2
Unser Thema im Überblick:
1) Überblick über die Datenschutz-Grundverordnung
2) Wichtige Einzelprobleme:
●
Einwilligung
●
Verfahrensverzeichnis
●
Auftragsverarbeitung
3) Weitere Probleme / Fragen
DSGVO – eine erste Einführung für Webworker
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
3
Gesetzliche Grundlagen - bisher
DSGVO – eine erste Einführung
EU Deutschland
Verfassung Grundrechte
●
auf informationelle Selbstbestimmung
●
auf Gewährleistung der Vertraulichkeit
und Integrität informationstechnischer
Systeme
Derzeit EU-Datenschutzrichtlinie
95/46/EG
e-Datenschutz-Richtlinie
2002/58/EG
...
Bundesdatenschutzgesetz
Telemediengesetz
...
EU-Recht gibt nur einen
Handlungsrahmen vor, der
von den einzelnen
Mitgliedsstaaten umgesetzt
werden muss.
Maßgebend ist die jeweilige nationale
Bestimmung
→ BDSG, TMG
WebJustiz.de
4
Gesetzliche Grundlagen – ab 25. Mai 2018
DSGVO – eine erste Einführung
EU Deutschland
Verfassung ● Art. 8 Abs. 1
GrundrechteCharta
● Art. 16 Abs. 1 AEUV
Ab 25. Mai 2018 ● Datenschutz-
Grundverordnung
● EPrivacy-VO
(kommt noch)
● Delegierte DS-VO
(kommt noch)
Datenschutz-Anpassungs- und
-Umsetzungsgesetz EU (DSAnUG-EU)
→ Neufassung des BDSG
Die EU-Verordnungen
gelten unmittelbar in der
gesamten EU
Punktuelle Öffnungsklauseln für die
nationalen Gesetzgeber
WebJustiz.de
5
➢ Schutz des Einzelnen
➢ Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen
➢ insb. Schutz personenbezogener Daten
➢ unabhängig von seinem Aufenthaltsort.
➢ Förderung der Wirtschaft
➢ Gewährleistung des freien Verkehrs personenbezogener Daten
zwischen den Mitgliedsstaaten
➢ Gewährleistung des Binnenmarktes
➢ Harmonisierung der bisherigen einzelstaatlichen Vorschriften
EU-DSGVO - Ziele
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
6
➢ Rechtmäßigkeit
➢ Verarbeitung personenbezogener Daten auf rechtmäßige Weise
➢ Transparenz
➢ Verarbeitung in einer für die Betroffenen nachvollziehbaren Weise
➢ Integrität und Vertraulichkeit
➢ Gewährleistung angemessener Sicherheit personenbezogener Daten
➢ Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung
➢ Schutz vor unbeabsichtigtem Verlust
➢ Schutz vor unbeabsichtigter Zerstörung oder Schädigung
➢ Durch geeignete technische und organisatorische
Maßnahmen
➢ Grundsatz der Speicherbegrenzung
➢
Identifizierung nur solange, wie für den Verarbeitungszweck erforderlich
➢
Längere Speicherung nur zulässig für öffentliche Archiv-, Forschungs-
oder statistische Zwecke
➢
Ggfs. Pseudonymisierung erforderlich
➢ Treu und Glauben
Grundsätze - Datenverarbeitung
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
7
➢
Der für die Datenerhebung und Datenverarbeitung
Verantwortliche
➢
ist für die Einhaltung dieser Grundsätze verantwortlich,
➢
muss deren Einhaltung nachweisen können.
Grundsätze – Rechenschaftspflicht
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
8
➢ Die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung
oder andere Stelle, die
➢ allein oder gemeinsam mit anderen
➢ über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen
Daten entscheidet;
➢ Besondere Kriterien sind möglich, wenn Zwecke und Mittel
der Verarbeitung gesetzlich vorgegeben sind.
