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Freelancer & Finanzamt
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29. Oktober 2016
2
➢ Einkommensteuer
➢ bei jedem selbständig Tätigen, auch bei bloßer Nebentätigkeit!
➢ Pflicht zur Abgabe jährlicher Steuererklärungen
➢ ggfs. vierteljährliche Vorauszahlungen
➢ Freigrenze, steigender Steuersatz
➢ Gewerbesteuer
➢ “Annex” zur Einkommensteuer
➢ je nach Tätigkeit
➢ Umsatzsteuer
➢ Ausnahme für Kleinunternehmer möglich
➢ Ggfs. Monatliche oder vierteljährliche Voranmeldungen
➢ Gleicher Steuersatz ab dem 1,- € Umsatz
Freelancer & Steuern. Ein erster Überblick
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3
➢ Einkommen aus
➢ Gewerbebetrieb => Einkommensteuer und Gewerbesteuer
➢ selbständiger Tätigkeit => nur Einkommensteuer
➢ Einkommensteuererklärung
➢ Elektronische Abgabe bis 31. Mai des Folgejahres.
➢ Fristverlängerung u.U. möglich.
➢ Steuerzahlung binnen 1 Monat nach Bescheid
➢ Quartalsmäßige Vorauszahlungen
➢ ESt: Zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember
➢ GewSt: zum 15. Februar, 15 Mai, 15 August und 15. November
➢ Festsetzung i.d.R. zusammen mit Est-Bescheid
➢ Reduzierung auf besonderen Antrag möglich
➢ Gewinnermittlung
➢ Bilanz / GuV
➢ Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG)
Einkommensteuer / Gewerbesteuer
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4
➢ Unterscheidung wichtig wegen Gewerbesteuer
➢ Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (§ 18 EStG)
= “klassische” Freiberufler oder “ähnliche Berufe”
➢ Künstler
➢ Journalisten, Bildberichterstatter, Übersetzer
➢ Ingenieurähnliche Tätigkeit
➢ Muss Tätigkeit des Ingenieurs gleichwertig sein
➢ in Theorie:
➢ Ausbildung, Kenntnisse, Qualifikation
➢ bei Autodidakten: Kenntnisse müssen dem Wissen
eines Diplom-Informatikers / Diplom-Wirtschaftsinformatikers (FH)
entsprechen
➢ in Praxis:
➢ konkrete berufliche Tätigkeit
Gewerbliche oder selbständige Tätigkeit
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5
➢ z.B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag
➢ Besondere Voraussetzungen für steuerliche Anerkennung:
➢ ernstlich gewollt
➢ (zivilrechtlich) wirksam geschlossen und
➢ tatsächlich durchgeführt
➢ Typische Abgrenzungskriterien:
➢ Schriftliche Vereinbarung, die auch so durchgeführt wird
➢ Fremdvergleich
➢ Barzahlung?
➢ Arbeitsvertrag:
➢ Keine rein innerfamiliäre Hilfstätigkeit
➢ Ersatz für eine fremde Arbeitskraft
➢ Angemessene Entlohnung
➢ Sozialversicherungspflicht?
➢ Mietvertrag:
➢ Aus Vermietersicht: mindestens 2/3 der ortsüblichen Miete
Verträge mit Angehörigen
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6
➢
Steuerpflicht für alle Unternehmer
➢
Ausnahme für bestimmte Geschäfte (Büromiete, Bank etc.)
➢
Ausnahme für Kleinunternehmer
➢
Steuerpflichtig sind Lieferungen (= Waren) oder sonstige Leistungen
➢
Bemessungsgrundlage: Preis der Leistung
➢
Steuersatz
➢
19 % (Regelfall)
➢
7 % (bestimmte Lieferungen: Lebensmittel, Bücher, etc.)
➢
Steuerfreiheit z.T. bei Auslandsgeschäften.
➢
Inland (Lieferungen und Leistungen innerhalb von Deutschland)
➢
EU (“innergemeinschaftliche Lieferung”, USt-ID-Nr.)
