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Domain im Recht
www.praetor.im
www.praetor.xyz
29. Oktober 2016
2
➢ Domainvergabe
➢ Fremde Kennzeichen
➢ Wettbewerbsrecht
➢ Schutz der eigenen Domain
Themen / Problemfelder
Domain im Recht www.praetor.xyz
3
➢ 2 Verträge:
➢ Vergabe durch NIC / Registry
➢ Bestellung über Domain-Name-Registrar (Provider)
➢ Keine inhaltliche Prüfung
➢ Zeitlich begrenzte Verträge
➢ Keine anonyme Registrierung mehr
➢ z.T. noch Treuhandlösungen möglich
➢ Nur vertragliches Recht
➢ Kein Recht gegen Jedermann
➢ Übertragbar
➢ Pfändbar
Domainvergabe
Domain im Recht www.praetor.xyz
4
➢ Denic eG
➢ Jahresverträge mit automatischer Verlängerung
➢ Vertrag über Provider
➢ Vertragsende bei Provider: denicDirekt
➢ IDN seit 2003, “ß” seit 2010
➢ Admin-C mit deutscher Adresse
➢ Vertreter des Domaininhabers
➢ weisungsgebunden
➢ rechtlicher Ansprechpartner
➢ Haftet u.U. bei Wettbewerbsverstößen
➢ Dispute-Eintrag möglich
Domainvergabe / .de-Domains
Domain im Recht www.praetor.xyz
5
➢ Vergabe sukzessive seit Oktober 2013
➢ Einrichtung durch Vertrag zwischen Registry und ICANN
➢ z.T. Einschränkungen bei der Registrierbarkeit
➢ Verbotene Bezeichnungen
➢ Sonderregelungen zum Markenschutz
➢ Trademark Clearinghouse
➢ Uniform Domain-Name
Dispute Resolution Policy (UDRP)
➢ Uniform Rapid Suspension (URS)
Domainvergabe / new gTLD
Domain im Recht www.praetor.xyz
6
➢ Uniform Domain-Name Dispute Resolution Policy (UDRP)
➢ Schlichtungsverfahren zur Lösung von Domain-Streitigkeiten
➢ für alle gTLD und new gTLD und für die meisten ccTLD, aber nicht für .de
➢ Verpflichtung zur Teilnahme des Domaininhabers aufgrund Domain-Registrierung
➢ 4 Organisationen (je nach TLD):
➢ Schiedsstelle des WIPO, Czech Arbitration Court - Arbitration Center for Internet Disputes, National Arbitration Forum, ADNDRC
➢ Voraussetzungen:
➢ Domain mit Marke identisch oder zum Verwechseln ähnlich
➢ Registrant hat kein Recht und kein legitimes Interesse an Domain
➢ Registrierung und Nutzung “in böser Absicht”
➢ Cybersquatting, Behinderung, beabsichtigte Verwechslungsgefahr
➢ Verteidigungsmöglichkeiten:
➢ Handeln in gutem Glauben
➢ Bereits unter diesem Namen bekannt (auch ohne Marke)
➢ Legitimer, nichtkommerzieller Gebrauch
➢ Schiedsspruch:
➢ Domainübertragung oder Klageabweisung
➢ Anruf staatlicher Gerichte innerhalb von 10 Tagen
➢ Kosten: zwischen 1.000 US-$ und 5.000 US-$
Domainvergabe / UDRP
Domain im Recht www.praetor.xyz
7
➢ Personenbezogen / Unternehmensbezogen
➢ Name (§ 12 BGB)
➢ auch Namen von Gemeinden und Ortschaften
➢ Firma (§ 17 HGB)
➢ Unternehmenskennzeichen (§ 5 Abs. 2 MarkenG)
➢ Produktbezogen
➢ (eingetragene) Marke (§ 3 MarkenG)
➢ Geografische Herkunftsangabe (§ 126 MarkenG)
➢ Werktitel (§ 5 III MarkenG)
Kennzeichen
Domain im Recht www.praetor.xyz
8
Kennzeichen vs. Domain
Domain im Recht www.praetor.xyz
Domainname Marke (Name, Firma)
● vertragliche Basis
● Schutz nur zwischen
Vertragspartner
● weltweite Nutzung
● unabhängig von Verwendung
● auch ohne Kennzeichnungsskraft
● “first come – first served”
● hoheitlich verliehen / anerkannt
● Absolutes Recht, Schutz ggü.
