➢ Online-Marktplätze betreiben
➢ Seit 9. Januar 2016: Pflicht zum Hinweis auf OS-Plattform
➢ Anklickbarer Link; muss für Verbraucher leicht zugänglich sein.
➢ Sinnvoll: Aufnahme ins Impressum und ggfs. auch in AGB.
➢ Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) (seit 1. Februar 2017)
➢ Pflicht zur Angabe, ob Bereitschaft bzw. gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme
an der Online-Streitschlichtung besteht.
➢ Im Streitfall: Hinweispflicht auf eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle
(z.B.: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.adr.show .)
➢ Pflicht besteht ab 10 Mitarbeiter
13. 13
Weitergehende Informationspflichten
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
➢ Informationspflichten-Verordnung
➢ Preisangaben
➢ Spezielle Regelungen z.B. für
➢ Fernabsatz (§§ 312 b ff. BGB)
➢ Versicherungsprodukte
➢ …
14. 14
Fehlendes oder unvollständiges Impressum:
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
➢ Ordnungswidrigkeit nach § 16 TMG (Bußgeld bis 50.000,- €)
➢ Unterlassungsansprüch und Abmahnungen
▶ von Wettbewerbsvereinen
▶ von Verbraucherschutzverbänden
▶ von Mitbewerbern
➡§ 5a UWG:
▶Es ist wettbewerbswidrig, Verbrauchern
wesentliche Informationenvorzuenthalten.
▶ Gilt für alle gesetzlichen Informationspflichten
▶ Impressumspflicht ist nicht wettbewerbsneutral!
▶ Es gibt keine Bagatellklausel
▶ Jeder (kleine) Impressumsverstoß ist abmahnfähig!
16. 16
Datenschutzerklärung - Grundlagen
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
➢ Recht auf Anonymität (§ 13 TMG)
➡ soweit technisch möglich und zumutbar
➡ betroffen sind alle personenbezogenen Daten
▶ auch die IP-Adresse ist personenbezogen.
➡ problematisch z.B. beim Tracking (bei Besucheranalyse oder Werbung)
➡ Datenerhebung und -speicherung bedarf entweder
▶ der gesetzlichen Erlaubnis oder
▶ der Einwilligung
➡ In Deutschland: Informationslösung für Websites (§ 13 Abs. 1 TMG)
➢ Wichtig:
➡ Die Informationslösung gilt nur für den “normalen” Webseitenbesuch.
➡ Bei weitergehenden Angeboten bedarf es ausdrücklicher Einwilligung.
➡ Bei externer Datenverarbeitung (z.B. Google Analytics) bedarf es eines
schriftlichen Vertrages über die Auftragsdatenverarbeitung!
17. 17
Datenschutzerklärung – Inhalt
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
➢ Website-Betreiber muss die Besucher unterrichten, § 13 Abs. 1 TMG:
➡Inhalt: Datenschutzerklärung muss informieren über
➡ Art, Umfang und Zweck der Erhebung personenbezogener Daten,
➡ Verwendung dieser Daten,
➡ Datenverarbeitung in Ländern außerhalb der EU bzw. des EWR
➡ (ggfs.) Widerspruchsmöglichkeit beim Einsatz von Tracking-Mitteln
➡ (ggfs.) Möglichkeit anonymer oder pseudonymer Nutzung.
➢ Form: Information muss erfolgen
▶ in allgemein verständlicher Form und
▶ zu Beginn des Nutzungsvorgangs
➢ Wichtig: Die Information in der Datenschutzerklärung ersetzt keine
bei weitergehenden Angeboten erforderliche Einwilligung!
18. 18
Datenschutzerklärung – Merkposten
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
➢Umfang der Informationspflicht richtet sich nach der jeweiligen Website:
➡Datenerhebung durch den Websitebetreiber:
▶ Logfiles des Webservers
▶ Besucherstatistiken (Besondere Anforderungen z.B. bei Google Analytics)
▶ Kontaktformulare
▶ Kommentarfunktion (IP-Adresse, eMail-Angabe)
➡Einbindung sozialer Netzwerke
▶ Die Betreiber bieten teilweise Mustererklärungen
▶ Dynamische Einbindung ist i.d.R. nicht datenschutzkonform lösbar!
➡Datenerhebung bei Werbung:
▶ Tracking durch die Werbenetzwerke
▶ Die jeweiligen Anbieter bieten meist Mustererklärungen.
➢In jedem Fall: Hinweis auf Auskunftsanspruch
➢Ab EU-DSGVO zusätzlich: Hinweis auf
➡Widerspruch, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit
➡Aufsichtsbehörde
20. 20
➢
Ersatz der bisherigen Richtlinien durch neue EU-Verordnungen.
➢
Bisher: Richtlinen
→ geben einen Rahmen vor, der von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss
➢
Geplant: Verordnungen
→ gelten in den allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar
→ die EU-Mitgliedstaaten können allenfalls noch aufgrund punktueller Öffnungsklauseln
zu einzelnen, genau definierten Themen eigene (Ausführungs-)Vorschriften erlassen.
➢
Datenschutz-Grundverordnung
➢
ersetzt die EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG
➢
erlassen 2016, anwendbar ab 25. Mai 2018)
➢
“Delegierte Verordnung” (Durchführungs-VO) steht noch aus.
➢
EPrivacy-Verordnung
➢
ersetzt die e-Datenschutz-Richtlinie 2002/58/EG (ePrivacy-Richtlinie, Cookie-Richtlinie)
➢
im Gesetzgebungsverfahren…
➢
geplantes Inkrafttreten zusammen mit der DSGVO
➢
Spezielle Regelungen
➢
für den Bereich der Justiz und der Polizei und Sicherheitsbehörden
➢
für die Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der EU
Datenschutz im Rahmen der DBM-Strategie
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
21. 21
Gesetzliche Grundlagen - bisher
Rechtsfragen für Website-Betreiber
EU Deutschland
Verfassung Grundrechte
●
auf informationelle Selbstbestimmung
●
auf Gewährleistung der Vertraulichkeit
und Integrität informationstechnischer
Systeme
Derzeit EU-Datenschutzrichtlinie
95/46/EG
e-Datenschutz-Richtlinie
2002/58/EG
...