➢
Drittstaaten (Ausfuhr, Einfuhr)
➢
Vorsteuerabzug für bezogene Lieferungen und sonstige Leistungen
➢
Umsatzsteuervoranmeldung
➢
Monatlich oder Quartalsmäßig (Umsatzabhängig, in den ersten 2 Jahren grds. Monatlich)
➢
Umsatzsteuerentstehung:
➢
Grundsatz: Mit Ausführung oder Lieferung (“nach vereinbarten Entgelten”, Sollversteuerung)
➢
Auf Antrag: Bei Zahlung (“nach vereinnahmten Entgelten”, Istversteuerung)
Umsatzsteuer
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7
➢ Kleinunternehmer (§ 19 UstG)
➢ Umsatz im Vorjahr ≤ 17.500 €
➢ vorauss. Umsatz im lfd. Jahr ≤ 50.000 €
➢ Maßgeblicher Umsatz: ohne steuerfreie Umsätze, ggfs. zeitanteilig (nach Monaten)
➢ Grundsatz: keine Umsatzsteuerpflicht
➢ kein Umsatzsteuerausweis in der Rechnung
➢ aber: auch kein Vorsteuerabzug
➢ bei unberechtigter Ust-Ausweis: Zahlpflicht an FA, aber kein Vorsteuerabzug für Vertragspartner
➢ Verzicht auf Kleinunternehmerregelung
➢ Verzicht gilt immer nur für ganze Kalenderjahre
➢ Verzicht kann auch nachträglich erklärt werden
➢ Verzicht bindet für 5 Kalenderjahre, Widerruf nur zum Beginn des Jahres.
➢ Folgen des Verzichts
➢ Umsatzsteuerpflicht (wie “größere” Unternehmen)
➢ Vorsteuerabzug für bezogene Lieferungen und sonstigen Leistungen
Kleinunternehmer
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8
➢ Für Einkauf von Vorleistungen
➢ Waren und Dienstleistungen
➢ Voraussetzungen:
➢ Tatsächliche Lieferung
➢ Ordnungsgemäße Rechnung
➢ Zeitpunkt des Abzugs:
➢ Grundsatz: Mit Ausführung der Lieferung oder sonstigen Leistung (“nach
vereinbarten Entgelten”)
➢ Auf Antrag: Bei Zahlung (“nach vereinnahmten Entgelten”)
Vorsteuer
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9
➢ Vollständiger Name und vollständige Anschrift
➢ des Leistungserbringers
➢ des Leistungsempfängers
➢ Steuernummer oder Ust-ID-Nr. des Leistungserbringers
➢ Ausstellungsdatum der Rechnung
➢ Fortlaufende Rechnungsnummer
➢
muss die Rechnung eindeutig identifizieren
➢
mehrere Nummernkreise möglich
➢ Lieferung oder sonstige Leistung:
➢
Handelsübliche Bezeichnung
➢
Gelieferte Menge
➢
Zeitpunkt der Lieferung / Leistung
➢ Steuer
➢ Steuersatz, Ggfs. Aufschlüsselung nach verschiedenen Steuersätzen
➢ Steuerbetrag, der auf das Entgelt entfällt,
➢ Bei Anzahlungen: Angabe der Zahlungszeitpunkte, soweit mgl.
➢ Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen: USt-IdNr. beider Vertragspartner
Rechnung (Pflichtangaben)
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10
➢ Name und Anschrift des Leistungserbringers
➢ vollständig!
➢ Ausstellungsdatum
➢ Menge / handelsübliche Bezeichnung der Lieferung
➢ Entgelt und darauf entfallender Steuerbetrag
➢ in einer Summe
➢ Anzuwendender Umsatzsteuersatz
➢ oder Hinweis auf Steuerbefreiung
Kleinbetragsrechnung (Pflichtangaben)
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11
➢ Elektronische Dienstleistungen
➢ Bereitstellung von Websites und Webhosting, Internet-Service-Pakete
➢ Bereitstellung von Software und/oder Datenbanken
(Apps, Suchmaschinen, Internetverzeichnis)
➢ Bereitstellung von Filmen und Musik
➢ Bereitstellung von Online-Werbeplätzen
➢ Leistung an Verbraucher:
➢ Versteuerung im Land des jeweiligen Verbrauchers (Empfängerortprinzip)
➢ MOSS (Mini-One-Stop-Shop)
➢ Leistung für Unternehmen:
➢ immer, wenn Empfänger seine Ust-IdNr. verwendet
➢ Empfängerortprinzip
➢ Versteuerung erfolgt durch Empfänger (Reverse-Charge)
➢ Besondere Angabe bei der deutschen USt-Voranmeldung
Elektronische Dienstleistungen in der EU
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12
➢ Sozialversicherungsrechtliches und steuerliches Problem
➢ Formal: selbständiger Dienst- oder Werkvertrag
Tatsächlich: Arbeit wie im Arbeitsverhältnis
➢ Anhaltspunkte
➢ keine Geschäftsräume, kein Firmenschild
➢ kein eigenes Briefpapier, keine Visitenkarten
➢ Arbeit im Wesentlichen für 1 Auftraggeber
➢ Tätigkeit nach Weisung des Auftraggebers
➢ Eingliederung in Arbeitsorganisation
➢ Steuerliche Folgen:
➢ Keine umsatzsteuerpflichtigen Leistungen
➢
aber: evtl. Unrichtiger Steuerausweis in den Rechnungen
➢ Lohnsteuerpflicht des Auftragsgebers
Scheinselbständig?
