Webinar: Wappnen sie sich mit panagenda für die EU-DSGVOpanagenda
Webinar Aufnahme: http://pan.news/MfXX30kabvm
Abstrakt: Worauf Europäische Unternehmen künftig gesetzlich achtgeben müssen.
Arbeitnehmer, Kunden, bzw. jeder EU-Bürger hat durch die neue Gesetzgebung zum Schutz der eigenen Person neue Rechte, die sie jederzeit geltend machen können. Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) tritt am 25. Mai 2018 in Kraft und ist die bisher einflussreichste Änderung im Bereich Privatsphäre und Datenschutz.
In diesem Webinar möchten wir die wichtigsten Gesetzesänderungen zusammenfassen. Und wir zeigen Ihnen Anhand des Einsatzes unserer Lösungen, wie IBM Domino-Kunden Ihren Dokumentationsverpflichtungen nachkommen können und effizient den gesetzlichen Anforderungen entsprechen können.
Webinar: Wappnen sie sich mit panagenda für die EU-DSGVOpanagenda
Webinar Aufnahme: http://pan.news/MfXX30kabvm
Abstrakt: Worauf Europäische Unternehmen künftig gesetzlich achtgeben müssen.
Arbeitnehmer, Kunden, bzw. jeder EU-Bürger hat durch die neue Gesetzgebung zum Schutz der eigenen Person neue Rechte, die sie jederzeit geltend machen können. Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) tritt am 25. Mai 2018 in Kraft und ist die bisher einflussreichste Änderung im Bereich Privatsphäre und Datenschutz.
In diesem Webinar möchten wir die wichtigsten Gesetzesänderungen zusammenfassen. Und wir zeigen Ihnen Anhand des Einsatzes unserer Lösungen, wie IBM Domino-Kunden Ihren Dokumentationsverpflichtungen nachkommen können und effizient den gesetzlichen Anforderungen entsprechen können.
"Recht für Webworker" war ein Workshop auf dem WordCamp Osnabrück im März 2019. Mit diesem Workshop sollte ein Überblick gegeben werden, worauf Webworker / Freelancer bei den Verträgen mit ihren Kunden, Lieferanten, Agenturen und Vermittlern achten müssen.
Für alle, die im Internet veröffentlichen ist ein Grundwissen der Rechte unumgänglich. Überprüfen wir unser Wissen:
• Ich weiß, auf welche Rechte ich achten muss, wenn ich öffentlich im Web kommuniziere und publiziere.
• Ich kann steuern, welche Daten von mir und meinen Leserinnen und Lesern in sozialen Netzwerken erfasst werden
• Ich weiß, dass Webinhalte auf einem Bildschirm von unterschiedlichen Quellen geliefert werden, die stets ebenfalls Zugriff auf meine Daten haben
• Ich kann meinen Webseiten die gesetzlich vorgegebenen Auskünfte beifügen
• Ich weiß, wie ich Inhalte von Dritten ich auf meiner Webseite nutzen kann und wie ich diese kennzeichnen muss.
• Ich kann meine eigenen Inhalte so lizenzieren, dass andere diese für eigene Vorhaben nutzen können.
Rechtliche Implikationen bei der Plugin- und ThemeentwicklungPraetor Intermedia
Was Webworker bei der Entwicklung von Plugins und Themes – zumindest aus juristischer Sicht – alles zu beachten haben, ist Gegenstand dieser Session auf dem WordCamp Berlin 2017.
In dieser – wie schon bei der Urheberrechtssession auf dem WordCamp Köln 2016 gemeinsam mit dem Journalisten Thomas Reeh – auf dem WordCamp Berlin gehaltenen Session haben wir uns mit dem Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere dem Urheberrecht, einmal speziell aus dem Blickwinkel des Webentwicklers und Webdesigners gewidmet.
In dieser gemeinsam mit dem Journalisten <a href="http://www.thomas-hat-recht.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Thomas Reeh</a> auf dem WordCamp Köln 2016 gehaltenen Session klären wir über die wichtigsten Urheberrechtsfragen im Internet auf.
Ein Impressum und eine Datenschutzerklärung braucht jede Webseite, aber es werden immer noch sehr viel abmahnfähige Fehler gemacht.
In dieser Session, gehalten auf dem WordCamp Frankfurt 2016, wird erklärt, wie Sie diese Fehler vermeiden können.
"Recht für Webworker" war ein Workshop auf dem WordCamp Osnabrück im März 2019. Mit diesem Workshop sollte ein Überblick gegeben werden, worauf Webworker / Freelancer bei den Verträgen mit ihren Kunden, Lieferanten, Agenturen und Vermittlern achten müssen.
