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Impressumspflicht nach TMG
Impressum, Datenschutzerklärung & Co… www.praetor.xyz
➢Impressumspflicht nach § 5 TMG besteht für:
➡Telemedien
▸alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste
➡geschäftsmäßig, in der Regel gegen Entgelt angeboten
▸ Gewerblichkeit ist nicht erforderlich.
▸ auch bei kostenlos zugänglichen Angeboten, wenn diese
◊ werbefinanziert sind oder
◊ als Einstieg für entgeltliche Leistungen eingesetzt werden
▸ Es zählt die Absicht der Entgeltlichkeit, nicht der Erfolg!
➡ Gilt typischerweise nicht für
▸ Ausschließlich private Homepages
▸ Vereins-Homepage
▸ Aber: möglicherweise Impressumpflicht nach RStV
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Eingeschränkte Impressumspflicht nach RStV
Impressum, Datenschutzerklärung & Co… www.praetor.xyz
➢Impressumspflicht nach § 1 IV TMG, § 55 I RStV besteht für:
➡ Alle Angebote, die
▸keine Telemedien sind
▸ oder für die keine Impressumpflicht nach § 5 TMG besteht
➡ Ausnahme: rein private Kommunikation
▸ ausschließlich persönliche oder familiäre Zwecke
▸ Meinungsäußerung in Foren
▸ Öffentlich zugängliche Webseiten sind nie rein private Kommunikation!
➢ Erforderliche Angaben:
➡ Name und Anschrift des Betreibers
▸ bei juristischen Personen:
der Vertretungsberechtigten
z.B.: bei Vereinen: gesetzlicher Vorstand
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Erweiterte Impressumspflicht nach RStV
Impressum, Datenschutzerklärung & Co… www.praetor.xyz
➢Erweiterte Impressumspflicht nach § 55 II RStV besteht für:
➡ Anbieter mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten
▸ die massenkommunikativen Charakter aufweisen
▸ und damit als elektronische Presse beschrieben werden.
◊ Planvolle, nicht notwendig gewerbsmäßige Tätigkeit
◊ Inhaltliche, sprachliche, graphische oder akustische Bearbeitung
◊ Zur Einwirkung auf die öffentliche Meinungsbildung oder zur Information
◊ Weites Begriffsverständnis!
➢ Erforderliche Angaben:
➡ Alle in § 5 TMG geforderten Angaben
➡ Zusätzlich Bennenung eines Verantwortlichen (Name und Anschrift)
▸ Verantwortlich kann nur eine natürliche, keine juristische Person sein!
▸ Nicht zwingend identisch mit dem Betreiber oder Vertretungsberechtigten.
▸ Der Verantwortliche
◊ muss seinen ständigen Aufenthalt im Inland haben,
◊ darf nicht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben,
◊ muss voll geschäftsfähig sein und
◊ muss unbeschränkt strafrechtlich verfolgt werden können.
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➢ unmittelbar erreichbar
➡ “2-Klick-Regel”
➡ Kein langes Suchen.
➡ Von jeder Seite aufrufbar (z.B. Kopf, Sidebar, u.U. Footer)
➡ In der gleichen Sprache wie die Website
➢ leicht erkennbar
➡ Angaben z.B. in den AGB reicht nicht
➡ Angaben nur der Daten z.B. auf Startseite reichen nicht,
es ist eine Bezeichnung erforderlich.
▶ Möglich z.B.: Impressum, Anbieterkennzeichnung, Anbieterinformation
▶ Wahrscheinlich auch: “Über uns”
▶ Besser nicht: “Kontakt”, “Backstage”
➡ Lesbare Schriftgröße
➡ Fraglich, ob Impressum ohne Scrollen erkennbar sein muss.
➢ ständig verfügbar
➡ nicht als Grafik
➡ Archivierung durch Nutzer muss möglich sein => ausdruckbar!
➡ Ohne Plugin lesbar => kein pdf, kein Flash, kein Javascript
Impressum nach § 5 TMG
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➢ Name
➢Vollständiger Name
➢Ausgeschriebener Vorname
➢ Angabe eines Pseudonyms ersetzt nicht den Namen.
➢ Anschrift
➢ Kein Postfach
➢ Angabe einer Geschäftsanschrift reicht nicht.
➢ Bei Minderjährigen:
➢Angabe der gesetzlichen Vertreter wohl nicht erforderlich.
➢Kommunikationsangaben
Erforderliche Angaben nach § 5 TMG (Privatperson)
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➢ Name oder Firma
➢ bei Gesellschaften
(egal ob GbR, UG ode GmbH etc.):
➢ Korrekte, vollständige Firmierung;
➢ Korrekte Angabe der Rechtsform
➢ Vertretungsberechtigter (z.B. Geschäftsführer,
bei GbR: I.d.R. alle Gesellschafter)
➢ Sitz und Anschrift
➢ Bei mehreren Niederlassungen: Stammsitz
➢ Postfach oder Privatanschrift reicht nicht!
➢ Umsatzsteuer-Identifikationnummer
➢ Nicht die normale Steuernummer!
➢ Kommunikationsangaben
➢ Ggfs. Hinweis EU-Online-Streitschlichtung
https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.c
hooseLanguage
https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm?event=main.home.s
how&lng=DE
Erforderliche Angaben nach § 5 TMG (Unternehmen)
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➢ Angaben zur Aufsichtsbehörde
➢Soweit behördliche Zulassung erforderlich.