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13
➢ Finanzamt erfährt automatisch von
➢ Gewerbeeintragung (Gewerbeschein)
➢ Eintragung im Handelsregister
➢ Freiberufler müssen sich selbst anmelden
➢ Fragebogen des Finanzamtes
➢ Eintragungen haben direkte steuerliche Folgen
➢ realistische Schätzungen!
➢ Verzicht auf Kleinunternehmerregelung?
➢ Erteilung Steuernummer
➢ Ggfs. Erteilung USt-IdNr. durch BZSt.
Finanzamt. Der erste Kontakt.
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14
Und zum Schluss:
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➢ Noch Fragen?
➢ Diese Folien nachlesen:
recht.is/wccgnsteuern

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Freelancer und Finanzamt

  • 2. 2 ➢ Einkommensteuer ➢ bei jedem selbständig Tätigen, auch bei bloßer Nebentätigkeit! ➢ Pflicht zur Abgabe jährlicher Steuererklärungen ➢ ggfs. vierteljährliche Vorauszahlungen ➢ Freigrenze, steigender Steuersatz ➢ Gewerbesteuer ➢ “Annex” zur Einkommensteuer ➢ je nach Tätigkeit ➢ Umsatzsteuer ➢ Ausnahme für Kleinunternehmer möglich ➢ Ggfs. Monatliche oder vierteljährliche Voranmeldungen ➢ Gleicher Steuersatz ab dem 1,- € Umsatz Freelancer & Steuern. Ein erster Überblick Freelancer & Finanzamt www.praetor.xyz
  • 3. 3 ➢ Einkommen aus ➢ Gewerbebetrieb => Einkommensteuer und Gewerbesteuer ➢ selbständiger Tätigkeit => nur Einkommensteuer ➢ Einkommensteuererklärung ➢ Elektronische Abgabe bis 31. Mai des Folgejahres. ➢ Fristverlängerung u.U. möglich. ➢ Steuerzahlung binnen 1 Monat nach Bescheid ➢ Quartalsmäßige Vorauszahlungen ➢ ESt: Zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember ➢ GewSt: zum 15. Februar, 15 Mai, 15 August und 15. November ➢ Festsetzung i.d.R. zusammen mit Est-Bescheid ➢ Reduzierung auf besonderen Antrag möglich ➢ Gewinnermittlung ➢ Bilanz / GuV ➢ Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) Einkommensteuer / Gewerbesteuer Freelancer & Finanzamt www.praetor.xyz
  • 4. 4 ➢ Unterscheidung wichtig wegen Gewerbesteuer ➢ Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (§ 18 EStG) = “klassische” Freiberufler oder “ähnliche Berufe” ➢ Künstler ➢ Journalisten, Bildberichterstatter, Übersetzer ➢ Ingenieurähnliche Tätigkeit ➢ Muss Tätigkeit des Ingenieurs gleichwertig sein ➢ in Theorie: ➢ Ausbildung, Kenntnisse, Qualifikation ➢ bei Autodidakten: Kenntnisse müssen dem Wissen eines Diplom-Informatikers / Diplom-Wirtschaftsinformatikers (FH) entsprechen ➢ in Praxis: ➢ konkrete berufliche Tätigkeit Gewerbliche oder selbständige Tätigkeit Freelancer & Finanzamt www.praetor.xyz