Begrifflichkeiten – Verantwortlicher
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
9
➢
Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder
identifizierbare natürliche Person beziehen;
➢
Identifizierbar = natürliche Person angesehen, die
➢
direkt oder indirekt identifiziert werden kann,
➢
insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie
➢
Namen,
➢
Kennnummer,
➢
Standortdaten, Online-Kennung oder
➢
einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen,
physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder
sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
Begrifflichkeiten – Personenbezogene Daten
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
10
➢
jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder
➢
jede solche Vorgangsreihe
➢
im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten
➢
Beispiele:
➢
Erheben oderErfassen,
➢
Organisation oder Ordnen,
➢
Speicherung, Anpassung oder Veränderung,
➢
Auslesen, Abfragen, oder Verwendung,
➢
Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder
andere Form der Bereitstellung,
➢
Abgleich oder Verknüpfung,
➢
Einschränkung, Löschen oder Vernichtung.
➢
Sonderregelungen für
➢
Profiling
➢
Automatisierte Entscheidungen
Begrifflichkeiten – Verarbeitung
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
11
➢ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung
oder andere Stelle, die
➢ personenbezogene Daten
➢ im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet
Begrifflichkeiten – Auftragsverarbeiter
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
12
➢ eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung
oder andere Stelle,
➢ der personenbezogene Daten offengelegt werden,
➢ unabhängig davon, ob es sich um einen Dritten handelt oder
nicht.
➢ Kein Empfänger sind Behörden,
➢ die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem
Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise
personenbezogene Daten erhalten.
Begrifflichkeiten – Empfänger
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
13
➢ Jede natürliche oder juristische Person, Behörde,
Einrichtung oder andere Stelle,
➢ außer
➢ der betroffenen Person,
➢ dem Verantwortlichen,
➢ dem Auftragsverarbeiter und
➢ den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des
Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die
personenbezogenen Daten zu verarbeiten.
Begrifflichkeiten – Dritter
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
14
➢ Verletzung der Sicherheit, die,
➢ ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig,
➢ zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung,
➢ zur unbefugten Offenlegung von bzw.
➢ zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten
➢ führt, die
➢ übermittelt, gespeichert oder
auf sonstige Weise verarbeitet wurden.
Begrifflichkeiten – Verletzung des Schutzes
personenbezogener Daten
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
15
➢ Gesamte EU
➢ Marktortprinzip:
➢ EU-DSGV gilt auch für Unternehmen
➢ mit Sitz außerhalb der EU
➢ die sich an EU-Bürger wenden
➢ Öffnungsklauseln für nationale Gesetzgeber
➢ Art. 48 → Aufsichtsbehörden
➢ Art. 90 → Auskunftpflichten gegenüber
Aufsichtsbehörden
➢ …
EU-DSGVO – Örtlicher Geltungsbereich
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
16
➢ Die EU-DSGVO gilt für die
➢ für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener
Daten sowie
➢ für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die
➢ in einem Dateisystem gespeichert sind oder
➢ gespeichert werden sollen.
➢ Ausnahmen:
➢ privater Schriftverkehr
➢ privates Anschriftenverzeichnis
➢ private Nutzung sozialer Netze
➢ private Online-Tätigkeit
EU-DSGVO – Sachlicher Anwendungsbereich
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
17
➢ Ergänzung zur EU-DSGVO
➢ Bei Widersprüchen hat EU-DSGVO Vorrang
➢ “Fun-Fact”: Enthält zwar nur noch Ergänzungsregelungen, ist aber deutlich umfangreicher als das
bisherige, alles regelnde BDSG
➢ Enthält ergänzende Regelungen zu
➢ sensitiven Daten
➢ Beschäftigtendatenschutz
➢ Datenverarbeitung bei Verbraucherkrediten
➢ Scoring- und Bonitätsauskünften
➢ Informationspflichten
➢ Löschpflichten
➢ Profiling
DSAnUG-EU – Das “neue” BDSG
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
18
Einwilligung
…nicht mehr ganz so einfach…
EU-DSGVO - Einwilligung
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
19
Datenverarbeitung ist erlaubt bei
➢ Einwilligung
➢ Vertragserfüllung
➢ Erfüllung gesetzlicher Pflichten
➢ z.B. Aufbewahrungspflichten
➢ Schutz lebenswichtiger Interessen von Menschen
➢ z.B. in der Medizin
➢ berechtigten Interessen
➢ Marketing und Direktwerbung
➢ IT-Sicherheit
➢ Compliance
➢ Beschäftigtenkontrolle
EU-DSGVO – Ist die Datenverarbeitung erlaubt?
