Hohe Speicherkosten, zeitraubende Backups und nicht genau zuordenbare elektronische Beweisführung, wenn beispielsweise Auskünfte über die gespeicherten Daten von Betroffenen nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verlangt werden, stellen Unternehmen vor vielfältige Probleme.
Konflikte mit bestehenden Gesetzen wie dem Datenschutz sind vorprogrammiert. Nicht nur teure Abmahnungen von Konkurrenten, Verbraucherschutzorganisationen und anderen Berechtigten drohen. Auch die Aufsichtsbehörden der Bundesländer drängen auf Nachweise einer rechtskonformen Datenspeicherung, da sie Beschwerden nachgehen müssen.
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Bernd Fuhlert steht für Expertise in den Bereichen Datenschutz und Haftungsmanagement. Bernd Fuhlert ist als Marketingexperte mit profunden Kenntnissen der juristischen Landschaft stets auf dem neuesten Stand. Sein Ziel ist es, Risiken für seine Kunden zu minimieren und Kosten einzusparen.
Bernd Fuhlert: Datenschutz im Minenfeld Archivierung_schloss-eicherhofBernd Fuhlert
Hohe Speicherkosten, zeitraubende Backups und nicht genau zuordenbare elektronische Beweisführung, wenn beispielsweise Auskünfte über die gespeicherten Daten von Betroffenen nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verlangt werden, stellen Unternehmen vor vielfältige Probleme.
Konflikte mit bestehenden Gesetzen wie dem Datenschutz sind vorprogrammiert. Nicht nur teure Abmahnungen von Konkurrenten, Verbraucherschutzorganisationen und anderen Berechtigten drohen. Auch die Aufsichtsbehörden der Bundesländer drängen auf Nachweise einer rechtskonformen Datenspeicherung, da sie Beschwerden nachgehen müssen.
Folge ist ein Minenfeld an Unwägbarkeiten, die Unternehmen teuer zu stehen kommen können - sowohl im betriebswirtschaftlichen als auch rechtlichen Sinne!
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Bernd Fuhlert steht für Expertise in den Bereichen Datenschutz und Haftungsmanagement.
Bernd Fuhlert ist als Marketingexperte mit profunden Kenntnissen der juristischen Landschaft stets auf dem neuesten Stand. Sein Ziel ist es, Risiken für seine Kunden zu minimieren und Kosten einzusparen.
Bernd Fuhlert: Vortrag an der FOM Hochschule - Dezember 2011Bernd Fuhlert
Datenschutz und IT-Sicherheit. Ansätze. Rechtsfragen. Verantwortlichkeiten.
Zielgerichtete Compliance Maßnahmen gewährleisten jederzeit rechts-konformen und technisch funktionierenden Datenschutz und Datensicherheit.
Eine der Schnittstellen zwischen Datenschutz und Datensicherheit bildet § 9 BDSG und die dazu gehörige Anlage (besser bekannt als TOMs).
Dort werden losgelöst vom aktuellen technischen Standard Oberbegriffe definiert, die konkrete datenschutzrechtliche und datensicherheitstechnische Kontrollmaßnahmen erfordern.
Dennoch kann Datensicherheit gegeben sein, obwohl gegen datenschutz-rechtliche Gesetze und Regelungen verstoßen wird.
Zu beachten: Die Datenschutzaufsicht selbst muss vom „Kostengesetz“ ausgehen und kann für ihre Tätigkeit - ausgehend von der „Bedeutung“ der Angelegenheit - weitgehend frei kalkulieren.
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Bernd Fuhlert steht für Expertise in den Bereichen Datenschutz und Haftungsmanagement. Bernd Fuhlert ist als Marketingexperte mit profunden Kenntnissen der juristischen Landschaft stets auf dem neuesten Stand. Sein Ziel ist es, Risiken für seine Kunden zu minimieren und Kosten einzusparen.