Bundesdatenschutzgesetz
Telemediengesetz
...
EU-Recht gibt nur einen
Handlungsrahmen vor, der
von den einzelnen
Mitgliedsstaaten umgesetzt
werden muss.
Maßgebend ist die jeweilige nationale
Bestimmung
→ BDSG, TMG
WebJustiz.de
22. 22
Gesetzliche Grundlagen – ab 25. Mai 2018
Rechtsfragen für Website-Betreiber
EU Deutschland
Verfassung ●
Art. 8 Abs. 1
GrundrechteCharta
●
Art. 16 Abs. 1 AEUV
Ab 25. Mai 2018 ●
Datenschutz-
Grundverordnung
●
EPrivacy-VO
(kommt noch)
●
Delegierte DS-VO
(kommt noch)
Datenschutz-Anpassungs- und
-Umsetzungsgesetz EU (DSAnUG-EU)
→ Neufassung des BDSG
Die EU-Verordnungen
gelten unmittelbar in der
gesamten EU
Punktuelle Öffnungsklauseln für die
nationalen Gesetzgeber
WebJustiz.de
23. 23
Verordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments und
des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der
Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien
Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG
➢
Verkündet: 4. Mai 2016
➢
Inkrafttreten: 24. Mai 2016
➢
Anzuwenden ab: 25. Mai 2018
➢
Geltungsbereich: Gesamte EU
EU-Datenschutz–Grundverordnung
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
24. 24
➢
Schutz des Einzelnen
➢
Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen
➢
insb. Schutz personenbezogener Daten
➢
unabhängig von seinem Aufenthaltsort.
➢
Förderung der Wirtschaft
➢
Gewährleistung des freien Verkehrs personenbezogener Daten
zwischen den Mitgliedsstaaten
➢
Gewährleistung des Binnenmarktes
➢
Harmonisierung der bisherigen einzelstaatlichen Vorschriften
EU-DSGVO - Ziele
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
25. 25
Verordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments und
des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der
Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien
Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG
➢
Verkündet: 4. Mai 2016
➢
Inkrafttreten: 24. Mai 2016
➢
Anzuwenden ab: 25. Mai 2018
➢
Geltungsbereich: Gesamte EU
EU-Datenschutz–Grundverordnung
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
26. 26
➢
Schutz des Einzelnen
➢
Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen
➢
insb. Schutz personenbezogener Daten
➢
unabhängig von seinem Aufenthaltsort.
➢
Förderung der Wirtschaft
➢
Gewährleistung des freien Verkehrs personenbezogener Daten
zwischen den Mitgliedsstaaten
➢
Gewährleistung des Binnenmarktes
➢
Harmonisierung der bisherigen einzelstaatlichen Vorschriften
EU-DSGVO - Ziele
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
27. 27
➢
Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder
identifizierbare natürliche Person beziehen;
➢
Identifizierbar = natürliche Person angesehen, die
➢
direkt oder indirekt identifiziert werden kann,
➢
insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie
➢
Namen,
➢
Kennnummer,
➢
Standortdaten, Online-Kennung oder
➢
einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen,
physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder
sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
Begrifflichkeiten – Personenbezogene Daten
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
28. 28
➢
jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang
oder
➢
jede solche Vorgangsreihe
➢
im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten
➢
Beispiele:
➢
Erheben ode Erfassen,
➢
Organisation oder Ordnen,
➢
Speicherung, Anpassung oder Veränderung,
➢
Auslesen, Abfragen, oder Verwendung,
➢
Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder
andere Form der Bereitstellung,
➢
Abgleich oder Verknüpfung,
➢
Einschränkung, Löschen oder Vernichtung.
Begrifflichkeiten – Verarbeitung
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
29. 29
➢
Automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten,
➢
Verwendung dieser personenbezogenen Daten um
➢
bestimmte Aspekte einer natürlichen Person
➢
zu bewerten,
➢
insbesondere um Aspekte vorherzusagen
➢
bezüglich Arbeitsleistung,
➢
wirtschaftliche Lage,
➢
Gesundheit,
➢
persönliche Vorlieben,
➢
Interessen,
➢
Zuverlässigkeit oderVerhalten,
➢
Aufenthaltsort oder Ortswechsel
Begrifflichkeiten – Profiling
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
30. 30
➢
Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass
die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung
zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen
betroffenen Person zugeordnet werden können,
➢
sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden
und
➢
technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die
gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer
identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen
werden;
Begrifflichkeiten – Pseudonymisierung
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
31. 31
➢
Die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung
oder andere Stelle, die
➢
allein oder gemeinsam mit anderen
➢
über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen
Daten entscheidet;
➢
Besondere Kriterien sind möglich, wenn Zwecke und Mittel
der Verarbeitung gesetzlich vorgegeben sind.
Begrifflichkeiten – Verantwortlicher
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
32. 32
➢
eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung
oder andere Stelle, die
➢
personenbezogene Daten
➢
im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet
Begrifflichkeiten – Auftragsverarbeiter
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
33. 33
➢
eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung
oder andere Stelle,
➢
der personenbezogene Daten offengelegt werden,
➢
unabhängig davon, ob es sich um einen Dritten handelt oder
nicht.
➢
Kein Empfänger sind Behörden,
➢
die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem
Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise
personenbezogene Daten erhalten.
