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Datenschutz im Personalbüro – Digitale Personalakte
Webinar: 25. Mai 2018, 09:30 Uhr bis 10:15 Uhr
Ihre Gastgeber:
Moderator: Detlef Jeschke, Senior Account Manager
Referent: Ulrich Schmidt, Senior Business Consultant
© id-netsolutions GmbH| Stand: 25. Mai 2018
Agenda
2
 Stichtag 25. Mai 2018 - DSGVO
 Die Fakten aus unserer Sicht
 Live-Beispiele im Umgang
mit Personaldaten/-akten
 Erste Produkt-Informationen
 Sie möchten mehr über
Ihre konkreten Möglichkeiten
erfahren:
Rufen Sie uns für eine individuelle Beratung an.
wg. Bildrechten entfernt
© id-netsolutions GmbH| Stand: 25. Mai 2018
Stichtag heute – 25. Mai 2018
3
Quelle: https://www.globalsign.com/de-de/blog/auswirkungen-dsgvo-auf-personalabteilung/
„Für alle Daten, die von der Personalabteilung
erfasst werden, müssen Sicherheitsmaßnahmen
getroffen werden, damit sie den
DSGVO-Vorschriften entsprechen.
Es muss mit allen Arten sensibler
personenbezogener Daten sorgfältig
umgegangen werden, und eine der effektivsten
Möglichkeiten, sie zu schützen, ist die
Verschlüsselung der Daten. Aber beschränken
Sie die Verschlüsselung nicht nur auf die
Personaldaten, die Sie speichern. Um die
Vorschriften vollständig einzuhalten, ist es
wichtig, Datenübertragungen sowie E-Mails zu
verschlüsseln, um sicherzustellen, dass diese
vor möglichen Cyber-Angriffen geschützt sind.“
© id-netsolutions GmbH| Stand: 25. Mai 2018
Wichtiger Hinweis
Die folgenden Ausführungen geben die persönliche Meinung
des Referenten zur derzeitigen Rechtslage wieder und
enthalten lediglich einen Überblick über einzelne
Themenkomplexe.
Spezielle Umstände einzelner Fallkonstellationen wurden nicht
berücksichtigt; diese können durchaus zu abweichenden
Betrachtungsweisen und/oder Ergebnissen führen.
Die Ausführungen können daher keine rechtliche oder
steuerrechtliche Beratung ersetzen; bitte holen Sie eine auf
Ihre Umstände zugeschnittene, weitere Entwicklungen
berücksichtigende Empfehlung Ihres Datenschutzbeauftragten
ein, bevor Sie Entscheidungen über die in den Ausführungen
besprochenen Themen treffen.
Die Datenschutzbehörden und/oder Gerichte können
abweichende Auffassungen zu den hier behandelten Themen
haben oder entwickeln.
byliftarnhttp://openclipart.org/detail/1042/french-lawyer-early-20th-century
© id-netsolutions GmbH| Stand: 25. Mai 2018
Die Fakten aus unserer Sicht
5
 Regelungen zur Aufbewahrung von Personalunterlagen.
 Zugang zu Personaldaten.
 Übermittlung von Daten (z.B. per E-Mail).
 Verschlüsselung der Informationen.
 Vollständiges, korrektes Löschen von Daten.
 Prozesse lassen sich durch digitalen Belegfluss optimieren:
 Datenauskunft
 Bewerbermanagement
 Personalinformationssysteme bieten Standardschnittstellen.
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Thema: Aufbewahrung
6
Aufbewahrungsfristen - Beispiele
Für andere "Personaldokumente", wie z.B. Bewerbungsunterlagen, Beurteilungen, Versetzungsschreiben
oder Stellenbeschreibungen gibt es keine konkreten gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
© id-netsolutions GmbH| Stand: 25. Mai 2018
Thema: Zugang zu Personaldaten|1
7
Gibt es eine Regelung im Unternehmen, wer/wann zu welchen Unterlagen Zugang hat?
1. Die Personalakte ist gemäß Datenschutz vertraulich zu behandeln.
2. Sie muss ausreichend vor unbefugter Einsichtnahme gesichert sein [auch in Papierform!]
(ehem. § 9 BDSG, Technische und organisatorische Maßnahmen – neu geregelt in den „TOM“).