Jeder Mensch soll grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten bestimmen. Der Umgang mit personenbezogenen Daten wird durch das Datenschutzrecht geregelt.Es kommt zur Anwendung, wenn Sie Daten bearbeiten, die einem Menschen zugeordnet werden können.
Präsentation vom 22.4.2013 auf der Konferenz "Recht im Netz" von ELSA Heidelberg: Kurzer Abriss der Geschichte des Datenschutzrechts in Deutschland und der EU, Einführung in wesentliche Begriffe des Datenschutzes, Darstellung des Alternativentwurfs von Härting/Schneider, Diskussionspunkte für ein Alternativmodell zum Datenschutz fernab von BDSG, Datenschutzrichtlinie und Datenschutz-Grundverordnung
webinar(at)id-netsolutions zeigte am 25. Mai 2018 (dem Tag der DS-GVO) Wissenswertes über die "digitale Personalakte". Besonders interessant vor dem aktuellen Hintergrund auch die Ausführungen zum "Datenschutz im Personalbüro".
Das Webinar wurde aufgezeichnet und steht auf Anforderung zur Verfügung.
Bernd Fuhlert: Datenschutz im Minenfeld Archivierung_schloss-eicherhofBernd Fuhlert
Hohe Speicherkosten, zeitraubende Backups und nicht genau zuordenbare elektronische Beweisführung, wenn beispielsweise Auskünfte über die gespeicherten Daten von Betroffenen nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verlangt werden, stellen Unternehmen vor vielfältige Probleme.
Konflikte mit bestehenden Gesetzen wie dem Datenschutz sind vorprogrammiert. Nicht nur teure Abmahnungen von Konkurrenten, Verbraucherschutzorganisationen und anderen Berechtigten drohen. Auch die Aufsichtsbehörden der Bundesländer drängen auf Nachweise einer rechtskonformen Datenspeicherung, da sie Beschwerden nachgehen müssen.
Folge ist ein Minenfeld an Unwägbarkeiten, die Unternehmen teuer zu stehen kommen können - sowohl im betriebswirtschaftlichen als auch rechtlichen Sinne!
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Bernd Fuhlert steht für Expertise in den Bereichen Datenschutz und Haftungsmanagement.
Bernd Fuhlert ist als Marketingexperte mit profunden Kenntnissen der juristischen Landschaft stets auf dem neuesten Stand. Sein Ziel ist es, Risiken für seine Kunden zu minimieren und Kosten einzusparen.
Bernd Fuhlert: Vortrag an der FOM Hochschule - Dezember 2011Bernd Fuhlert
Datenschutz und IT-Sicherheit. Ansätze. Rechtsfragen. Verantwortlichkeiten.
Zielgerichtete Compliance Maßnahmen gewährleisten jederzeit rechts-konformen und technisch funktionierenden Datenschutz und Datensicherheit.
Eine der Schnittstellen zwischen Datenschutz und Datensicherheit bildet § 9 BDSG und die dazu gehörige Anlage (besser bekannt als TOMs).
Dort werden losgelöst vom aktuellen technischen Standard Oberbegriffe definiert, die konkrete datenschutzrechtliche und datensicherheitstechnische Kontrollmaßnahmen erfordern.
Dennoch kann Datensicherheit gegeben sein, obwohl gegen datenschutz-rechtliche Gesetze und Regelungen verstoßen wird.
Zu beachten: Die Datenschutzaufsicht selbst muss vom „Kostengesetz“ ausgehen und kann für ihre Tätigkeit - ausgehend von der „Bedeutung“ der Angelegenheit - weitgehend frei kalkulieren.
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Bernd Fuhlert steht für Expertise in den Bereichen Datenschutz und Haftungsmanagement. Bernd Fuhlert ist als Marketingexperte mit profunden Kenntnissen der juristischen Landschaft stets auf dem neuesten Stand. Sein Ziel ist es, Risiken für seine Kunden zu minimieren und Kosten einzusparen.
