Das neue Reiserecht trat am 1. Juli 2018 in Kraft und gilt für alle nach diesem Datum geschlossenen Reiseverträge, während ältere Verträge weiterhin dem alten Recht unterliegen. Es definiert verschiedene Arten von Reiseleistungen und -verträgen, einschließlich Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, und legt bestimmte Informationspflichten und Haftungen für Reiseveranstalter und Vermittler fest. Zudem wurden neue Fristen für Ansprüche und Beistandspflichten bei Pauschalreisen eingeführt.