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July 17, 2019
Frankreich verabschiedet als erstes Land die
Digitalsteuer
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digitalsteuer/
Frankreichs Parlament hat als erstes Land der Europäischen Union den
Weg für eine Digitalsteuer frei gemacht – und geht damit einen nationalen
Sonderweg. DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt die Entscheidung als
Schritt zum Ausgleich der bestehenden massiven Wettbewerbsnachteile für
mittelständische Unternehmen.
Die Digitalsteuer wird rückwirkend vom 1. Januar 2019 an gelten und betrifft alle
weltweit tätigen Konzerne, die mit ihren digitalen Aktivitäten einen
Gesamtjahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro und in Frankreich von
mehr als 25 Millionen Euro erzielen – und damit insbesondere Google, Amazon,
Facebook und Apple, kurz GAFA. Für sie werden nun Steuern in Höhe von drei
Prozent auf die digitalen Umsätze fällig. Diesen Wert hatte auch die EU-Kommission
vorgeschlagen.
MITTELSTANDSVERBUND beklagt mangelnde Finanzierung des Gemeinwohls
In den europäischen Kommunikations- und Konsumgütermärkten spielen globale
Internetplattformen eine immer dominierende Rolle. Dem gewaltigen Wachstum
liegt zu einem wesentlichen Teil der Umstand zugrunde, dass diese Unternehmen
der aktuellen Rechtslage geschuldet in Europa kaum und schon gar nicht adäquat
zu ihrem geschäftlichen Erfolg besteuert werden. Im Vergleich etwa zu den
europäischen mittelständischen Unternehmen beteiligen sie sich also bestenfalls
marginal an der Finanzierung des Gemeinwohls. Dies beklagt DER
MITTELSTANDSVERBUND schon seit Jahren.
Frankreich verabschiedet als erstes Land die Digitalsteuer https://www.printfriendly.com/p/g/fZdir5
1 von 2 19.07.2019, 10:57
Der lokal aufgestellte Mittelstand zahlt seine Steuern an seinem Standort.
Demgegenüber  können international tätige Unternehmen mit digitalen
Dienstleistungen ohne physische Präsenz sich dieser Pflicht in erheblichem Umfang
entziehen, indem sie sich in EU-Staaten mit geringem Körperschaftsteuersatz wie
Irland oder Luxemburg niederlassen. So liegt der durchschnittliche EU-Steuersatz
von Unternehmen mit digitalen Geschäftsmodellen laut der EU-Kommission
lediglich bei 9,5 Prozent, wohingegen 23,2 Prozent für traditionelle
Geschäftsmodelle erhoben werden. Hierdurch entstehen der EU schätzungsweise
rund 60 Milliarden Euro Steuermindereinnahmen jährlich.
Für Unternehmen mit digitalen Dienstleistungen ergeben sich dagegen
Einsparungen in Millionenhöhe. „Von einer fairen Besteuerung kann hierbei nicht
die Rede sein. Stattdessen führen die derzeitigen Regelungen zu einer
Diskriminierung kleiner und mittlerer Unternehmen. Ein fairer Wettbewerb für alle
Unternehmen kann nur garantiert werden, wenn die steuerlichen
Rahmenbedingungen ausgewogen sind. Die Digitalisierung muss in ihren
Auswirkungen daher auch Einzug in das Steuerrecht erhalten.“, appelliert Dr.
Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer DER MITTELSTANDSVERBUND.
Globale Lösung gefordert
Bereits im März 2018 hatte die Europäische Kommission zwei Entwürfe vorgelegt,
die für eine gerechtere Besteuerung sorgen sollten. Damit reagierte die Kommission
auch auf Forderungen der europäischen Staats- und Regierungschefs. Hierbei war
die Umsatzbesteuerung von digitalen Dienstleistungen innerhalb der EU als
Übergangslösung vorgesehen. Später sollte sie durch eine globale Digitalsteuer auf
OECD-Ebene ersetzt werden. Allerdings zeigte der Rat bislang wenig Ambitionen für
eine europaweite Lösung.
DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt daher das beherzte Voranschreiten unseres
Nachbarlandes. Dies kann als gutes Beispiel für andere Mitgliedstaaten – im besten
Falle Deutschland – gelten. Unternehmen mit digitalen Dienstleistungen besitzen
inzwischen eine sehr hohe wirtschaftliche Relevanz, insbesondere die globalen
Plattformen. Daher ist es erforderlich, auch Umsätze zu besteuern, die durch die
wachsenden Datenschätze als immaterielle Vermögenswerte dieser Unternehmen
erst möglich werden.
Wichtig ist jedoch, dass diese Frontrunner konsistente Rahmenbedingungen für den
europäischen Binnenmarkt schaffen. Längerfristig muss daher eine globale Lösung
das Ziel aller Bestrebungen sein.