Jeder Mensch soll grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten bestimmen. Der Umgang mit personenbezogenen Daten wird durch das Datenschutzrecht geregelt.Es kommt zur Anwendung, wenn Sie Daten bearbeiten, die einem Menschen zugeordnet werden können.
Präsentation vom 22.4.2013 auf der Konferenz "Recht im Netz" von ELSA Heidelberg: Kurzer Abriss der Geschichte des Datenschutzrechts in Deutschland und der EU, Einführung in wesentliche Begriffe des Datenschutzes, Darstellung des Alternativentwurfs von Härting/Schneider, Diskussionspunkte für ein Alternativmodell zum Datenschutz fernab von BDSG, Datenschutzrichtlinie und Datenschutz-Grundverordnung
webinar(at)id-netsolutions zeigte am 25. Mai 2018 (dem Tag der DS-GVO) Wissenswertes über die "digitale Personalakte". Besonders interessant vor dem aktuellen Hintergrund auch die Ausführungen zum "Datenschutz im Personalbüro".
Das Webinar wurde aufgezeichnet und steht auf Anforderung zur Verfügung.
2018 hatte ich mehrmals das Vergnügen 'quer durch Österreich' für den Österreichischen Rechtsanwaltsverein - https://www.rechtsanwaltsverein.at - vortragen zu dürfen. Konkret ging es um die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in der Rechtsanwaltskanzlei. Hier finden Sie nun die aktuellen Vortragsfolien zum Thema. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Cloud-Computing - Rechtliche Stolperfallen in der CloudConnected-Blog
Voice + IP 2012
Cloud-Computing - Rechtliche Stolperfallen in der Cloud
Martin Kuhr, LL.M., iusec Datenschutz
Das Blog der Messe Frankfurt zur Digitalisierung des Geschäftslebens:
http://connected.messefrankfurt.com/de/
Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Anwaltliche Beratung heute und morgenSascha Kremer
Update zur EU Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO, allgemeine Datenschutzordnung) nach dem Entwurf von Anfang Juni 2015, insbesondere Stand der Gesetzgebung, Beratungsthemen im Datenschutz heute und Beratungsthemen im Datenschutz morgen, wesentliche Änderungen seit dem ersten Entwurf vom Januar 2012
Am 23.1. habe ich für die Grüne Wirtschaft im Axis Coworking Loft Linz einen Crashkurs zum Datenschutz gehalten, Bilder sind zB hier zu finden: https://www.facebook.com/media/set/?set=ms.c.eJxFk9uRxTAIQzva4Q3uv7GdoGv5M2dAyKCo2VS6hWSNZ~%3BwpgKsf0Rq5wLzNU0wJAhV9Qcpq2FADFd0PrIZSNGpb3C5o~_BD6iEYFx3aiwn8gejVMrkZmt3k0jWX5V6GaBP0Zi~_CUHogKKwYtF4TYvkUOQX5Tjl~%3BwfX6i~%3BioGLXSqOzbPHRu2G7McAt~_KGYoWRJOvnW~%3BsVLFiQRPE2Fo~%3BBGeNpdLYCYAmgGhQVNeYFn3oGovzwADcxyWsx7NuWGFyhe67MVWCPaUFF~_Tr4wh9uK5G0GmsqDlF46z1w9sGrDt3mnhtUqMUgBq1xmausZzAThmHsK14GTuyFfxfAoExBibPJlkmCHBKprBkx3YoAYLr12nhDMIzlO4p~%3BRyCAHgttRr8CTM2p82WTOTDuORECy9XiKXkA3DKf78ModP6B~%3Bnz2~%3BI~-.bps.a.1228651777235167.1073741842.483650688401950&type=1
Thematisch drehte sich die Veranstaltung natürlich um die kommende DSGVO. Ich darf mich an dieser Stelle auch für den sehr interessanten Abend mit spannenden Fragen bedanken.
Auf den Folien finden Sie Informationen zum Datenschutz derzeit, zur DSGVO, praktische Hinweise und die vorab gestellten Fragen.
Ist die Langzeitarchivierung von E-Mail Nachrichten und Dokumenten wichtig?