  • 5. 5 ➢ z.B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag ➢ Besondere Voraussetzungen für steuerliche Anerkennung: ➢ ernstlich gewollt ➢ (zivilrechtlich) wirksam geschlossen und ➢ tatsächlich durchgeführt ➢ Typische Abgrenzungskriterien: ➢ Schriftliche Vereinbarung, die auch so durchgeführt wird ➢ Fremdvergleich ➢ Barzahlung? ➢ Arbeitsvertrag: ➢ Keine rein innerfamiliäre Hilfstätigkeit ➢ Ersatz für eine fremde Arbeitskraft ➢ Angemessene Entlohnung ➢ Sozialversicherungspflicht? ➢ Mietvertrag: ➢ Aus Vermietersicht: mindestens 2/3 der ortsüblichen Miete Verträge mit Angehörigen Freelancer & Finanzamt www.praetor.xyz
  • 6. 6 ➢ Steuerpflicht für alle Unternehmer ➢ Ausnahme für bestimmte Geschäfte (Büromiete, Bank etc.) ➢ Ausnahme für Kleinunternehmer ➢ Steuerpflichtig sind Lieferungen (= Waren) oder sonstige Leistungen ➢ Bemessungsgrundlage: Preis der Leistung ➢ Steuersatz ➢ 19 % (Regelfall) ➢ 7 % (bestimmte Lieferungen: Lebensmittel, Bücher, etc.) ➢ Steuerfreiheit z.T. bei Auslandsgeschäften. ➢ Inland (Lieferungen und Leistungen innerhalb von Deutschland) ➢ EU (“innergemeinschaftliche Lieferung”, USt-ID-Nr.) ➢ Drittstaaten (Ausfuhr, Einfuhr) ➢ Vorsteuerabzug für bezogene Lieferungen und sonstige Leistungen ➢ Umsatzsteuervoranmeldung ➢ Monatlich oder Quartalsmäßig (Umsatzabhängig, in den ersten 2 Jahren grds. Monatlich) ➢ Umsatzsteuerentstehung: ➢ Grundsatz: Mit Ausführung oder Lieferung (“nach vereinbarten Entgelten”, Sollversteuerung) ➢ Auf Antrag: Bei Zahlung (“nach vereinnahmten Entgelten”, Istversteuerung) Umsatzsteuer Freelancer & Finanzamt www.praetor.xyz
  • 7. 7 ➢ Kleinunternehmer (§ 19 UstG) ➢ Umsatz im Vorjahr ≤ 17.500 € ➢ vorauss. Umsatz im lfd. Jahr ≤ 50.000 € ➢ Maßgeblicher Umsatz: ohne steuerfreie Umsätze, ggfs. zeitanteilig (nach Monaten) ➢ Grundsatz: keine Umsatzsteuerpflicht ➢ kein Umsatzsteuerausweis in der Rechnung ➢ aber: auch kein Vorsteuerabzug ➢ bei unberechtigter Ust-Ausweis: Zahlpflicht an FA, aber kein Vorsteuerabzug für Vertragspartner ➢ Verzicht auf Kleinunternehmerregelung ➢ Verzicht gilt immer nur für ganze Kalenderjahre ➢ Verzicht kann auch nachträglich erklärt werden ➢ Verzicht bindet für 5 Kalenderjahre, Widerruf nur zum Beginn des Jahres. ➢ Folgen des Verzichts ➢ Umsatzsteuerpflicht (wie “größere” Unternehmen) ➢ Vorsteuerabzug für bezogene Lieferungen und sonstigen Leistungen Kleinunternehmer Freelancer & Finanzamt www.praetor.xyz
  • 8. 8 ➢ Für Einkauf von Vorleistungen ➢ Waren und Dienstleistungen ➢ Voraussetzungen: ➢ Tatsächliche Lieferung ➢ Ordnungsgemäße Rechnung ➢ Zeitpunkt des Abzugs: ➢ Grundsatz: Mit Ausführung der Lieferung oder sonstigen Leistung (“nach vereinbarten Entgelten”) ➢ Auf Antrag: Bei Zahlung (“nach vereinnahmten Entgelten”) Vorsteuer Freelancer & Finanzamt www.praetor.xyz