Begrifflichkeiten – Empfänger
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
34. 34
➢
Jede natürliche oder juristische Person, Behörde,
Einrichtung oder andere Stelle,
➢
außer
➢
der betroffenen Person,
➢
dem Verantwortlichen,
➢
dem Auftragsverarbeiter und
➢
den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des
Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die
personenbezogenen Daten zu verarbeiten.
Begrifflichkeiten – Dritter
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
35. 35
➢
Jede
➢
freiwillig für den bestimmten Fall,
➢
in informierter Weise und
➢
unmissverständlich abgegebene
➢
Willensbekundung
➢
in Form einer Erklärung oder
➢
einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung,
➢
mit der die betroffene Person zu verstehen gibt,
➢
dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden
personenbezogenen Daten einverstanden ist.
Begrifflichkeiten – Einwilligung
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
36. 36
➢
Verletzung der Sicherheit, die,
➢
ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig,
➢
zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung,
➢
zur unbefugten Offenlegung von bzw.
➢
zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten
➢
führt, die
➢
übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden.
Begrifflichkeiten – Verletzung des Schutzes
personenbezogener Daten
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
37. 37
➢
Gesamte EU
➢
Marktortprinzip:
➢
EU-DSGV gilt auch für Unternehmen
➢
mit Sitz außerhalb der EU
➢
die sich an EU-Bürger wenden
➢
Öffnungsklauseln für nationale Gesetzgeber
➢
Art. 48 → Aufsichtsbehörden
➢
Art. 90 → Auskunftpflichten gegenüber
Aufsichtsbehörden
➢
…
EU-DSGVO – Örtlicher Geltungsbereich
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
38. 38
➢
Die EU-DSGVO gilt für die
➢
für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener
Daten sowie
➢
für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die
➢
in einem Dateisystem gespeichert sind oder
➢
gespeichert werden sollen.
➢
Ausnahmen:
➢
privater Schriftverkehr
➢
privates Anschriftenverzeichnis
➢
private Nutzung sozialer Netze
➢
private Online-Tätigkeit
EU-DSGVO – Sachlicher Anwendungsbereich
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
39. 39
Datenverarbeitung ist erlaubt bei
➢
Einwilligung
➢
Vertragserfüllung
➢
Erfüllung gesetzlicher Pflichten
➢
z.B. Aufbewahrungspflichten
➢
Schutz lebenswichtiger Interessen von Menschen
➢
z.B. in der Medizin
➢
berechtigten Interessen
➢
Marketing und Direktwerbung
➢
IT-Sicherheit
➢
Compliance
➢
Beschäftigtenkontrolle
EU-DSGVO – Ist die Datenverarbeitung erlaubt?
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
40. 40
➢
Ist eine Einwilligung erforderlich?
➢
Entfällt bei Vorliegen eines anderen Erlaubnisgrunde
➢
Ist die betroffene Person einwilligungsfähig?
➢
Ab 16 Jahre.
➢
Wurde die Einwilligung freiwillig abgegeben?
➢
Problematisch bei sozialen Zwängen oder Nachteilen bei Verweigerung der Einwilligung;
➢
Kein Verstoß gegen das Koppelungsverbot?
➢
Erbringung der vertraglichen Leistung darf nicht von einer Einwilligung abhängig gemacht werden,
➢
obwohl die Einwilligung für die Leistungserbringung nicht erforderlich ist.
➢
Sind die notwendigen Belehrung erfolgt?
➢
Belehrung über das Widerrufsrecht
➢
Belehrung über Zweck, Art und Umfang der Datenverarbeitung, sowie über Weitergabe und Löschung
➢
Ist die Einwilligungserklärung unmissverständlich?
➢
Schlüssige Erkklärung
➢
Opt-In → Opt-Out ist nicht ausreichend!
➢
Ist die Einwilligung nachweisbar?
➢
Schriftform oder
➢
elektronisch protokolliert.
Einwilligung – Wirksamkeitsvoraussetzungen
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
43. 43
Der Gang des EU-Gesetzgebungsverfahrens
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
Quelle: Europäisches Parlament,
http://www.europarl.europa.eu/germany/de/die-eu-und-ihre-
stimme/ordentliches-gesetzgebungsverfahren
44. 44
➢
Was bisher geschah:
➢
April – August 2016: Öffentliche Konsultation der EU-Kommission
➢
Januar 2017: Entwurf der EU-Kommission zur ePrivacy-VO
➢
Juli 2017: Standpunkt des EU-Parlaments (mit Änderungen ggü. Komm.-Entwurf)
➢
Was noch aussteht:
➢
Gemeinsamer Standpunkt des EU-Rates
➢
ursprünglich geplant für Oktober 2017
➢
realistisch wohl eher Sommer 2018
➢
Vermittlungsverfahren (“Trilog” Parlament/Rat/Kommission)
➢
ursprünglich geplant für November/Dezember 2017
➢
Inkrafttreten der ePrivacy-VO
➢
ursprünglich geplant für den 25. Mai 2018
➢
realistisch wohl eher im Laufe des Jahres 2019…
➢
bisher geplante Übergangszeit: 1 Jahr
(BMWi geht eher von 2 Jahren aus)
Stand des Gesetzgebungsverfahren
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
45. 45
➢
ePrivacy-VO regelt
➢
die Rechte auf Achtung des Privatlebens und der
Kommunikation und
➢
den Schutz natürlicher Personen
➢
bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
➢
ePrivacy-VO knüpft an DSGVO an
➢
spezifische Präzisierung und Ergänzung der DSGVO
➢
bei Bereitstellung und Nutzung elektronischer
Kommunikationsdienste
➢
durch Festlegung besonderer Vorschriften für o.g. Zwecke
➢
soll(te) gemeinsam mit DSGVO in Kraft treten
Kommissionsentwurf – Verhältnis zur DSGVO
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
46. 46
➢
Sachlicher Geltungsbereich:
➢
die Verarbeitung elektronischer Kommunikationsdaten,
➢
die in Verbindung mit der Bereitstellung und Nutzung elektronischer
Kommunikationsdienste erfolgt, und
➢
für Informationen in Bezug auf die Endeinrichtungen der Endnutzer.