Warum sollen/müssen Objekte archiviert werden?
Welche Objekte sollen/müssen archiviert werden?
Wie kann die Archivierung erfolgen?
Aktualisierte Fassung Dezember 2017
Ist Ihr Unternehmen in der Lage auf Knopfdruck alle Dokumente zu einer Person zu lokalisieren, um dann die „Betroffenenrechte“ gemäß der DSGVO (Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit) erfüllen zu können?
Eines der Schlüsselelemente der DSGVO ist die Handhabung von personenbezogenen Daten im gesamten Unternehmen. Sie müssen in der Lage sein bestehende und neu erfasste Daten zu klassifizieren, Datensätze jederzeit zu finden und den Umgang mit personenbezogenen Daten nachvollziehbar zu dokumentieren.
Um diese große Herausforderung zu meistern, stellen wir Ihnen unseren Ansatz vor, der auf Enterprise Search Technologie aus dem Hause SINEQUA basiert, und der Sie bei der präzisen und effizienten Integration Ihrer künftigen Compliance-Strategie in die bestehende IT-Landschaft unterstützt.
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Erfahren Sie warum Datenschutz in Ihrem Start-up so wichtig ist,
was Startups beachten müssen und wie Datenschutz zum Wettbewerbsvorteil wird.
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Workshop Management: Georg Meyer-Spasche, Osborne Clarke - Rechtssicheres Cloud Computing
---
Please contact us for a downloadable copy of the slides at CloudOps.Summit@googlemail.com .
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2018 hatte ich mehrmals das Vergnügen 'quer durch Österreich' für den Österreichischen Rechtsanwaltsverein - https://www.rechtsanwaltsverein.at - vortragen zu dürfen. Konkret ging es um die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in der Rechtsanwaltskanzlei. Hier finden Sie nun die aktuellen Vortragsfolien zum Thema. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
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Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Anwaltliche Beratung heute und morgenSascha Kremer
Update zur EU Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO, allgemeine Datenschutzordnung) nach dem Entwurf von Anfang Juni 2015, insbesondere Stand der Gesetzgebung, Beratungsthemen im Datenschutz heute und Beratungsthemen im Datenschutz morgen, wesentliche Änderungen seit dem ersten Entwurf vom Januar 2012
Am 23.1. habe ich für die Grüne Wirtschaft im Axis Coworking Loft Linz einen Crashkurs zum Datenschutz gehalten, Bilder sind zB hier zu finden: https://www.facebook.com/media/set/?set=ms.c.eJxFk9uRxTAIQzva4Q3uv7GdoGv5M2dAyKCo2VS6hWSNZ~%3BwpgKsf0Rq5wLzNU0wJAhV9Qcpq2FADFd0PrIZSNGpb3C5o~_BD6iEYFx3aiwn8gejVMrkZmt3k0jWX5V6GaBP0Zi~_CUHogKKwYtF4TYvkUOQX5Tjl~%3BwfX6i~%3BioGLXSqOzbPHRu2G7McAt~_KGYoWRJOvnW~%3BsVLFiQRPE2Fo~%3BBGeNpdLYCYAmgGhQVNeYFn3oGovzwADcxyWsx7NuWGFyhe67MVWCPaUFF~_Tr4wh9uK5G0GmsqDlF46z1w9sGrDt3mnhtUqMUgBq1xmausZzAThmHsK14GTuyFfxfAoExBibPJlkmCHBKprBkx3YoAYLr12nhDMIzlO4p~%3BRyCAHgttRr8CTM2p82WTOTDuORECy9XiKXkA3DKf78ModP6B~%3Bnz2~%3BI~-.bps.a.1228651777235167.1073741842.483650688401950&type=1
Thematisch drehte sich die Veranstaltung natürlich um die kommende DSGVO. Ich darf mich an dieser Stelle auch für den sehr interessanten Abend mit spannenden Fragen bedanken.