3. Nur Personen, die in der Personalverwaltung arbeiten oder mit
Personalangelegenheiten betraut sind, dürfen die Akte einsehen.
4. Der Kreis der Einsichtsberechtigten muss nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts
vom 15. Juli 1987 vom Vorgesetzten möglichst klein gehalten werden (Aktenzeichen: 5 AZR 215/86).
5. Auch bei Berechtigung ist die Einsicht in die Personalakte jedoch nur dann zulässig, wenn
dies zum Zwecke der Personalverwaltung bzw. einer Personalangelegenheit erfolgt. Also
auch Personalverwalter dürfen nicht beliebig Einsicht nehmen.
Und auch der Vorgesetzte darf sich nicht einfach beliebig der Personalakten bedienen.
© id-netsolutions GmbH| Stand: 25. Mai 2018
Thema: Zugang zu Personaldaten|2
8
Gibt es mehrere Orte an denen die Daten gesammelt werden? E-Mail Archiv, Filesystem, Papierablage, …
Einhaltung der wichtigen Datenschutzgrundsätze:
1. Für die Ablage personenbezogener Daten in der Personalakte bedarf es entweder
der Zustimmung des betroffenen Arbeitsnehmers oder aber einer gesetzlichen
Grundlage, die dies gestattet oder bestimmt.
2. Es gilt das Gebot der Datensparsamkeit.
3. Die Daten dürfen nur zweckgebunden erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
Für Arbeitgeber bedeutet das vor allem: Es dürfen nur solche Daten gesammelt
werden, die für die Aufnahme, Durchführung oder Beendigung eines
Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind
(ehem. § 32 Bundesdatenschutzgesetz – BDSG; jetzt § 26 BDSGneu).
© id-netsolutions GmbH| Stand: 25. Mai 2018
Thema: Datenübermittlung
9
Werden „vertrauliche Daten“ (z.B. Abrechnungsunterlagen) unverschlüsselt via E-Mail übertragen?
Wird für „Personalunterlagen“ (z.B. Personalinformations- und Abrechnungssysteme) eine Cloud- oder
Rechenzentrumslösung verwendet?
Sind die Verträge im Bereich „Auftragsdatenverarbeitung“ (ehem. §11 BDSG) aktualisiert?
Zeiterfassung
Lohnvorwegberechnung
Rechenzentrum
Lohnabrechnung MitarbeiterIn
Formulierungshilfe für einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO (früher BDSG §11)
Quelle: https://www.lda.bayern.de/media/muster_adv.pdf
© id-netsolutions GmbH| Stand: 25. Mai 2018
Thema: Löschen
10
Wie und wann werden Daten „vollständig und korrekt“ gelöscht?
ELO ECM Suite 11: Nicht änderbare Dokumente löschen (FLAG_DELREADONLY)
Mit diesem Recht kann ein Benutzer Dokumente löschen, die mit dem Dokumentenstatus
Keine Änderung möglich abgelegt wurden oder zu diesen Status geändert wurden.
Aufbewahrungspflichten vs. Löschpflichten
Quelle: ELO Digital Office GmbH; aus dem Handbuch der ELO ECM Suite 11
"Nachberichtspflichten
Die bislang schon bestehenden Nachberichtspflichten zur Löschung (§ 35 Abs. 7
BDSG-alt) bleiben bestehen. Art. 19 DS-GVO verpflichtet den Verantwortlichen,
allen Empfängern, denen personenbezogene Daten offengelegt wurden, jede
Löschung der personenbezogenen Daten mitzuteilen, es sei denn, dies erweist
sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden."
Und wer definiert das?
Datenschutzkonferenz – Kurzpapier; Quelle: https://www.lda.bayern.de/media/dsk_kpnr_11_vergessenwerden.pdf
© id-netsolutions GmbH| Stand: 25. Mai 2018
Thema: Datenauskunft
11
Einsicht in die Personalakte – wie gelöst?