Jedermann
● territoriale Nutzung
● innerhalb der jew. Markenklasse
● Kennzeichnungskraft erforderlich
9
Marke / Domain
Produkt
identisch ähnlich nicht
ähnlich
identisch
Verwechslungs
gefahr
Verwechslungs
gefahr
frei
ähnlich
Verwechslungs
gefahr
Verwechslungs
gefahr
Verwässerungs
gefahr
frei
nicht
ähnlich
Verwässerungs
gefahr
(bei berühmter
Marke)
Verwässerungs
gefahr
(bei berühmter
Marke)
frei
Marken-Domain-Konflikte
Domain im Recht www.praetor.xyz
10
➢
Marke als absolutes Recht setzt sich rglm. Gegen Domain durch
➢ Prioritätsgrundsatz: Wer zuerst kommt…
➢ Aber: Widerspruch im richtigen Verfahren (etwa bei Markeneintragung)
➢ Ausnahmen bei überragender Verkehrsdurchsetzung
➢ bei berühmten Marken reicht Verwässerungsgefahr
➢ 7 Faustregeln:
1) Keine Marken (=> register.dpma.de)
2) Keine Unternehmenskennzeichen (=>www.unternehmensregister.de)
3) Keine fremden Namen, insb. nicht von Prominenten
4) Keine Ortsnamen (Städte, Gemeinde, Ortsteile)
5) Keine konkrete Bezeichnung staatlicher Einrichtungen
6) Keine Werktitel (Zeitschriften, Filme, Software)
7) Keine Tippfehler-Domains
Kennzeichen-Domain-Konflikte
Domain im Recht www.praetor.xyz
11
➢ Rechtlich verbindliche Verhaltensregeln
im kommerziellen Verkehr
➢ Mögliche Probleme mit Domains:
➢ Irreführung über bestimmte Eigenschaften
des Angebots oder des Anbieters
➢ Herkunftstäuschung
➢ Beschaffenheitstäuschung
➢ Rechtsformtäuschung (www.meinunternehmensname.ag)
➢
Unzulässige Kanalisation der Internetnutzer
➢ Aber: Gattungsbegriffe als Domainnahme idR zulässig
➢ Alleinstellungsbehauptung / Spitzenstellungsbehauptung
➢
Ggfs. Berufsrechtliche Einschränkungen
Wettbewerbsrecht
Domain im Recht www.praetor.xyz
12
➢ Cybersquatting
Registrierung von Domains mit Bezug auf bekannten Marken-/Firmennamen
➢ Domain-Grabbing
➢ Registrierung begehrter Domains zum Zwecke des Weiterverkaufs
➢ Löschungs- und Schadensersatzanspruch bei
➢ gezielter Behinderung (Rechtsmissbrauch)
➢ Registrierung nur zum Zweck des Vertriebshindernis für den Konkurrenten
➢ Herkunftstäuschung
➢ “Lösegeld”-Fälle
➢ Übertragungsanspruch bei
➢ Besserem Namensrecht
➢ auch bei Städtenamen, Firmen und Behördenbezeichnungen
➢
Domain-Grabbing und Cybersquatting
Domain im Recht www.praetor.xyz
13
➢ Domainregistierung = Vertrag mit NIC / Registry
➢ nur vertraglicher Schutz ggü. Vertragspartner
➢ kein absolutes Recht ggü. Jedermann
➢ Domains als solche sind nicht geschützt!
➢ Schutz im Rahmen der Kennzeichenrechte
➢ Marke (falls eingetragen)
➢ Name / Firma / Unternehmenskennzeichen
➢ Werktitel (z.B. bei publizistischer Tätigkeit)
Schutz der eigenen Domain
Domain im Recht www.praetor.xyz
14
Und zum Schluss:
Domain im Recht www.praetor.xyz
➢ Noch Fragen?