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
20
➢ Ist eine Einwilligung erforderlich?
➢ Entfällt bei Vorliegen eines anderen Erlaubnisgrunde
➢ Ist die betroffene Person einwilligungsfähig?
➢ Ab 16 Jahre.
➢ Wurde die Einwilligung freiwillig abgegeben?
➢ Problematisch bei sozialen Zwängen oder Nachteilen bei Verweigerung der Einwilligung;
➢ Kein Verstoß gegen das Koppelungsverbot?
➢ Erbringung der vertraglichen Leistung darf nicht von einer Einwilligung abhängig gemacht werden,
➢ obwohl die Einwilligung für die Leistungserbringung nicht erforderlich ist.
➢ Sind die notwendigen Belehrung erfolgt?
➢ Belehrung über das Widerrufsrecht
➢ Belehrung über Zweck, Art und Umfang der Datenverarbeitung, sowie über Weitergabe und Löschung
➢ Ist die Einwilligungserklärung unmissverständlich?
➢ Schlüssige Erkklärung
➢ Opt-In → Opt-Out ist nicht ausreichend!
➢ Ist die Einwilligung nachweisbar?
➢ Schriftform oder
➢ elektronisch protokolliert.
Einwilligung – Wirksamkeitsvoraussetzungen
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
21
➢ Minderjährige (Art. 8 EU-DSGVO)
➢ Sensible Daten (Art. 9 EU-DSGVO)
➢ Ethnie
➢ Sexualität
➢ Gesundheit
➢ politische Ansichten
➢ Automatisierte Entscheidungen (Art. 22 EU-DSGVO)
➢ Zweckänderung (Art. 6 Abs. 5 EU-DSGVO)
➢ Datenverwendung zu Marketing-Zwecken
➢ “Big Data”
➢ Beschäftigtendatenschutz (Art. 26 BDSG n.F.)
➢ Videoüberwachung im öffentlichen Raum (§ 4 BDSG n.F.)
➢ E-Mail-Marketing (Art. 7 Abs. 3 UWG)
➢ Bestandskunde oder
➢ Ausdrückliche Einwilligung
Einwilligung – Problemfälle
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
22
Verfahrensverzeichnis
…Formalismus at it’s best…
EU-DSGVO - Verfahrensverzeichnis
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
23
➢ Öffentliches Verfahrensverzeichnis
➢ entfällt mit der EU-DSGVO
➢ Internes Verfahrensverzeichnis (Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten)
➢ muss geführt werden:
➢ von jedem Verantwortlichen
➢ für alle Verarbeitungstätigkeiten, die seiner Zuständigkeit unterliegen.
➢ schriftlich oder elektronisches Format
➢ Einsichts- und Prüfungsrecht der Aufsichtsbehörde
➢ Ausnahmen:
➢ Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter,
➢ sofern kein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen,
➢ die Verarbeitung nicht nur gelegentlich erfolgt oder
➢ nicht die Verarbeitung besonderer Datenkategorien einschließt.