Quelle: ELO Digital Office GmbH
Da die Personalakte dem Datenschutz unterliegt,
gelten diesbezüglich auch dieselben Rechte auf Seiten
der Betroffenen. Das wichtigste hierunter ist das
Recht auf Auskunft. Das bedeutet in diesem Fall, dass
neben den Mitarbeitern der Personalabteilung vor allem
auch der Eigentümer der in der Personalakte
enthaltenen personenbezogenen Daten diese einsehen
darf: der Arbeitnehmer.
Arbeitnehmer können bei der Einsichtnahme in ihre
Personalakte die vom Datenschutz vorgegebenen
Bestimmungen prüfen:
Sind veraltete, falsche oder widerrechtlich erhobene
personenbezogene Daten in der Personalakte
hinterlegt?
Wurden Lösch- und Sperrfristen für einzelne Daten
beachtet?
© id-netsolutions GmbH| Stand: 25. Mai 2018
Thema: Bewerbermanagement
12
Unterlagen von Bewerbern aufheben?
§ 51 BDSGneu - Einwilligung
Quellenhinweis: https://dsgvo-gesetz.de/bdsg-neu/51-bdsg-neu/
(Bewerber)daten dürfen nur zweckgebunden erhoben und gespeichert werden.
Damit ist auch klar, dass die Bewerbungsunterlagen (und auch die Dokumentation des
Bewerbungsverfahrens) nach Abschluss der Bewerbung vernichtet werden müssen.
Ausnahme 1
Um sich gegen potentielle Diskriminierungsvorwürfe wehren zu können ist eine
Aufbewahrung für zwei bis spätestens sechs Monate nach Zugang der Ablehnung beim
Bewerber statthaft.
(Ansprüche müssen gem. § 15 Abs. 4 AGG innerhalb von zwei Monaten ab Zugang der
Ablehnung geltend gemacht werden.)
Ausnahme 2
Es liegt eine (schriftliche !) Einwilligung des Bewerbers vor, die er jederzeit widerrufen
kann, dass die Unterlagen in einen „Bewerber-Pool“ einfließen (für spätere mögliche
Stellenbesetzungen).
© id-netsolutions GmbH| Stand: 25. Mai 2018
Produktinformationen
13
Aufbewahrungspflichten erfüllen
Dokumentenmanagementsystem ELOoffice / ELOprofessional
(Stichwort: privacy by design – Verschlüsselung)
Geschäftsprozesse optimieren
Digitale Personalakte Business Solution ELO HR Personnel File
Bewerbermanagement Business Solution ELO HR Recruiting
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Personalakten - ELOoffice
14
Datensparsamkeit"strukturierte Akte"; verschlüsselt
© id-netsolutions GmbH| Stand: 25. Mai 2018
Personalakten - ELOprofessional
15
"strukturierte Akte" (leicht anpassbar); automatisierte Indexierung, verschlüsselt
© id-netsolutions GmbH| Stand: 25. Mai 2018
Business Solution ELO HR Personnel File
16
Bilden Sie Ihre
Organisationsstruktur
mit Hilfe von
Organigrammen in
beliebiger hierarchischer
Tiefe ab.
Quelle: ELO Digital Office GmbH
© id-netsolutions GmbH| Stand: 25. Mai 2018
Business Solution ELO HR Personnel File
17
Personalmanagement-
Cockpit
Behalten Sie jederzeit
den Überblick über
Status und Fristen zu
den Personalakten Ihrer
Mitarbeiter.
Quelle: ELO Digital Office GmbH
© id-netsolutions GmbH| Stand: 25. Mai 2018
Business Solution ELO HR Recruiting
18
Recruiting-Board
• Überblick über alle Bewerber
behalten
• Informationen mit individuellen
Dashboards aufbereiten
• Ranglisten der Bewerber
erstellen (Ranking)
• Bewerberdaten komfortabel in
die digitale Personalakte
überführen
Quelle: ELO Digital Office GmbH
© id-netsolutions GmbH| Stand: 25. Mai 2018
Herzlich willkommen
19
Weitere Informationen zur id-netsolutions GmbH
finden Sie auf unseren Internetpräsenzen sowie in
den Sozialen Netzwerken:
Homepage: www.id-netsolutions.de
Produktreihe docufied: www.docufied.de
docufied smartINVOICE: www.smartinvoice.me
Webshop: www.docufied.de/shop/
XING: www.xing.com/companies/id-netsolutionsgmbh
Facebook: de-de.facebook.com/idnetsolutions/
Twitter: twitter.com/docufied
Google+: plus.google.com/+idnetsolutionsde23863/posts
© id-netsolutions GmbH| Stand: 25. Mai 2018
Der nächste Webinar-Termin
20
Thema noch offen
Webinar: 22. Juni 2018, 09:30 Uhr bis 10:15 Uhr
Unsere Webinartermine und Anmeldemöglichkeiten
finden Sie unter:
http://www.id-netsolutions.de/schulungen/webinare.php
© id-netsolutions GmbH| Stand: 25. Mai 2018
Vielen Dank…
21
… für Ihre Aufmerksamkeit.
