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Kategorie: Recht | Politik | Gesellschaft
Europa: Modernisierung der Verbraucherrichtlinien mit Transparenz
Justice
(Bildquelle: @Pixabay)
Modernisierung des Verbraucherrechts im Rahmen des New Deal for Consumers, von Rechtsanwalt Daniel Sebastian,
Berlin
Im April 2018 hatte die Europäische Kommission (EU) unter der Bezeichnung "New Deal for Consumers" ein zwei
Richtlinienvorschläge umfassendes Gesetzgebungspaket zur Stärkung der Verbraucherrechte vorgelegt. Der erste
Richtlinienvorschlag zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzregeln und zur
Änderung von vier Verbraucherrichtlinien (Modernisierungs-Richtlinie) hat aktuelle digitale Themen mit dem Ziel
aufgegriffen, insbesondere den Verbraucherschutz im Online-Bereich an die sich stetig weiter entwickelnden digitalen
Technologien und Geschäftsmodelle anzupassen. Den zweiten Teil des "New Deal for Consumers" bildet die
EU-Verbandsklagen-Richtlinie. Das Recht für Gewerbetreibende - insbesondere im Internet - wird damit komplizierter,
aber auch verbraucherschützender.
Versteckte Manipulationen für den Verbraucher offenlegen
Nach den Bestimmungen der Modernisierungs-Richtlinie müssen künftig alle Gewerbetreibenden, die Suchfunktionen
für Waren und Dienstleistungen verschiedener Anbieter für Betroffene bereitstellen, über die wesentlichen Parameter
des Rankings der Suchergebnisse und die Gewichtung dieser Parameter informieren sowie gegen Bezahlung höher im
Ranking platzierte Suchergebnisse eindeutig kennzeichnen. Dies gilt neben Online-Marktplätzen auch für
Vergleichsportale und sonstige Vermittlungsplattformen. Online- Marktplätze müssen Betroffene außerdem darüber
informieren, wenn die einschlägigen Verbraucherschutzvorschriften auf einen Vertrag, der auf dem Online-Marktplatz
geschlossen wurde, deshalb keine Anwendung finden, weil der Anbieter nach eigenen Angaben kein Unternehmer ist.
Die EU-Mitgliedstaaten können weitere Transparenzpflichten für Online-Marktplätze einführen, die über die in der
Richtlinie vorgesehenen hinausgehen. Des Weiteren wurde eine Hinweispflicht eingeführt, nach der künftig bei
Fernabsatzverträgen darüber informiert werden muss, wenn Preise auf Grundlage einer automatisierten
Entscheidungsfindung (in der Regel Algorithmen) für den Käufer personalisiert wurden. Bei einer Werbung mit
reduzierten Händlerpreisen muss ferner der niedrigste Händlerpreis, der in einem Zeitraum von mindestens 30 Tagen
vor der Reduzierung durch den Händler angewandt wurde, mitgeteilt werden. Darüber hinaus wurden Vorschriften zum
Schutz vor gefälschten Verbraucherbewertungen ergänzt. Zur Adressierung der Ticket Zweitmarkt-Problematik wurde
ein Verbotstatbestand geschaffen, nach dem der Weiterverkauf von Eintrittskarten als unlauter gilt, sofern die Tickets
automatisiert (z. B. durch Bots) und unter Umgehung der Ticket-Verkaufsbeschränkungen des Veranstalters
(insbesondere zur maximalen Anzahl von Tickets pro Person) erworben wurden. Im Hinblick auf die Durchsetzung von
Verbraucherrechten enthält die Modernisierungs-Richtlinie zudem Vorgaben für weitergehende Sanktionsmöglichkeiten
der Mitgliedstaaten bei Verstößen gegen die Inhalte der vier geänderten Verbraucherrichtlinien. Zudem ist eine
Regelung zur Einführung individueller Rechtsbehelfe von Betroffenen, denen durch unlautere Geschäftspraktiken ein
Schaden entstanden ist, vorgesehen.
Regelmäßig sind Verstöße gegen den Verbraucherschutz bußgeldbewehrt und Abmahnungen durch Mitbewerber
zugänglich. Abmahnungen können den Verbraucher schützen und für einen fairen Wettbewerb sorgen.