(RAe, StB, Bauträger, Makler, Gastronomie,
Spielhallen…)
➢Link genügt (statt Adresse)
➢ Bei freien Berufen
(Architekten, Ärzte, RAe, StB usw.): Angaben zu
➢Kammer
➢Berufsbzeichnung und Verleihungsstaat
➢Bezeichnung der berufsrechtlichen
Regelungen
➢ Registerangaben:
➢Registergericht und Registernummer
➢Handelsreg.,Partnersch.reg., Vereinsreg.
➢ vergleichbares ausländisches Register (Ltd.)
➢ nicht: Gewerberegister, Handwerksrolle etc..
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Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und
unmittelbare Kommunikation mit dem Anbieter ermöglichen,
einschließlich der Adresse der elektronischen Post.
➢ Stets eine eMail-Adresse
➢ Zweiter unmittelbarer und effizienter Kommunikationsweg:
➡Telefonnummer
▶ keine ausländische Telefonnummer, keine “Mehrwertdienst” (0137, 0900)
▶ Telefonnummer ist nicht verpflichtend, wenn andere Möglichkeit eröffnet.
➡ Fax
➡ Elektronisches Kontaktformular
▶risikoreich, z.B. wenn Antwort zu lange dauert.
Impressum - Kommunikationsangaben
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Weitergehende Informationspflichten
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➢ Informationspflichten-Verordnung
➢ Fernabsatz (§§ 312 b ff. BGB)
➢ Preisangaben
➢ Energieeffizienzangaben
➢ Spezielle Regelungen z.B. für
➢ Handel mit Elektrogeräten, Batterien
➢ Mineralölprodukten,
➢ Fernunterricht
➢ Versicherungsprodukte
➢…
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Fehlendes oder unvollständiges Impressum:
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➢ Ordnungswidrigkeit nach § 16 TMG (Bußgeld bis 50.000,- €)
➢ Unterlassungsansprüch und Abmahnungen
▶ von Wettbewerbsvereinen
▶ von Verbraucherschutzverbänden
▶ von Mitbewerbern
➡§ 5a UWG:
▶Es ist wettbewerbswidrig, Verbrauchern
wesentliche Informationenvorzuenthalten.
▶ Gilt für alle gesetzlichen Informationspflichten
▶ Impressumspflicht ist nicht wettbewerbsneutral!
▶ Es gibt keine Bagatellklausel
▶ Jeder (kleine) Impressumsverstoß ist abmahnfähig!
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Datenschutzerklärung - Grundlagen
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➢ Recht auf Anonymität (§ 13 TMG)
➡ soweit technisch möglich und zumutbar
➡ betroffen sind alle personenbezogenen Daten
▶ auch die IP-Adresse ist wahrscheinlich personenbezogen.
➡ problematisch z.B. beim Tracking (bei Besucheranalyse oder Werbung)
➡ Datenerhebung und -speicherung bedarf entweder
▶ der gesetzlichen Erlaubnis oder
▶ der Einwilligung
➡ In Deutschland: Informationslösung für Websites (§ 13 Abs. 1 TMG)
➢ Wichtig:
➡ Die Informationslösung gilt nur für den “normalen” Webseitenbesuch.
➡ Bei weitergehenden Angeboten bedarf es ausdrücklicher Einwilligung.
➡ Bei externer Datenverarbeitung (z.B. Google Analytics) bedarf es eines
schriftlichen Vertrages über die Auftragsdatenverarbeitung!
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Datenschutzerklärung – Inhalt
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➢ Website-Betreiber muss die Besucher unterrichten, § 13 Abs. 1 TMG:
➡Inhalt: Datenschutzerklärung muss informieren über
➡ Art, Umfang und Zweck der Erhebung personenbezogener Daten,
➡ Verwendung dieser Daten,
➡ Datenverarbeitung in Ländern außerhalb der EU bzw. des EWR
➡ (ggfs.) Widerspruchsmöglichkeit beim Einsatz von Tracking-Mitteln
➡ (ggfs.) Möglichkeit anonymer oder pseudonymer Nutzung.
➢ Form: Information muss erfolgen
▶ in allgemein verständlicher Form und
▶ zu Beginn des Nutzungsvorgangs
➢ Wichtig: Die Information in der Datenschutzerklärung ersetzt keine
bei weitergehenden Angeboten erforderliche Einwilligung!
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Datenschutzerklärung – Merkposten
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➢ Umfang der Informationspflicht richtet sich nach der jeweiligen Website:
➡ Datenerhebung durch den Websitebetreiber:
▶ Logfiles des Webservers
▶ Besucherstatistiken (Besondere Anforderungen z.B. bei Google Analytics)
▶ Kontaktformulare
▶ Kommentarfunktion (IP-Adresse, eMail-Angabe)
➡ Einbindung sozialer Netzwerke
▶ Die Betreiber bieten teilweise Mustererklärungen
▶ Dynamische Einbindung ist i.d.R. nicht datenschutzkonform lösbar!
➡ Datenerhebung bei Werbung:
▶ Tracking durch die Werbenetzwerke
▶ Die jeweiligen Anbieter bieten meist Mustererklärungen.
➢ In jedem Fall:
➡ Hinweis auf Auskunftsanspruch
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Und zum Schluss:
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➢ Noch Fragen?
➢ Diese Folien nachlesen: recht.is/wcfraimprint