➢ Diese Folien zum Nachlesen:
recht.is/wccgndomain

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Domain im Recht

  • 2. 2 ➢ Domainvergabe ➢ Fremde Kennzeichen ➢ Wettbewerbsrecht ➢ Schutz der eigenen Domain Themen / Problemfelder Domain im Recht www.praetor.xyz
  • 3. 3 ➢ 2 Verträge: ➢ Vergabe durch NIC / Registry ➢ Bestellung über Domain-Name-Registrar (Provider) ➢ Keine inhaltliche Prüfung ➢ Zeitlich begrenzte Verträge ➢ Keine anonyme Registrierung mehr ➢ z.T. noch Treuhandlösungen möglich ➢ Nur vertragliches Recht ➢ Kein Recht gegen Jedermann ➢ Übertragbar ➢ Pfändbar Domainvergabe Domain im Recht www.praetor.xyz
  • 4. 4 ➢ Denic eG ➢ Jahresverträge mit automatischer Verlängerung ➢ Vertrag über Provider ➢ Vertragsende bei Provider: denicDirekt ➢ IDN seit 2003, “ß” seit 2010 ➢ Admin-C mit deutscher Adresse ➢ Vertreter des Domaininhabers ➢ weisungsgebunden ➢ rechtlicher Ansprechpartner ➢ Haftet u.U. bei Wettbewerbsverstößen ➢ Dispute-Eintrag möglich Domainvergabe / .de-Domains Domain im Recht www.praetor.xyz
  • 5. 5 ➢ Vergabe sukzessive seit Oktober 2013 ➢ Einrichtung durch Vertrag zwischen Registry und ICANN ➢ z.T. Einschränkungen bei der Registrierbarkeit ➢ Verbotene Bezeichnungen ➢ Sonderregelungen zum Markenschutz ➢ Trademark Clearinghouse ➢ Uniform Domain-Name Dispute Resolution Policy (UDRP) ➢ Uniform Rapid Suspension (URS) Domainvergabe / new gTLD Domain im Recht www.praetor.xyz
  • 6. 6 ➢ Uniform Domain-Name Dispute Resolution Policy (UDRP) ➢ Schlichtungsverfahren zur Lösung von Domain-Streitigkeiten ➢ für alle gTLD und new gTLD und für die meisten ccTLD, aber nicht für .de ➢ Verpflichtung zur Teilnahme des Domaininhabers aufgrund Domain-Registrierung ➢ 4 Organisationen (je nach TLD): ➢ Schiedsstelle des WIPO, Czech Arbitration Court - Arbitration Center for Internet Disputes, National Arbitration Forum, ADNDRC ➢ Voraussetzungen: ➢ Domain mit Marke identisch oder zum Verwechseln ähnlich ➢ Registrant hat kein Recht und kein legitimes Interesse an Domain ➢ Registrierung und Nutzung “in böser Absicht” ➢ Cybersquatting, Behinderung, beabsichtigte Verwechslungsgefahr ➢ Verteidigungsmöglichkeiten: ➢ Handeln in gutem Glauben ➢ Bereits unter diesem Namen bekannt (auch ohne Marke) ➢ Legitimer, nichtkommerzieller Gebrauch ➢ Schiedsspruch: ➢ Domainübertragung oder Klageabweisung ➢ Anruf staatlicher Gerichte innerhalb von 10 Tagen ➢ Kosten: zwischen 1.000 US-$ und 5.000 US-$ Domainvergabe / UDRP Domain im Recht www.praetor.xyz
  • 7. 7 ➢ Personenbezogen / Unternehmensbezogen ➢ Name (§ 12 BGB) ➢ auch Namen von Gemeinden und Ortschaften ➢ Firma (§ 17 HGB) ➢ Unternehmenskennzeichen (§ 5 Abs. 2 MarkenG) ➢ Produktbezogen ➢ (eingetragene) Marke (§ 3 MarkenG) ➢ Geografische Herkunftsangabe (§ 126 MarkenG) ➢ Werktitel (§ 5 III MarkenG) Kennzeichen Domain im Recht www.praetor.xyz