Kontakt:
Moderator: Detlef Jeschke, Senior Account Manager (d.jeschke@id-netsolutions.de)
Referent: Ulrich Schmidt, Senior Business Consultant (u.schmidt@id-netsolutions.de)
© id-netsolutions GmbH| Stand: 25. Mai 2018
Impressum
22
id-netsolutions GmbH
Segeberger Straße 9-13a
23863 Kayhude
Telefon: +49 40 645040-0
Fax: +49 40 645040-999
E-Mail: kontakt@id-netsolutions.de
Internet: www.id-netsolutions.de
Geschäftsführung: Adrian Ave, Nils Offer
Handelsregister: Amtsgericht Kiel HRB 1238 SE. Sitz der Gesellschaft: Kayhude
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 211075317
Copyright:
Das vorliegende Dokument enthält urheberrechtlich geschützte Informationen. Kein Teil dieses Dokuments darf ohne schriftliche Genehmigung
der id-netsolutions GmbH kopiert, vervielfältigt oder in eine für Maschinen, insbesondere Datenverarbeitungsanlagen, verwendbare Sprache
übertragen werden. Produktnamen sind nicht zwingend gesondert gekennzeichnet. Die Texte und Abbildungen wurden mit größter Sorgfalt
zusammengestellt. id-netsolutions GmbH behält sich inhaltliche Änderungen dieses Dokumentes ohne Ankündigung vor. Darin inbegriffen sind
auch etwaige Änderungen in der Funktionalität der Software. id-netsolutions GmbH kann für fehlerhafte Angaben und deren Folgen weder eine
juristische Verantwortung noch irgendeine Haftung übernehmen.
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  • 3. © id-netsolutions GmbH| Stand: 25. Mai 2018 Stichtag heute – 25. Mai 2018 3 Quelle: https://www.globalsign.com/de-de/blog/auswirkungen-dsgvo-auf-personalabteilung/ „Für alle Daten, die von der Personalabteilung erfasst werden, müssen Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, damit sie den DSGVO-Vorschriften entsprechen. Es muss mit allen Arten sensibler personenbezogener Daten sorgfältig umgegangen werden, und eine der effektivsten Möglichkeiten, sie zu schützen, ist die Verschlüsselung der Daten. Aber beschränken Sie die Verschlüsselung nicht nur auf die Personaldaten, die Sie speichern. Um die Vorschriften vollständig einzuhalten, ist es wichtig, Datenübertragungen sowie E-Mails zu verschlüsseln, um sicherzustellen, dass diese vor möglichen Cyber-Angriffen geschützt sind.“
  • 4. © id-netsolutions GmbH| Stand: 25. Mai 2018 Wichtiger Hinweis Die folgenden Ausführungen geben die persönliche Meinung des Referenten zur derzeitigen Rechtslage wieder und enthalten lediglich einen Überblick über einzelne Themenkomplexe. Spezielle Umstände einzelner Fallkonstellationen wurden nicht berücksichtigt; diese können durchaus zu abweichenden Betrachtungsweisen und/oder Ergebnissen führen. Die Ausführungen können daher keine rechtliche oder steuerrechtliche Beratung ersetzen; bitte holen Sie eine auf Ihre Umstände zugeschnittene, weitere Entwicklungen berücksichtigende Empfehlung Ihres Datenschutzbeauftragten ein, bevor Sie Entscheidungen über die in den Ausführungen besprochenen Themen treffen. Die Datenschutzbehörden und/oder Gerichte können abweichende Auffassungen zu den hier behandelten Themen haben oder entwickeln. byliftarnhttp://openclipart.org/detail/1042/french-lawyer-early-20th-century
  • 5. © id-netsolutions GmbH| Stand: 25. Mai 2018 Die Fakten aus unserer Sicht 5  Regelungen zur Aufbewahrung von Personalunterlagen.  Zugang zu Personaldaten.  Übermittlung von Daten (z.B. per E-Mail).  Verschlüsselung der Informationen.  Vollständiges, korrektes Löschen von Daten.  Prozesse lassen sich durch digitalen Belegfluss optimieren:  Datenauskunft  Bewerbermanagement  Personalinformationssysteme bieten Standardschnittstellen.