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Semesterkonzept der LV Digitale Imagination & Projekt 1 - Studio Idee, Master Studiengang Digitale Medientechnologien, Masterklasse Experimentelle Medien FH St. Pölten - FH Prof. Mag. Markus Wintersberger
Dokumen tersebut menyebutkan nama-nama tempat dan kuliner khas dari berbagai kabupaten di Jawa Tengah seperti Magelang, Semarang, Pekalongan, Wonogiri, Kebumen, Purworejo, Wonosobo, Cilacap, dan Temanggung. Beberapa yang disebutkan antara lain Candi Borobudur, Goa Jatijajar, Waduk Gajah Mungkur, Museum Batik, Tape Ketan, Lumpia, Lompong, Getuk Goreng, dan Telaga Jumprit.
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Inhalt:
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Zielgruppe:
- Entscheidungsgremien
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Agenda:
- Identity Management
- DSGVO
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- Beispielfälle
- Fazit
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Bernd Fuhlert steht für Expertise in den Bereichen Datenschutz und Haftungsmanagement. Bernd Fuhlert ist als Marketingexperte mit profunden Kenntnissen der juristischen Landschaft stets auf dem neuesten Stand. Sein Ziel ist es, Risiken für seine Kunden zu minimieren und Kosten einzusparen.
Contact Center Network: Investitionsstudie 2012Bernd Fuhlert
"Wohin bewegt sich die Contact Center-Branche 2012?
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Bernd Fuhlert steht für Expertise in den Bereichen Datenschutz und Haftungsmanagement. Bernd Fuhlert ist als Marketingexperte mit profunden Kenntnissen der juristischen Landschaft stets auf dem neuesten Stand. Sein Ziel ist es, Risiken für seine Kunden zu minimieren und Kosten einzusparen.
2. Kurze Vorbemerkungen
Hohe Speicherkosten, zeitraubende Backups und nicht genau zuordenbare elektronische
Beweisführung, wenn beispielsweise Auskünfte über die gespeicherten Daten von
Betroffenen nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verlangt werden, stellen
Unternehmen vor vielfältige Probleme.
Konflikte mit bestehenden Gesetzen wie dem Datenschutz sind vorprogrammiert. Nicht
nur teure Abmahnungen von Konkurrenten, Verbraucherschutzorganisationen und
anderen Berechtigten drohen. Auch die Aufsichtsbehörden der Bundesländer drängen
auf Nachweise einer rechtskonformen Datenspeicherung, da sie Beschwerden
nachgehen müssen.
Folge ist ein Minenfeld an Unwägbarkeiten, die Unternehmen teuer zu stehen
kommen können - sowohl im betriebswirtschaftlichen als auch rechtlichen Sinne!
Minenfeld Archivierung | 2
5. Vorstellung DATATREE AG
Expertise Leistungsportfolio: ein Auszug
Informatiker
Betriebswirte • Stellung externer Datenschutzbeauftragter (TÜV cert. /
GDD cert.)
Marketingexperten
Datenschutzauditoren • Begleitung von Unternehmen bei der Durchführung von
Zertifizierungen
• Aufbau und Prüfung von Compliance-Strukturen in
Unternehmensorganisationen
interdisziplinäres
• Individuelle Entwicklung von Compliance-Produkten
Team insbesondere für Marketing und Datenschutz
Minenfeld Archivierung | 5
6. Vorstellung DATATREE AG
Consulting und Services der externen Datenschutzbeauftragten:
Datenschutz Weitere Services
Analyse bestehender Datenschutz Audits gemäß § 11 BDSG
Compliance
SWOT-Analyse der IT für Unternehmen Analyse Datennutzung 2.0
Erstellung aller Dokumente Marketingkonzepte zur
gemäß BDSG Nicht das „Ob“ sondern das datenschutzkonformen
„Wie“ ist Basis aller Planungen E/V/N von Daten
Schulung der Mitarbeiter und
Geschäftsleitungsorgane Grundsatz: Es sind rechtliche Adressverifizierung
Maßnahmenplanung bei Lücken Probleme technisch zu lösen! Whistleblowing
in der IT mit den entsprechen Brand-Protect im Web
Stellen Opt-Secure THD-Bank
Minenfeld Archivierung | 6
7. Vorstellung DATATREE AG
• Datenexperten: Daten sind nicht immer wichtig, sondern entscheidend!