EU-DSGVO - Verfahrensverzeichnis
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
24
➢ Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
➢ Name und Kontaktdaten
➢ des Verantwortlichen und ggfs. seines Vertreters,
➢ eines etwaigen Datenschutzbeauftragten;
➢ Zwecke der Verarbeitung
➢ Kategorien betroffener Personen und Kategorien personenbezogener Daten
➢ Kategorien von Empfängern,
➢ denen gegenüber personenbezogene Daten offengelegt wurden oder werden
➢ einschließlich Empfäger in Drittländern
➢ Übermittlungen personenbezogener Daten in ein Drittland
➢ einschließlich der Dokumentation geeigneter Garantien für den Datenschutz
➢ Vorgesehene Löschungsfristen für die verschiedenen Datenkategorien
(wenn möglich)
➢ Allg. Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen
➢
Verfahrensverzeichnis - Inhalt
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
25
➢ Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
➢ Name und Kontaktdaten
➢ des Auftragsverarbeiters
➢ Jedes Verantwortlichen, in dessen Auftrag der Auftragsverarbeiter tätig ist,
➢ eines etwaigen Datenschutzbeauftragten;
➢ Kategorien von Verarbeitungen, die im Auftrag jedes Verantwortlichen
durchgeführt werden;
➢ Übermittlungen personenbezogener Daten in ein Drittland
➢ einschließlich der Dokumentation geeigneter Garantien für den Datenschutz
➢ Allg. Beschreibung der technischen und
organisatorischen Maßnahmen
Verfahrensverzeichnis – für Auftragsverarbeiter
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
26
Auftragsverarbeitung
…laß’ mich Deine Arbeit machen…
EU-DSGVO - Auftragsdatenverarbeitung
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
27
➢
Auftragsverarbeitung =
➢
Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten
➢
durch einen Auftragsverarbeiter (Auftragnehmer)
➢
Nach Weisung der verantwortlichen Stelle (Auftraggeber)
➢
Aufgrund eines Vertrages
➢
schriftlich oder in elektronischer Form
Auftragsverarbeitung - Grundlagen
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
28
Beispiele für Auftragsverarbeitung
➢
Webhoster
➢
Internet-Agentur
➢
Google Analytics
➢
Newsletter-Dienstleister
➢
Auftragsverarbeitung - Beispiele
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
29
➢
Erforderliche vertragliche Regelungen
bei der Auftragsdatenverarbeitung:
➢
Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung
➢
Rückgabepflcht der Daten nach Abschluss der Auftragsbearbeitung
➢
Art der personenbezogenen Daten und
Kategorien der betroffenen Personen
➢
Umfang der Weisungsbefugnis
➢
Vertraulichkeitsverpflichtung
➢
Kontrollrechte
➢
Sicherstellung durch techn. und organ. Maßnahmen
Auftragsdatenverarbeitung – Notw. Regelungen
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
30
➢
Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
➢
Bisher: muss nur durch Auftraggeber geführt werden
➢
Mit EU-DSGVO (Mai 2018): auch durch Auftragsverarbeiter
➢
Anlage ähnlich einem BDSG-Verfahrensverzeichnis
Auftragsdatenverarbeitung - Verzeichnis
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
31
➢
Grundsatz:
➢
Bisher: Auftraggeber haftet für Datenschutzverstöße
➢
Ab EU-DSGVO: Auftraggeber und Auftragsverarbeiter haften beide
➢
Verstoß des Auftragsverarbeiters gegen Weisungen oder
vertragliche Bestimmungen:
➢
Auftragsverarbeitung wird zur (ggfs. unerlaubten) Datenübermittlung
➢
Auftragsverarbeiter zum Verantwortlichen
Auftragsdatenverarbeitung - Haftung
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
32
➢
Wartungsarbeiten = Auftragsdatenverarbeitung
➢
auch bei
➢
Prüfung/Wartung mittels automatisierter Verfahren
➢
nur gelegentlicher Fernwartung
➢
Wartung vor Ort
➢
Ausnahme: Zugriff auf personenbezogene Daten ist ausgeschlossen
➢
“Geheimhaltungsvereinbarung”
➢
ist kein Vertrag zur Auftragsdatenvereinbarung!
➢
Rechtslage unter der EU-DSGVO ist noch unklar:
➢
wahrscheinlich (analog zu) Auftragsdatenverarbeitung
➢
Aber: Überlegungen, ob nicht eine Übermittlung vorliegt.
Wartungsarbeiten durch Dienstleister
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
33
➢
Datenschutzerklärung
➢
Cookie-Hinweis
➢
Kontaktformular
➢
Newsletter / Mailing
➢
Auskunftspflichten
➢
Analytics (Google Analytics, Piwik/Matomo, Statify …)
➢
Weitere Google-Dienste (Google Fonts, Google Maps, ReCaptcha, …)
➢
Umgang mit sensiblen Daten (z.B. Gesundheitsdaten)
➢
…
EU-DSGVO – Weitere Probleme / Fragen
DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
34
Alles klar?
Datenschutz in Zeiten der EU-DSGVO WebJustiz.de
35
Noch Fragen?
DSGVO – eine erste Einführung
➢ Zum Nachlesen:
WebworkersLaw.de
Wissensschmiede.online
(ab 1. April)
➢ EU-Portal zum Datenschutz:
▶http://ec.europa.eu/justice/data-protection/reform/index_en.htm
WebJustiz.de

DSGVO - WP-Meetup Düsseldorf

  • 2.
