Die AOK sieht im Kabinettsentwurf zum Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz (MPEU-AnpG) Nachbesserungsbedarf. "Das betrifft vor allem die Pflicht von Ärzten und Kliniken, beim Verdacht auf Schädigung von Patienten durch fehlerhafte Medizinprodukte sofort die Krankenkasse des Patienten zu informieren", sagte der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, anlässlich der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 15. Januar 2020.