• Tätigkeitsschwerpunkte: Datenschutz, Wettbewerbsrecht, Datensicherheit
• Unterstützung und Mediation bei Verhandlungen mit Behörden, Organisationen oder
Unternehmen im Streitfall
Auszug Referenzen:
Minenfeld Archivierung | 7
9. Gesetzliche Voraussetzungen
Wer als Unternehmer bei Beschwerden, Datenmissbrauch oder -diebstahl gegenüber
Aufsichtsbehörden und vor Gericht auf der sicheren Seite sein will, muss nachweisen,
dass er alle Gesetze berücksichtigt hat.
Das Problem: Ein eigenes Gesetz, das zum Beispiel alle Verpflichtungen zur
Archivierung digitaler Speicherung, so auch von E-Mails, zusammenfasst, gibt es nicht.
Stattdessen finden sich vereinzelte Regelungen an unterschiedlichsten Stellen wie
beispielsweise:
der Abgabenordnung (AO)
dem Handelsgesetzbuch (HGB)
dem Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)
dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Geschäftsverkehr (KonTraG)
das Telemediengesetz (TMG)
dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
dem Telekommunikationsgesetz (TKG)
dem Strafgesetzbuch (StGB) .
Minenfeld Archivierung | 9
10. Datenschutz kollidiert mit Archivierung
Das BDSG verbietet grundsätzlich die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
personenbezogener Daten, erlaubt diese aber unter bestimmten Voraussetzungen
(Verbot mit Erlaubnisvorbehalt / lex generalis).
Datenerhebung ist somit zulässig, wenn sie ...
durch das BDSG selbst ...
Beispiel: öffentlich zugängliche Daten
gesetzliche
Grundlage
oder durch eine andere Rechtsvorschrift ...
Beispiel: Steuern, Abgaben
oder durch die Einwilligung des Betroffenen ...
Beispiel: Einverständniserklärung zur Datennutzung
... erlaubt wird.
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11. Warum Datenschutz - Problemfall E-Mail Nutzung
E-Mail- und Internetzugang sind Betriebsmittel zur Erbringung der Arbeitsleistung. Aber
mit Bereitstellung privater Nutzung wird der Arbeitgeber zum geschäftsmäßigen TK-
Anbieter (E-Mail - § 3 Nr. 10 TKG); Telemedienanbieter (Internet - § 2 (1) TMG)
► Das Fernmeldegeheimnis „infiziert“ damit das Mailpostfach und die Internetlogfiles!
Bei Duldung oder Erlaubnis der privaten Nutzung ohne spezifische rechtliche
Regelung ergeben sich technische, rechtliche und betriebliche Probleme:
Aufgrund § 88 TKG und § 206 StGB generell:
Spamfilterung unzulässig
Logfilespeicherung und Auswertung unzulässig
beides sind unabdingbare technische Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der IT-Systeme eines Unternehmens
Kontrolle der Nutzungsvorgaben unzulässig!
hierzu ist ein Arbeitgeber aber aufgrund gesetzlicher Vorgaben verpflichtet
Bei Abwesenheit des Arbeitnehmer:
Einsichtnahme in Maileingang durch Arbeitgeber stets unzulässig!
Wichtige Geschäftsmails nicht einsehbar
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13. Welche Aufbewahrungsfristen sieht das Gesetz vor?