    2 Unser Thema imÜberblick: 1) Überblick über die Datenschutz-Grundverordnung 2) Wichtige Einzelprobleme: ● Einwilligung ● Verfahrensverzeichnis ● Auftragsverarbeitung 3) Weitere Probleme / Fragen DSGVO – eine erste Einführung für Webworker DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 3.
    3 Gesetzliche Grundlagen -bisher DSGVO – eine erste Einführung EU Deutschland Verfassung Grundrechte ● auf informationelle Selbstbestimmung ● auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme Derzeit EU-Datenschutzrichtlinie 95/46/EG e-Datenschutz-Richtlinie 2002/58/EG ... Bundesdatenschutzgesetz Telemediengesetz ... EU-Recht gibt nur einen Handlungsrahmen vor, der von den einzelnen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden muss. Maßgebend ist die jeweilige nationale Bestimmung → BDSG, TMG WebJustiz.de
  • 4.
    4 Gesetzliche Grundlagen –ab 25. Mai 2018 DSGVO – eine erste Einführung EU Deutschland Verfassung ● Art. 8 Abs. 1 GrundrechteCharta ● Art. 16 Abs. 1 AEUV Ab 25. Mai 2018 ● Datenschutz- Grundverordnung ● EPrivacy-VO (kommt noch) ● Delegierte DS-VO (kommt noch) Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnUG-EU) → Neufassung des BDSG Die EU-Verordnungen gelten unmittelbar in der gesamten EU Punktuelle Öffnungsklauseln für die nationalen Gesetzgeber WebJustiz.de
  • 5.
    5 ➢ Schutz desEinzelnen ➢ Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen ➢ insb. Schutz personenbezogener Daten ➢ unabhängig von seinem Aufenthaltsort. ➢ Förderung der Wirtschaft ➢ Gewährleistung des freien Verkehrs personenbezogener Daten zwischen den Mitgliedsstaaten ➢ Gewährleistung des Binnenmarktes ➢ Harmonisierung der bisherigen einzelstaatlichen Vorschriften EU-DSGVO - Ziele DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 6.
    6 ➢ Rechtmäßigkeit ➢ Verarbeitungpersonenbezogener Daten auf rechtmäßige Weise ➢ Transparenz ➢ Verarbeitung in einer für die Betroffenen nachvollziehbaren Weise ➢ Integrität und Vertraulichkeit ➢ Gewährleistung angemessener Sicherheit personenbezogener Daten ➢ Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung ➢ Schutz vor unbeabsichtigtem Verlust ➢ Schutz vor unbeabsichtigter Zerstörung oder Schädigung ➢ Durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ➢ Grundsatz der Speicherbegrenzung ➢ Identifizierung nur solange, wie für den Verarbeitungszweck erforderlich ➢ Längere Speicherung nur zulässig für öffentliche Archiv-, Forschungs- oder statistische Zwecke ➢ Ggfs. Pseudonymisierung erforderlich ➢ Treu und Glauben Grundsätze - Datenverarbeitung DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 7.
    7 ➢ Der für dieDatenerhebung und Datenverarbeitung Verantwortliche ➢ ist für die Einhaltung dieser Grundsätze verantwortlich, ➢ muss deren Einhaltung nachweisen können. Grundsätze – Rechenschaftspflicht DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 8.
    8 ➢ Die natürlicheoder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die ➢ allein oder gemeinsam mit anderen ➢ über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet; ➢ Besondere Kriterien sind möglich, wenn Zwecke und Mittel der Verarbeitung gesetzlich vorgegeben sind. Begrifflichkeiten – Verantwortlicher DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 9.
    9 ➢ Alle Informationen, diesich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen; ➢ Identifizierbar = natürliche Person angesehen, die ➢ direkt oder indirekt identifiziert werden kann, ➢ insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie ➢ Namen, ➢ Kennnummer, ➢ Standortdaten, Online-Kennung oder ➢ einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind. Begrifflichkeiten – Personenbezogene Daten DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 10.