Für alle, die im Internet veröffentlichen ist ein Grundwissen der Rechte unumgänglich. Überprüfen wir unser Wissen:
• Ich weiß, auf welche Rechte ich achten muss, wenn ich öffentlich im Web kommuniziere und publiziere.
• Ich kann steuern, welche Daten von mir und meinen Leserinnen und Lesern in sozialen Netzwerken erfasst werden
• Ich weiß, dass Webinhalte auf einem Bildschirm von unterschiedlichen Quellen geliefert werden, die stets ebenfalls Zugriff auf meine Daten haben
• Ich kann meinen Webseiten die gesetzlich vorgegebenen Auskünfte beifügen
• Ich weiß, wie ich Inhalte von Dritten ich auf meiner Webseite nutzen kann und wie ich diese kennzeichnen muss.
• Ich kann meine eigenen Inhalte so lizenzieren, dass andere diese für eigene Vorhaben nutzen können.
Rechtliche Implikationen bei der Plugin- und ThemeentwicklungPraetor Intermedia
Was Webworker bei der Entwicklung von Plugins und Themes – zumindest aus juristischer Sicht – alles zu beachten haben, ist Gegenstand dieser Session auf dem WordCamp Berlin 2017.
In dieser – wie schon bei der Urheberrechtssession auf dem WordCamp Köln 2016 gemeinsam mit dem Journalisten Thomas Reeh – auf dem WordCamp Berlin gehaltenen Session haben wir uns mit dem Schutz des geistigen Eigentums, insbesondere dem Urheberrecht, einmal speziell aus dem Blickwinkel des Webentwicklers und Webdesigners gewidmet.
In dieser gemeinsam mit dem Journalisten <a href="http://www.thomas-hat-recht.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Thomas Reeh</a> auf dem WordCamp Köln 2016 gehaltenen Session klären wir über die wichtigsten Urheberrechtsfragen im Internet auf.
Ein Impressum und eine Datenschutzerklärung braucht jede Webseite, aber es werden immer noch sehr viel abmahnfähige Fehler gemacht.
In dieser Session, gehalten auf dem WordCamp Frankfurt 2016, wird erklärt, wie Sie diese Fehler vermeiden können.
4. 4
➢
Personenbezogene Daten
= alle Informationen, die sich
auf direkt oder indirekt
identifizierte Identifizierbare
natürliche Personen
beziehen.
Personenbezogene Daten
DSGVO – eine erste Einführung
Sensible Daten
= enthalten besondere
Merkmale als Ausdruck der
physischen, physiologischen,
genetischen, psychischen,
wirtschaftlichen, kulturellen
oder sozialen Identität dieser
natürlichen Personen
5. 5
➢
jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren
ausgeführter Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im
Zusammenhang mit personenbezogenen Daten
➢
Erheben oder Erfassen,
➢
Organisation oder Ordnen,
➢
Speicherung, Anpassung oder Veränderung,
➢
Auslesen, Abfragen, oder Verwendung,
➢
Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder
andere Form der Bereitstellung,
➢
Abgleich oder Verknüpfung,
➢
Einschränkung, Löschen oder Vernichtung.
Begrifflichkeiten – Verarbeitung
DSGVO – eine erste Einführung
6. 6
Örtlicher Geltungsbereich
➢
Gesamte EU
➢
Marktortprinzip:
➢
gilt auch für Unternehmen mit Sitz
außerhalb der EU, die sich an EU-
Bürger wenden
EU-DSGVO – Geltungsbereich
DSGVO – eine erste Einführung
Sachlicher Geltungsbereich
➢
automatisierte Verarbeitung
personenbezogener Daten
➢
nichtautomatisierte Verarbeitung
personenbezogener Daten, die
➢
in einem Dateisystem gespeichert sind
oder gespeichert werden sollen.
➢
im nichtprivaten Bereich
8. 8
Spezielle gesetzliche
Erlaubnistatbestände:
Vertragserfüllung
einschließlich der Vertragsanbahnung,
wenn die Kontaktaufnahme vom
Betroffenen ausging
Erfüllung gesetzlicher Pflichten
z.B. gesetzliche
Aufbewahrungspflichten
Schutz lebenswichtiger
Interessen von Menschen
z.B. in der Medizin
EU-DSGVO – Ist die Datenverarbeitung erlaubt?
DSGVO – eine erste Einführung
Berechtigte
Interessen:
Abwägung mit den Interessen
der Betroffenen
Beispiele:
➢
Marketing, Direktwerbung
➢
IT-Sicherheit, Compliance
➢
Beschäftigtenkontrolle
Zwingend: Möglichkeit zum
Opt-Out
Einwilligung
Ab 16 Jahre
Freiwillig
Informiert / Belehrt
Unmissverständlich
Koppelungsverbot
Erfordert stets einen
Opt-In