Welche Aufbewahrungsfristen im jeweiligen Einzelfall bei verschiedenen
Datenkategorien zu berücksichtigen sind, bedarf allerdings einer
Recherche. So sind die wichtigsten Aufbewahrungsvorschriften für den
nicht-öffentlichen Bereich beispielsweise in folgenden Gesetzen und
Vorschriften festgelegt:
Handels- und Steuerrecht § 257 HGB Handelsgesetzbuch
Arbeitszeitordnung AZO (Arbeitszeitnachweis)
Bundesrechtsanwaltsordnung BRAO (Handakten von Rechtsanwälten)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der
Sozialversicherung (Jahresrechnung)
Aufbewahrungsvorschriften in der Datenverarbeitung nach BDSG und HGB (z.B.
Systemnachrichten, Protokolle über Datenträgertransporte, Standardsoftware,
Anwenderprogramme)
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15. Welche Löschungspflichten sieht das Gesetz vor?
Ohne konkrete Termine für die Datenlöschung aber ist Überwachung
unmöglich. Es muss also zunächst eine Festlegung der Löschfristen her.
Ein Unternehmen braucht also nicht nur ein Archivierungskonzept, sondern
auch ein Löschkonzept.
Wichtig: Löschfristen sind vom Unternehmen jeweils selbst zu definieren.
Denn während sich die Aufbewahrungsfristen recherchieren lassen, gibt es
abgesehen von einigen branchenspezifischen Datenschutzregelungen keine
konkreten Löschfristen. So muss die verantwortliche Stelle im Unternehmen
,also die Geschäftsführung - bestimmte Fristen für die Löschung festlegen.
In der Praxis fällt dies der Unternehmensleitung oft nicht leicht. Gründe
dafür sind meist:
die Furcht, Daten löschen zu lassen, die später noch gebraucht werden
die fehlende Motivation für eine Datenlöschung, abgesehen von dem frei
werdenden Speicherplatz
die Schwierigkeit, die Löschfristen sinnvoll zu bemessen
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16. Welche Löschungspflichten sieht das Gesetz vor?
Nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfristen greift die Verpflichtung zur
Löschung oder Sperrung der personenbezogenen Daten nach dem
Bundesdatenschutzgesetz (§ 35 Abs. 2 Nr. 3 und 4 BDSG).
Personenbezogene Daten müssen gelöscht werden, wenn sie für den
Zweck ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind und gesetzliche
Aufbewahrungspflichten einer Löschung nicht widersprechen.
Bestehen Aufbewahrungspflichten, so tritt eine Sperrung an die Stelle der
Löschung der Daten. Zudem werden die Daten auch dann gesperrt und
nicht gelöscht, wenn die Löschung schutzwürdige Interessen der
Betroffenen beeinträchtigen würde oder wegen der besonderen Art der
Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Aufwand möglich
wäre.
Das Problem: Oft geben Unternehmen keine genauen Löschfristen an.
Viele Betriebe beschränken sich auf die Aussage, eine Löschung der Daten
vornehmen zu wollen, sobald die Daten für die Erfüllung des Zwecks ihrer
Erhebung nicht mehr erforderlich sind.
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18. Haftungsrisiken bei falscher oder fehlender Archivierung
Wie wichtig ein durchstrukturiertes Archivsystem zum Wissens- und
Knowhow-Erhalt ist, zeigt sich beispielsweise,
wenn ein wichtiger Mitarbeiter die Firma verlässt, er zwar Aktenordner oder
Festplatten voll mit Dateien hinterlässt, der Inhalt aber schlecht strukturiert
ist und nur unter hohem Zeitaufwand wieder nutzbar gemacht werden kann.
Zudem muss gesichert sein, dass vorhandenes Wissen bei einer
Mitarbeiterfluktuation nicht kopiert und mitgenommen werden kann.
Sanktionen bei nicht ordnungsgemäßer Archivierung
Neben diesen unternehmenspolitisch weichen Faktoren drohen teilweise
massive Sanktionen, wenn ein Unternehmen nicht ordnungsgemäß
archiviert.