    10 ➢ jeden mit oderohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder ➢ jede solche Vorgangsreihe ➢ im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten ➢ Beispiele: ➢ Erheben oderErfassen, ➢ Organisation oder Ordnen, ➢ Speicherung, Anpassung oder Veränderung, ➢ Auslesen, Abfragen, oder Verwendung, ➢ Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder andere Form der Bereitstellung, ➢ Abgleich oder Verknüpfung, ➢ Einschränkung, Löschen oder Vernichtung. ➢ Sonderregelungen für ➢ Profiling ➢ Automatisierte Entscheidungen Begrifflichkeiten – Verarbeitung DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 11.
    11 ➢ eine natürlicheoder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die ➢ personenbezogene Daten ➢ im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet Begrifflichkeiten – Auftragsverarbeiter DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 12.
    12 ➢ eine natürlicheoder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, ➢ der personenbezogene Daten offengelegt werden, ➢ unabhängig davon, ob es sich um einen Dritten handelt oder nicht. ➢ Kein Empfänger sind Behörden, ➢ die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten. Begrifflichkeiten – Empfänger DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 13.
    13 ➢ Jede natürlicheoder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, ➢ außer ➢ der betroffenen Person, ➢ dem Verantwortlichen, ➢ dem Auftragsverarbeiter und ➢ den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten. Begrifflichkeiten – Dritter DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 14.
    14 ➢ Verletzung derSicherheit, die, ➢ ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, ➢ zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, ➢ zur unbefugten Offenlegung von bzw. ➢ zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten ➢ führt, die ➢ übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden. Begrifflichkeiten – Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 15.
    15 ➢ Gesamte EU ➢Marktortprinzip: ➢ EU-DSGV gilt auch für Unternehmen ➢ mit Sitz außerhalb der EU ➢ die sich an EU-Bürger wenden ➢ Öffnungsklauseln für nationale Gesetzgeber ➢ Art. 48 → Aufsichtsbehörden ➢ Art. 90 → Auskunftpflichten gegenüber Aufsichtsbehörden ➢ … EU-DSGVO – Örtlicher Geltungsbereich DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 16.
    16 ➢ Die EU-DSGVOgilt für die ➢ für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie ➢ für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die ➢ in einem Dateisystem gespeichert sind oder ➢ gespeichert werden sollen. ➢ Ausnahmen: ➢ privater Schriftverkehr ➢ privates Anschriftenverzeichnis ➢ private Nutzung sozialer Netze ➢ private Online-Tätigkeit EU-DSGVO – Sachlicher Anwendungsbereich DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 17.
    17 ➢ Ergänzung zurEU-DSGVO ➢ Bei Widersprüchen hat EU-DSGVO Vorrang ➢ “Fun-Fact”: Enthält zwar nur noch Ergänzungsregelungen, ist aber deutlich umfangreicher als das bisherige, alles regelnde BDSG ➢ Enthält ergänzende Regelungen zu ➢ sensitiven Daten ➢ Beschäftigtendatenschutz ➢ Datenverarbeitung bei Verbraucherkrediten ➢ Scoring- und Bonitätsauskünften ➢ Informationspflichten ➢ Löschpflichten ➢ Profiling DSAnUG-EU – Das “neue” BDSG DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 18.
    18 Einwilligung …nicht mehr ganzso einfach… EU-DSGVO - Einwilligung DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 19.
    19 Datenverarbeitung ist erlaubtbei ➢ Einwilligung ➢ Vertragserfüllung ➢ Erfüllung gesetzlicher Pflichten ➢ z.B. Aufbewahrungspflichten ➢ Schutz lebenswichtiger Interessen von Menschen ➢ z.B. in der Medizin ➢ berechtigten Interessen ➢ Marketing und Direktwerbung ➢ IT-Sicherheit ➢ Compliance ➢ Beschäftigtenkontrolle EU-DSGVO – Ist die Datenverarbeitung erlaubt? DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 20.