➢
Ausnahmen u.a. für:
➢
für nicht öffentlich zugängliche Kommunikationsdienste
➢
im Bereich der Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr
➢
für Tätigkeiten von Justiz und Polizei
➢
für Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der EU
Sachlicher Geltungsbereich
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
47. 47
➢
Räumlicher Geltungsbereich:
➢
Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste für Endnutzer in der
EU,
➢
unabhängig davon, ob vom Endnutzer eine Bezahlung verlangt wird
➢
Nutzung solcher Dienste
➢
Schutz von Informationen in Bezug auf die Endeinrichtungen der Endnutzer
in der EU
➢
Anbieter aus Drittstaaten
➢
müssen einen Vertreter in der EU benennen,
➢
den u.a. auch alle Auskunftspflichten treffen.
Räumlicher Geltungsbereich
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
48. 48
➢
Elektronische Kommunikationsdaten
➢
Elektronische Kommunikationsinhalte
➢
Inhalte, die mittels elektronischer Kommunikationsdienste übermittelt werden
➢
z. B. Textnachrichten, Sprache,Videos, Bilder und Ton;
➢
Elektronische Kommunikationsmetadaten
➢
Daten, die
➢
in einem elektronischen Kommunikationsnetz zu Zwecken der Übermittlung, der Verbreitung oder des Austauschs elektronischer Kommunikationsinhalte
verarbeitet werden;
➢
dazu zählen:
➢
die zur Verfolgung und Identifizierung des Ausgangs- und Zielpunkts einer Kommunikation verwendeten Daten,
➢
die im Zusammenhang mit der Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste erzeugten Daten über den Standort des Geräts sowie Datum, Uhrzeit,
Dauer und Art der Kommunikation;
➢
Öffentlich zugängliches Verzeichnis
➢
Verzeichnis der Endnutzer elektronischer Kommunikationsdienste
➢
in gedruckter oder elektronischer Form,
➢
das veröffentlicht oder (einem Teil) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird,
➢
auch mithilfe eines Verzeichnisauskunftsdienstes;
➢
E-Mail (elektronische Post)
➢
Jede über ein elektronisches Kommunikationsnetz verschickte elektronische Nachricht,
➢
die Informationen in Text-, Sprach-, Video-, Ton- oder Bildform enthält und
➢
die im Netz oder in zugehörigen Rechneranlagen oder in Endeinrichtungen ihres Empfängers
gespeichert werden kann;
ePrivacy – Begriffsbestimmungen I
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
49. 49
➢
Direktwerbung
➢
jede Art der Werbung
➢
in schriftlicher oder mündlicher Form,
➢
die an einen oder mehrere bestimmte oder bestimmbare Endnutzer elektronischer Kommunikationsdienste gerichtet wird,
➢
auch mittels automatischer Anruf- und Kommunikationssysteme
➢
mit oder ohne menschliche(r) Beteiligung,
➢
mittels E-Mail, SMS-Nachrichten usw.
➢
Persönliche Direktwerbeanrufe
➢
direkt persönlich und ohne Verwendung automatischer Anruf- und Kommunikationssysteme ausgeführte Anrufe
➢
Automatische Anruf- und Kommunikationssysteme
➢
Systeme, die automatisch Anrufe zu einem oder mehreren Empfängern
➢
entsprechend den für das System gemachten Einstellungen aufbauen
➢
und Ton übertragen können, der keine live gesprochene Rede darstellt,
➢
einschließlich Anrufen unter Verwendung automatischer Anruf- und Kommunikationssysteme,
➢
die die angerufene Person mit einer einzelnen Person verbinden.
ePrivacy – Begriffsbestimmungen II
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
50. 50
➢
Verarbeitung durch Betreiber elektronischer
Kommunikationsnetze und -dienste erlaubt, wenn
➢
dies zur Durchführung der Übermittlung der Kommunikation nötig
ist, oder
➢
dies zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Sicherheit
elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste oder
➢
zur Erkennung von technischen Defekten und Fehlern bei der
Übermittlung der elektronischen Kommunikation nötig ist,
➢
jeweils für die dazu erforderliche Dauer.
➢
Verarbeitung durch Betreiber elektronischer
Kommunikationsdienste erlaubt
Vertraulichkeit elektronischer
Kommunikationsdaten
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
51. 51
➢
Elektronische Kommunikationsdaten sind vertraulich.
➢
Eingriffe in elektronische Kommunikationsdaten wie
➢
Mithören, Abhören,
➢
Speichern,
➢
Beobachten, Scannen oder
➢
andere Arten des Abfangens oder Überwachens oder
Verarbeitens elektronischer Kommunikationsdaten
➢
durch andere Personen als die Endnutzer
➢
sind untersagt,
➢
sofern nicht ausdrücklich erlaubt
Verarbeitung elektronischer
Kommunikationsdaten
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
53. 53
➢
Bisher: § 15 Abs. 3 TMG
➢
Erstellung auf pseudonymer Basis
➢
Information in der Datenschutzerklärung
➢
Möglichkeit des Opt-Out
➢
Änderung in der ePrivacy-VO: (Art. 8 Abs. 1 b)
➢
Grundsätzliches Verbot mit Einwilligungsvorbehalt für Nutzungsprofile
→ Nur nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung
➢
Keine Unterscheidung mehr zwischen personenbezogenen und pseudonymen Tracking.