Unterbindung unlauterer Geschäftspraktiken
Aktuell kann man beobachten: Einzelne Händler im Internet haben die Ängste der Menschen in der
COVID-19-Pandemie ausgenutzt, um Produkte wie zum Beispiel Schutzmasken oder Reinigungsmittel zu stark
überhöhten Preisen zu verkaufen oder sie mit unwahren oder nicht belegbaren Behauptungen anzubieten. So wurde
beispielsweise behauptet, dass bestimmte Produkte eine Infektion mit COVID-19 verhindern oder heilen könnten oder
dass bloß noch sehr knappe Mengen erhältlich wären, um Betroffene zum Kauf zu bewegen. Die im Consumer
Protection Cooperation Network (CPC-Netzwerk) zusammengeschlossenen Behörden zur Durchsetzung der
Verbraucherschutzgesetze haben im Rahmen ihrer Zuständigkeiten sowohl in Deutschland als auch
grenzüberschreitend Aktivitäten ergriffen, um solchen Geschäftspraktiken zu begegnen. Dazu haben die Behörden und
Stellen des CPC-Netzwerks Hinweise auf Verbraucher Rechtsverstöße gesammelt und ausgewertet, ihre Erfahrungen
beim Vorgehen gegen einzelne Händler und Betreiber von Online-Handelsplattformen ausgetauscht und
Marktstichproben konzipiert. Im Rahmen des International Consumer Protection and Enforcement Network (ICPEN) ist
der Kontakt zu außereuropäischen Partnern genutzt worden, um auch gegen Anbieter außerhalb der EU vorzugehen.
Auf diese Weise ist eine Reihe von irreführenden Angeboten von den Online- Handelsplattformen entfernt worden und
Plattformbetreiber als auch Händler sind für unlautere Geschäftspraktiken im Kontext von COVID-19 sensibilisiert
worden.
V.i.S.d.P.:
Daniel Sebastian
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Daniel Sebastian, Kurfürstendamm 103, 10711 Berlin bzw. sein Unternehmen IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehören seit
Jahren zu den gefragten Experten rund um den Schutz von Urheberrechten und Markenrechten. Der Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei liegt im
Vertragsrecht, im Urheber- und Medienrecht, im gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht) und im Forderungsmanagement. Die Kanzlei IPPC
LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt nicht nur in Berlin, sondern bundesweit. Weitere Informationen unter: https://www.ippclaw.com/
Kontakt
IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Daniel Sebastian
Storkower Strasse 158
10407 Berlin
Tel.: +49 30 577 004 999
Fax: +49 30 577 004 994
E-Mail: info@ippclaw.com
Web: https://www.ippclaw.com/
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Europa: Modernisierung der Verbraucherrichtlinien mit Transparenz

  • 1. Typ: Unternehmensinformation Kategorie: Recht | Politik | Gesellschaft Europa: Modernisierung der Verbraucherrichtlinien mit Transparenz Justice (Bildquelle: @Pixabay) Modernisierung des Verbraucherrechts im Rahmen des New Deal for Consumers, von Rechtsanwalt Daniel Sebastian, Berlin Im April 2018 hatte die Europäische Kommission (EU) unter der Bezeichnung "New Deal for Consumers" ein zwei Richtlinienvorschläge umfassendes Gesetzgebungspaket zur Stärkung der Verbraucherrechte vorgelegt. Der erste Richtlinienvorschlag zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzregeln und zur Änderung von vier Verbraucherrichtlinien (Modernisierungs-Richtlinie) hat aktuelle digitale Themen mit dem Ziel aufgegriffen, insbesondere den Verbraucherschutz im Online-Bereich an die sich stetig weiter entwickelnden digitalen Technologien und Geschäftsmodelle anzupassen. Den zweiten Teil des "New Deal for Consumers" bildet die EU-Verbandsklagen-Richtlinie. Das Recht für Gewerbetreibende - insbesondere im Internet - wird damit komplizierter, aber auch verbraucherschützender. Versteckte Manipulationen für den Verbraucher offenlegen Nach den Bestimmungen der Modernisierungs-Richtlinie müssen künftig alle Gewerbetreibenden, die Suchfunktionen für Waren und Dienstleistungen verschiedener Anbieter für Betroffene bereitstellen, über die wesentlichen Parameter des Rankings der Suchergebnisse und die Gewichtung dieser Parameter informieren sowie gegen Bezahlung höher im Ranking platzierte Suchergebnisse eindeutig kennzeichnen. Dies gilt neben Online-Marktplätzen auch für Vergleichsportale und sonstige Vermittlungsplattformen. Online- Marktplätze müssen Betroffene außerdem darüber informieren, wenn die einschlägigen Verbraucherschutzvorschriften auf einen Vertrag, der auf dem Online-Marktplatz geschlossen wurde, deshalb keine Anwendung finden, weil der Anbieter nach eigenen Angaben kein Unternehmer ist. Die EU-Mitgliedstaaten können weitere Transparenzpflichten für Online-Marktplätze einführen, die über die in der Richtlinie vorgesehenen hinausgehen. Des Weiteren wurde eine Hinweispflicht eingeführt, nach der künftig bei Fernabsatzverträgen darüber informiert werden muss, wenn Preise auf Grundlage einer automatisierten