  • 6. © id-netsolutions GmbH| Stand: 25. Mai 2018 Thema: Aufbewahrung 6 Aufbewahrungsfristen - Beispiele Für andere "Personaldokumente", wie z.B. Bewerbungsunterlagen, Beurteilungen, Versetzungsschreiben oder Stellenbeschreibungen gibt es keine konkreten gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
  • 7. © id-netsolutions GmbH| Stand: 25. Mai 2018 Thema: Zugang zu Personaldaten|1 7 Gibt es eine Regelung im Unternehmen, wer/wann zu welchen Unterlagen Zugang hat? 1. Die Personalakte ist gemäß Datenschutz vertraulich zu behandeln. 2. Sie muss ausreichend vor unbefugter Einsichtnahme gesichert sein [auch in Papierform!] (ehem. § 9 BDSG, Technische und organisatorische Maßnahmen – neu geregelt in den „TOM“). 3. Nur Personen, die in der Personalverwaltung arbeiten oder mit Personalangelegenheiten betraut sind, dürfen die Akte einsehen. 4. Der Kreis der Einsichtsberechtigten muss nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Juli 1987 vom Vorgesetzten möglichst klein gehalten werden (Aktenzeichen: 5 AZR 215/86). 5. Auch bei Berechtigung ist die Einsicht in die Personalakte jedoch nur dann zulässig, wenn dies zum Zwecke der Personalverwaltung bzw. einer Personalangelegenheit erfolgt. Also auch Personalverwalter dürfen nicht beliebig Einsicht nehmen. Und auch der Vorgesetzte darf sich nicht einfach beliebig der Personalakten bedienen.
  • 8. © id-netsolutions GmbH| Stand: 25. Mai 2018 Thema: Zugang zu Personaldaten|2 8 Gibt es mehrere Orte an denen die Daten gesammelt werden? E-Mail Archiv, Filesystem, Papierablage, … Einhaltung der wichtigen Datenschutzgrundsätze: 1. Für die Ablage personenbezogener Daten in der Personalakte bedarf es entweder der Zustimmung des betroffenen Arbeitsnehmers oder aber einer gesetzlichen Grundlage, die dies gestattet oder bestimmt. 2. Es gilt das Gebot der Datensparsamkeit. 3. Die Daten dürfen nur zweckgebunden erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Für Arbeitgeber bedeutet das vor allem: Es dürfen nur solche Daten gesammelt werden, die für die Aufnahme, Durchführung oder Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind (ehem. § 32 Bundesdatenschutzgesetz – BDSG; jetzt § 26 BDSGneu).