➢
Ausnahmen:
➢
Erhebung dient ausschließlich der Ermöglichung und Übertragung der Kommunikation, wenn
➢
Datenerhebung zur Inanspruchnahme eines Dienstes erforderlich ist,
➢
dessen Nutzung der Nutzer ausdrücklich verlangt.
➢
Beispiele:
➢
Warenkörbe im Online-Shopping,
➢
besucherspezifische Konfigurationen
Cookie - Tracking
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
54. 54
➢
Bisher: § 7 UWG
➢
Ansprache des Verbrauchers nur unter strengen Voraussetzungen (Einwilligung etc.)
➢
Nach ePrivacy-VO (Art. 16)
➢
Weitestgehend vergleichbare Regelung
➢
E-Mail-Werbung:
➢
nur nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Verbrauchers oder
➢
bei Bestandskunden:
➢
e-Mail-Adresse erhalten im Zusammenhang mit Verkauf/Dienstleistung
➢
Verwendung für eigene ähnliche Produkte/Dienstleistungen
➢
einfache Widerspruchsmöglichkeit des Kunden
➢
sowohl bei Datenerhebung wie auch bei jedem Versand
➢
Telefon-Werbung:
➢
Nur nach vorheriger Einwilligung in Ansprache zu Werbezwecken
➢
Öffnungsklausel für die Mitgliedsstaaten
→ Mitgliedsstaaten können eine Widerspruchslösung einführen.
E-Mail- und Telefon-Marketing
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
55. 55
➢
Für das Online-Marketing wichtige Änderungsvorschläge:
➢
Festschreibung der Spezialität der ePrivacy-VO
→ Keine Verarbeitung der erhobenen Daten
auf anderer Grundlage
➢
“Tracking-Techniken” statt “Cookies”
➢
Verbot von “Tracking Walls”
→ entspricht dem Kopplungsverbot der DSGVO
ePrivacy-VO – Standpunkt des EU-Parlaments I
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
56. 56
➢
Verbot von Cookie-Banner
➢
Ausnahme: helfen dem Besucher,
➢
die Kontrolle über seine Daten / Privatsphäre
zu behalten oder
➢
über seine Rechte informiert zu werden.
➢
Ausnahmen vom Verbot von Cookies:
➢
nur für streng technische Notwendigkeiten
➢
nicht für nur “notwendige” Platzierungen
→ problematisch zur Reichweitenmessung
➢
Anforderungen an Webmessungen:
➢
strenge Zweckbindung
➢
Durchführung durch Anbieter oder Beauftragten
➢
keine Datenteilung mit Dritten
ePrivacy-VO – Standpunkt des EU-Parlaments II
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
57. 57
➢
Verbindliche Entscheidungen über die Speicherung von Informationen
über die Browser-Einstellungen:
➢
“Do not track” als Standard-Einstellung
➢
Zurückweisung aller nicht unbedingt zur Leistungserbringung
erforderlichen Tracker und Cookies
➢
Zurückweisung aller branchenübergreifenden Verfolgungen
➢
Browser-Optionen hinsichtlich
➢
der Verwendung von Flash, JavaScript oder anderer Software
➢
dem Sammeln von Geo-Location-Daten
➢
der Verwendung von Webcam oder Microfon
ePrivacy-VO – Standpunkt des EU-Parlaments III
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
59. 59
➢
Schutz von Werken der Literatur, Wissenschaft, Kunst
➢
Immaterielles Recht → keine Verkörperung notwendig
➢
Absolutes Recht → Schutz gegenüber Jedermann
➢
Ausschließlichkeitsrecht → Ausschluß Dritter von der Nutzung
➢
Urheberpersönlichkeitsrecht → Schutz vor Beeinträchtigungen
➢
Verwertungsrecht → Schutz der wirtschaftlichen Nutzung
➢
Schutzlandprinzip → Jedes Land für sich…
Urheberrecht
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
60. 60
➢ Werke = persönliche geistige Schöpfungen
➢ Persönliche Schöpfung
➢ Formgebung
➢ Geistiger Gehalt
➢ Individualität
Das geschützte Werk - Anforderungen
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
61. 61
➢ Werke der Literatur, Wissenschaft
und Kunst
➢ Sprachwerke
➢ Musikwerke
= komponierte Abfolge von Tönen
≠ Geräusche
➢ Pantomimische Werke und
Werke der Tanzkunst
= Schutz der Körpersprache
≠ einzelne Gebärden oder Tanzfiguren
≠ Sport (mangels gedanklichem Inhalts)
➢ Kunstwerke
➢ Lichtbildwerke
➢ Filmwerke
➢ künstlerische Gestaltung,
➢ sonst nur Leistungsschutzrecht für Laufbilder
➢ Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art
➢ …
Geschützte Werkarten
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
62. 62
➢ Sprachwerke
= bringen gedanklichen und emotionalen Wirkinhalt
der Sprache zum Ausdruck
➢ Gesetzliche Beispiele:
➢ Schriftwerke
➢ Reden
➢ Computerprogramme
➢ Unabhängig von
➢ Inhalt und Bedeutung
➢ Art, Form und Sprache
➢ Länge (aber: Gestaltungshöhe)
➢ Nicht für alltägliche Wortbeiträge
Sprachwerke
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
63. 63
➢ Kunstwerke = sämtliche Gegenstände, die
➢ einen ästhetischen Gehalt ausdrücken
(=> Schöpfung mit individueller Prägung)
➢ durch die Gestaltung von Flächen und Körpern
➢ Bildende (“echte”) Kunst
➢ Gemälde, Skulpturen
➢ Baukunst
➢ Architektenpläne
➢ Bauten und Bauteile
➢ mehr als durchschnittliche Architektentätigkeit
➢ keine handwerkliche Routineleistung
➢ Angewandte Kunst (Gebrauchskunst)
➢ z.B. Schmuck, Kleidung
➢ Logos, Grafiken
➢ keine “kleine Münze” mehr => keine besonderen Anforderungen an Gestaltungshöhe
➢ Auch für Entwürfe
Kunstwerke
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
64. 64
➢ Lichtbildwerke
= entstehen durch Nutzung strahlender Energie
➢Abgrenzung zum einfachen Lichtbild:
➢ künstlerische Gestaltungskraft,
➢ inhaltliche Aussage
➢ (Einfache) Lichtbilder
➢ kein Urheberschutz, aber
➢ eigenes Leistungsschutzrecht
➢ Unterschied nur in der Schutzfrist:
➢ veröffentlichte Fotos: 50 Jahre ab Erscheinen
➢ unveröffentlichte Fotos: 50 Jahre ab Herstellung
Lichtbildwerke
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
65. 65
➢ Recht am eigenen Bild (§§ 20 ff. KunstUrhG)
➢ Für Verbreitung oder öffentliche Zurschaustellung:
➢ Zustimmung jeder abgebildeten Person erforderlich
➢ Ausnahmen nur
➢ für Bilder/Personen der Zeitgeschichte
➢ wenn Personen nur Beiwerk zur Landschaft
sind
➢ bei Bildern von Versammlungen und Aufzügen
(bei Teilnehmern)
➢ wenn die Bilder dem höheren
Interesse der Kunst dienen.