    20 ➢ Ist eineEinwilligung erforderlich? ➢ Entfällt bei Vorliegen eines anderen Erlaubnisgrunde ➢ Ist die betroffene Person einwilligungsfähig? ➢ Ab 16 Jahre. ➢ Wurde die Einwilligung freiwillig abgegeben? ➢ Problematisch bei sozialen Zwängen oder Nachteilen bei Verweigerung der Einwilligung; ➢ Kein Verstoß gegen das Koppelungsverbot? ➢ Erbringung der vertraglichen Leistung darf nicht von einer Einwilligung abhängig gemacht werden, ➢ obwohl die Einwilligung für die Leistungserbringung nicht erforderlich ist. ➢ Sind die notwendigen Belehrung erfolgt? ➢ Belehrung über das Widerrufsrecht ➢ Belehrung über Zweck, Art und Umfang der Datenverarbeitung, sowie über Weitergabe und Löschung ➢ Ist die Einwilligungserklärung unmissverständlich? ➢ Schlüssige Erkklärung ➢ Opt-In → Opt-Out ist nicht ausreichend! ➢ Ist die Einwilligung nachweisbar? ➢ Schriftform oder ➢ elektronisch protokolliert. Einwilligung – Wirksamkeitsvoraussetzungen DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 21.
    21 ➢ Minderjährige (Art.8 EU-DSGVO) ➢ Sensible Daten (Art. 9 EU-DSGVO) ➢ Ethnie ➢ Sexualität ➢ Gesundheit ➢ politische Ansichten ➢ Automatisierte Entscheidungen (Art. 22 EU-DSGVO) ➢ Zweckänderung (Art. 6 Abs. 5 EU-DSGVO) ➢ Datenverwendung zu Marketing-Zwecken ➢ “Big Data” ➢ Beschäftigtendatenschutz (Art. 26 BDSG n.F.) ➢ Videoüberwachung im öffentlichen Raum (§ 4 BDSG n.F.) ➢ E-Mail-Marketing (Art. 7 Abs. 3 UWG) ➢ Bestandskunde oder ➢ Ausdrückliche Einwilligung Einwilligung – Problemfälle DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 22.
    22 Verfahrensverzeichnis …Formalismus at it’sbest… EU-DSGVO - Verfahrensverzeichnis DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 23.
    23 ➢ Öffentliches Verfahrensverzeichnis ➢entfällt mit der EU-DSGVO ➢ Internes Verfahrensverzeichnis (Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten) ➢ muss geführt werden: ➢ von jedem Verantwortlichen ➢ für alle Verarbeitungstätigkeiten, die seiner Zuständigkeit unterliegen. ➢ schriftlich oder elektronisches Format ➢ Einsichts- und Prüfungsrecht der Aufsichtsbehörde ➢ Ausnahmen: ➢ Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeiter, ➢ sofern kein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen, ➢ die Verarbeitung nicht nur gelegentlich erfolgt oder ➢ nicht die Verarbeitung besonderer Datenkategorien einschließt. EU-DSGVO - Verfahrensverzeichnis DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 24.
    24 ➢ Verzeichnis derVerarbeitungstätigkeiten ➢ Name und Kontaktdaten ➢ des Verantwortlichen und ggfs. seines Vertreters, ➢ eines etwaigen Datenschutzbeauftragten; ➢ Zwecke der Verarbeitung ➢ Kategorien betroffener Personen und Kategorien personenbezogener Daten ➢ Kategorien von Empfängern, ➢ denen gegenüber personenbezogene Daten offengelegt wurden oder werden ➢ einschließlich Empfäger in Drittländern ➢ Übermittlungen personenbezogener Daten in ein Drittland ➢ einschließlich der Dokumentation geeigneter Garantien für den Datenschutz ➢ Vorgesehene Löschungsfristen für die verschiedenen Datenkategorien (wenn möglich) ➢ Allg. Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen ➢ Verfahrensverzeichnis - Inhalt DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 25.
    25 ➢ Verzeichnis derVerarbeitungstätigkeiten ➢ Name und Kontaktdaten ➢ des Auftragsverarbeiters ➢ Jedes Verantwortlichen, in dessen Auftrag der Auftragsverarbeiter tätig ist, ➢ eines etwaigen Datenschutzbeauftragten; ➢ Kategorien von Verarbeitungen, die im Auftrag jedes Verantwortlichen durchgeführt werden; ➢ Übermittlungen personenbezogener Daten in ein Drittland ➢ einschließlich der Dokumentation geeigneter Garantien für den Datenschutz ➢ Allg. Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen Verfahrensverzeichnis – für Auftragsverarbeiter DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 26.