  • 2. Entscheidungsfindung (in der Regel Algorithmen) für den Käufer personalisiert wurden. Bei einer Werbung mit reduzierten Händlerpreisen muss ferner der niedrigste Händlerpreis, der in einem Zeitraum von mindestens 30 Tagen vor der Reduzierung durch den Händler angewandt wurde, mitgeteilt werden. Darüber hinaus wurden Vorschriften zum Schutz vor gefälschten Verbraucherbewertungen ergänzt. Zur Adressierung der Ticket Zweitmarkt-Problematik wurde ein Verbotstatbestand geschaffen, nach dem der Weiterverkauf von Eintrittskarten als unlauter gilt, sofern die Tickets automatisiert (z. B. durch Bots) und unter Umgehung der Ticket-Verkaufsbeschränkungen des Veranstalters (insbesondere zur maximalen Anzahl von Tickets pro Person) erworben wurden. Im Hinblick auf die Durchsetzung von Verbraucherrechten enthält die Modernisierungs-Richtlinie zudem Vorgaben für weitergehende Sanktionsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten bei Verstößen gegen die Inhalte der vier geänderten Verbraucherrichtlinien. Zudem ist eine Regelung zur Einführung individueller Rechtsbehelfe von Betroffenen, denen durch unlautere Geschäftspraktiken ein Schaden entstanden ist, vorgesehen. Regelmäßig sind Verstöße gegen den Verbraucherschutz bußgeldbewehrt und Abmahnungen durch Mitbewerber zugänglich. Abmahnungen können den Verbraucher schützen und für einen fairen Wettbewerb sorgen. Unterbindung unlauterer Geschäftspraktiken Aktuell kann man beobachten: Einzelne Händler im Internet haben die Ängste der Menschen in der COVID-19-Pandemie ausgenutzt, um Produkte wie zum Beispiel Schutzmasken oder Reinigungsmittel zu stark überhöhten Preisen zu verkaufen oder sie mit unwahren oder nicht belegbaren Behauptungen anzubieten. So wurde beispielsweise behauptet, dass bestimmte Produkte eine Infektion mit COVID-19 verhindern oder heilen könnten oder dass bloß noch sehr knappe Mengen erhältlich wären, um Betroffene zum Kauf zu bewegen. Die im Consumer Protection Cooperation Network (CPC-Netzwerk) zusammengeschlossenen Behörden zur Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze haben im Rahmen ihrer Zuständigkeiten sowohl in Deutschland als auch grenzüberschreitend Aktivitäten ergriffen, um solchen Geschäftspraktiken zu begegnen. Dazu haben die Behörden und Stellen des CPC-Netzwerks Hinweise auf Verbraucher Rechtsverstöße gesammelt und ausgewertet, ihre Erfahrungen beim Vorgehen gegen einzelne Händler und Betreiber von Online-Handelsplattformen ausgetauscht und Marktstichproben konzipiert. Im Rahmen des International Consumer Protection and Enforcement Network (ICPEN) ist der Kontakt zu außereuropäischen Partnern genutzt worden, um auch gegen Anbieter außerhalb der EU vorzugehen. Auf diese Weise ist eine Reihe von irreführenden Angeboten von den Online- Handelsplattformen entfernt worden und Plattformbetreiber als auch Händler sind für unlautere Geschäftspraktiken im Kontext von COVID-19 sensibilisiert worden. V.i.S.d.P.: Daniel Sebastian Rechtsanwalt Rechtsanwalt Daniel Sebastian, Kurfürstendamm 103, 10711 Berlin bzw. sein Unternehmen IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehören seit Jahren zu den gefragten Experten rund um den Schutz von Urheberrechten und Markenrechten. Der Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei liegt im Vertragsrecht, im Urheber- und Medienrecht, im gewerblichen Rechtsschutz (Wettbewerbsrecht) und im Forderungsmanagement. Die Kanzlei IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt nicht nur in Berlin, sondern bundesweit. Weitere Informationen unter: https://www.ippclaw.com/ Kontakt IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Daniel Sebastian Storkower Strasse 158 10407 Berlin Tel.: +49 30 577 004 999 Fax: +49 30 577 004 994 E-Mail: info@ippclaw.com