Lichtbildwerke – Recht am eigenen Bild
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
66. 66
➢ Urheberrecht besteht
➢ für alle Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst
➢ Auflistung der Werkarten im UrhG ist nicht abschließend
➢ daher bestehen Urheberrechte z.B. auch bei
➢ Multimediawerken = Kombination anderer Werkarten
➢ Sammelwerke (Lexika, Kochbücher, Reiseführer)
➢ geschützt ist Auswahl und Anordnung,
➢ soweit nicht vorgegeben oder trivial
➢ unabhängig von der Urheberrechtsfähigkeit der
aufgenommenen Einzelwerke
Sonstige Werke
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
67. 67
➢ Schöpferprinzip
➢ nur natürliche Personen
➢ nur der Schöpfer, nicht der Auftraggeber
➢ Arbeitsverhältnisse
➢ Urheber = der jeweilige Arbeitnehmer
➢ Nutzungsrecht für Arbeitgeber
➢ kraft Gesetzes bei Computerprogrammen
➢ ansonsten kraft vertraglicher Vereinbarung.
➢ Ghostwriter
➢ ist Urheber
➢ i.d.R. vertragliche Vereinbarung mit der
➢ Verpflichtung, die eigene Urheberschaft geheim zu halten,
➢ Berechtigung des Auftraggebers, sich selbst als Urheber darzustellen,
Der Urheber
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
68. 68
➢Urheberrecht entsteht mit Schöpftung
➢auch bei Entwürfen oder Vorarbeiten
➢Schöpfung muss irgendwie nach außen in Erscheinung treten (also mehr als
eine Idee)
➢ Entstehung kraft Gesetzes
➢ unabhängig vom Willen des Urhebers
➢ unabhängig von Geschäftsfähigkeit des Schöpfers
➢ auch für gesetzeswidrige oder sittenwidrige Werke
➢ keine Formalia:
➢ keine Anmeldung oder Eintragung in öffentliche Register
➢ keine Kennzeichnungspflicht
➢ Urheberermittlung rglm. nur durch Nachfrage
➢Aber: Andere Länder, andere Regeln!
Entstehung des Urheberrechts
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
69. 69
➢Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers
➢ Fristablauf jeweils zum Jahresende
➢ Bei Miturhebern: 70 Jahre nach dem Tod des Längstlebenden
➢Sonderregeln bei Filmwerken und Musikkompositionen
➢ Bei anonymen oder pseudonymen Werken:
➢Bei veröffentlichten Werken: 70 Jahre nach Veröffentlichung
➢Bei unveröffentlichten Werken: 70 Jahre nach Schaffung
➢Ausnahmen: 70 Jahre nach Tod, wenn
➢ Urheber oder Rechtsnachfolger Identität mitteilt,
➢ Identität zweifelsfrei festgestellt werden kann (z.b. bekannte Pseudonyme)
oder
➢ Anmeldung des wahren Namens zum Register anonymer und pseudonymer
Werke
➢ Nach Ablauf ist das Werk gemeinfrei.