  • 9. © id-netsolutions GmbH| Stand: 25. Mai 2018 Thema: Datenübermittlung 9 Werden „vertrauliche Daten“ (z.B. Abrechnungsunterlagen) unverschlüsselt via E-Mail übertragen? Wird für „Personalunterlagen“ (z.B. Personalinformations- und Abrechnungssysteme) eine Cloud- oder Rechenzentrumslösung verwendet? Sind die Verträge im Bereich „Auftragsdatenverarbeitung“ (ehem. §11 BDSG) aktualisiert? Zeiterfassung Lohnvorwegberechnung Rechenzentrum Lohnabrechnung MitarbeiterIn Formulierungshilfe für einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO (früher BDSG §11) Quelle: https://www.lda.bayern.de/media/muster_adv.pdf
  • 10. © id-netsolutions GmbH| Stand: 25. Mai 2018 Thema: Löschen 10 Wie und wann werden Daten „vollständig und korrekt“ gelöscht? ELO ECM Suite 11: Nicht änderbare Dokumente löschen (FLAG_DELREADONLY) Mit diesem Recht kann ein Benutzer Dokumente löschen, die mit dem Dokumentenstatus Keine Änderung möglich abgelegt wurden oder zu diesen Status geändert wurden. Aufbewahrungspflichten vs. Löschpflichten Quelle: ELO Digital Office GmbH; aus dem Handbuch der ELO ECM Suite 11 "Nachberichtspflichten Die bislang schon bestehenden Nachberichtspflichten zur Löschung (§ 35 Abs. 7 BDSG-alt) bleiben bestehen. Art. 19 DS-GVO verpflichtet den Verantwortlichen, allen Empfängern, denen personenbezogene Daten offengelegt wurden, jede Löschung der personenbezogenen Daten mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden." Und wer definiert das? Datenschutzkonferenz – Kurzpapier; Quelle: https://www.lda.bayern.de/media/dsk_kpnr_11_vergessenwerden.pdf
  • 11. © id-netsolutions GmbH| Stand: 25. Mai 2018 Thema: Datenauskunft 11 Einsicht in die Personalakte – wie gelöst? Quelle: ELO Digital Office GmbH Da die Personalakte dem Datenschutz unterliegt, gelten diesbezüglich auch dieselben Rechte auf Seiten der Betroffenen. Das wichtigste hierunter ist das Recht auf Auskunft. Das bedeutet in diesem Fall, dass neben den Mitarbeitern der Personalabteilung vor allem auch der Eigentümer der in der Personalakte enthaltenen personenbezogenen Daten diese einsehen darf: der Arbeitnehmer. Arbeitnehmer können bei der Einsichtnahme in ihre Personalakte die vom Datenschutz vorgegebenen Bestimmungen prüfen: Sind veraltete, falsche oder widerrechtlich erhobene personenbezogene Daten in der Personalakte hinterlegt? Wurden Lösch- und Sperrfristen für einzelne Daten beachtet?
  • 12. © id-netsolutions GmbH| Stand: 25. Mai 2018 Thema: Bewerbermanagement 12 Unterlagen von Bewerbern aufheben? § 51 BDSGneu - Einwilligung Quellenhinweis: https://dsgvo-gesetz.de/bdsg-neu/51-bdsg-neu/ (Bewerber)daten dürfen nur zweckgebunden erhoben und gespeichert werden. Damit ist auch klar, dass die Bewerbungsunterlagen (und auch die Dokumentation des Bewerbungsverfahrens) nach Abschluss der Bewerbung vernichtet werden müssen. Ausnahme 1 Um sich gegen potentielle Diskriminierungsvorwürfe wehren zu können ist eine Aufbewahrung für zwei bis spätestens sechs Monate nach Zugang der Ablehnung beim Bewerber statthaft. (Ansprüche müssen gem. § 15 Abs. 4 AGG innerhalb von zwei Monaten ab Zugang der Ablehnung geltend gemacht werden.) Ausnahme 2 Es liegt eine (schriftliche !) Einwilligung des Bewerbers vor, die er jederzeit widerrufen kann, dass die Unterlagen in einen „Bewerber-Pool“ einfließen (für spätere mögliche Stellenbesetzungen).