Stichwort: Organisationsverschulden
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19. Haftungsrisiken bei falscher oder fehlender Archivierung
Werden steuerrelevante E-Mails nicht archiviert, kann die Steuerbehörde
z.B. den Gewinn und damit die Steuerschuld schätzen (vgl. § 162 Abs. 2
AO)
Die Unternehmensleitung muss gemäß § 13 Abs. 1 StGB sicherstellen,
dass aus dem Unternehmen heraus keine Straftaten begangen werden.
Strafrechtliche Maßnahmen drohen beispielsweise, wenn das
Unternehmen durch eine unzureichende oder gar manipulative E-Mail-
Archivierung vorsätzlich die Übersicht über das Vermögen erschwert, um
Vermögensteile aus der Insolvenzmasse beiseite zu schaffen oder zu
verheimlichen (vgl. § 283 ff. StGB)
Aus der gesellschaftsrechtlichen Haftung von Vorständen einer
Aktiengesellschaft oder Geschäftsführern einer GmbH können sich auch
zivilrechtliche Schadensersatzansprüche ergeben. Insbesondere im
Bereich der unternehmerischen Risikovorsorge – zu der auch die
ordnungsgemäße Archivierung zählt – haftet die Unternehmensleitung
persönlich für unterlassene Risikomanagement-Maßnahmen, wenn
dadurch ein finanzieller Schaden für das Unternehmen entsteht (vgl. §§
93 Abs. 2 AktG, 43 Abs. 2 GmbHG).
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20. Haftungsrisiken bei falscher oder fehlender Archivierung
Vorstände
Geschäftsführer
Sonstige explizit Verantwortliche
sind dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu implementieren,
zu überwachen und ständig zu aktualisieren, damit die Einhaltung aller
gesetzlichen Vorschriften im Unternehmen gewährleistet ist.
Oberbegriffe:
Organisationsverschulden / Auswahlverschulden
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21. Was bedeutet revisionssicher?
Der Anspruch einer revisionssicheren Archivierung lautet : Niemandem –
wie beispielsweise auch System-Administratoren, Geschäftsführern sowie
externen Dritten wie Hackern – soll es möglich sein, Unternehmensdaten zu
manipulieren.
Der Verband Organisations- und Informationssysteme hat dazu Grundsätze
zur Revisionssicherheit von elektronischen Archiven definiert:
Jedes Dokument wird unveränderbar archiviert,
es darf kein Dokument auf dem Weg ins Archiv oder im Archiv selbst verloren gehen,
jedes Dokument muss mit geeigneten Retrievaltechniken (zum Beispiel durch das Indexieren mit Metadaten) wieder
auffindbar sein,
es muss genau das Dokument wiedergefunden werden, das gesucht worden ist,
kein Dokument darf während seiner vorgesehenen Lebenszeit zerstört werden können,
jedes Dokument muss in genau der gleichen Form, wie es erfasst wurde, wieder angezeigt und gedruckt werden können,
alle Inhalte müssen zeitnah wiedergefunden werden können,
alle Aktionen im Archiv, die Veränderungen in der Organisation und Struktur bewirken, sind derart zu protokollieren, dass
die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes möglich ist,
elektronische Archive sind so auszulegen, dass eine Migration auf neue Plattformen, Medien, Softwareversionen und
Komponenten ohne Informationsverlust möglich ist,
das System muss dem Anwender die Möglichkeit bieten, die gesetzlichen Bestimmungen (BDSG, HGB, AO etc.) sowie die
betrieblichen Bestimmungen des Anwenders hinsichtlich Datensicherheit und Datenschutz über die Lebensdauer des
Archivs sicherzustellen.
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22. Was bedeutet revisionssicher?
Folge:
Nach den Regelungen der Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler
Unterlagen ( GDPdU) reicht es nicht aus,
relevante E-Mails auszudrucken und abzuheften.
Sie müssen digital und revisionssicher (siehe Folie 10) innerhalb
individueller Fristen gespeichert werden!
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23. Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit!
DATATREE AG
Bernd Fuhlert
Heubesstraße 10
40597 Düsseldorf
Telefon +49 (211) 598947 - 50
Fax +49 (211) 598947 - 80
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