Dauer des Urheberrechts
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
70. 70
➢ Schutz des Urhebers
➢ in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk
➢ Urheberpersönlichkeitsrecht
➢ und in der Nutzung des Werks
➢ Verwertungsrechte
➢ Umfassende Rechtsmacht in Bezug auf das Werk
=> auch für im Gesetz nicht genannte Nutzungsarten
➢ Absolutes Recht => Recht gegenüber Jedermann
➢ Ausschließlichkeitsrecht
=> Abwehrrechte gegen rechtswidrige Eingriffe
➢ Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche
➢ Schadensersatzansprüche
➢ bei Einschränkungen: zumindest Vergütungsansprüche
Inhalt des Urheberrechts
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
71. 71
➢ “Subjektives Urheberrecht”
➢ Schutz des Urhebers in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk
➢ Veröffentlichungsrecht
➢ “ob”: erste Veröffentlichung
➢ “wie”: besonderer Schutz des unveröffentlichten Werkes: kein Zitat, keine Inhaltsangabe
➢ Anerkennung der Urheberschaft
➢ “ob”: Urheberbenennung oder anonym
➢ “wie”: Art der Urheberbenennung
➢ kein allgemeiner Verzicht möglich, aber ggfs. Vertragliche Verpflichtung, das Recht nicht geltend zu machen
➢ Pflicht zur Quellenangabe
➢ Änderungsverbot
➢ Entstellung und Beeinträchtigung des Werks
➢ Entstellung = Einwirkung, durch die die Wesenszuüge des Werks gravierend verzerrt oder verfälscht werden
➢ Andere Beeinträchtigung = Objektive Veränderung des individuellen Gesamteindrucks des Werks
➢ soweit berechtigte geistige oder persönliche Interessen des Urhebers beinträchtigt werden
➢ Abwehr verfälschender Eingriffe, Schutz der Integrität des Werks
➢ Ansprüche bestehen auch bei Lizenzierung oder eingeräumten Nutzungsrecht
Urheberpersönlichkeitsrecht
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
72. 72
➢ Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch
➢ Schadensersatzanspruch
➢ bei Verschulden des Verletzers
(wird i.d.R. vermutet)
➢ Kein Anspruch auf Nennung des Urhebers
➢ Aber: Anspruch auf Unterlassung der Nutzung
ohne Urhebernennung
Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrecht
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
73. 73
➢ Einräumung von Nutzungsrechten
➢ eigenständiges Recht des Erwerbers, lastet auf Urheberrecht (analog Pfandrecht)
➢ selbständige, gegenüber jedermann geltende Berechtigung
➢ Nutzungsrecht ist übertragbar
➢ möglich sind räumliche. zeitliche und inhaltliche Beschränkungen
➢ Einfaches Nutzungsrecht = Berechtigung, Werk im beschriebenen Umfang zu nutzen
➢ Ausschließliches Nutzungsrecht = alleinige Nutzungserlaubnis an dem Werk
➢ eigene Rechtsposition auch gegenüber dem Urheber,
➢ eigene Ansprüche gegenüber Verletzer
➢ Zweckübertragungsregel
➢ Art, Inhalt und Umfang richtet sich nach Vereinbarung der Parteien
➢ Im Zweifelsfall wollte der Urheber Rechte nur in dem für die
Erreichung des Vertragszwecks erforderlichen Umfang einräumen.
Nutzungsrechte
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
74. 74
➢ Übertragung von Nutzungsrechten
➢ Grds: nur mit Zustimmung des Urhebers
➢ Zustimmung darf nicht wider Treu und Glauben verweigert werden
➢ Ausnahme: kein Zustimmungerfordernis bei
Unternehmensübertragung (aber Rückrufrecht)
➢ Rückruf von Nutzungsrechten
(einseitiges Gestaltungsrecht des Urhebers)
➢ wegen Nichtausübung
➢ wegen gewandelter Überzeugung
➢ bei Unternehmensübertragung (s.o.)
Nutzungsrechte – Übertragung und Rückruf
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
75. 75
➢ Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen beim Browsen im Internet
➢ Sammlung für soziale und kulturelle Zwecke (Schule, Schulfunk, Kirche)
➢ Unwesentliches Beiwerk
➢ Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe im Geschäftsbetrieb
➢ Werke in Ausstellungen, öffentlich zugänglichen Einrichtungen oder
im öffentlichen Verkauf
➢ Vervielfältigung im Rahmen von Werbung oder
➢ der Aufnahme und Verbreitung in Katalogen und Verzeichnissen
➢ Panoramafreiheit => Werke an öffentlichen Plätzen
➢ In Auftrag gegebene Bildnisse
➢ …
Sonstige Schranken des Urheberrechts
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
76. 76
➢ Einbetten fremder, bereits im Internet auffindbarer
Inhalte auf die eigene Homepage
➢ Werk der Öffentlichkeit durch bloße Verlinkung präsentiert
➢ kein Abspeichern auf eigenem Server, keine Änderung
➢ gilt für Video, Fotos, Texte
➢ Framing ist keine öffentliche Wiedergabe
➢ kein neues Publikum (“Internet ist Internet”)
➢ kein neues technisches Verfahren
➢ nur bei legaler Quelle
Framing (Embedding)
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
77. 77
➢ Grundsatz der Linkfreiheit
➢ Problem: Urheberrechtsverletzungen auf verlinkter
Seite
➢ Nur bei Kenntnis oder Kennenmüssen des Verlinkenden
➢ bei verlinkenden Websites mit Gewinnerzielungsabsicht:
➢ Kenntnis wird (widerlegbar) vermutet
→ Pflicht zur Nachforschung
➢ Bisher nicht geklärt:
➢ Inhalte sind anderwo im Internet legal online
Links
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
80. 80
➢
2 Verträge:
➢
Vergabe durch NIC / Registry
➢
Bestellung über Domain-Name-Registrar (Provider)
➢
Keine inhaltliche Prüfung
➢
Zeitlich begrenzte Verträge
➢
Keine anonyme Registrierung mehr
➢