Frankreich verabschiedet als erstes Land die Digitalsteuer https://www.printfriendly.com/p/g/fZdir5
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Frankreich verabschiedet als erstes Land die Digitalsteuer

  • 1. July 17, 2019 Frankreich verabschiedet als erstes Land die Digitalsteuer proexpert24.de/mittelstandverbund/2019/07/17/frankreich-verabschiedet-als-erstes-land-die- digitalsteuer/ Frankreichs Parlament hat als erstes Land der Europäischen Union den Weg für eine Digitalsteuer frei gemacht – und geht damit einen nationalen Sonderweg. DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt die Entscheidung als Schritt zum Ausgleich der bestehenden massiven Wettbewerbsnachteile für mittelständische Unternehmen. Die Digitalsteuer wird rückwirkend vom 1. Januar 2019 an gelten und betrifft alle weltweit tätigen Konzerne, die mit ihren digitalen Aktivitäten einen Gesamtjahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro und in Frankreich von mehr als 25 Millionen Euro erzielen – und damit insbesondere Google, Amazon, Facebook und Apple, kurz GAFA. Für sie werden nun Steuern in Höhe von drei Prozent auf die digitalen Umsätze fällig. Diesen Wert hatte auch die EU-Kommission vorgeschlagen. MITTELSTANDSVERBUND beklagt mangelnde Finanzierung des Gemeinwohls In den europäischen Kommunikations- und Konsumgütermärkten spielen globale Internetplattformen eine immer dominierende Rolle. Dem gewaltigen Wachstum liegt zu einem wesentlichen Teil der Umstand zugrunde, dass diese Unternehmen der aktuellen Rechtslage geschuldet in Europa kaum und schon gar nicht adäquat zu ihrem geschäftlichen Erfolg besteuert werden. Im Vergleich etwa zu den europäischen mittelständischen Unternehmen beteiligen sie sich also bestenfalls marginal an der Finanzierung des Gemeinwohls. Dies beklagt DER MITTELSTANDSVERBUND schon seit Jahren. Frankreich verabschiedet als erstes Land die Digitalsteuer https://www.printfriendly.com/p/g/fZdir5 1 von 2 19.07.2019, 10:57
  • 2. Der lokal aufgestellte Mittelstand zahlt seine Steuern an seinem Standort. Demgegenüber  können international tätige Unternehmen mit digitalen Dienstleistungen ohne physische Präsenz sich dieser Pflicht in erheblichem Umfang entziehen, indem sie sich in EU-Staaten mit geringem Körperschaftsteuersatz wie Irland oder Luxemburg niederlassen. So liegt der durchschnittliche EU-Steuersatz von Unternehmen mit digitalen Geschäftsmodellen laut der EU-Kommission lediglich bei 9,5 Prozent, wohingegen 23,2 Prozent für traditionelle Geschäftsmodelle erhoben werden. Hierdurch entstehen der EU schätzungsweise rund 60 Milliarden Euro Steuermindereinnahmen jährlich. Für Unternehmen mit digitalen Dienstleistungen ergeben sich dagegen Einsparungen in Millionenhöhe. „Von einer fairen Besteuerung kann hierbei nicht die Rede sein. Stattdessen führen die derzeitigen Regelungen zu einer Diskriminierung kleiner und mittlerer Unternehmen. Ein fairer Wettbewerb für alle Unternehmen kann nur garantiert werden, wenn die steuerlichen Rahmenbedingungen ausgewogen sind. Die Digitalisierung muss in ihren Auswirkungen daher auch Einzug in das Steuerrecht erhalten.“, appelliert Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer DER MITTELSTANDSVERBUND. Globale Lösung gefordert Bereits im März 2018 hatte die Europäische Kommission zwei Entwürfe vorgelegt, die für eine gerechtere Besteuerung sorgen sollten. Damit reagierte die Kommission auch auf Forderungen der europäischen Staats- und Regierungschefs. Hierbei war die Umsatzbesteuerung von digitalen Dienstleistungen innerhalb der EU als Übergangslösung vorgesehen. Später sollte sie durch eine globale Digitalsteuer auf OECD-Ebene ersetzt werden. Allerdings zeigte der Rat bislang wenig Ambitionen für eine europaweite Lösung. DER MITTELSTANDSVERBUND begrüßt daher das beherzte Voranschreiten unseres Nachbarlandes. Dies kann als gutes Beispiel für andere Mitgliedstaaten – im besten Falle Deutschland – gelten. Unternehmen mit digitalen Dienstleistungen besitzen inzwischen eine sehr hohe wirtschaftliche Relevanz, insbesondere die globalen Plattformen. Daher ist es erforderlich, auch Umsätze zu besteuern, die durch die wachsenden Datenschätze als immaterielle Vermögenswerte dieser Unternehmen erst möglich werden. Wichtig ist jedoch, dass diese Frontrunner konsistente Rahmenbedingungen für den europäischen Binnenmarkt schaffen. Längerfristig muss daher eine globale Lösung das Ziel aller Bestrebungen sein. Frankreich verabschiedet als erstes Land die Digitalsteuer https://www.printfriendly.com/p/g/fZdir5 2 von 2 19.07.2019, 10:57