  • 9. 9 ➢ Vollständiger Name und vollständige Anschrift ➢ des Leistungserbringers ➢ des Leistungsempfängers ➢ Steuernummer oder Ust-ID-Nr. des Leistungserbringers ➢ Ausstellungsdatum der Rechnung ➢ Fortlaufende Rechnungsnummer ➢ muss die Rechnung eindeutig identifizieren ➢ mehrere Nummernkreise möglich ➢ Lieferung oder sonstige Leistung: ➢ Handelsübliche Bezeichnung ➢ Gelieferte Menge ➢ Zeitpunkt der Lieferung / Leistung ➢ Steuer ➢ Steuersatz, Ggfs. Aufschlüsselung nach verschiedenen Steuersätzen ➢ Steuerbetrag, der auf das Entgelt entfällt, ➢ Bei Anzahlungen: Angabe der Zahlungszeitpunkte, soweit mgl. ➢ Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen: USt-IdNr. beider Vertragspartner Rechnung (Pflichtangaben) Freelancer & Finanzamt www.praetor.xyz
  • 10. 10 ➢ Name und Anschrift des Leistungserbringers ➢ vollständig! ➢ Ausstellungsdatum ➢ Menge / handelsübliche Bezeichnung der Lieferung ➢ Entgelt und darauf entfallender Steuerbetrag ➢ in einer Summe ➢ Anzuwendender Umsatzsteuersatz ➢ oder Hinweis auf Steuerbefreiung Kleinbetragsrechnung (Pflichtangaben) Freelancer & Finanzamt www.praetor.xyz
  • 11. 11 ➢ Elektronische Dienstleistungen ➢ Bereitstellung von Websites und Webhosting, Internet-Service-Pakete ➢ Bereitstellung von Software und/oder Datenbanken (Apps, Suchmaschinen, Internetverzeichnis) ➢ Bereitstellung von Filmen und Musik ➢ Bereitstellung von Online-Werbeplätzen ➢ Leistung an Verbraucher: ➢ Versteuerung im Land des jeweiligen Verbrauchers (Empfängerortprinzip) ➢ MOSS (Mini-One-Stop-Shop) ➢ Leistung für Unternehmen: ➢ immer, wenn Empfänger seine Ust-IdNr. verwendet ➢ Empfängerortprinzip ➢ Versteuerung erfolgt durch Empfänger (Reverse-Charge) ➢ Besondere Angabe bei der deutschen USt-Voranmeldung Elektronische Dienstleistungen in der EU Freelancer & Finanzamt www.praetor.xyz
  • 12. 12 ➢ Sozialversicherungsrechtliches und steuerliches Problem ➢ Formal: selbständiger Dienst- oder Werkvertrag Tatsächlich: Arbeit wie im Arbeitsverhältnis ➢ Anhaltspunkte ➢ keine Geschäftsräume, kein Firmenschild ➢ kein eigenes Briefpapier, keine Visitenkarten ➢ Arbeit im Wesentlichen für 1 Auftraggeber ➢ Tätigkeit nach Weisung des Auftraggebers ➢ Eingliederung in Arbeitsorganisation ➢ Steuerliche Folgen: ➢ Keine umsatzsteuerpflichtigen Leistungen ➢ aber: evtl. Unrichtiger Steuerausweis in den Rechnungen ➢ Lohnsteuerpflicht des Auftragsgebers Scheinselbständig? Freelancer & Finanzamt www.praetor.xyz
  • 13. 13 ➢ Finanzamt erfährt automatisch von ➢ Gewerbeeintragung (Gewerbeschein) ➢ Eintragung im Handelsregister ➢ Freiberufler müssen sich selbst anmelden ➢ Fragebogen des Finanzamtes ➢ Eintragungen haben direkte steuerliche Folgen ➢ realistische Schätzungen! ➢ Verzicht auf Kleinunternehmerregelung? ➢ Erteilung Steuernummer ➢ Ggfs. Erteilung USt-IdNr. durch BZSt. Finanzamt. Der erste Kontakt. Freelancer & Finanzamt www.praetor.xyz
  • 14. 14 Und zum Schluss: Freelancer & Finanzamt www.praetor.xyz ➢ Noch Fragen? ➢ Diese Folien nachlesen: recht.is/wccgnsteuern