  • 13. © id-netsolutions GmbH| Stand: 25. Mai 2018 Produktinformationen 13 Aufbewahrungspflichten erfüllen Dokumentenmanagementsystem ELOoffice / ELOprofessional (Stichwort: privacy by design – Verschlüsselung) Geschäftsprozesse optimieren Digitale Personalakte Business Solution ELO HR Personnel File Bewerbermanagement Business Solution ELO HR Recruiting
  • 14. © id-netsolutions GmbH| Stand: 25. Mai 2018 Personalakten - ELOoffice 14 Datensparsamkeit"strukturierte Akte"; verschlüsselt
  • 15. © id-netsolutions GmbH| Stand: 25. Mai 2018 Personalakten - ELOprofessional 15 "strukturierte Akte" (leicht anpassbar); automatisierte Indexierung, verschlüsselt
  • 16. © id-netsolutions GmbH| Stand: 25. Mai 2018 Business Solution ELO HR Personnel File 16 Bilden Sie Ihre Organisationsstruktur mit Hilfe von Organigrammen in beliebiger hierarchischer Tiefe ab. Quelle: ELO Digital Office GmbH
  • 17. © id-netsolutions GmbH| Stand: 25. Mai 2018 Business Solution ELO HR Personnel File 17 Personalmanagement- Cockpit Behalten Sie jederzeit den Überblick über Status und Fristen zu den Personalakten Ihrer Mitarbeiter. Quelle: ELO Digital Office GmbH
  • 18. © id-netsolutions GmbH| Stand: 25. Mai 2018 Business Solution ELO HR Recruiting 18 Recruiting-Board • Überblick über alle Bewerber behalten • Informationen mit individuellen Dashboards aufbereiten • Ranglisten der Bewerber erstellen (Ranking) • Bewerberdaten komfortabel in die digitale Personalakte überführen Quelle: ELO Digital Office GmbH
  • 19. © id-netsolutions GmbH| Stand: 25. Mai 2018 Herzlich willkommen 19 Weitere Informationen zur id-netsolutions GmbH finden Sie auf unseren Internetpräsenzen sowie in den Sozialen Netzwerken: Homepage: www.id-netsolutions.de Produktreihe docufied: www.docufied.de docufied smartINVOICE: www.smartinvoice.me Webshop: www.docufied.de/shop/ XING: www.xing.com/companies/id-netsolutionsgmbh Facebook: de-de.facebook.com/idnetsolutions/ Twitter: twitter.com/docufied Google+: plus.google.com/+idnetsolutionsde23863/posts
  • 20. © id-netsolutions GmbH| Stand: 25. Mai 2018 Der nächste Webinar-Termin 20 Thema noch offen Webinar: 22. Juni 2018, 09:30 Uhr bis 10:15 Uhr Unsere Webinartermine und Anmeldemöglichkeiten finden Sie unter: http://www.id-netsolutions.de/schulungen/webinare.php
  • 21. © id-netsolutions GmbH| Stand: 25. Mai 2018 Vielen Dank… 21 … für Ihre Aufmerksamkeit. Kontakt: Moderator: Detlef Jeschke, Senior Account Manager (d.jeschke@id-netsolutions.de) Referent: Ulrich Schmidt, Senior Business Consultant (u.schmidt@id-netsolutions.de)
  • 22. © id-netsolutions GmbH| Stand: 25. Mai 2018 Impressum 22 id-netsolutions GmbH Segeberger Straße 9-13a 23863 Kayhude Telefon: +49 40 645040-0 Fax: +49 40 645040-999 E-Mail: kontakt@id-netsolutions.de Internet: www.id-netsolutions.de Geschäftsführung: Adrian Ave, Nils Offer Handelsregister: Amtsgericht Kiel HRB 1238 SE. Sitz der Gesellschaft: Kayhude Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 211075317 Copyright: Das vorliegende Dokument enthält urheberrechtlich geschützte Informationen. Kein Teil dieses Dokuments darf ohne schriftliche Genehmigung der id-netsolutions GmbH kopiert, vervielfältigt oder in eine für Maschinen, insbesondere Datenverarbeitungsanlagen, verwendbare Sprache übertragen werden. Produktnamen sind nicht zwingend gesondert gekennzeichnet. Die Texte und Abbildungen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. id-netsolutions GmbH behält sich inhaltliche Änderungen dieses Dokumentes ohne Ankündigung vor. Darin inbegriffen sind auch etwaige Änderungen in der Funktionalität der Software. id-netsolutions GmbH kann für fehlerhafte Angaben und deren Folgen weder eine juristische Verantwortung noch irgendeine Haftung übernehmen. Bildquellen: id-netsolutions GmbH, Oliver Martens, pexels.com, openclipart.org

Hinweis der Redaktion

  1. https://arbeitgeber.careerbuilder.de/blog/datenschutz-im-recruiting