  • 8. 8 Kennzeichen vs. Domain Domain im Recht www.praetor.xyz Domainname Marke (Name, Firma) ● vertragliche Basis ● Schutz nur zwischen Vertragspartner ● weltweite Nutzung ● unabhängig von Verwendung ● auch ohne Kennzeichnungsskraft ● “first come – first served” ● hoheitlich verliehen / anerkannt ● Absolutes Recht, Schutz ggü. Jedermann ● territoriale Nutzung ● innerhalb der jew. Markenklasse ● Kennzeichnungskraft erforderlich
  • 9. 9 Marke / Domain Produkt identisch ähnlich nicht ähnlich identisch Verwechslungs gefahr Verwechslungs gefahr frei ähnlich Verwechslungs gefahr Verwechslungs gefahr Verwässerungs gefahr frei nicht ähnlich Verwässerungs gefahr (bei berühmter Marke) Verwässerungs gefahr (bei berühmter Marke) frei Marken-Domain-Konflikte Domain im Recht www.praetor.xyz
  • 10. 10 ➢ Marke als absolutes Recht setzt sich rglm. Gegen Domain durch ➢ Prioritätsgrundsatz: Wer zuerst kommt… ➢ Aber: Widerspruch im richtigen Verfahren (etwa bei Markeneintragung) ➢ Ausnahmen bei überragender Verkehrsdurchsetzung ➢ bei berühmten Marken reicht Verwässerungsgefahr ➢ 7 Faustregeln: 1) Keine Marken (=> register.dpma.de) 2) Keine Unternehmenskennzeichen (=>www.unternehmensregister.de) 3) Keine fremden Namen, insb. nicht von Prominenten 4) Keine Ortsnamen (Städte, Gemeinde, Ortsteile) 5) Keine konkrete Bezeichnung staatlicher Einrichtungen 6) Keine Werktitel (Zeitschriften, Filme, Software) 7) Keine Tippfehler-Domains Kennzeichen-Domain-Konflikte Domain im Recht www.praetor.xyz
  • 11. 11 ➢ Rechtlich verbindliche Verhaltensregeln im kommerziellen Verkehr ➢ Mögliche Probleme mit Domains: ➢ Irreführung über bestimmte Eigenschaften des Angebots oder des Anbieters ➢ Herkunftstäuschung ➢ Beschaffenheitstäuschung ➢ Rechtsformtäuschung (www.meinunternehmensname.ag) ➢ Unzulässige Kanalisation der Internetnutzer ➢ Aber: Gattungsbegriffe als Domainnahme idR zulässig ➢ Alleinstellungsbehauptung / Spitzenstellungsbehauptung ➢ Ggfs. Berufsrechtliche Einschränkungen Wettbewerbsrecht Domain im Recht www.praetor.xyz
  • 12. 12 ➢ Cybersquatting Registrierung von Domains mit Bezug auf bekannten Marken-/Firmennamen ➢ Domain-Grabbing ➢ Registrierung begehrter Domains zum Zwecke des Weiterverkaufs ➢ Löschungs- und Schadensersatzanspruch bei ➢ gezielter Behinderung (Rechtsmissbrauch) ➢ Registrierung nur zum Zweck des Vertriebshindernis für den Konkurrenten ➢ Herkunftstäuschung ➢ “Lösegeld”-Fälle ➢ Übertragungsanspruch bei ➢ Besserem Namensrecht ➢ auch bei Städtenamen, Firmen und Behördenbezeichnungen ➢ Domain-Grabbing und Cybersquatting Domain im Recht www.praetor.xyz
  • 13. 13 ➢ Domainregistierung = Vertrag mit NIC / Registry ➢ nur vertraglicher Schutz ggü. Vertragspartner ➢ kein absolutes Recht ggü. Jedermann ➢ Domains als solche sind nicht geschützt! ➢ Schutz im Rahmen der Kennzeichenrechte ➢ Marke (falls eingetragen) ➢ Name / Firma / Unternehmenskennzeichen ➢ Werktitel (z.B. bei publizistischer Tätigkeit) Schutz der eigenen Domain Domain im Recht www.praetor.xyz
  • 14. 14 Und zum Schluss: Domain im Recht www.praetor.xyz ➢ Noch Fragen? ➢ Diese Folien zum Nachlesen: recht.is/wccgndomain