z.T. noch Treuhandlösungen möglich
➢
Nur vertragliches Recht
➢
Kein Recht gegen Jedermann
➢
Übertragbar
➢
Pfändbar
Domainvergabe
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
81. 81
➢
Denic eG
➢
Jahresverträge mit automatischer Verlängerung
➢
Vertrag über Provider
➢
Vertragsende bei Provider: denicDirekt
➢
IDN seit 2003, “ß” seit 2010
➢
Admin-C mit deutscher Adresse
➢
Vertreter des Domaininhabers
➢
weisungsgebunden
➢
rechtlicher Ansprechpartner
➢
Haftet u.U. bei Wettbewerbsverstößen
➢
Dispute-Eintrag möglich
Domainvergabe / .de-Domains
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
82. 82
➢
Vergabe sukzessive seit Oktober 2013
➢
Einrichtung durch Vertrag zwischen Registry und ICANN
➢
z.T. Einschränkungen bei der Registrierbarkeit
➢
Verbotene Bezeichnungen
➢
Sonderregelungen zum Markenschutz
➢
Trademark Clearinghouse
➢
Uniform Domain-Name
Dispute Resolution Policy (UDRP)
➢
Uniform Rapid Suspension (URS)
Domainvergabe / new gTLD
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
83. 83
➢
Uniform Domain-Name Dispute Resolution Policy (UDRP)
➢
Schlichtungsverfahren zur Lösung von Domain-Streitigkeiten
➢
für alle gTLD und new gTLD und für die meisten ccTLD, aber nicht für .de
➢
Verpflichtung zur Teilnahme des Domaininhabers aufgrund Domain-Registrierung
➢
4 Organisationen (je nach TLD):
➢
Schiedsstelle des WIPO, Czech Arbitration Court - Arbitration Center for Internet Disputes, National Arbitration Forum, ADNDRC
➢
Voraussetzungen:
➢
Domain mit Marke identisch oder zum Verwechseln ähnlich
➢
Registrant hat kein Recht und kein legitimes Interesse an Domain
➢
Registrierung und Nutzung “in böser Absicht”
➢
Cybersquatting, Behinderung, beabsichtigte Verwechslungsgefahr
➢
Verteidigungsmöglichkeiten:
➢
Handeln in gutem Glauben
➢
Bereits unter diesem Namen bekannt (auch ohne Marke)
➢
Legitimer, nichtkommerzieller Gebrauch
➢
Schiedsspruch:
➢
Domainübertragung oder Klageabweisung
➢
Anruf staatlicher Gerichte innerhalb von 10 Tagen
➢
Kosten: zwischen 1.000 US-$ und 5.000 US-$
Domainvergabe / UDRP
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
84. 84
➢
Personenbezogen / Unternehmensbezogen
➢
Name (§ 12 BGB)
➢
auch Namen von Gemeinden und Ortschaften
➢
Firma (§ 17 HGB)
➢
Unternehmenskennzeichen (§ 5 Abs. 2 MarkenG)
➢
Produktbezogen
➢
(eingetragene) Marke (§ 3 MarkenG)
➢
Geografische Herkunftsangabe (§ 126 MarkenG)
➢
Werktitel (§ 5 III MarkenG)
Kennzeichen
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
85. 85
Kennzeichen vs. Domain
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
Domainname Marke (Name, Firma)
●
vertragliche Basis
●
Schutz nur zwischen
Vertragspartner
●
weltweite Nutzung
●
unabhängig von Verwendung
●
auch ohne Kennzeichnungsskraft
●
“first come – first served”
●
hoheitlich verliehen / anerkannt
●
Absolutes Recht, Schutz ggü.
Jedermann
●
territoriale Nutzung
●
innerhalb der jew. Markenklasse
●
Kennzeichnungskraft erforderlich
87. 87
➢
Marke als absolutes Recht setzt sich rglm. Gegen Domain durch
➢
Prioritätsgrundsatz: Wer zuerst kommt…
➢
Aber: Widerspruch im richtigen Verfahren (etwa bei Markeneintragung)
➢
Ausnahmen bei überragender Verkehrsdurchsetzung
➢
bei berühmten Marken reicht Verwässerungsgefahr
➢
7 Faustregeln:
1) Keine Marken (=> register.dpma.de)
2) Keine Unternehmenskennzeichen (=>www.unternehmensregister.de)
3) Keine fremden Namen, insb. nicht von Prominenten
4) Keine Ortsnamen (Städte, Gemeinde, Ortsteile)
5) Keine konkrete Bezeichnung staatlicher Einrichtungen
6) Keine Werktitel (Zeitschriften, Filme, Software)
7) Keine Tippfehler-Domains
Kennzeichen-Domain-Konflikte
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
88. 88
➢
Rechtlich verbindliche Verhaltensregeln
im kommerziellen Verkehr
➢
Mögliche Probleme mit Domains:
➢
Irreführung über bestimmte Eigenschaften
des Angebots oder des Anbieters
➢
Herkunftstäuschung
➢
Beschaffenheitstäuschung
➢
Rechtsformtäuschung (www.meinunternehmensname.ag)
➢
Unzulässige Kanalisation der Internetnutzer
➢
Aber: Gattungsbegriffe als Domainnahme idR zulässig
➢
Alleinstellungsbehauptung / Spitzenstellungsbehauptung
➢
Ggfs. Berufsrechtliche Einschränkungen
Wettbewerbsrecht
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
89. 89
➢
Cybersquatting
Registrierung von Domains mit Bezug auf bekannten Marken-/Firmennamen
➢
Domain-Grabbing
➢
Registrierung begehrter Domains zum Zwecke des Weiterverkaufs
➢
Löschungs- und Schadensersatzanspruch bei
➢
gezielter Behinderung (Rechtsmissbrauch)
➢
Registrierung nur zum Zweck des Vertriebshindernis für den Konkurrenten
➢
Herkunftstäuschung
➢
“Lösegeld”-Fälle
➢
Übertragungsanspruch bei
➢
besserem Namensrecht
➢
auch bei Städtenamen, Firmen und Behördenbezeichnungen
➢
Domain-Grabbing und Cybersquatting
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de
90. 90
➢
Domainregistierung = Vertrag mit NIC / Registry
➢
nur vertraglicher Schutz ggü. Vertragspartner
➢
kein absolutes Recht ggü. Jedermann
➢
Domains als solche sind nicht geschützt!
➢
Schutz im Rahmen der Kennzeichenrechte
➢
Marke (falls eingetragen)
➢
Name / Firma / Unternehmenskennzeichen
➢
Werktitel (z.B. bei publizistischer Tätigkeit)
Schutz der eigenen Domain
Rechtsfragen für Website-Betreiber WebJustiz.de