    26 Auftragsverarbeitung …laß’ mich DeineArbeit machen… EU-DSGVO - Auftragsdatenverarbeitung DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 27.
    27 ➢ Auftragsverarbeitung = ➢ Erhebung, Verarbeitungoder Nutzung von personenbezogenen Daten ➢ durch einen Auftragsverarbeiter (Auftragnehmer) ➢ Nach Weisung der verantwortlichen Stelle (Auftraggeber) ➢ Aufgrund eines Vertrages ➢ schriftlich oder in elektronischer Form Auftragsverarbeitung - Grundlagen DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 28.
    28 Beispiele für Auftragsverarbeitung ➢ Webhoster ➢ Internet-Agentur ➢ GoogleAnalytics ➢ Newsletter-Dienstleister ➢ Auftragsverarbeitung - Beispiele DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 29.
    29 ➢ Erforderliche vertragliche Regelungen beider Auftragsdatenverarbeitung: ➢ Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung ➢ Rückgabepflcht der Daten nach Abschluss der Auftragsbearbeitung ➢ Art der personenbezogenen Daten und Kategorien der betroffenen Personen ➢ Umfang der Weisungsbefugnis ➢ Vertraulichkeitsverpflichtung ➢ Kontrollrechte ➢ Sicherstellung durch techn. und organ. Maßnahmen Auftragsdatenverarbeitung – Notw. Regelungen DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 30.
    30 ➢ Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ➢ Bisher:muss nur durch Auftraggeber geführt werden ➢ Mit EU-DSGVO (Mai 2018): auch durch Auftragsverarbeiter ➢ Anlage ähnlich einem BDSG-Verfahrensverzeichnis Auftragsdatenverarbeitung - Verzeichnis DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 31.
    31 ➢ Grundsatz: ➢ Bisher: Auftraggeber haftetfür Datenschutzverstöße ➢ Ab EU-DSGVO: Auftraggeber und Auftragsverarbeiter haften beide ➢ Verstoß des Auftragsverarbeiters gegen Weisungen oder vertragliche Bestimmungen: ➢ Auftragsverarbeitung wird zur (ggfs. unerlaubten) Datenübermittlung ➢ Auftragsverarbeiter zum Verantwortlichen Auftragsdatenverarbeitung - Haftung DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 32.
    32 ➢ Wartungsarbeiten = Auftragsdatenverarbeitung ➢ auchbei ➢ Prüfung/Wartung mittels automatisierter Verfahren ➢ nur gelegentlicher Fernwartung ➢ Wartung vor Ort ➢ Ausnahme: Zugriff auf personenbezogene Daten ist ausgeschlossen ➢ “Geheimhaltungsvereinbarung” ➢ ist kein Vertrag zur Auftragsdatenvereinbarung! ➢ Rechtslage unter der EU-DSGVO ist noch unklar: ➢ wahrscheinlich (analog zu) Auftragsdatenverarbeitung ➢ Aber: Überlegungen, ob nicht eine Übermittlung vorliegt. Wartungsarbeiten durch Dienstleister DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 33.
    33 ➢ Datenschutzerklärung ➢ Cookie-Hinweis ➢ Kontaktformular ➢ Newsletter / Mailing ➢ Auskunftspflichten ➢ Analytics(Google Analytics, Piwik/Matomo, Statify …) ➢ Weitere Google-Dienste (Google Fonts, Google Maps, ReCaptcha, …) ➢ Umgang mit sensiblen Daten (z.B. Gesundheitsdaten) ➢ … EU-DSGVO – Weitere Probleme / Fragen DSGVO – eine erste Einführung WebJustiz.de
  • 34.
    34 Alles klar? Datenschutz inZeiten der EU-DSGVO WebJustiz.de
  • 35.
    35 Noch Fragen? DSGVO –eine erste Einführung ➢ Zum Nachlesen: WebworkersLaw.de Wissensschmiede.online (ab 1. April) ➢ EU-Portal zum Datenschutz: ▶http://ec.europa.eu/justice/data-protection/reform/index_en.htm WebJustiz.de